AStA der Ruhr-Universität Bochum

Pressemitteilung


19. August 2003

AStA der Ruhruni solidarisch mit bo-alternativ-Verantwortlichen

Ein Verantwortlicher des alternativen Bochumer Internet-Portals bo-alternativ wird von der
Bochumer Staatsanwaltschaft des Aufrufs zur Begehung gefährlicher Körperverletzungen sowie zu Verstößen gegen das Versammlungsgesetz angeklagt. Als Begründung soll ein ein Plakat herhalten, welches zu Protesten anlässlich eines Neonaziaufmarschs in Bochum am 16.02.2003 aufrief und das auf der Service-Seite des Portals abgebildet wurde. Auf diesem Plakat ist die Kinder-Comic-Figur Emily zu sehen, welche eine Fletsche in der Hand hält. In Zusammenhang mit dem Spruch "Naziaufmarsch am 22. Februar in Bochum verhindern!"

Der AStA der Ruhr-Universität protestiert energisch gegen dieses Vorgehen und weist die Anschuldigungen gegen bo-alternativ zurück. Für den AStA, so Vorsitzender Jan Reinecke, sind die erhobenen Vorwürfe nicht haltbar, "grenzt es an Lächerlichkeit, ein kleines Comic-Mädchen mit einer Fletsche aus einem Ästchen und einem Gummi als Aufruf zur Gewalt zu werten". Das Vorgehen des zuständigen Staatsanwalts, in dem Plakat einen "Aufruf, die nicht verbotene Versammlung von Rechtsextremisten durch die Vornahme oder Androhung von Gewalttätigkeiten zu verhindern" bzw. als Aufruf an die Teilnehmer der Gegendemonstrationen, bei diesen "Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, ohne behördliche Ermächtigung mit sich zu führen und diese zur Begehung von Vergehen der gefährlichen Körperverletzung einzusetzen.", wird von der Studierendenschaft der Ruhr Uni scharf kritisiert.

Bereits im Vorfeld der Demonstration hatte man das Plakat und somit die legitimen Proteste kriminalisiert. So waren BeamtInnen des polizeilichen Staatsschutzes in den Räumen des AStA der RUB erschienen und hatten die Vernichtung dort ausliegender Plakate verlangt und mit einer Strafanzeige gedroht. Die Plakate waren daraufhin zerstört worden - auch die BetreiberInnen von bo-alternativ hatten das Plakat nach Aufforderung sofort aus der News-Sektion entfernt.
Die legitimen Proteste gegen das neonazistische Treiben waren zudem durch den Bochumer Polizeipräsidenten Wenner diffamiert worden und stattdessen zu einer Teilnahme an der von Parteien, Kirchen und Gewerkschaften auf dem Dr.-Ruer-Platz - fernab der neonazistische Provokation- organisierten Kundgebung aufgerufen worden. Trotz dieser Versuche lockte diese Protestkundgebung nur einige hundert TeilnehmerInnen an, es folgten jedoch mehre tausend DemonstrantInnen dem Aufruf, den Nazi-Aufmarsch zu verhindern. Auch viele StudentInnen der Bochumer Hochschulen folgten diesem Aufruf, den u.a. der AStA der RUB unterstützt hatte.
Die späte Anklage wegen des Plakates stellt für die Studierendenschaft der Ruhr-Uni insofern einen Versuch dar, im nachhinein die erfolgreichen Proteste zu kriminalisieren und junge Menschen, welche sich aus gutem Grund gegen neonazistische Aufmärsche engagieren, zu demoralisieren. Auch stellt die Anklage einen Angriff auf die Pressefreiheit dar, soll bo-alternativ offenbar bewusst als linkes Medienportal kriminalisiert werden. "Dies ist für den AStA nicht hinnehmbar.", so Vorsitzender Jan Reinecke. "Die Studierendenschaft erklärt sich mit dem Angeklagten solidarisch und fordert von der Staatsanwaltschaft die Rücknahme der Klage."