AK Leitbild der Bochum-Agenda 21
27.6.2000

Leitbild für eine nachhaltige Entwicklung in Bochum

Vorbemerkung zum weiteren Vorgehen:

Die nachfolgende Fassung des "Leitbild(es) für eine nachhaltige Entwicklung in Bochum" wurde auf der letzten Sitzung des Agenda-AK Leitbild am 27.6.2000 verabschiedet; Änderungs- und Ergänzungsvorschläge, die auf dem Agenda-Forumstag am 25.3.00 und seitdem bei dem AK Leitbild eingegangen sind, sind weitgehend eingearbeitet worden. Der jetzige Entwurf wird nun zur weiteren Beratung und Beschlussfassung den Agenda-Aktiven, den Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt Bochum vorgelegt; dabei ist folgender Ablaufplan mit dem Agenda-Büro vereinbart:

- Übersendung des Leitbild-Entwurfs an die Bezirksvertretungen der Stadt Bochum zur Beratung

  • 6. September 2000: Agenda-Beirat: Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des AK Leitbild
  • Voraussichtlich Ende September gemeinsame öffentliche Sitzung ("Workshop") des Rates der Stadt Bochum, des Agenda-Beirats und der Agenda-Aktiven zur ausführlichen Beratung des Leitbild-Entwurfs
  • Letzte Überarbeitung des Leitbild-Entwurfes im Lichte der Beratungen durch die Bezirksvertretungen, des Agenda-Beirats und des öffentlichen Workshops
  • Ende des Jahres 2000 (geplant) abschließende Beschlussfassung über den überarbeiteten Leitbild-Entwurf durch den Rat der Stadt Bochum.

Änderungsvorschläge an dem Leitbild-Entwurf können gerichtet werden an:
Dipl.-Geogr. Johannes Flacke (Mitglied des AK Leitbild)
Geogr. Institut, NA 4/167
Ruhr-Universität Bochum, 44780 Bochum
Tel.: 0234/322 33 17
Fax: 0234/32 14 469
Email:
johannes.flacke@ruhr-uni-bochum.de


Präambel

Mit Beschluss des Rates vom 18.6.1998 ist in Bochum der Prozess der Bochum-Agenda 21 auf den Weg gebracht worden. Arbeitskreise und Foren haben in den letzten zwei Jahren an konkreten Zukunftsprojekten als auch an einem langfristig orientierten Leitbild für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Bochum gearbeitet. Dieses Leitbild umfasst drei Teile, die aufeinander aufbauen und dabei zunehmend konkreter werden:

  1. Grundsätze für eine nachhaltige Entwicklung

  2. Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Bochum

  3. Leitziele der nachhaltigen Stadtentwicklung in Bochum.

Nach intensiver Beratung – zusammen mit aktiven Bürgerinnen und Bürgern des Agenda-Prozesses - beschließt der Rat in einem ersten Schritt die folgenden "Grundsätze und Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Bochum" (Teile I und II). Diese Grundsätze und Leitlinien stellen eine Selbstverpflichtung des Rates und der Verwaltung der Stadt Bochum für die gesamte zukünftige Stadtentwicklung dar. Der Rat will mit dem gewählten Leitbild eine grundlegende Neuausrichtung der städtischen Entwicklung auf das Ziel der Nachhaltigkeit auf den Weg bringen. Dies schließt auch die Förderung von Einzelprojekten ein, wenn diese Vorbild- und Initialfunktion für die weitere städtische Entwicklung haben.

Im nächsten Schritt soll der Agenda-Prozess auf dem Weg über die Formulierung von konkreten Leitzielen (Teil III) in ein konkretes und verbindliches Handlungs- und Maßnahmenprogramm der Stadt führen. Dabei müssen die verschiedenen Handlungsfelder der kommunalen Politik unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Entwicklung miteinander vernetzt werden.


I. Grundsätze für eine "nachhaltige Entwicklung"

Wir wollen in Bochum eine nachhaltige Entwicklung fördern, d.h. eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen. Eine nachhaltige Entwicklung in diesem Sinne setzt voraus, dass alle Menschen die Möglichkeit bekommen, an der Gestaltung der Gesellschaft teilzuhaben.

Die Forderung, diese Entwicklung nachhaltig zu gestalten, gilt für alle Länder und Menschen. Jeder Mensch - in Nord und Süd, in Ost und West, heute und in Zukunft - hat das gleiche Recht auf Entwicklung. Nachhaltige Entwicklung verfolgt dabei immer drei Hauptanliegen: ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Bei allen Schritten der Agenda 21 gilt es, diese drei Aspekte stets gemeinsam und in ihrer wechselseitigen Beziehung zu sehen.


Ökologische Nachhaltigkeit

Nachhaltige Entwicklung ist nur möglich in den Grenzen der natürlichen Umwelt, sowohl hinsichtlich der Rohstoff-Ressourcen als auch hinsichtlich der Belastung von Luft, Wasser und Boden. Eine solche Entwicklung ist daher dem Vorsorgeprinzip verpflichtet. Die menschliche Gesundheit muss geschützt und die Artenvielfalt erhalten werden.

