Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ist das Wunschkind der Arbeitgeberverbände. Aber
auch die Bundesregierung denkt offenbar scharf über "Zusammenlegung" von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
nach. Doch wer noch Arbeit hat, kennt den Unterschied zwischen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe oftmals nicht.
Der weiß nicht, warum ein Wegfall der Arbeitslosenhilfe eine solche Katastrophe wäre.
Abschaffung scheibchenweise
Bisher hat es immer wieder etappenweise Verschlechterungen der Arbeitslosenhilfe gegeben: z.B. die jährliche
Leistungskürzung von 3% durch die Kohl-Regierung. Rücknahme durch Rot-Grün? Im Gegenteil! Zusätzlich
wurden gleich noch die Rentenbeiträge für Alhi-Bezieher - quasi zur Strafe für Langzeitarbeitslosigkeit
- drastisch gekürzt, sowie die "originäre" Arbeitslosenhilfe ganz gestrichen.
Mit dieser Salamitaktik der schrittweisen Entwertung der Arbeitslosenhilfe muß - bis zu deren insgesamter
Abschaffung - jetzt ernsthaft gerechnet werden. Der nächste Schritt könnte etwa die Pflicht zu Annahme
jedweder Arbeit sein, wie etwa heute schon im Sozialhilferecht. Die österreichische Regierung hat das gerade
vorgemacht.
Was wären die Folgen?
1. geringeres Leistungsniveau:
Alhi macht 53% bzw. 57% des letzten Nettoeinkommens aus. Sozialhilfe dagegen wird nach festen Regelsätzen
gezahlt. Der durchschnittliche Sozialhilfeanspruch für Alleinstehende liegt derzeit bei 1.181,-DM. Rund 80%
der Bezieher von Arbeitslosenhilfe haben aber einen höheren Anspruch - sie alle hätten erheblich zu verlieren.
2. weniger Geld in der Haushaltskasse:
die "Bedürftigkeitsprüfung" ist bei der Sozialhilfe wesentlich schärfer: Andere Vermögen
und Einkommen werden - im Gegensatz zu Alhi -
rigide angerechnet,
- z.B. Kindergeld, Wohngeld, Bafög oder Alhi eines Partners würden angerechnet,
ebenso:
- Erwerbseinkommen oder jegliches Vermögen über 2.500,-DM (bei Alhi 8.000,-)
- das Auto müßte verkauft werden.
- In vielen Fällen gäbe es gar keine Sozialhilfe - das Risiko der Arbeitslosigkeit
wäre, trotz langjähriger Beitragszahlung, komplett privatisiert.
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In einer Beispielrechnung wird der Unterschied klar: ein Ehepartner etwa verdient 2.200,-
netto, der andere hat Anspruch auf 1.300,- Arbeitslosenhilfe. Haushaltseinkommen nach Anrechnung derzeit: 2.763
DM netto. Nach Sozialhilferecht gäbe es keine Mark vom Sozialamt. Beide müßten von dem einen Netto-Lohn
leben. Verlust: 563 DM! |
3. Keine Rentenversicherung:
Für Alhi-Bezieher(innen) zahlen die Arbeitsämter (jetzt nur noch) entsprechend der ausgezahlten Leistung
Beiträge in die Rentenversicherung ein. Bei Sozialhilfebezug werden jedoch überhaupt keine Rentenansprüche
erworben!
4. Arbeitslosenversicherung insgesamt in Frage gestellt:
Arbeitslosengeld wird bis zum 45. Lebensjahr nur noch für höchstens 12 Monate gezahlt. Nach Wegfall von
Alhi würde zurecht gefragt, warum in vielen Jahren oder Jahrzehnten Beiträge kassiert wurden, um die
Arbeitslosen dann nach einem Jahr an das Sozialamt durchzureichen?
5. Pflichtarbeit macht Arbeitnehmer gefügig und senkt das Lohnniveau:
SozialhilfebezieherInnen müssen fast jede Arbeit annehmen - auch ohne Lohn und ohne Versicherungsschutz -
wenn ein paar Mark Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Bei Ausweitung dieser Arbeitspflicht auf alle Langzeit-Erwerbslosen,
hätten die Unternehmerverbände ihr Ziel eines Billiglohnsektors fast erreicht! Der Zwang zur Annahme
eines aktuellen Schweine-Jobs ("Spargelstechen für 10 Mark die Stunde!"). wäre unendlich groß.
Das Gegenteil ist nötig:
bedarfsorientierte Grundsicherung |
Wenn gewartet wird, bis die konkreten Pläne auf dem Tisch liegen, ist es zu spät! Mehr
Geld für Arbeitslose mit geringem Anspruch! Sinnvolle Arbeit öffentlich organisieren – als reguläre
Arbeitsplätze! Hilfen mit Perspektive statt Arbeitszwang! |
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