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AK Leitbild der Bochum-Agenda 21
Leitbild für eine nachhaltige Entwicklung in Bochum Vorbemerkung zum weiteren Vorgehen: Die nachfolgende Fassung des "Leitbild(es) für eine nachhaltige Entwicklung in Bochum" wurde auf der letzten Sitzung des Agenda-AK Leitbild am 27.6.2000 verabschiedet; Änderungs- und Ergänzungsvorschläge, die auf dem Agenda-Forumstag am 25.3.00 und seitdem bei dem AK Leitbild eingegangen sind, sind weitgehend eingearbeitet worden. Der jetzige Entwurf wird nun zur weiteren Beratung und Beschlussfassung den Agenda-Aktiven, den Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt Bochum vorgelegt; dabei ist folgender Ablaufplan mit dem Agenda-Büro vereinbart: - Übersendung des Leitbild-Entwurfs an die Bezirksvertretungen der Stadt Bochum zur Beratung
Änderungsvorschläge an dem Leitbild-Entwurf können gerichtet werden
an:
Mit Beschluss des Rates vom 18.6.1998 ist in Bochum der Prozess der Bochum-Agenda 21 auf den Weg gebracht worden. Arbeitskreise und Foren haben in den letzten zwei Jahren an konkreten Zukunftsprojekten als auch an einem langfristig orientierten Leitbild für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Bochum gearbeitet. Dieses Leitbild umfasst drei Teile, die aufeinander aufbauen und dabei zunehmend konkreter werden:
Nach intensiver Beratung – zusammen mit aktiven Bürgerinnen und Bürgern des Agenda-Prozesses - beschließt der Rat in einem ersten Schritt die folgenden "Grundsätze und Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Bochum" (Teile I und II). Diese Grundsätze und Leitlinien stellen eine Selbstverpflichtung des Rates und der Verwaltung der Stadt Bochum für die gesamte zukünftige Stadtentwicklung dar. Der Rat will mit dem gewählten Leitbild eine grundlegende Neuausrichtung der städtischen Entwicklung auf das Ziel der Nachhaltigkeit auf den Weg bringen. Dies schließt auch die Förderung von Einzelprojekten ein, wenn diese Vorbild- und Initialfunktion für die weitere städtische Entwicklung haben. Im nächsten Schritt soll der Agenda-Prozess auf dem Weg über die Formulierung von konkreten Leitzielen (Teil III) in ein konkretes und verbindliches Handlungs- und Maßnahmenprogramm der Stadt führen. Dabei müssen die verschiedenen Handlungsfelder der kommunalen Politik unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Entwicklung miteinander vernetzt werden.
Wir wollen in Bochum eine nachhaltige Entwicklung fördern, d.h. eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen. Eine nachhaltige Entwicklung in diesem Sinne setzt voraus, dass alle Menschen die Möglichkeit bekommen, an der Gestaltung der Gesellschaft teilzuhaben. Die Forderung, diese Entwicklung nachhaltig zu gestalten, gilt für alle Länder und Menschen. Jeder Mensch - in Nord und Süd, in Ost und West, heute und in Zukunft - hat das gleiche Recht auf Entwicklung. Nachhaltige Entwicklung verfolgt dabei immer drei Hauptanliegen: ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Bei allen Schritten der Agenda 21 gilt es, diese drei Aspekte stets gemeinsam und in ihrer wechselseitigen Beziehung zu sehen.
