Lokales aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg


Verwaltungsgericht: Umzüge zu St. Martin zulässig

gel Hitzacker. Laternenumzüge zu St. Martin werden vom
Demonstrationsverbot entlang der Castor-Transportstrecke nicht erfasst.
Die Umzüge können nicht verboten werden, auch wenn der Transportkorridor
gequert werde. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am Sonnabend
entschieden. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird damit verpflichtet, der
Freien Schule Hitzacker die Laternenumzüge am heutigen Montag und am
morgigen Dienstag jeweils von 19 bis 21.30 Uhr zu erlauben. Der Landkreis
hatte die Umzüge verboten und sich dabei auf die Allgemeinverfügung der
Bezirksregierung zum Castor-Transport berufen. Danach seien Versammlungen
und Aufzüge im Transportkorridor unzulässig. Der Laternenumzug in
Hitzacker soll den Gleiskörper queren. Wegen des Verbots des Landkreises
hatte die Freie Schule das Gericht angerufen.
»Brauchtumsveranstaltungen wirken nicht auf die öffentliche
Meinungsbildung ein und sind deshalb keine Versammlungen oder Aufzüge»,
meint das Verwaltungsgericht in seinem wegweisenden Spruch. Denn auch
anderenorts sind bekanntlich Laternenumzüge zu St. Martin an der
Transportstrecke geplant. Solche Umzüge wie in Hitz-acker fielen nicht
unter das Versammlungsrecht, das durch die Allgemeinverfügung bekanntlich
eingeschränkt wird.
Das Gericht führt des Weiteren aus: »Anhaltspunkte, die konkret erkennen
lassen, dass es sich nicht um bloße Laternenumzüge, sondern um verdeckte
Demonstrationen gegen den Castor-Transport handelt, sind weder vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg genannt worden noch sind solche Anhaltspunkte
für das Gericht ersichtlich.»
Sollte während der Laternenumzüge im Bereich der Bahngleise der Zugverkehr
oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört werden, könne dies
durch »geeignete Maßnahmen» ja unterbunden werden, so das
Verwaltungsgericht