Vereinbarung
Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
Präambel
Der in den letzten Jahrzehnten begonnene Strukturwandel und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Infrastruktur
haben das Bild der Stadt entscheidend verändert. Bochum präsentiert sich heute als moderne Großstadt,
die in der Reihe der Ruhrgebietsstädte ein interessantes eigenständiges Profil entwickelt hat.
Die Aufgabe, den Strukturwandel konsequent fortzusetzen, wird auch in den kommenden Jahren eine große politische
Herausforderung sein. Diese Aufgabe wollen erstmals in der Geschichte der Stadt, SPD und Grüne in den kommenden Jahren gemeinsam lösen. Dabei wird es darauf ankommen, Stadtentwicklung
gleichwertig unter dem Vorzeichen einer ökologischen, ökonomischen und sozialen Zukunftsperspektive zu
gestalten.
Beide Parteien sehen in der Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen eine zentrale Aufgabe. Dabei spielt
insbesondere die Versorgung der Jugendlichen mit Ausbildungs- und Arbeitsplätzen eine große Rolle. Darüber
hinaus gilt es, alle zukünftigen infrastrukturellen Maßnahmen im Hinblick auf den Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen auszuwählen und auszugestalten. Eine besondere Rolle kommt dabei der Förderung umweltverträglicher
Mobilität (ÖPNV und Radverkehr) zu.
Bei allen anstehenden Entscheidungen und Gestaltungsaufgaben geht es den Koalitionspartnern um den sozialen Zusammenhalt
in unserer Stadt. Minderheiten dürfen nicht ausgegrenzt, benachteiligte Gruppen müssen gefördert
werden. Eine solide Finanzpolitik wird als Grundvoraussetzung zur Sicherung der Zukunft der Stadt verstanden.
Beide Parteien sind sich einig, dass die angestrebten Ziele nur mit einer bürgerfreundlichen, transparenten
und effizienten Verwaltung zu erreichen sind. Auch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist unabdingbar
für eine zukunftsfähige Gestaltung unserer Stadt. Deshalb müssen sie frühzeitig in alle sie
betreffenden Entscheidungen mit einbezogen werden.
Die ersten wesentlichen Vereinbarungen der Koalition liegen als Teil I vor. Weitere Inhalte der Zusammenarbeit
werden bis zur Ratssitzung am 18. November 99 in gemeinsamen Arbeitsgruppen abgestimmt. Zu folgenden Politikfeldern
wurden Arbeitsgruppen gebildet: Umwelt, Verkehr/Stadtentwicklung, Soziales/ Gesundheit, Jugend, Arbeit und Wirtschaft,
Kultur, Schule, Sport und Freizeit, Benachteiligte Gruppen.
SPD und
Grüne
sehen ihre Zusammenarbeit als Chance, unterschiedliche Ansätze und politische Erfahrungen in einer fruchtbaren
Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt zusammenzuführen. Dabei werden die Grundsätze der Agenda 21 zugleich
Leitlinie und Leitthema der gemeinsamen kommunalpolitischen Entscheidungen sein.
Bündnis für Arbeit und Ausbildung
Es soll ein Bündnis für Arbeit und Ausbildung gebildet werden, das sich den Fragen des Erhalts und der
Entwicklung der Arbeits- und Ausbildungsstellen sowie der Weiterentwicklung der industriellen und technologischen
Ressourcen in Bochum stellt. In dieses Bündnis sollen die im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft vertretenen
Parteien einbezogen werden.
Arbeitsförderungsgesellschaft
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer Arbeitsförderungsgesellschaft unter Einbeziehung von
Modellen anderer Regionen zu prüfen. Zur Aufgabenabgrenzung sind Industrie- und Handelskammer und Kreishandwerkerschaft
miteinzubeziehen. In Bochum vorhandene Trägerstrukturen dürfen nicht zerstört werden.
Einzelhandelsstandort Innenstadt
Der Einzelhandelsstandort Innenstadt muss weiter gestärkt werden. In diesem Zusammenhang ist eine projektbezogene,
projektspezifische und nutzenorientierte finanzielle Beteiligung Privater (Händler/Eigentümer) unumgänglich.
Förderung von Investitionsvorhaben
Die Schaffung von existenzsichernden Arbeitsplätzen besitzt höchste Priorität. Für arbeitsplatzschaffende
Investitionen kann die Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen hilfreich sein. Städtische finanzielle
Hilfen (einmalig oder laufend) sind je nach Projektart so minimal wie möglich zu gestalten. Sie können
aber nicht völlig ausgeschlossen werden. Ein sich verschärfender Standortwettbewerb verlangt nach günstigen
Eingangsbedingungen (Gerwerbeflächenpreise, Steuer- und Abgabenlast, gute Vermarktung der weichen Standortfaktoren
und deren Weiterentwicklung) ebenso wie nach günstigen immateriellen (organisatorische Hilfen) und gegebenenfalls
materiellen Begleitbedingungen.
Grünzüge und Landschaftsschutzgebiete
Die vorhandenen Grünzüge und Landschaftsschutzgebiete werden gesichert.
Der Wohnungsbau wird auf Baulücken und (wieder verwertbare) Freiflächen beschränkt. Alle Grünflächen,
die als Bauland ausgewiesen sind, werden festgestellt. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine Bebauung rechtlich
- ohne dass die Stadt möglicherweise schadenersatzpflichtig wird - ausgeschlossen werden kann. Entsprechende
Maßnahmen werden eingeleitet.
