Ernst-Otto Stüber
Willy Brandt Platz 1
44777 Bochum
Melden sie sich am...ist die
Forderung des Arbeitsamtes. Erwerbslose kommen gerne der Forderung nach. Bewerbungsgespräche finden auch nicht
in der nächsten Nachbarschaft statt. Fahrtkosten zum Arbeitsamt, Bewerbung u.a. werden nicht erstattet. Nicht
zu vergessen alle anderen notwendigen Fahrten.
Für uns ist Mobilität eine Grundvoraussetzung um schnell wieder in ein Arbeitsverhältnis
zu kommen.
Damit Einkommensschwache mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, ist ihre Mobilität zu fördern, also die bezahlbare Fahrkarte. Für ein Auto steht kein Geld zur Verfügung, und ohne Verkehrsmittel sitzen viele fest.
Die Ablehnung unserer Forderung, mit dem Verweis
auf fehlende Erfahrung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, können wir
nicht gelten lassen. Andere Verkehrsverbünde ( in Frankfurt wird,
unter schwarz-grüner Ratsmehrheit, das Angebot ausgeweitet ) machen uns vor, das es geht. Münster bietet
im Rahmen des Münster-Passes eine um 25% reduzierte Fahrkarte an. Bielefeld hat eine um 25% reduzierte Fahrkarte
für Sozialhilfeempfänger.
Die Nahverkehrsunternehmen, die Bundesbahn, die Städte wären finanziell mit
der freien Fahrt für Erwerbslose keineswegs überfordert. Für diese Maßnahme müsste keine
Mark mehr, ausgegeben werden. Ministerpräsident Clement will stattdessen lieber viel Geld für den Metrorapid
ausgeben. Ohnehin ist der öffentliche Nahverkehr billiger als die Bereitstellung von Straßen und Parkraum
für den motorisierten Individualverkehr. Der aber wird höher subventioniert und bevorzugt.
So sehen die Tarifbestimmungen aus (wo ähnliches praktiziert
wird)
Sozialticket
Gegen Vorlage einer aktuellen Anspruchsberechtigung können Empfänger von Arbeitslosengeld,
Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, mit ständigem Wohnsitz in B...Monatskarten zu einem 50% ermäßigten
Tarif als Sozialticket erwerben. Die Nutzung des Sozialtickets beschränkt sich auf die Verkehrsmittel in B...
Beim Erwerb des Sozialtickets ist die Empfangsberechtigung wie folgt nachzuweisen:
- für Sozialhilfeempfänger durch den aktuellen Sozialhilfebescheid, in Verbindung mit dem
letzten Überweisungsbeleg (Kontoauszug. oder sonst. Auszahlungsbeleg)
- für Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe durch die Vorlage des Bewilligungsbescheides
und des letzten Auszahlungsbeleges des Arbeitsamtes (Kontoauszug, oder sonst. Auszahlungsbeleg)
Anspruchsberechtigung besteht, wenn im Vormonat Leistungen gewährt wurden, oder die Ausstellung
des Bescheides im Vormonat erfolgte.
Bei Fahrausweiskontrollen ist die Anspruchsberechtigung nachzuweisen. Das Sozialticket ist nicht
übertragbar. Das Sozialticket (Monatskarte) gilt vom Tag des Kaufes bis zum letzten Tag des laufenden Kalendermonats
für B...
Liebe
Stadtratsmitglieder, nutzt die Erfahrung anderer
Kommunen.
Wir brauchen ein Joblessticket.
Arbeitsloseninitiative Werkschlag
Wir treffen uns einmal im
Monat 10.00 Uhr im Industrie- u. Sozialpfarramt , Wittener Str. 242, Tel. 350092