Rundschreiben des Rektors der Ruhr-Uni an alle wissenschaftlichen Organisationseinheiten

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicher wissen, hat am Dienstag, den 2. Mai 2006, eine vom Rektorat und Senat gemeinsam durchgeführte Veranstaltung stattgefunden, die insbesondere den Studierenden die Gelegenheit geben sollte, ihren Standpunkt zum Thema Einführung von Studienbeiträgen zu artikulieren und mit den Mitgliedern des Senats und des Rektorats zu diskutieren. Ein Ergebnis dieser Veranstaltung war die gemeinsame Erkenntnis, dass der eigentliche Adressat von Protestnoten gegen die derzeitigen Pläne zur künftigen Hochschulfinanzierung und den daraus resultierenden Problemen für die Hochschulen der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen ist. Das Rektorat hat deshalb den Studierenden zugesagt, einen für den 16. Mai 2006 geplanten Aktionstag in der Landeshauptstadt in der Form zu unterstützen, dass ein Fernbleiben von an diesem Tag angesetzten Lehrveranstaltungen nicht als unentschuldigtes Fehlen angerechnet werden darf.

Das Rektorat hat keine Möglichkeit, die Beschäftigten für die Teilnahme am Aktionstag vom Dienst zu befreien. In Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten sind aber individuelle Regelungen über Urlaubstage oder Überstundenausgleich möglich. Auf Grund mehrfacher Nachfrage möchte ich Ihnen hiermit bestätigen, dass die organisatorischen Einheiten, die in diesem Jahr noch keinen Betriebsausflug durchgeführt haben, einen solchen natürlich auch am 16. Mai 2006 veranstalten können.

Das Rektorat hält zahlreiche der Ansinnen der Studierenden für berechtigt und wird auch weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten auf das Ministerium einwirken.


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