WDR / DLR 2001
Autor:
Eine so große Summe bekam die Stadt Köln noch nie überwiesen. 1,3
Milliarden Deutsche Mark standen eines Tages im April 2000 auf dem
Kontoauszug. Er wurde im Rathaus der Millionenstadt gebührend bewundert.
Freudestrahlend hielt Stadtkämmerer Werner Böllinger die
Trophäe in die Fernsehkameras.

Sprecherin:
Das Geld musste zwar umgehend auf die Cayman Islands in der Karibik
zurücküberwiesen werden. Nämlich an den Absender in Georgetown,
der Hauptstadt der Cayman Islands. Die Freude kam daher, dass
Stadtkämmerer Böllinger von dem Milliardenbetrag immerhin 54 Millionen
Deutsche Mark einbehalten konnte. Er überwies also am selben Tag nicht
1,3 Milliarden, sondern nur 1,246 Milliarden Deutsche Mark zurück
nach Georgetown.


Hundert Jahre wie ein Tag

Die heimliche Globalisierung der Städte

Von Werner Rügemer


Autor:
Auf der Überweisung, die der Stadtkämmerer so freudig in die Kameras
hielt, war der Absender mit schwarzer Farbe unkenntlich gemacht.
Das wird auf die Schnelle kaum einem Fernsehzuschauer aufgefallen sein.
Seltsam. Warum gibt der Wohltäter sich nicht zu erkennen? Warum
wird er von den Spitzen der Stadtverwaltung versteckt? Was will er mit
dem Millionengeschenk?

Sprecherin:
Der Stadtkämmerer hatte nach der freudestrahlenden Präsentation der
Trophäe in die Fernsehkameras gesagt:

O-Ton Böllinger (1),
„Das geht voll mit rechten Dingen zu. Es sind legale amerikanische
Gesetze, an die wir uns auch streng gehalten haben.“

Autor:
„Legale Gesetze“. Gibt es auch illegale Gesetze? Was soll diese
unsinnige Überbetonung des Legalen? Oder enthält die Verbindung „legale
amerikanische Gesetze“ ein Geheimnis oder eine Erklärung?

Sprecherin:
Solche Überweisungen aus der Karibik und anderen exotischen Finanzoasen
gehen heute Monat für Monat auf den Konten deutscher
Stadtverwaltungen ein. In Köln und Düsseldorf, in Dresden und in der
Lutherstadt Wittenberg. Übrigens auch auf den Konten von
Stadtverwaltungen in den Niederlanden, in der Schweiz, in Österreich. In
ganz Europa.

Autor:
Versuchen wir, die Spur dieser verborgenen Wohltäter aufzunehmen.

Sprecherin:
Auch am 29. Februar 2000 trat der Kölner Stadtrat wie immer nach dem
öffentlichen Teil seiner Sitzung in den nichtöffentlichen Teil ein. Da
ging es um die Annahme von Vermächtnissen und um Genehmigungen zur
Zweckentfremdung von Wohnraum. Wir gehen jetzt nicht der Frage nach,
warum gerade so etwas vor den Bürgern geheimgehalten wird. Wir
konzentrieren uns auf den Tagesordnungspunkt 24.2 dieser
nichtöffentlichen Ratssitzung. Er hieß „Grenzüberschreitendes US-Leasinggeschäft für
Klärwerke der Stadt Köln“. Am nächsten Tag wurde in den lokalen
Tageszeitungen gleichlautend folgende Pressemitteilung der
Stadtverwaltung verbreitet:

Zitator:
„Der Rat gab in seiner gestrigen Sitzung grünes Licht für eine
grenzüberschreitende US-Leasing-Transaktion. Damit werden das
Großklärwerk Stammheim, die Klärwerke Langel, Weiden und Rodenkirchen sowie Teile des
Kanalnetzes zu einem Wert von 1,3 Milliarden DM an einen
US-Investor vermietet und von der Stadt gleich wieder zurückgemietet.
Der Vertrag läuft 24 Jahre. Der Steuervorteil, der dabei in den USA
entsteht, wird unter den Leasingpartnern aufgeteilt. Auf die Stadt
entfallen etwa 54 Millionen als sogenannter Barwertvorteil. Er soll
ausschließlich zum Vorteil der Gebührenzahler verwendet werden.“