Jeder Mensch hat das gleiche Recht auf die Nutzung der knappen und gefährdeten natürlichen Umwelt. Derzeit ist dieses Recht für die meisten heute lebenden Menschen auf der Welt - besonders im Süden der Erdhalbkugel - sowie auch für die kommenden Generationen stark eingeschränkt. Sie können nicht ihren Bedürfnissen gemäß leben. Die Ursachen dafür liegen in der globalen und regionalen Umweltzerstörung sowie in Armut und Unterentwicklung in der Dritten und Vierten Welt. Um die Lebensrechte dieser Menschen durchzusetzen, verpflichten sich die Bürgerinnen und Bürger Bochums, mit den natürlichen Lebensgrundlagen schonender umzugehen, d.h. ihren exzessiv naturverbrauchenden Wirtschafts- und Lebensstil zu verändern. Dies ist auch ein Gebot der weltweiten sozialen Gerechtigkeit.

Soziale Nachhaltigkeit

Der erforderliche Wandel von Einstellungen und Lebensgewohnheiten wird nur in Gang kommen, wenn die sozialen Voraussetzungen für einen nachhaltigen Entwicklungskurs erkannt und berücksichtigt werden. Dazu gehört soziale Sicherheit auf der Grundlage eines mindestens existenzsichernden Einkommens, die Überwindung von Armut und ein hohes Maß an Verteilungsgerechtigkeit hinsichtlich Einkommen und Vermögen. Nur so ist ein sozialer Zusammenhalt - national wie weltweit - zu gewährleisten.

Die Bürger und Bürgerinnen Bochums müssen die Möglichkeit haben, sich kontinuierlich und systematisch an der Gestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft zu beteiligen. Dies setzt ein Bildungssystem voraus, das in öffentlicher Verantwortung allen Menschen - gerade auch den sozial benachteiligten Gruppen - ein umfassendes Angebot macht. Dazu bedarf es allerdings auch der Bereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger, sich für die Belange ihrer Stadt und ihrer Mitwelt aktiv einzusetzen. Diese Bereitschaft wird um so größer sein, je stärker die Menschen in sich ruhen, je mehr sie ihre eigenen Lebensvorstellungen verwirklichen können, anders gesagt: je besser sie ihre Identität entwickeln und bewahren können.

Ökonomische Nachhaltigkeit

Eine nachhaltige Wirtschaft hat zur Aufgabe, die Bedürfnisse der Menschen zu befriedigen. Zu diesem Zweck geht sie sparsam und effizient mit dem Naturvermögen und dem eingesetzten Kapital um. Wirtschaftlicher Erfolg bemisst sich an der Steigerung der menschlichen Wohlfahrt, der Lebensqualität und nicht an dem stetigen Wachstum von Einkommen, Gewinn und des Warenausstoßes. Eine Auffassung von Wirtschaftswachstum, die den Abbau des Naturvermögens und die Reparatur zuvor verursachter Gesundheitsschäden als Einkommensgrößen verbucht, wird uns nicht auf den Pfad nachhaltiger Entwicklung führen. Das Streben nach Standortvorteilen zum Nachteil ökologischer und sozialer Standards hier und in anderen Teilen der Welt ist nicht zukunftsverträglich.

Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet auch, dass die Menschen sinnerfüllten Beschäftigungen nachgehen, sei es in der Erwerbsarbeit oder bei nicht bezahlten Tätigkeiten. Die Menschen wollen wissen, dass ihre Arbeit gebraucht und geschätzt wird. Dies wiederum wird um so eher der Fall sein, je stärker bei der Herstellung bzw. Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen die Grundsätze und Ziele der ökologischen Sparsamkeit und sozialen Mitmenschlichkeit beachtet werden. Die Schaffung und langfristige Sicherung entsprechender Arbeitsplätze ist deshalb ein weiterer grundlegender Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklung.

Insgesamt kann der gesellschaftliche Wandel hin zu einer nachhaltigen Entwicklung nur gelingen, wenn möglichst viele Bürger und Bürgerinnen aus allen Teilen der Gesellschaft gemeinsam für diesen Wandel eintreten. Voraussetzung dafür ist es, bestehende Vorurteile und Berührungsängste zwischen einzelnen gesellschaftlichen Gruppen abzubauen, Mitgefühl für den anderen zu wecken und auf dieser Basis Vertrauen zwischen den Gruppen zu schaffen und zu bewahren. Dabei ist die Bereitschaft zum gesellschaftlichen Konsens ebenso notwendig wie förderlich. Konfliktbereitschaft ist allerdings da angesagt, wo Interessengruppen dem Ziel der Nachhaltigkeit zuwiderhandeln.

Die drei Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung - ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit - ergänzen sich in vielerlei Hinsicht; sie stehen aber auch in Spannung, wenn nicht gar in Widerspruch zueinander. Im Agenda-Prozess kommt es für alle Beteiligten darauf an, die drei Aspekte oder Ebenen der Nachhaltigkeit immer wieder neu in ein Gleichgewicht zu bringen.

II. Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Bochum

  1. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat Zugang zu qualitativ hochwertiger Nahrung, Wasser, Obdach und Heizmaterial zu einem vernünftigen/umweltgerechten Preis.

  2. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine befriedigende und fair bezahlte Arbeit auszuüben und dabei mindestens ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Gesellschaftlich notwendige Arbeit und mögliche Muße sind gerecht verteilt. Der Wert unbezahlter Arbeit wird geachtet. Bezahlte und unbezahlte Arbeitsleistungen werden geschlechtergerecht verteilt.

  3. Die Bürger und Bürgerinnen in Bochum erkennen an, dass sich der derzeitige Wirtschafts- und Lebensstil in der Ersten Welt, also auch in Bochum, nur verwirklichen lässt durch eine erhebliche Überbeanspruchung der natürlichen Lebensgrundlagen und auf Kosten der Mitmenschen insbesondere in den armen Regionen der Erde. Die Bürger und Bürgerinnen in Bochum sind bereit und bestrebt, durch Änderungen ihres Wirtschafts- und Lebensstils dieses Ungleichgewicht abzubauen und auszugleichen.

  4. Jeder Bürger und jede Bürgerin überprüft sein/ihr Handeln, ob es dem Anderen und seiner Umwelt schadet. Die Freiheit des Einzelnen reicht bis zu den Grenzen der Freiheit des Nächsten. Der Nächste ist der Mitbürger in der Kommune, der Region, des Landes, der europäischen und globalen Gemeinschaft.

  5. Die Umweltbelastung wird auf ein Maß begrenzt, das die natürlichen Systeme, einschließlich der Gesundheit, nicht gefährdet. Insbesondere wird die Stadt Bochum - als Mitglied im Klimaschutzbündnis der Städte - im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

  6. Die Gesundheit wird gewahrt und gefördert durch soziale Sicherheit, eine schöne und intakte Umwelt und einen öffentlichen Gesundheitsdienst, der Vorsorge und Versorgung einschließt.

  7. Die Nutzung der nicht erneuerbaren Ressourcen orientiert sich an ihrer Knappheit und dem gleichberechtigten Zugang aller jetzt lebenden und zukünftigen Menschen zu ihnen. Erneuerbare Ressourcen werden bevorzugt genutzt, und alle Ressourcen werden effizient genutzt. Abfall wird soweit wie möglich vermieden.

  8. Die Inanspruchnahme von Freiflächen für die Bereiche Wohnen, Wirtschaften, Verkehr und Freizeit nimmt Rücksicht auf das ökologische Gleichgewicht sowie auf die Nutzungsansprüche zukünftiger Generationen.

  9. Eine ausgewogene Siedlungsstruktur mit einer lokalen Mischung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Erholung und Freizeit trägt zu einer Verringerung der Mobilitätszwänge und zu einem veränderten Mobilitätsverhalten bei. Mehr Wege werden per Fahrrad und zu Fuß zurückgelegt.

  10. Die Stadt stellt für die begrenzten Umweltressourcen wie Fläche, Rohstoffe und Energie einen jährlichen Naturhaushaltsplan auf.

  11. Für die in Bochum wild lebenden Pflanzen- und Tierarten werden ausreichend große Lebensräume erhalten bzw. wiederhergestellt, so dass für alle Arten ein langfristiges Überleben gesichert ist.

  12. Nachhaltiges Wirtschaften schließt ein, dass die Stadt Bochum beim öffentlichen Haushalt eine ausgeglichene Haushaltsführung anstrebt.

  13. Angestrebt werden eine gleichmäßigere Einkommens- und Vermögensverteilung sowie die Überwindung der Armut in Bochum.

  14. Eine Wirtschaftsstruktur mit möglichst hohem Grad an regionaler Selbstversorgung wird angestrebt. Lokale Bedürfnisse werden, soweit es möglich ist, lokal befriedigt. Probleme der städtischen Entwicklung werden nicht in die weitere Umgebung oder in die Zukunft "exportiert".

  15. Die einzelnen Stadtteile werden in ihrer Bedeutung gestärkt. Plätze, Räume und Gegenstände kombinieren Praktikabilität und Ästhetik. Lokale Vielfalt und lokale Charakteristika werden geschätzt und geschützt.

  16. Siedlungsstruktur und Stadtkultur begünstigen soziale Kontakte, insbesondere zwischen Alten und Jungen, Behinderten und Gesunden, unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und Individuen.

  17. Kultur, Freizeit und Muße stehen allen offen. Jeder und jede hat Zugang zu Bildung und Information, die er/sie benötigt.

  18. Alle Bürgerinnen und Bürger sind befähigt, an öffentlichen Entscheidungen teilzunehmen. Die Bereitschaft und das Vermögen aller Bürgerinnen und Bürger, sich an öffentlichen Entscheidungen zu beteiligen, werden nach Kräften gefördert.

  19. Die Menschen können in allen Teilen Bochums ohne Angst vor Gewalt oder Verfolgung aufgrund ihres Glaubens, ihrer Rasse und ihres Geschlechts leben.