Alle der Zielbeschreibung widersprechenden Bebauungspläne und Vorhaben- und Erschließungspläne,
für die noch kein Satzungsbeschluss vorliegt, werden nicht weiter verfolgt.
Auch eine geringfügige Inanspruchnahme von Grünflächen ist künftig ausgeschlossen, nicht zuletzt,
weil daraus weitere Bebauungswünsche erwachsen.
Gewässerrenaturierung
Ein systematisch fortzuschreibendes Programm zur Gewässerrenaturierung wird aufgestellt. Der entsprechende
Haushaltsansatz wird erhöht, um unter Ausnutzung von Landesmitteln bei der Bachrenaturierung zügig Fortschritte
zu erzielen.
Einleiterkataster
Das Einleiterkataster wird bis Ende 2000 fertiggestellt. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Fortschreibung und
die Überwachung erforderlich. Dazu sind dauerhaft zwei Mitarbeiter einzusetzen.
Landschafts- und Naturschutz
Die Untere Landschaftsbehörde bzw. das Grünflächenamt wird gestärkt, um folgende Aufgaben besser
wahrnehmen zu können:
- Unterstützung des Landschaftsbeirats
- Überwachung und Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Ergänzung und Fortschreibung der Landschaftspläne.
Dazu wird der Stellenplan um zwei Stellen (je ein Diplom-Ingenieur im Umweltamt und im Grünflächenamt)
aufgestockt.
Energie
Für Windkraftanlagen sollen mehr Standorte ausgewiesen werden. Dazu wird das laufende Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplans gestoppt, in dem nur eine Vorzugsfläche vorgesehen ist.
Innenstadt-West
Die Innenstadt-West wird im Rahmen eines Gesamtkonzeptes (auch Wohnungsbau) weiterentwickelt.
Altstadtplätze: Brückviertel und Anbindung Gerberviertel
Die Altstadtplätze sollen attraktiver werden. Durch entsprechende Umgestaltung soll die Aufenthaltsqualität
erhöht werden. Weiterhin sollen vorhandene Gutachten und Workshopergebnisse abgearbeitet werden, um auf dieser
Grundlage sowohl das Brückstraßenviertel als auch die Anbindung des Gerberviertels zu verbessern.
Neugestaltung des Bahnhofumfelds
Die Attraktivität des Bahnhofsumfeldes soll durch eine Neugestaltung erhöht werden. Es wird ein Workshop
eingerichtet, der nach vorher gemeinsam definierten Vorgaben arbeitet.
Neunutzung des Fuhrparkgeländes, des Bogestra-Geländes und
des Geländes am Güterbahnhof
Für diese Bereiche wird ein in sich geschlossenes Gesamtkonzept erstellt.
Stadtmarketing
Ein weiteres Ziel ist die Attraktivierung der Stadtteilzentren. Hier ist es u.a. notwendig, sowohl die Geschäfte
des täglichen Bedarfs als auch Kultur und Jugendeinrichtungen sowie Schulen und Kindergärten in erreichbarer
Nähe zu finden. Ein dringlicher Bedarf wird in diesem Zusammenhang für die Bereiche August-Bebel-Platz,
Zentrum Wattenscheid, Castroper Hellweg, Zentrum Gerthe sowie Dahlhausen gesehen.
Agenda 21
Die interkommunale Vergleichbarkeit der Entwicklung des Agenda-Prozesses wird sichergestellt. Notwendig ist die
Beschreibung von Ist-Zustand und Zielen auf der Grundlage eines Indikatorensystems (z. B. Größe der
Grünflächen, der versiegelten Flächen usw.), um den Ist-Zustand zu definieren und den erwünschten
Veränderungsprozess nachvollziehen zu können.
Wohnungsbau
Es besteht Einvernehmen, den sozialen Wohnungsbau für die Personengruppen zu fördern (auch zu subventionieren),
deren Wohnungsversorgung problematisch ist (z. B. kinderreiche Familien). Es besteht auch Einvernehmen, Flächen
für Wohnungseigentumsmaßnahmen auszuweisen.
Bebauungspläne
Es gibt grundsätzlich keine Bebauungspläne für einzelne Grundstücke.
Umweltgifte
Umweltgifte in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Flächen werden in der laufenden Wahlperiode
beseitigt. Das bestehende Arbeitsprogramm zur Beseitigung von PCB/Asbest wird überprüft, insbesondere
bzgl. Reihenfolge und Sanierungstermin. Ein Programm zur Sanierung der Kieselrot-Sportplätze wird aufgelegt.
Abfallwirtschaft
Konsens besteht darüber, dass die zur Verbrennung bzw. Deponierung bestimmten Abfallmengen durch Vorbehandlung
des Mülls in einer Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) reduziert werden. Konsens besteht
auch über die Förderung der Eigenkompostierung von Biomüll.