Nachhaltige Entwicklung ist nur möglich in den Grenzen der natürlichen Umwelt, sowohl hinsichtlich der Rohstoff-Ressourcen als auch hinsichtlich der Belastung von Luft, Wasser und Boden. Eine solche Entwicklung ist daher dem Vorsorgeprinzip verpflichtet. Die menschliche Gesundheit muss geschützt und die Artenvielfalt erhalten werden. Jeder Mensch hat das gleiche Recht auf die Nutzung der knappen und gefährdeten natürlichen Umwelt. Derzeit ist dieses Recht für die meisten heute lebenden Menschen auf der Welt - besonders im Süden der Erdhalbkugel - sowie auch für die kommenden Generationen stark eingeschränkt. Sie können nicht ihren Bedürfnissen gemäß leben. Die Ursachen dafür liegen in der globalen und regionalen Umweltzerstörung sowie in Armut und Unterentwicklung in der Dritten und Vierten Welt. Um die Lebensrechte dieser Menschen durchzusetzen, verpflichten sich die Bürgerinnen und Bürger Bochums, mit den natürlichen Lebensgrundlagen schonender umzugehen, d.h. ihren exzessiv naturverbrauchenden Wirtschafts- und Lebensstil zu verändern. Dies ist auch ein Gebot der weltweiten sozialen Gerechtigkeit. Soziale Nachhaltigkeit Der erforderliche Wandel von Einstellungen und Lebensgewohnheiten wird nur in Gang kommen, wenn die sozialen Voraussetzungen für einen nachhaltigen Entwicklungskurs erkannt und berücksichtigt werden. Dazu gehört soziale Sicherheit auf der Grundlage eines mindestens existenzsichernden Einkommens, die Überwindung von Armut und ein hohes Maß an Verteilungsgerechtigkeit hinsichtlich Einkommen und Vermögen. Nur so ist ein sozialer Zusammenhalt - national wie weltweit - zu gewährleisten. Die Bürger und Bürgerinnen Bochums müssen die Möglichkeit haben, sich kontinuierlich und systematisch an der Gestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft zu beteiligen. Dies setzt ein Bildungssystem voraus, das in öffentlicher Verantwortung allen Menschen - gerade auch den sozial benachteiligten Gruppen - ein umfassendes Angebot macht. Dazu bedarf es allerdings auch der Bereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger, sich für die Belange ihrer Stadt und ihrer Mitwelt aktiv einzusetzen. Diese Bereitschaft wird um so größer sein, je stärker die Menschen in sich ruhen, je mehr sie ihre eigenen Lebensvorstellungen verwirklichen können, anders gesagt: je besser sie ihre Identität entwickeln und bewahren können. Ökonomische Nachhaltigkeit Eine nachhaltige Wirtschaft hat zur Aufgabe, die Bedürfnisse der Menschen zu befriedigen. Zu diesem Zweck geht sie sparsam und effizient mit dem Naturvermögen und dem eingesetzten Kapital um. Wirtschaftlicher Erfolg bemisst sich an der Steigerung der menschlichen Wohlfahrt, der Lebensqualität und nicht an dem stetigen Wachstum von Einkommen, Gewinn und des Warenausstoßes. Eine Auffassung von Wirtschaftswachstum, die den Abbau des Naturvermögens und die Reparatur zuvor verursachter Gesundheitsschäden als Einkommensgrößen verbucht, wird uns nicht auf den Pfad nachhaltiger Entwicklung führen. Das Streben nach Standortvorteilen zum Nachteil ökologischer und sozialer Standards hier und in anderen Teilen der Welt ist nicht zukunftsverträglich. Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet auch, dass die Menschen sinnerfüllten Beschäftigungen nachgehen, sei es in der Erwerbsarbeit oder bei nicht bezahlten Tätigkeiten. Die Menschen wollen wissen, dass ihre Arbeit gebraucht und geschätzt wird. Dies wiederum wird um so eher der Fall sein, je stärker bei der Herstellung bzw. Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen die Grundsätze und Ziele der ökologischen Sparsamkeit und sozialen Mitmenschlichkeit beachtet werden. Die Schaffung und langfristige Sicherung entsprechender Arbeitsplätze ist deshalb ein weiterer grundlegender Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklung. Insgesamt kann der gesellschaftliche Wandel hin zu einer nachhaltigen Entwicklung nur gelingen, wenn möglichst viele Bürger und Bürgerinnen aus allen Teilen der Gesellschaft gemeinsam für diesen Wandel eintreten. Voraussetzung dafür ist es, bestehende Vorurteile und Berührungsängste zwischen einzelnen gesellschaftlichen Gruppen abzubauen, Mitgefühl für den anderen zu wecken und auf dieser Basis Vertrauen zwischen den Gruppen zu schaffen und zu bewahren. Dabei ist die Bereitschaft zum gesellschaftlichen Konsens ebenso notwendig wie förderlich. Konfliktbereitschaft ist allerdings da angesagt, wo Interessengruppen dem Ziel der Nachhaltigkeit zuwiderhandeln. Die drei Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung - ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit - ergänzen sich in vielerlei Hinsicht; sie stehen aber auch in Spannung, wenn nicht gar in Widerspruch zueinander. Im Agenda-Prozess kommt es für alle Beteiligten darauf an, die drei Aspekte oder Ebenen der Nachhaltigkeit immer wieder neu in ein Gleichgewicht zu bringen. II. Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Bochum
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