Donnerstag 04.12.08, 18:20 Uhr

NPD und Polizei in Bochum


Der Bochumer Amtsrichter Dr. Ralf Feldmann hat einen Brief an den Innenminister des Landes NRW verfasst. Er befasst sich im Anschluss an die NPD-Demo im Oktober und dem „Heldengedenken“ der NPD in Wattenscheid am Volkstrauertag (siehe WAZ Artikel vom 17.11.2008) mit dem Thema NPD und Polizei in Bochum. Der Brief fasst die Diskussion des Bochumer Friedensplenums zu diesem Bereich zusammen. Der Brief im Wortlaut: „Sehr geehrter Herr Minister, die Verfassungsfeinde der NPD können sich in Bochum über die Polizei nicht beschweren. Auf ihrem widerlichen ausländerfeindlichen Hetzzug durch unsere Stadt am 25. Oktober durften sie erneut – angeführt von zwei einschlägig Vorbestraften – in strafbarer Weise Volksverhetzung begehen, ohne dass die Führung der mit mehreren Hundertschaften eingesetzten Polizeikräfte dies zum Anlass genommen hätte, die Versammlung aufzulösen. Zwar beschlagnahmte die Polizei ein im Demonstrationszug mitgeführtes Transparent mit der Aufschrift “Multikulti ist Völkermord“ in Absprache mit Vertretern der Bochumer Staatsanwaltschaft und gestützt auf einen fernmündlich eingeholten Beschlagnahmebeschluss des Eildienstrichters des Amtsgerichts Bochum. Aber die NPD durfte trotz Volksverhetzung weitermachen.
Dies ist um so empörender, weil das Transparent mit national- sozialistischem Rassenwahn und seiner diffamierenden Ausgrenzung nicht zum “Volk“ gehörender Menschen einen Kernbereich der Nazi-Ideologie aufgreift: Es verbreitet die infame These, ein Zusammenleben von Menschen verschiedener Kulturen in unserer Gesellschaft bringe das rassistisch als homogen definierte (deutsche) Ursprungsvolk um sein Dasein; gegen die aus anderen Kulturen Hinzugekommenen wird allein wegen ihrer Existenz in unserer Gesellschaft der verhetzende Vorwurf eines der schwersten Verbrechen, des Völkermordes, erhoben. Diese Hetzbotschaft bestreitet das gleiche Menschsein anderer und rückt sie in die Nähe von Unpersonen. Hüten wir uns davor, solche Parolen als Ausdruck abgrundtiefer Dummheit Ewiggestriger kleinzureden! In den unterentwickelten Hirnen gewaltbereiter Rechter sind sie der Treibsatz für Mord, Totschlag, Brandstiftung und blutige Überfälle auf Migranten: mindestens 150 Menschen sind seit 1990 rechten Gewalttätern zum Opfer gefallen, brutale Angriffe auf Migranten, Ausgegrenzte und politisch Andersdenkende sind die alltägliche Folge solcher Hetze. Die Beschlagnahme des Transparents wegen Volksverhetzung war deshalb dringend geboten.
Warum hat dann aber die Polizei den Aufzug mit dem großen volksverhetzenden Transparent überhaupt losgehen lassen? Warum hat sie am späteren Kundgebungsort die Versammlung nicht aufgelöst, obwohl die Versammlungsleitung nicht bereit war, das corpus delicti freiwillig herauszugeben? Nach dem Versammlungsgesetz kann die Polizei eine Versammlung auflösen, wenn nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist; das ist zweifellos der Fall wenn aus einer von einschlägig vorbestraften Volksverhetzern geleiteten Demonstration heraus erneut Volksverhetzung begangen wird und sich damit eine ohnehin vorhandene Gefahrenprognose verwirklicht. Wenn sich die Polizei, wie Polizeipräsident Wenner auf der Pressekonferenz vor der Demonstration erneut bekräftigt hat, durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für verpflichtet hält, die Versammlungsfreiheit von Nazis zu schützen, dann doch nicht um den Preis vollendeter Volksverhetzung! Auch das Bundesverfassungsgericht würde in einem solchen Fall die öffentliche Sicherheit für gefährdet halten und eine Auflösung der Versammlung nicht beanstanden. Welche andere Ermessensentscheidung wäre denn begründbar, wenn – noch einmal – vorbestrafte Kriminelle sich rückfällig mit anderen zu neuer Hetze zusammen rotten? Angesichts des übergroßen Polizeiaufgebots sehe ich auch keine einsatztaktischen Gegengründe.
Die Unentschlossenheit der Polizei hat in Bochum Tradition. Schon vor gut vier Jahren durften die NPD-Hetzer unter der Führung des inzwischen zum Landesvorsitzenden aufgestiegenen Claus Cremer ihre scheußliche Demonstration gegen den Bau der Bochumer Synagoge fortsetzen, nachdem dieser und sein ebenso krimineller Spießgeselle Axel Reitz – beide waren am 25. Oktober wieder herausragend aktiv – zwei volksverhetzende Reden von sich gegeben hatten. Auch damals erkannten die Verantwortlichen der Staatsgewalt die Strafbarkeit jenes absoluten Tiefpunkts einer Nazi-Versammlung: ein Staatsanwalt bemühte sich Redemanuskripte zu beschlagnahmen.