Sprecherin:
Zum „Investor“ wurden folgende Angaben gemacht:

Zitator:
„Investor ist ein von der First Union Gruppe aus den USA bonitätsmässig
abgesichertes Unternehmen. Es ist die First Fidelity Bank. Die First
Union Gruppe ist mit einer Bilanzsumme von 237 Milliarden Dollar im
Jahre 1998 die sechstgrößte Bankengruppe in den USA. Eingeschaltet
als Abwickler ist die Deutsche Bank.“

Autor:
Klingt vielleicht gut, für bankengläubige Ratsmitglieder. Aber ist es
nicht seltsam? Der Name des unmittelbaren Geschäftspartners der Stadt
auf den Cayman Islands wird nirgends genannt.

Sprecherin:
Den Ratsmitgliedern war für ihre Entscheidung die Drucksache 1243/000
ausgehändigt worden. Das war eine kurze Zusammenfassung des
Vertragswerks, verfasst von der Deutschen Bank. Genauer gesagt, verfasst
von den für solche US-Leasinggeschäfte spezialisierten Töchtern
der Deutschen Bank, der Deutschen Export Leasing GmbH, Frankfurt, und
der Allco Finance Group Limited, New York. An der Abfassung
ebenfalls beteiligt war die von der Deutschen Bank beauftragte
Anwaltskanzlei Allen & Overy, Frankfurt und New York.

Autor:
Seltsam. Sage ich mal so spontan rechtsstaatlich. Da beschließt die
Ratsmehrheit einen Vertrag, den kein einziges Ratsmitglied je gesehen
hat. Obwohl es um 1,3 Milliarden Mark und eine Laufzeit von 24 Jahren
geht. Für die Abfassung des Vertragswerks hat die Anwaltskanzlei ein
paar Millionen Mark bekommen. Das Vertragswerk hat, wie zu erfahren ist,
einen Umfang von 550 Seiten. Und die Deutsche Bank hat für das
Arrangieren des Vertrages ebenfalls mehrere Millionen Mark bekommen. Da
muss es doch wohl um mehr gehen als um ein einfaches,
wohltätiges Geschenk von 54 Millionen.

Sprecherin:
Der Kämmerer und die Mehrheitsfraktionen haben es kategorisch abgelehnt,
die Verträge den Ratsmitgliedern vorzulegen. Die aufmerksame
Bürgerin Karin Fischer fand das unmöglich. Sie wandte sich mit einem
Bürgerantrag an den Beschwerdeausschuss des Rates. Sie verlangte
die Offenlegung der Verträge. Am 22. Mai 2000 war es so weit. Der
Beschwerdeausschuss tagte. Die Ausschussvorsitzende eröffnete die
Sitzung.

O-Ton Beschwerdeausschuss (2)
„So, meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur heutigen fünften
Sitzung des Beschwerdeausschusses ganz herzlich.“

Autor:
Herzlich ging es zu, zunächst. Man gratulierte einer Ratsfrau zur Geburt
ihres Babys.

O-Ton Beschwerdeausschuss (3)
„Gestatten Sie mir vorab, der Frau de Santos-Hermann ganz herzlich zur
Geburt eines kleinen Jungen zu gratulieren. (Beifall, Klopfen)“

Autor:
Dann wurde es ernst, und etwas weniger herzlich.

O-Ton Beschwerdeausschuss (4)
„So, ich rufe auf Punkt 2.2 der Tagesordnung, Eingabe von Frau Karin
Fischer zur Offenlegung der Akten und Verträge im Zusammenhang mit
dem US-Leasinggeschäft. Frau Fischer, ich begrüße Sie... Sie haben, Sie
können zehn Minuten, müssen aber nicht.“

Sprecherin:
Bürgerin Fischer bedankte sich höflich für die Einladung. Sie fragte, ob
den Ausschussmitgliedern die schriftliche Begründung ihres Antrages
vorliege? Die Vorsitzende und die Ausschussmitglieder blätterten ratlos
in ihren Unterlagen. Die Begründung lag nicht vor. Es konnte nicht
geklärt werden, wo der dreiseitige Brief abgeblieben war. Bürgerin
Fischer wurde etwas nervös. Sie fing sich und fasste ihren Antrag noch
einmal zusammen.
O-Ton Beschwerdeausschuss (5)
„Also, ich hatte diesen Antrag gestellt auf Offenlegung, um in Erfahrung
zu bringen, worum es sich bei diesem Geschäft tatsächlich handelt und
welche Folgen und Risiken für die kommunale Selbstverwaltung der Kölner
Abwasserwirtschaft damit verbunden sind.“

