AStA
Referat für Grund- und Freiheitsrechte
Pressemitteilung zum Naziaufmarsch und Gegendemonstration in Bochum 28.12.02
Am 28.12.02 fand in Bochum erstmals nach 1945 ein polizeilich genehmigter Aufmarsch von Rechtsextremen statt. Angemeldet
wurde die Demonstration am 24.12., weil mehrere als Ge-burtstagspartys getarnte Konzerte von der Polizei aufgelöst
wurden. Solche Konzerte finden regelmäßig in Städten des Ruhrgebiets statt Es treten dort Bands
auf, die in ihren Liedern zur Hetze gegen Migranten und Migrantinnen aufrufen und nationalsozialistisches Gedankengut
verherrlichen. Die Polizei hatte in der Vergangenheit häufig tatenlos zugesehen, obwohl es regelmäßig
nach den Konzerten zu rassistischen Ausschreitungen oder Übergriffen auf Punks oder Obdachlose kam.
Der rechtsextremen Mobilisierung folgten ca. 60 Nazis, darunter bundesweit agierende Nazi-größen wie
Claus Crämer aus Wattenscheid und Mark von Ort aus Enneppetal. Die Demon-stration wurde von der Polizei nur
mit Auflagen genehmigt, unter anderem wurde z.B. das Tragen von Bomberjacken und Springerstiefeln untersagt. Die
Rechtsextremen hielten sich jedoch keinesfalls an die Auflagen, ohne das die Polizei einschritt. Ein Passant berichtete
so-gar, dass während des Aufmarsches die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" gerufen werden durfte.
Gegen die Gegendemonstrant/innen dagegen ging sie mit außergewöhnlicher Härte vor.
Trotzdem die Information über das Stattfinden eines rechtsextremen Aufmarsches erst am selben Tag verbreitet
wurde, versammelten sich ca. 250 Bürgerinnen und Bürger vor dem Hauptbahnhof, um gegen die rechte Demonstration
zu protestieren. Die Rechtsextremen durften sich geschützt von einer Polizeikette versammeln und erhielten
sogar Polizeigeleit zum Kundgebungsort . Einige Gegendemonstrant/innen wurden indes bei einem Versuch ihren Protest
in das Bahnhofsgebäude zu tragen, das ankommende Nazis Parolen skandierend durchquerten, gewaltsam von der
Polizei zurückgedrängt. Es wurde mit Schlagstöcken und Fäusten auf einzelne eingeschlagen,
ein Jugendlicher wurde zu Boden geworfen und festge-nommen. Außerdem wurde es den Gegendemonstrant/innen
nach Beginn des rechtsextremen Aufzuges nahezu unmöglich gemacht den Bahnhofplatz zu verlassen, bei Protest
wurde mit Verhaftung gedroht.
Nahe dem Polizeipräsidium in der Uhlandstraße, dem Zwischenkundgebungsort der Nazis- wurde dann die
Eskalationsstrategie der Polizei auf die Spitze getrieben. Ein Polizeibeamter schoss mit seinem Motorrad mit Tempo
50 auf dem Bürgersteig hinter einer Gruppe jugendli-cher Gegendemonstrant/innen her, die gezwungen waren zur
Seite zu springen, um nicht schwer verletzt zu werden. Die Jugendlichen rannten hinter dem Beamten her und verlangten
Namen oder Dienstnummer, die er aber nicht mitteilen wollte. Da er sich entfernte, baten sie zwei Kollegen um die
Nennung des Namens, auch diese weigerten sich. Die Jugendlichen wollen den Beamten anzeigen.
Das AStA-Referat für Grund- und Freiheitsrechte steht den Ereignissen in Bochum empört und fassungslos
gegenüber. Die Genehmigung des rechtsextremen Aufmarsches ist skandalös. Rechtsextremen Gruppen wurde
damit das Signal gegeben auch in Zukunft Aufmärsche in Bochum durchzuführen.
Das Vorgehen der Bochumer Polizei gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten, dass sich in letzter Zeit zunehmend
verschärft hat, ist nicht länger hinnehmbar.
Kontakt: AStA-Referat für Grund- und Freiheitsrechte, Tel.: 0234/32 22313