Das Landgericht verurteilte Cremer und Reitz später zu Freiheitsstrafen, nur ersteren auf Bewährung, was die Senatsvorsitzende in der Revisionsverhandlung beim BGH übrigens zu der Bemerkung veranlasste, diese Strafe sei zwar mild, aber noch nicht unvertretbar mild.
Ich frage Sie als den verantwortlichen Minister: Warum gehört es in Bochum nicht zum – vorbereiteten – Einsatzkonzept der Polizei, einen Nazi-Hetzzug aufzulösen, wenn er in strafbare Volksverhetzung umschlägt?
Die traditionelle Unentschlossenheit der Polizei in Bochum entsteht in einer Atmosphäre abstandsgleichen Ressentiments, mit dem der Polizeipräsident protestierenden demokratischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und nazistischen Verfassungsfeinden andrerseits begegnet. In seiner politischen Bewertung – zum Beispiel auf der Pressekonferenz vor dem Aufmarsch am 25. Oktober – mutieren Demokraten, die sich der zu erwartenden Volksverhetzung in den Weg stellen wollen – im bisherigen Sprachgebrauch Herrn Wenners immerhin gelegentlich als “Gutmenschen“ geadelt -, umstandslos zu Linksextremen, wobei diese für Gulags, Neo-Nazis dagegen für Konzentrationslager stünden. Wer anlässlich eines ausländerfeindlichen Nazi-Aufmarsches die polizeiliche Aufgabe darin sieht, KZ-Freunde vor Gulag-Freunden zu schützen, der läuft im Bann dieses emotionalisierten Vorverständnisses leicht Gefahr, erwartbare Straftaten als allenfalls “gelbwürdige“ Allerweltfouls im ritualisierten Streit von Extremisten zu minimieren, ohne sich und seine Einsatzkräfte auf die dringend notwendige rote Karte für nazistische Volksverhetzer vorzubereiten.
Eine andere Variante abstandsgleichen Umgangs der Bochumer Polizei mit Demokraten und Neonazis ließ der 1. Polizeihauptkommissar Lotte, Leiter der Polizeiwache in Wattenscheid, in seiner Einschätzung der Gedenkveranstaltungen am Volkstrauertag erkennen. Traditionell findet dort am Ehrenmahl mittags zunächst das offizielle Gedenken der Bezirksvertretung an die Opfer der beiden Weltkriege und des Nationalsozialismus statt. Kurze Zeit später nimmt sich die NPD seit Jahren heraus, am gleichen Ort ihr Heldengedenken zu zelebrieren. Vor diesem Hintergrund wird Herr Lotte im Lokalteil Wattenscheid der WAZ Wattenscheid vom 17.11.2008 wie folgt zitiert:
“Dieser Tag hat im Gedenken an die Gefallenen eine besondere Bedeutung. Er zeigt aber auch, dass Demokratie belastbar sein muss. In Wattenscheid hat es in gewisser Weise Tradition, dass nach der Kranzniederlegung durch die Bürgerschaft auch die NPD vor allem der gefallenen Uniformierten gedenkt. Vor dem Hintergrund des Gedenkens finde ich, dass man versuchen sollte, diesen Tag abseits vom Rechts-Links-Denken anzugehen und vielleicht auch zu tolerieren.“
Der Wachleiter der Polizei am Sitz der NPD-Landeszentrale hält es für denkbar und wünschenswert, den Volkstrauertag abseits vom Rechts-Links-Denken zu begehen und das Gedenken an die Gefallenen, das der demokratischen Bürgerschaft wie das der NPD gleichermaßen, in belastbarer Demokratie zu tolerieren. Als wüsste er nicht, dass “Trauer als Chance für den Frieden“, wie die WAZ in ihrer Überschrift die Grundstimmung des bürgerschaftlichen Gedenkens bündelte, mit der neonazistischen Heroisierung der deutschen Soldaten aus zwei deutschen Raubkriegen – SS und gefallene Kämpfer der “Bewegung“ durchaus einbezogen – völlig unvereinbar ist. Wenn es Herrn Lotte nach den Beschmierungen des Ehrenmals einige Tage vorher nur darum ging, für die Zukunft einen weniger aggressiven Umgang mit dem heillos schwierigen Gedenktag Volkstrauertag anzumahnen , warum gibt er dann obendrein dem Heldengedenken der NPD die legitimierende Zustimmung eines leitenden Polizeibeamten? Sollte darin seine politische Grundeinstellung im Umgang mit der NPD zum Ausdruck gekommen sein – dieser Frage bitte ich nachzugehen – , obläge es Ihrer politischen Verantwortung zu entscheiden, ob er in Wattenscheid der richtige Mann am richtigen Platz ist.
Nahe der nordrhein-westfälischen Zentrale des braunen Übels
grüßt Sie besorgt

Ralf Feldmann

P.S. Da die Diskussion der aufgeworfenen Fragen eine entschieden demokratische sein muss, werde ich diesen Brief zur öffentlichen Diskussion stellen.“