Das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) in der vorliegenden Fassung (Bau einer MBA ohne getrennte Erfassung und Verwertung
von Biomüll) wird gemeinsam verabschiedet. Gleichzeitig wird eine zeitnahe erste Fortschreibung des AWK vereinbart,
mit der die getrennte flächendeckende Erfassung von Biomüll auf freiwilliger Basis (Schaffung eines flächendeckenden
Angebotes zur getrennten Erfassung von Biomüll im Sinne des landesabfallgesetzes NW) bei sozialverträglichen
Gebührensätzen erreicht werden soll. In diese Fortschreibung müssen die Ergebnisse der folgenden
noch zu erteilenden Prüfaufträge einfließen:
„Müllzentrum" Langendreer und Werne
Für eine geordnete Entwicklung des betroffenen Bereiches werden Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verlagerung
eines Müllbearbeitungsbetriebes, Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die Ansiedlung eines weiteren Betriebes
zu verhindern).
Öffnungszeiten der Jugendfreizeithäuser
Die Öffnungszeiten der Jugendfreizeithäuser werden überprüft und ausgeweitet, wenn ein Erfordernis
und eine entsprechende Nachfrage besteht.
Initiative Nachbarschaft
Die Initiative Nachbarschaft muss erhalten und unter Einbindung der Wohnungsbaugesellschaften auf Problemwohngebiete
ausgeweitet werden.
Tageseinrichtungen für Kinder
Während die Versorgung mit Kindergartenplätzen in Bochum derzeit optimal ist, mangelt es an Einrichtungen,
die einerseits Säuglinge und Kleinkinder und andererseits Schulkinder aufnehmen können. Da in den nächsten
Jahren der Bedarf an Kindergartenplätzen abnehmen wird, können unter Ausnutzung der vorhandenen personellen
und räumlichen Ressourcen altersgemischte Gruppen eingerichtet werden. Eine stadtteilorientierte Trägerkonferenz
soll die Umwandlung im Kindergartenbereich organisieren.
Die Öffnungszeiten müssen sich am Bedarf der Eltern orientieren und ihnen die Berufstätigkeit ermöglichen.
Es wird angestrebt, in jedem Stadtbezirk mindestens eine Einrichtung (auch zur Betreuung von Kindern unter drei
Jahren) vorzuhalten. Bei der Einrichtung altersgemischter Gruppen sind investive Mittel erforderlich, um die Räumlichkeiten
zweckentsprechend umzugestalten.
Das Tagesmütter-Modell soll erhalten bleiben.
Notschlafstelle für Jugendliche
Unter Berücksichtigung der aktuellen Beschlußlage aus dem Jugendhilfeausschuß soll eine Notschlafstelle
für Jugendliche eingerichtet werden. Sie ist - i. S. eines niederschwelligen Angebotes - als Anlauf- und Beratungsstelle
für Jugendliche zu verstehen.
Maßnahmen für Jugendliche mit abweichendem Sozialverhalten
(in der Bochumer Innenstadt)
Es wird auf der Grundlage des „früheren" U21-Programms geprüft, welche Maßnahmen für
diesen Personenkreis ergriffen werden können.
Angebot für ausländische Jugendliche in der Bochumer Innenstadt
Insbesondere für ausländische Jugendliche wird in der Bochumer Innen-stadt ein Freizeitangebot als Alternative
zu Spielhallen geschaffen (Jugendräume/Jugendheim).
Kooperation Schule / Jugendarbeit
; Projektmanagement
Die Kooperation von Schule und Jugendarbeit ist zu intensivieren, u. a. durch gemeinsame Sitzungen von Jugendhilfe-
und Schulausschuss sowie die Zusammenarbeit von Schulverwaltungs- und Jugendamt. Bestehende Projekte an der Schnittstelle
Schule/Jugendarbeit sind weiterzuführen und auszubauen, auch wenn die Projektförderung durch Dritte eingestellt
wird.
Durch Aufgabenverlagerung innerhalb der Verwaltung ist sicherzustellen, dass öffentliche und freie Träger
bei der Akquisition von Fördermitteln (Land, Bund, Europa) und bei der Planung und Durchführung von Projekten
kompetent beraten werden.
Weiterentwicklung und Vernetzung der Jugendhilfe auf sozialräumlicher
Ebene
Zur besseren Vernetzung der Jugendarbeit auf Bezirksebene werden Arbeitsgemeinschaften aus Politik, freien und
öffentlichen Trägern sowie Betroffenen gebildet. Damit sollen eine Überschaubarkeit der Angebote,
Qualitätsverbesserung und bessere Kooperation erreicht werden.
Die Weiterentwicklung der Jugendarbeit findet auf der Grundlage einer zu erstellenden sozialräumlichen Datenanalyse
statt (im Sinne eines Armutsberichts), um entstehende Brennpunkte schneller erkennen und adäquat darauf reagieren
zu können.
Sozialberichterstattung / Sozialarbeit
Es wird ein detaillierter Sozialbericht erstellt. Stadtteilorientiert und geschlechtsspezifisch wird die soziale
Situation in der Stadt dargestellt, um zur Verbesserung der Situation künftig zielgenau planen und handeln
zu können.
Zur Effektivierung der sozialen Arbeit wird im Rahmen der Sozialberichterstattung ein Konzept zur Entwicklung des
stadtteilbezogenen Case-Managements erstellt.
Das bisher vom Bund geförderte Modell des "Case-Managers" im Bereich der nachgehenden Sozialarbeit
wird ab 2001 mit städtischen Mitteln weitergeführt.
