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	Kommentare zu: Was ist bei Ferienjobs zu beachten?	</title>
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		Von: Norbert Hermann		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Norbert Hermann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Jun 2012 18:08:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Kinder die von  Hartz IV-Leistungen leben

Auch Kinder ab 15 (mit ALG II) und Kinder von 13 â€“ 15 (mit Sozialgeld) können einer Ferienarbeit nachgehen mit einem hohen anrechnungsfreien Freibetrag.

Bei einem Ferienjob bis max. vier Wochen im Jahr sind 1.200 Euro im Jahr anrechnungsfrei.

Bei einem laufenden Nebenjob von (erwerbsfähigen) Kindern ab dem 15. Lj. sind grundsätzlich100 Euro mtl. anrechnungsfrei, vom Weiteren 20 %.

Für Kinder ab 13 bis 15 Jahre sind bei einem Nebenjob 100 Euro mtl. anrechnungsfrei.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kinder die von  Hartz IV-Leistungen leben</p>
<p>Auch Kinder ab 15 (mit ALG II) und Kinder von 13 â€“ 15 (mit Sozialgeld) können einer Ferienarbeit nachgehen mit einem hohen anrechnungsfreien Freibetrag.</p>
<p>Bei einem Ferienjob bis max. vier Wochen im Jahr sind 1.200 Euro im Jahr anrechnungsfrei.</p>
<p>Bei einem laufenden Nebenjob von (erwerbsfähigen) Kindern ab dem 15. Lj. sind grundsätzlich100 Euro mtl. anrechnungsfrei, vom Weiteren 20 %.</p>
<p>Für Kinder ab 13 bis 15 Jahre sind bei einem Nebenjob 100 Euro mtl. anrechnungsfrei.</p>
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