Sprecherin:
Sie wies sehr kundig und sehr geduldig darauf hin, dass gegenwärtig in
der Wasser- und Abwasserwirtschaft viele Änderungen diskutiert
werden, etwa die Trennung von Industrie- und Haushaltsabwässern oder die
Verrieselung von Regenwasser. Das alles würde zu einer
Entlastung und Verkleinerung der Klärwerke und Kanäle führen. Und zu
niedrigeren Gebühren. Es sei aber unklar, ob das unter dem
Leasingvertrag noch in der freien Entscheidung des Kölner Rates stehe.
Und überhaupt gehe es heute ja ebenso global wie rabiat zu.

O-Ton Beschwerdeausschuss (6)
„Es gibt ein internationales Gerangel großer Firmen um Wasserrechte, in
jeder Hinsicht. Deshalb kann ich das nicht so naiv sehen und würde
doch gerne darauf drängen, dass genauer geprüft wird, was in den
Verträgen drinsteht, zumal wenn es hier heißt, dass auf dieser Basis
noch weitere Geschäfte gemacht werden sollen. Und ich möchte die politischen
Fragen beantwortet haben, ob die Kölner Bürger hier, wenn sie im
Rahmen der Agenda 21 sich engagieren und versuchen, umweltpolitisch was
zu machen und auch auf die Abwasserentsorgung und die
Trinkwasserversorgung Einfluss nehmen wollen, ob sie das dann noch
können oder nicht oder ob ihnen in zehn Jahren gesagt wird: Nee, ihr
habt doch damals eure Rechte für 54 Millionen D-Mark verkauft.“

Sprecherin:
Danach durfte der Leiter der Abteilung „Allgemeine
Haushaltsangelegenheiten“ den Antrag der Verwaltung begründen, warum der
Bürgerantrag von Karin Fischer abgelehnt werden müsse. Alle Grundstücks- und
Mietangelegenheiten seien eben grundsätzlich nicht öffentlich zu
behandeln.
Übrigens habe der Regierungspräsident auch schon seine Zustimmung
gegeben. Auf die Frage nach der zukünftigen Entscheidungsfreiheit der
Stadt in Sachen Wasser- und Abwasserwirtschaft ging er mit keinem Wort
ein. Er warb sehr, sehr höflich um Verständnis für die Wünsche des
unbekannten Investors. Jeden dritten Satz begann er mit „im übrigen“:

O-Ton Beschwerdeausschuss (7)
„Ich darf im übrigen um Verständnis dafür bitten, dass wir uns einer
Forderung des US-Investors, einer durchaus nachvollziehbaren Forderung
des US-Investors beugend, dazu verpflichtet hatten, Betriebsinterna und
ähnliches, die dieses Geschäft stören könnten, vertraulich zu
behandeln.“

Sprecherin:
Eine Verletzung der Vertraulichkeit könnte böse, schwerwiegende Folgen
haben, so deutete er ebenso höflich wie unmissverständlich an.

O-Ton Beschwerdeausschuss (8)
„Ich darf daran erinnern, dass es Gegenstand dieser Abmachung mit dem
US-Investor ist, dass wir, insofern wir unsererseits diese
Vereinbarung verletzen, uns schadensersatzpflichtig machen, mit einer
Folge, die ich nicht abzuschätzen vermag.“

Sprecherin:
Als erster meldete sich ein CDU-Ratsherr zu Wort. Er habe zwar selbst
auch die Verträge nicht gesehen, habe aber vollstes Vertrauen in die
Verwaltung ebenso wie in jene Frankfurter Anwaltskanzlei. Die Verträge
dürften der Bürgerin Fischer nicht gezeigt werden, ganz klar.

O-Ton Beschwerdeausschuss (9)
„Also die CDU-Fraktion schließt sich dem Verwaltungsvorschlag hier an.“

Sprecherin:
Dagegen ließen die Vertreter von SPD und Grünen viel Verständnis für das
Anliegen der Bürgerin Fischer erkennen, zunächst. Die Ratsfrau der
SPD zerquälte sich regelrecht vor Bedenken.