Im Rahmen der Sozialberichterstattung werden auch die Lebenslagen von Flüchtlingen und MigrantInnen in den
Bereichen Wohnen, Arbeit, soziale Sicherheit, Kinder und Jugend, Bildung, Frauen und Alter untersucht. Auf Grundlage
der Ergebnisse werden Probleme konkretisiert und neue Punkte in die weitere Zusammenarbeit aufgenommen.
Nachgehende Sozialarbeit
Das vom Bund geförderte Modell läuft aus. Auch ohne finanzielle Förderung wird das Projekt aus städtischen
Mitteln fortgesetzt.
Betreuung mehrfachgeschädigter Suchtkranker
Der laufende Modellversuch im Bezirk Mitte wird auf das übrige Stadtgebiet (Bezirke Ost und West) ausgeweitet.
Drogentherapeutische Ambulanz (DTA)
Der Beschluss des Sozialausschusses zur Einrichtung einer drogentherapeutischen Ambulanz und von Gesundheitsräumen
wird zügig umgesetzt.
Wohnungspolitik
Trotz einer allgemein besseren Situation auf dem Wohnungsmarkt in Bochum sind weiterhin Wohnungsengpässe für
bestimmte Personengruppen vorhanden und zu beheben.
Um Neueinweisungen in die Obdachlosenunterkünfte zu vermeiden, werden die Kompetenzen der Fachstelle Obdachlosenhilfe
und Schuldenberatung ausgeweitet. Außerdem wird diese Stelle zu einer den Empfehlungen der Landesregierung
NRW entsprechenden Fachstelle „Wohnungslosigkeit" umstrukturiert. Sie soll für ihren Aufgabenbereich
zugleich die Funktion einer "Clearing-Stelle" übernehmen.
Soziale Brennpunkte sollen abgebaut bzw. soll ihre Entstehung vermieden werden. Um dies zu erreichen, soll auf
Investoren und Wohnungsbaugesellschaften eingewirkt werden, die Wohnungsbestände zu modernisieren.
Es sind Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes durchzuführen sowie vermehrt Freizeitangebote, insbesondere
für Jugendliche, zu erhalten oder neu zu schaffen. Hierzu sollen auch die Förderprogramme des Landes
für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf in Anspruch genommen werden.
Da der Wegfall sozial gebundenen Wohnraums durch Neubauförderung nicht aufzuhalten ist, sind Maßnahmen
zu ergreifen, die den Erhalt preiswerten Wohnraums fördern und ermöglichen sowie zu seiner optimalen
Ausnutzung führen.
Hiebei wird geprüft, ob
Zu den Themenkomplexen "Wohnungslosigkeit" und "Bestandssicherung" wird ein ExpertInnen-Hearing durchgeführt.
Rückkehrhilfen für Flüchtlinge
Die Stadt beteiligt sich an Programmen, die die Rückkehr von Flüchtlingen zum Inhalt haben und trägt
den kommunalen Anteil.
Unterbringung und medizinische Versorgung von Flüchtlingen und
AsylbewerberInnen
Die Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen in Übergangs- und Notunterkünften über
das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß hinaus ist zu vermeiden. Die Aufgabe von Containerdörfern
soll weiter forciert werden. In dringenden Fällen - wie Krankheit oder wenn der Schutz der Familie es erfordert
- ist vor Ablauf der gesetzlichen Frist für geeigneten Wohnraum zu sorgen.
Neben der Sicherung der medizinischen Versorgung ist die Behandlung der Folgen von traumatischen Erlebnissen (z.B.
Folterung, Vergewaltigung) über einen überregionalen Konsens zu klären. Für die Einrichtung
eines überregionalen Therapiezentrums ergreift die Stadt eine Initiative beim Land.
Entschädigung von ZwangsarbeiterInnen / NS-Verfolgten
Die Stadt Bochum macht auf das Schicksal von ZwangsarbeiterInnen durch eine breite Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit
aufmerksam. Für eine Entschädigung soll in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und Institutionen ein
Fonds gegründet werden.
Anerkennung der ethnischen Verfolgung und Ermordung von Roma und Sinti
während des NS-Regimes in Bochum
Die Stadt Bochum wird im Rahmen einer Veranstaltung an das Schicksal von Roma und Sinti während des NS-Regimes
erinnern, zu der sie auch einen Repräsentanten einlädt.
Sie wird die Ermessensspielräume beim Bleiberecht vollständig ausschöpfen. Abschiebungen in Gebiete,
in denen Roma und Sinti aus ethnischen Gründen bedroht oder verfolgt werden, sollen verhindert werden.
Verbesserung der räumlichen Situation des Ausländeramtes
und der Asylstelle
Die räumliche Situation im Ausländeramt und in der Asylstelle ist für MitarbeiterInnen und ausländische
MitbürgerInnen unzumutbar. Für beide Gruppen soll ein Standard erreicht werden, der den künftigen
Bürgerbüros entspricht.
Ambulante Versorgung von altersverwirrten Menschen
Die bestehende ambulante Versorgung (Sozialpsychiatrischer Dienst) wird auf den Personenkreis der über 60-Jährigen
ausgeweitet.
Arbeitsmarktpolitik
Bezieher von Transferleistungen sollen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Hierzu werden die "Hilfen zur
Arbeit" (betrifft SozialhilfeempfängerInnen) intensiviert sowie Maßnahmen ergriffen, die im Kapitel
Arbeit und Wirtschaft beschrieben werden.
