AStA
Referat für Grund- und Freiheitsrechte

Pressemitteilung zum Naziaufmarsch und Gegendemonstration in Bochum 28.12.02

Am 28.12.02 fand in Bochum erstmals nach 1945 ein polizeilich genehmigter Aufmarsch von Rechtsextremen statt. Angemeldet wurde die Demonstration am 24.12., weil mehrere als Ge-burtstagspartys getarnte Konzerte von der Polizei aufgelöst wurden. Solche Konzerte finden regelmäßig in Städten des Ruhrgebiets statt Es treten dort Bands auf, die in ihren Liedern zur Hetze gegen Migranten und Migrantinnen aufrufen und nationalsozialistisches Gedankengut verherrlichen. Die Polizei hatte in der Vergangenheit häufig tatenlos zugesehen, obwohl es regelmäßig nach den Konzerten zu rassistischen Ausschreitungen oder Übergriffen auf Punks oder Obdachlose kam.
Der rechtsextremen Mobilisierung folgten ca. 60 Nazis, darunter bundesweit agierende Nazi-größen wie Claus Crämer aus Wattenscheid und Mark von Ort aus Enneppetal. Die Demon-stration wurde von der Polizei nur mit Auflagen genehmigt, unter anderem wurde z.B. das Tragen von Bomberjacken und Springerstiefeln untersagt. Die Rechtsextremen hielten sich jedoch keinesfalls an die Auflagen, ohne das die Polizei einschritt. Ein Passant berichtete so-gar, dass während des Aufmarsches die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" gerufen werden durfte.
Gegen die Gegendemonstrant/innen dagegen ging sie mit außergewöhnlicher Härte vor.
Trotzdem die Information über das Stattfinden eines rechtsextremen Aufmarsches erst am selben Tag verbreitet wurde, versammelten sich ca. 250 Bürgerinnen und Bürger vor dem Hauptbahnhof, um gegen die rechte Demonstration zu protestieren. Die Rechtsextremen durften sich geschützt von einer Polizeikette versammeln und erhielten sogar Polizeigeleit zum Kundgebungsort . Einige Gegendemonstrant/innen wurden indes bei einem Versuch ihren Protest in das Bahnhofsgebäude zu tragen, das ankommende Nazis Parolen skandierend durchquerten, gewaltsam von der Polizei zurückgedrängt. Es wurde mit Schlagstöcken und Fäusten auf einzelne eingeschlagen, ein Jugendlicher wurde zu Boden geworfen und festge-nommen. Außerdem wurde es den Gegendemonstrant/innen nach Beginn des rechtsextremen Aufzuges nahezu unmöglich gemacht den Bahnhofplatz zu verlassen, bei Protest wurde mit Verhaftung gedroht.
Nahe dem Polizeipräsidium in der Uhlandstraße, dem Zwischenkundgebungsort der Nazis- wurde dann die Eskalationsstrategie der Polizei auf die Spitze getrieben. Ein Polizeibeamter schoss mit seinem Motorrad mit Tempo 50 auf dem Bürgersteig hinter einer Gruppe jugendli-cher Gegendemonstrant/innen her, die gezwungen waren zur Seite zu springen, um nicht schwer verletzt zu werden. Die Jugendlichen rannten hinter dem Beamten her und verlangten Namen oder Dienstnummer, die er aber nicht mitteilen wollte. Da er sich entfernte, baten sie zwei Kollegen um die Nennung des Namens, auch diese weigerten sich. Die Jugendlichen wollen den Beamten anzeigen.

Das AStA-Referat für Grund- und Freiheitsrechte steht den Ereignissen in Bochum empört und fassungslos gegenüber. Die Genehmigung des rechtsextremen Aufmarsches ist skandalös. Rechtsextremen Gruppen wurde damit das Signal gegeben auch in Zukunft Aufmärsche in Bochum durchzuführen.
Das Vorgehen der Bochumer Polizei gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten, dass sich in letzter Zeit zunehmend verschärft hat, ist nicht länger hinnehmbar.

Kontakt: AStA-Referat für Grund- und Freiheitsrechte, Tel.: 0234/32 22313