O-Ton Beschwerdeausschuss (10)
„Dieses Geschäft äh, mit der äh, USA-Stelle äh. Ich glaube, wir müssen
da, wir können da kaum etwas nachvollziehen, diese Finanzjongliererei
um den ganzen Globus rum.“

Sprecherin:
Das klang irgendwie kritisch. Trotzdem hat sich auch diese gequälte
Ratsfrau dem Druck der Verwaltung und des unbekannten Investors
gebeugt, wie sie bekannte:

O-Ton Beschwerdeausschuss (11)
„Natürlich ist das schon merkwürdig, dass da ein so großer
Geheimhaltungsdruck drauf gelegt wird. Wir haben uns dem gebeugt.“

Autor:
Schon merkwürdig, wie schnell deutsche Ratsmitglieder sich beugen, nicht
wahr?

Sprecherin:
Die gebeugte Ratsfrau schlug mit sorgenvollem Blick auf die staunende
Bürgerin Fischer vor, die Verwaltung solle „in Zukunft“ bei ähnlichen
Verträgen die Bürger „doch ein bisschen besser“ informieren. Schließlich
meldete noch die Ratsfrau der Grünen Verständnis für das
Informationsbedürfnis der Bürger an und schloss:

O-Ton Beschwerdeausschuss (12)
„In dem Sinne kann ich mich der Verwaltungsvorlage nicht ganz
anschließen.“

Sprecherin:
„Nicht ganz“. Kurz darauf waren die Bedenken weggewischt, verschwunden.
Die Ausschussvorsitzende stellte die Verwaltungsvorlage zur
Abstimmung, wonach der Bürgerantrag abzulehnen sei.

O-Ton Beschwerdeausschuss (13)
„Zu diesem Verwaltungsvorschlag: Wer ist dafür? Den bitte ich auch ums
Handzeichen? (Pause) Ist jemand dagegen? Ist einstimmig so
beschlossen. Vielen Dank.“
Sprecherin:
Antrag abgelehnt. Einstimmig. So schlimm hatte die Antragsstellerin es
sich doch nicht vorgestellt. Obwohl sie so etwas wohl geahnt hatte.
Während die Ausschussvorsitzende schon routiniert und freundlich den
nächsten Bürgerantrag aufrief, lächelte Bürgerin Fischer unsicher und
etwas verloren. Konsterniert packte sie ihre Unterlagen zusammen.

Autor:
Gehen wir weiter auf die Suche nach dem unbekannten Investor. Die
treibende Kraft bei dem Vertrag war die Deutsche Bank. Also rief ich bei
der Deutschen Bank in Frankfurt an. Dort sitzt bei der Bank-Tochter
Deutsche Export Leasing GmbH das „Transaktorenteam“, das für jeden
dieser Leasingverträge gebildet wird. Da erklärten mir nun verschiedene
„Transaktoren“ – also die Mitarbeiter, die solche
Leasing-Transaktionen durchführen –, warum sie mir kein Interview geben
können. Ich wollte zunächst nur die Adresse des Investors und seiner
Briefkastenfirma auf den Cayman Island erfahren. Das könne und dürfe man
nicht sagen, sagten die Transaktoren. Dann bat ich, mir die Texte
der amerikanischen Steuergesetze zu schicken, aufgrund derer dieser
Steuervorteil möglich sei. Ergebnislos. Die Texte kamen nicht. Auch ein
Interview könne man mir nicht geben. Wiederkehrendes Argument der
Frankfurter Transaktoren:

Zitator:
Der Investor wünscht Stillschweigen.

Sprecherin:
Inzwischen hatte der Autor auf anderen Wegen einige Vertragsunterlagen
erhalten. Die waren, wie man in Köln sagt, „vom Lastwagen gefallen“.
Daraus ging hervor, dass auf deutscher Seite neben der Deutschen Bank
auch drei Landesbanken an dem Vertragswerk beteiligt sind. Sie
bringen einen Teil des Milliardendarlehens auf: Baden-Württembergische
Landesbank, Norddeutsche Landesbank, und zwar mit ihrer
Tochterbank in Luxemburg, sowie die Sächsische Landesbank. Der Autor
rief bei allen diesen Banken an und erfuhr überall dasselbe wie bei
der Deutschen Bank.