Die Einrichtung eines selbstverwalteten Arbeitslosenzentrums soll unterstützt werden.
Bochum-Pass
Um Arbeitslosen und SozialhilfempfängerInnen die Teilnahme am öffentlichen Leben zu erleichtern, wird
ein "Bochum-Pass" vergeben.
ÖPNV: Beschleunigungsmaßnahmen von Straßenbahnen und Buslinien
/ Nahverkehrsplan / ÖPNV Bedarfsplan
Durch ein Bündel von Maßnahmen soll der ÖPNV so strukturiert werden, dass er für Benutzer
attraktiver wird. Dazu gehören attraktivere Fahrzeuge und Haltestellen, der Ausbau von Park- und Ride-Anlagen
genauso wie konkrete Maßnahmen bei der Linienführung. Insgesamt sollen die im Szenario 3 des Nahverkehrsplans
beschriebenen Zielsetzungen erreicht werden. Buslinien sollen möglichst nicht gebrochen, Taktzeiten müssen
verdichtet werden. Auch der Bau von niederflurgerechten Haltestellen gehört zum Maßnahmenpaket. Konkret
verbessert wird das Busliniennetz in Langendreer und Wattenscheid. Hier soll z.B. die kaufmännische Berufsschule
angebunden werden.
Beim Schienenverkehr geht es um folgende Projekte:
Die Linie 306 wird oberirdisch durch die Innenstadt geführt.
Ausbau des Radwegenetzes
Bei allen weiteren Planungen wird der Radverkehr mit berücksichtigt. Gefahrenpunkte sollen ausgeschaltet werden.
Im Dialog mit den Interessenvertreter des Radverkehrs sollen Verbesserungen erreicht werden. Dazu gehört der
Ausbau des Radweges an der Universitätsstraße bis zum Hauptbahnhof. Das Radverkehrskonzept vom 19.05.1999
wird umgesetzt.
Zur Verbesserung der Radverkehrsverbindungen und zur Abstimmung der unterschiedlichen Verkehrsformen in der Innenstadt
(insbesondere im Bereich der Verbindung Ostring - Brückstraße) wird ein Workshop unter Beteiligung der
betroffenen Anlieger, Gewerbetreibenden und der Interessenverbände (ADFC und Bündnis Umweltfreundlicher
Stadtverkehr) durchgeführt.
Der Ausbau der Radwege in der Innenstadt soll im Rahmen des bereits beschlossenen Radverkehrskonzeptes vorrangig
erfolgen. Hierzu gehören u. a. die Verbindung Ecke Universitätsstraße / Kurt-Schumacher-Platz -
Schulen am Ostring, die Verbindung Kurt-Schumacher-Platz (Hbf.) - Massenbergstraße - Willy-Brandt-Platz (Rathaus),
die Verbindung Ostring - Scharnhorststr./Weilenbrink - Arndtstr. - Untere Marktstraße - Brückstraße.
Der Ausbau der letztgenannten Verbindung soll zeitlich vorgezogen werden; ihre tatsächliche Benutzbarkeit
soll durch geeignete bauliche und verkehrssichernde Maßnahmen (Abmarkierungen, Ausschilderungen, Beseitigung
alter Schienenreste, verstärkte Kontrollen auf Verkehrsverstöße) deutlich verbessert werden.
Unterirdische Linienführung von Straßenbahnen (Tunnelbauten)
Es gibt keine weiteren Tunnelbauten. Eine Umgestaltung der Castroper Straße ist erforderlich, wenn eine unterirdische
Linienführung der Straßenbahn nicht realisiert wird.
Bochumer Lösung
Zu den einzelnen Elementen der „Bochumer Lösung" wird ein Dissens festgestellt. Die Fraktionen sind deshalb
in ihrer Entscheidung frei.
Gemeinsam wird festgestellt, dass die verkehrlichen Probleme im Kreuzungsbereich Stahlhausen/A 40 gelöst werden
müssen. In diesem Zusammenhang wird der Bau der Ortsumgehung „Günnigfeld" bis zur Gelsenkirchener
Stadtgrenze geprüft.
Verkehr umsteuern - Belastung reduzieren
Die Wohnqualität soll durch die Rückführung des Verkehrs erhöht werden. Unter dem Titel „Verkehr
umsteuern - Belastung reduzieren" wirdl ein City-Logistik-System entwickelt. Denkbar ist ein System, bei dem
nicht jeder Lieferant seinen Kunden im City-Bereich anfährt, sondern Waren im Außenbereich gebündelt
werden. Auf die Erfahrungen in anderen Städten ist zurückzugreifen. Wichtig ist es, bei der Entwicklung
eines solchen Systems alle Beteiligten von Anfang an mit einzubinden.
Güterverkehrsplan
Zur Entwicklung eines Güterverkehrsplanes wird ein Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt.
Anbindung der Essener Straße an den Donezk-Ring
Zur derzeitigen Planung der Verwaltung sollen alternative Lösungsvorschläge zur Entlastung des Bereichs
Goldhamme vom Schwerlastverkehr überprüft werden.
Westentlastung Gerthe
Die Realisierung der Westentlastung wird aufgeschoben, aber noch in der Wahlperiode 1999-2004 endgültig entschieden.
