Presseerklärung des Bochumer Mietervereins und von Attac Bochum
27.205

Bürgerentscheidsordnung klammert wichtigste Frage aus

Nicht wirklich zufrieden sind die Betreiber des Cross-Border-Bürgerbegehrens aus dem Jahre 2003, attac und der Mieterverein Bochum, mit dem Entwurf der neuen Bürgerentscheidsordnung, die dem Rat diese Woche zur Entscheidung vorliegt.
Zwar darf der Entwurf als durchaus gelungen bezeichnet werden, folgt er doch fast wortgetreu der Musterordnung, die der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ entwickelt hat. Geregelt ist zum Beispiel die Aufteilung des Stadtgebiets in Stimmbezirke, die schriftliche Benachrichtigung alle Bürgerinnen und Bürger über den Entscheid sowie die Möglichkeit zur Abstimmung per Brief. Es soll also alles genau so ablaufen wie bei einer Kommunalwahl.

Was so selbstverständlich klingt, ist nach Meinung von attac und Mieterverein dennoch eine erhebliche Verbesserung gegenüber der alten Ordnung von 1995. Denn die enthielt nichts dergleichen. Wichtig sind die Regelungen, weil in der Vergangenheit immer wieder Städte verucht haben, Bürgerentscheide dadurch zu behindern, dass eben keine Benachrichtigung der Bürger stattfand und auch nur sehr wenige Stimmlokale eingerichtet wurden.

Das Wichtigste aber fehlt in dem rot-grünen Entwurf: Eine Vollzugssperre ist nicht vorgesehen. Auch attac und Mieterverein sind der Meinung, dass ein Bürgerbegehren, das dem Entscheid immer vorausgeht, keine aufschiebende Wirkung haben kann. Sonst könnte jeder jeden Ratsbeschluss drei Monate lang aussetzen, auch wenn er gar keine Unterschriften sammelt.

Ist aber das Bürgerbegehren bereits erfolgreich gewesen und dies auch - wie 2003 - offiziell vom Rat festgestellt worden, dann wäre es doch das Mindeste, den angefochtenen Ratsbeschluss vor dem Bürgerentscheid nicht mehr umzusetzen. Wer das nicht beschließt, kann nicht für sich in Anspruch nehmen, Bürgerwillen ernst zu nehmen.