WAZ
06.09.2003 / LOKALAUSGABE / BOCHUM


Anklageschrift im Internet führt
zu neuerlichen Ermittlungen

Gegen Martin Budich/bo-alternativ.de -
Datenschutz verletzt


Von Jürgen B.-Süßmann
Die Abteilung "Staatsschutz" der Polizei
ermittelt in einem weiteren Verfahren gegen
Martin Budich, den verantwortlichen Redakteur
der Website www.bo-alternativ.de.

Wie berichtet, ist der Bochumer als
Verantwortlicher für die linken Gruppierungen
als Info-Plattform dienende Website ins
Fadenkreuz der Justiz geraten: Anlässlich der
Nazi-Demo im Februar hatte bo-alternativ.de zu
einer Gegen-Demo eingeladen, und dafür mit
einer Comic-Figur "Emily" geworben. Die hält
allerdings eine Zwille in Händen, was vom
Staatsschutz gerügt wurde - Anklage gegen
Budich wegen "Aufruf zur Begehung gefährlicher
Körperverletzung".
Die neuerliche Anklage gegen den
stadtbekannten linken Querdenker ist eine
Folge der "Emily-Aktion". "Nun wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen verbotener
Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
eingeleitet", schildert Budich. Grund: Er
hatte seine Anklageschrift wegen der
"Emily-Affaire" ebenfalls im Internet
veröffentlicht - in Juristenkreisen gilt es
allgemein als unschicklich, solche
Schriftsätze vor der Verhandlung öffentlich zu
machen, u.a. aus Gründen des Daten- und
Persönlichkeitsschutzes. In diesem Fall war es
aber der Angeklagte selbst, der die
Vorab-Veröffentlichung ausdrücklich
wünschte... So kam es denn dazu.
Das formal-juristische Spielchen will Budich
auf die Spitze treiben, und auch eine
neuerliche Anklage vorab über die linke
Website publik machen.