Eine Realisierung ist davon abhängig, ob nach Fertigstellung der Ostentlastung die Notwendigkeit gutachterlich
bestätigt und einvernehmlich entschieden wird. Eine gutachterliche Stellungnahme wird ca. zwei Jahre nach
Fertigstellung der Ostentlastung - Anbindung an den Bövinghauser Hellweg - eingeholt. Die Fraktionen halten
eine Umgestaltung des Gerther Zentrums (Castroper Hellweg) nach Fertigstellung der Ostentlastung für erforderlich.
Untertunnelung Massenbergstraße (2. Bauabschnitt, jetziges Teilstück bis Zufahrt Parkhaus Brückstraße)
Über die Untertunnelung Massenbergstraße findet in dieser Wahlperiode keine Beschlussfassung statt.
SchülerTicket
Die Fraktionen befürworten die Einführung eines Schülertickets.
Verkehrsentwicklungsplan
Die Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes wird vereinbart.
Schulwegsicherung
Das bestehende Schulwegsicherungsprogramm wird aktualisiert und auf der Grundlage eines zu erarbeitenden Zeitplanes
realisiert.
Einstellung des Bochumer Schulwesens auf veränderte Bildungs-und Ausbildungserfordernisse
Die technische und technologische Ausstattung der Bochumer Schulen soll veränderten
Bildungs- und Ausbildungserfordernissen angepasst werden (Sponsoring ist möglich).
Im Rahmen des Ausbaus des BoBiNet sind alle Sekundarstufenschulen an das Netzwerk anzuschließen.
Die Internetversorgung aller Bochumer Schulen ist sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind alle Bochumer Schulen
bis zum Jahre 2002 vom Schulträger als Mindeststandard mit einem Multimediaraum auszustatten.
Modernisierung der naturwissenschaftlichen Fachräume
Zur funktionalen und sicherheitstechnischen Modernisierung der naturwissenschaftlichen Fachräume in den Bochumer
Schulen soll ein Sonderprogramm für fünf Jahre aufgestellt und umgesetzt werden.
Verbesserung der Ausstattung der Klassenräume
Das Mobiliar in den Klassenräumen wird bedarfsgerecht unter Berücksichtigung ergonomischer Erfordernisse
erneuert. Hierzu ist ein Sonderprogramm aufzustellen und umzusetzen.
Schulbudgets
Die Schulbudgets werden wieder auf den Ansatz vor der Kürzung zurückgeführt.
Integrative Beschulung, Sonderschulen
Die Fraktionen unterstreichen die Notwendigkeit zur speziellen Förderung besonderer Gruppen in Sonderschulen.
Dabei ist die Erweiterung / Einrichtung weiterer Sonderschulen abhängig vom Elternwillen, da künftig
einer integrativen Beschulung Vorrang eingeräumt wird. Die Weiterführung der integrativen Beschulung
über den Primarbereich hinaus, in der Sekundarstufe 1, wird im öffentlichen Schulsystem ermöglicht.
Schulische Förderung erziehungsschwieriger Kinder
Bis 2001 soll eine zweite Primarstufenschule für Erziehungshilfe eingerichtet werden. Die Errichtung einer
Sonderschule für Erziehungshilfe für Schüler der Sekundarstufe I
soll in konzeptioneller Verbindung mit bedarfsgerechter Sozialarbeit
bis zum Jahre 2001 erfolgen.
Reinigung in Schulen
Es wird überprüft, an welchen Stellen der Reinigungsstandard verbessert werden muss.
Hochbausanierung
Der Sanierungsstau bei städtischen Hochbauten wird bis zum Ende der Wahlperiode abgebaut. Die Mittel für
die Sanierung städtischer Hochbauten (z. B. Schulen) werden verdoppelt (rd. 20 Mio. DM). Kleinere Instandsetzungsarbeiten
sollen im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen realisiert werden.
Beteiligung an privaten Investitionsvorhaben
Eine städtische Beteiligung an oder Subventionierung von privaten Investitionsvorhaben setzt eine einvernehmliche
Entscheidung voraus. Eine mögliche Beteiligung / Subventionierung darf das vereinbarte Hochbausanierungsprogramm
nicht gefährden.
Kulturetat
Der gegenwärtige Anteil der Haushaltsmittel (Verwaltungshaushalt) für die freie Szene wird verdoppelt.
Kulturangebote und -förderung in den Bezirken
Das kulturelle Angebot in den Stadtteilen soll ausgebaut werden.
Die effektivere Unterstützung von Kultureinrichtungen durch die Bezirke, die sie in eigenständiger Entscheidungsbefugnis
beschließen, erfordert eine Erhöhung ihrer Haushaltsmittel. Ab dem Haushaltsplan 2000 sollen die Bezirksmittel
moderat aufgestockt werden.
Museum und Stadtarchiv
Durch eine Aufstockung des Ausstellungsetats soll das Museum Bochum attraktive Ausstellungen zeige können.
Die Geschichte der Stadt ist wichtig für ihre Zukunft. Um den Erhalt der historischen Dokumente der Stadt
Bochum im Stadtarchiv zu sichern, ist es erforderlich, dass das Stadtarchiv mittelfristig in einem anderen Gebäude
untergebracht wird, da die Bausubstanz eine ordnungsgemäße Aufbewahrung der Dokumente nicht zulässt.
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein geeignetes Gebäude zu suchen.
