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Bezirksregierung Arnsberg
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27.6.2000

Kommunalaufsicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Oberbürgermeister der Stadt Bochum (OB) hat in der vergangenen Woche zusammen mit einem Ratsmitglied (also in dieser Hinsicht formal korrekt) eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, nach der das Bochumer Ruhrstadion mit einem Aufwand von ca. 50 Millionen DM ausgebaut und saniert wird.

Er hat diese Entscheidung unmittelbar nach einer Ratssitzung und 2 Monate vor der nächsten Ratssitzung bzw 6 Wochen vor der nächsten Sitzung des Hauptausschusses getroffen. Beide Gremien können diese Entscheidung damit real nicht mehr rückgängig machen.
Auf der Ratssitzung hat der OB bereits die Notwendigkeit des Stadionausbaus angesprochen. Das Problem war also bekannt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass zwischen der Ratssitzung und der Dringlichkeitsentscheidung neue Erkenntnisse eingetreten sind.

Der OB hat also faktisch die Ratsmitglieder um ihre Entscheidungsrechte gebracht.
Ich vermute, dass sich kein Ratsmitglied wegen dieses Vorganges an die Kommunalaufsicht wenden wird.
- Die CDU freut sich, weil sie die Entscheidung inhaltlich richtig findet und der OB die Entscheidung mit ihr abgestimmt hat.
- Die SPD kann sich schlecht gegen ihren OB wenden. Evtl hat sich die SPD dieses Verfahren auch ausgedacht, um nicht mit dem grünen Koalitionspartner hierüber verhandeln zu müssen.
- Die Grünen haben kein Interesse daran, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie sie ein weiteres Mal ausgetrickst worden sind.
Die kleinen Gruppen sind es offenbar gewohnt, dass der Rat nichts zu sagen hat.

Ich denke, die Art des Verfahrens und die Größenordnung der Entscheidung für den Bochumer Haushalt machen es notwendig, dass Sie diesen Vorgang im Rahmen der Kommunalaufsicht überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Budich