Haus Kemnade und "Kemnade International"
Ein besonders wichtiges Denkmal für unsere Stadt ist die Wasserburg "Haus Kemnade". Ihr Erhalt als
Denkmal und Museum muß gewährleistet werden. Ein Schritt dazu ist die Zweckbindung der durch Haus Kemnade
zu erzielenden Einnahmen für die Erhaltungskosten.
Weit über die Grenzen von Bochum hinaus bekannt ist das multikulturelle Fest "Kemnade International".
Das Festival soll als internationale kulturelle Veranstaltung weiterhin stattfinden. Um die in letzter Zeit nachlassende
Attraktivität wieder zu erhöhen, soll die Verwaltung dem Kulturausschuss rechtzeitig ein neues Konzept
vorlegen, damit auf dieser Grundlage über die finanzielle Ausstattung entschieden werden kann.
Erhaltung und Sanierung der Sportstätten
Ein großer Teil der Sportstätten der Stadt ist sanierungsbedürftig. Es ist notwendig, gemeinsam
Prioritäten für die Sanierung festzulegen. Dazu wird eine Besichtigungstour vereinbart. Dabei werden
auch Gespräche mit den Vereinen geführt, um festzustellen, welche Eigenleistungen von diesen erbracht
und ggf. gefördert werden können.
Ein besonderes Problem stellen die mit Kieselrot kontaminierten Sportplätze dar. Für deren Sanierung
sollen - nach entsprechenden Beschlüssen des Sportausschusses - von der Verwaltung ein Rahmenplan aufgestellt
und Landeszuschüsse beantragt werden.
Rasch durchgeführte kleinere Sanierungsmaßnahmen können Sportstätten davor bewahren, größeren
Schaden zu nehmen. Es ist deshalb sicherzustellen, dass unaufschiebbare Reparaturen unvorhersehbarer Schäden
zügig erledigt werden und dafür Haushaltsmittel (Feuerwehrtopf) zur Verfügung stehen.
Sportförderung
Der Stadtsportbund soll zukünftig für Maßnahmen der Sportförderung finanziell besser ausgestattet
werden.
Koalitionsausschuss
Um nicht den Eindruck zu erwecken, dass Entscheidungen mit „ständig" wechselnden Mehrheiten getroffen
werden, koordiniert ein Koalitionsausschuss die Zusammenarbeit. Alle Entscheidungen im Rat und den Ausschüssen
werden gemeinsam getroffen, sofern die Koalitionsvereinbarung keine andere Regelung trifft. Falls eine Einigung
nicht erzielt werden kann und die Abstimmung vom Koalitionsausschuss nicht freigegeben wird, werden Verwaltungsvorlagen
und Oppositionsanträge gemeinsam abgelehnt, Anträge einer Koalitionsfraktion werden nicht weiter verfolgt.
Ratssitzungen
Um die Arbeit für die Mitglieder des Rates zu erleichtern, finden künftig in der Regel monatliche Ratssitzungen
statt, ausgenommen bleiben die Schulferien. Tischvorlagen der Verwaltung wird es nur noch in unabweisbaren Ausnahmefällen
geben. Die Bürgermeister/innen sollen künftig einen Platz in ihrer Fraktion erhalten und nicht mehr auf
dem Podium.
Ausschussarbeit
Um mehr Bürgerbeteiligung und eine Einbeziehung aller Ratsmitglieder sicherzustellen, sollen sich Ratsmitglieder
unabhängig von der Größe der Fraktion bzw. auch dann, wenn Ihnen der Fraktionsstatus fehlt, an
der Ausschussarbeit beteiligen können. In die Fachausschüsse werden sachkundige Bürger berufen.
Ausschussbildung
Die Ausschüsse bestehen aus 13 Mitgliedern, Stadtentwicklung und Verkehr sowie Haupt- und Finanzausschuss
aus 17 Mitgliedern. Folgende Ausschüsse sollen gebildet werden:
Hinzu kommen die Pflichtausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss, Jugendhilfeausschuss, Wahlprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss.
Es werden eigenständige Werksausschüsse für die Eigenbetriebe gebildet. Es besteht weitgehende Personengleichheit zwischen den Mitgliedern der Werksausschüsse und der entsprechenden Fachausschüsse.
Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse
Die Ausschüsse können Entscheidungen treffen. Inhalt und Umfang der Befugnisse werden noch im Einzelfalle
beschrieben.
Vertretung in Organen von Gesellschaften, in Beiräten usw.
Beide Fraktionen sind in allen Organen von Gesellschaften, Beiräten usw. mit mindestens einem Mitglied vertreten.
Die Fraktionen gehen eine Listenverbindung ein.
Falls nur ein Mandat zu vergeben ist (z. B. BOGESTRA) wird versucht, in Abstimmung mit anderen Gesellschaftern
Ausgleichsregelungen zu treffen, um eine Vertretung der Fraktion DIE GRÜNEN sicherzustellen.
Agentur Ruhr
Ziel ist die Stärkung des Ruhrgebietes auf staatlicher Ebene (Bezirksregierung/Ruhrbezirk). Bei der Gründung
einer Nachfolgeorganisation des KVR (z. B. Agentur Ruhr) sind die Fraktionen - nach Beratung im Koalitionsausschuss
- in ihrer Entscheidung frei.
AGR
Eine Privatisierung der AGR soll vermieden werden, ebenso der - als Option bereits mögliche - Ausbau der bestehenden
Verbrennungskapazitäten (auch Thermo-Select).
Bürgerfreundliche Verwaltung / Bürgerbüros
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Stadtverwaltung Bochum zu einem bürgerfreundlichen Dienstleistungsunternehmen
wird angestrebt, in allen Stadtbezirken Bürgerbüros einzurichten. In diesem Zusammenhang soll auch der
Service für ausländische MitbügerInnen verbessert werden. Es muß überprüft werden,
welche Meldeangelegenheiten ausländischer MitbürgerInnen durch die künftigen Bürgerbüros
dezentral erledigt werden können.
Privatisierung
Die Privatisierung von städtischen Dienstleistungen ist kein Ziel der gemeinsamen Politik. Die Privatisierung
von städtischen Dienstleistungen wird im Einzelfall geprüft, wenn sich ein betriebliches Erfordernis
ergibt und die weitere Existenz der städtischen Einrichtung ansonsten gefährdet wäre. Betriebsbedingte
Kündigungen werden ausgeschlossen.
Verkehrsplanung
Die Grundlagenermittlung, die Auftragsvergabe und die Kontrolle der Auftragsausführung werden von städtischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommen. Die bestehende Organisation der Verkehrsplanung (Aufgabenübertragung
auf einen Dritten) wird geändert.
Korruptionsvorbeugung
Es werden weitere Maßnahmen zur Erschwerung der Korruption (Prävention) ergriffen (z. B. Rotation der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in korruptionsgefährdeten Bereichen, Maßnahmen zur Sensibilisierung
von Vorgesetzten und Mitarbeitern, Zentrale Bearbeitung im Bereich „Personalservice und Zentrale Dienste",
Nutzen der „Vergabe-Info-Stelle des Innenministers usw.). Es wird ein Grundstücksausschuss eingerichtet. Der
Vorsitz in diesem und im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Opposition überlassen.
Übernahme von Führungsverantwortung
Die Fraktion „Die Grünen" ist mit einem Beigeordneten im Verwaltungsvorstand vertreten. Es wird eine
zusätzliche Dezernentenstelle und ein weiteres Dezernat eingerichtet. Diesem Dezernat wird mindestens ein
großes Amt aus dem jetzigen Sozialdezernat zugeordnet. Die nächste freiwerdende Dezernentenstelle wird
eingespart. Grundsätzlich bezieht sich das Vorschlagsrecht der Grünen auf das Sozialdezernat im jetzigen
Zuschnitt. Im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister wird eine Lösung gesucht, die sicherstellt, dass
alle Fraktionen über den gleichen Kenntnisstand verfügen.
Bürgermeister
Jede Fraktion stellt eine Bürgermeisterin bzw. einen Bürgermeister. Die Realisierung des Zieles erfordert
die Aufstockung der Zahl der Bürgermeister auf drei. Die SPD-Fraktion stellt die erste Bürgermeisterin.
Die Bürgermeister/innen erhalten zu ihrer Unterstützung eine/n Mitarbeiter/in (Teilzeit, 30 Std.). Die
Fraktionen treffen die Personalentscheidung. Zur Vermeidung von Mehrkosten sollen grundsätzlich Verwaltungsmitarbeiter/Innen
eingesetzt werden.
Geschäftsstellenbeiträge
Die Geschäftsstellenbeiträge sollen an die Preisentwicklung angepasst werden. Angestrebt wird eine einvernehmliche
Erhöhung mit Zustimmung aller Fraktionen.
Übernahme von Beschäftigten der Fraktionsgeschäftsstellen
durch die Stadt Bochum
Es besteht grundsätzlich Einvernehmen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionsgeschäftsstellen
auf Wunsch - nach Abstimmung mit dem Oberbürgermeister - durch die Stadt Bochum übernommen (eingestellt)
werden.
Finanzierungsprioritäten
Ziel ist die Verabschiedung eines genehmigungsfähigen Haushalts (Haushaltssicherungskonzeptes). Die in der
Koalitionsvereinbarung genannten Maßnahmen haben hinsichtlich der Finanzierung/Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Vorrang vor weiteren Maßnahmen. Die Fraktionen werden das für die vereinbarten Projekte bereitzustellende
Finanzvolumen im Rahmen der jährlichen Etatberatungen festlegen.
Weiterer Maßnahmenkatalog
Ergänzend zu dieser Koalitionsvereinbarung ist von verschiedenen fachspezifischen Arbeitsgruppen (bestehend
aus Vertretern beider Parteien) ein Maßnahmenkatalog erarbeitet worden, der von beiden Koalitionspartnern
als Grundlage für die weitere Arbeit vereinbart worden ist. Die dort formulierten Ziele sollen im Rahmen der
laufenden Legislaturperiode erreicht werden, soweit dafür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen.
Haushalt
Die Fraktionen streben mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt an.
Bezirkliche Haushaltsmittel
Die Haushaltsmittel, die den Bezirksvertretungen im Rahmen ihrer bezirklichen Zuständigkeit zur Verfügung
gestellt werden, werden insbesondere für Hochbausanierungsmaßnahmen wesentlich aufgestockt. Der Verteilungsschlüssel
ist zwischen den Koalitionspartnern zu vereinbaren.
Diese Vereinbarung ersetzt die bestehende Vereinbarung vom 06. Oktober 1999.