Zitator:
Wir haben Vertraulichkeit vereinbart. Der Investor wünscht
Stillschweigen.

Sprecherin:
Aber da waren ja noch die Kölner Verkehrsbetriebe, KVB. Sie hatten schon
1996 insgesamt 101 Straßenbahnwagen im Wert von einer halben
Milliarde Mark an einen „Investor“ im amerikanischen Bundesstaat
Delaware hin- und zurückgemietet. Dafür bekamen die KVB einen
Barwertvorteil von 25 Millionen Mark. Arrangiert hatte diesen
Leasingvertrag die Westdeutsche Landesbank.

Autor:
Ich rief wochenlang wiederholt bei den Kölner Verkehrsbetrieben und der
WestLB an. Telefonierte mit Pressesprechern und
Vorstandsmitgliedern. Stundenlang. Ergebnislos.

Zitator:
Wir haben Vertraulichkeit vereinbart. Der Investor wünscht
Stillschweigen.
Autor:
Ich wandte mich an die First Union Bank in den USA. Sie wurde in den
Zeitungsberichten als diejenige bezeichnet, die den Investor
„bonitätsmässig absichert“. Im Internet fand sich schnell die website
der First Union Bank. Da lächelt werbend der US-amerikanische
Außenminister Colin Powell. Das Headquarter der First Union steht in
Charlotte im Bundesstaat North Carolina. In Hamburg unterhält die Bank
eine Repräsentanz. Ich schrieb nach North Carolina, und zwar zur
Sicherheit gleichzeitig per e-mail, per Fax und per Post, und
gleichzeitig an Edward Crutchfield, den Vorstandschef, an Virginia Mackin von der
Presseabteilung und an Mike Taylor von der Leasing Abteilung. Und
dasselbe nochmal an die Hamburger Repräsentanz:

Zitator:
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von unserer Stadtverwaltung
erfahren, dass Sie einen Leasing-Vertrag über Kläranlagen und
Kanalnetz mit der Stadt Köln abgeschlossen haben. Bitte teilen Sie mir
folgendes mit: Wie heißt die Zwischengesellschaft, die auf den Cayman
Islands ihren Sitz hat? Welche Sicherheiten haben Sie sich in dem
Vertrag ausbedungen? Bitte teilen Sie uns mit, ob der Vertrag überhaupt
abgeschlossen wurde. Mit freundlichen Grüssen vom Rhein“

Sprecherin:
Trotz verschiedener Telefonate und Nachfragen kam keine Antwort. Bis
heute, ein Jahr später. Die First Union Bank in North Carolina schweigt.


Autor:
Möglicherweise lag die Antwort viel näher. Vielleicht wäre der Kölner
Stadtkämmerer doch zu einer Auskunft bereit? Er musste sich auskennen,
war er doch eigens nach New York geflogen und hatte dort den Vertrag
unterzeichnet. Meine Anfrage an die Kämmerei wurde wie folgt
beschieden: Herr Böllinger sei zu einem Interview bereit, zu folgenden
Bedingungen:

Zitator:
Die Fragen sind vorher schriftlich einzureichen. Weitere Fragen dürfen
nicht gestellt werden. Konkrete Fragen zum Investor und zum Namen der
Zwischengesellschaft auf den Cayman Islands sind unzulässig.

Autor:
Es war eine kuriose Begegnung. Der Kämmerer betonte, dass er lange
gezögert habe, mir das Interview zu geben. Ich wollte den Grund sowohl
für das Zögern wie auch für das schliessliche Einverständnis wissen.
Böllinger blickte vielsagend und unbestimmt in seinem großen, modernen
Büro herum. „Ja, wissen Sie...“ begann er und brach wieder ab. Dann zog
er ein Manuskript heran, das als einziges Schriftstück auf seinem
großen, abgeräumten Schreibtisch lag. Er blickte mich an. „So, es kann
losgehn,“ sagte er wie mechanisch. Ich sah, dass auf dem Manuskript
meine Fragen standen und darunter seine Antworten. Er las sie ab wie ein
Schuljunge. Schweißperlen standen auf seiner Stirn. Erst später
sollte mir das Schwitzen des Kämmerers verständlich werden.
Sprecherin:
Zunächst also einige Antworten des Kölner Kämmerers. Später werden wir
sie noch einmal aufgreifen. Einmal geht es um die Behauptung, die
Stadt behalte das Eigentum an ihren Klärwerken und Kanälen. Wie aber
soll dann der US-Investor einen Steuervorteil erhalten, da er dafür ja
auch Eigentümer sein muss? Der schwitzende Kämmerer las von seinem
Manuskript folgendes ab:

O-Ton Böllinger (14)
„Entscheidend ist, dass nach deutschem Steuerrecht zu keinem Zeitpunkt,
auch nicht für eine logische Sekunde, Eigentum und Besitz
übergegangen sind. Sondern wichtig war in diesem Zusammenhang, dass sich
die Rechtsstellung der Stadt Köln im Inland nicht verändert hat.“

Sprecherin:
Allerdings, dann der Nachsatz:

O-Ton Böllinger (14a)
„Nach US-Steuerrecht ist das wirtschaftliche Eigentum allerdings äh auf
den US-Investor übergegangen.“

Autor:
Ach so, allerdings dann doch auf den US-Investor übergegangen. Nach
US-Steuerrecht. Es gibt also zwei Eigentümer derselben städtischen
Anlagen. Nach deutschem Recht ist die Stadt Köln Eigentümer ihrer
Klärwerke, zu 100 Prozent. Und nach US-amerikanischem Recht ist der
US-Investor ebenfalls Eigentümer der selben Klärwerke. Und zwar
gleichzeitig und ebenfalls zu 100 Prozent. Zwei jeweils
hundertprozentige Eigentümer derselben Sache: Das ist in unserer auf Privateigentum
aufgebauten Gesellschaft doch eigentlich unmöglich, nicht wahr?

Sprecherin:
Lassen wir diesen Widerspruch zunächst auf sich beruhen. Die zweite
Frage an den Kämmerer war: Soll und kann diese doppelte
Eigentümerschaft über die gesamte Laufzeit von 24 Jahren gelten? Der
schwitzende Kämmerer antwortete:

O-Ton Böllinger (15)
„Das gilt zunächst für die gesamte Laufzeit äh der Aktion äh, die in dem
ersten Vertragswerk abgeschlossen worden ist, nämlich für 100 Jahre.
Wir haben nur zunächst für 24 Jahre zurückgemietet. Und wir müssen uns
dann, nicht mehr ich, sondern ein Nachfolger von mir, in 24 Jahren
entscheiden, ob dieser Mietvertrag verlängert wird oder ob man eine
vorzeitige Beendigung vornimmt, die das Vertragswerk offenlässt, was
aber heute nicht zu entscheiden ist.“

Autor:
Das war aber eine überraschende Aussage: die Laufzeit der Vermietung an
den US-Investor beträgt 100 Jahre. Also nicht 24 Jahre, wie die
Stadtverwaltung mitgeteilt hatte und wie es in den Zeitungen stand.

Sprecherin:
Und erst nach 24 Jahren darf die Stadt entscheiden, ob sie die
Rückmietung verlängert. Es darf also heute noch gar nicht entschieden
werden, ob der Vertrag nach 24 Jahren beendet wird. Dagegen hatte die
Stadtverwaltung mitgeteilt und so hatte es in den Zeitungen gestanden,
dass die Beendigung nach 24 Jahren bereits jetzt entschieden sei. Lassen wir
auch das zunächst auf sich beruhen. Schließlich die Frage: Warum die
Briefkastenfirma in Georgetown auf den Cayman Islands als unmittelbarer
Vertragspartner der Stadt?

O-Ton Böllinger (16)
„Diese Konstruktion ist vom Investor bewusst so gewählt worden. Für uns
bietet sie nur Vorteile, weil die letztlich vorhandenen Risiken durch
diese zwischengeschaltete Gesellschaft äh weitestgehend so äh minimiert
worden sind, dass das Risiko für uns beherrschbar ist.“

Sprecherin:
Da bestätigte der Kämmerer, wenn auch schwitzend und nervös auf seinem
Ledersessel rutschend: Die „Zwischengesellschaft“ auf den
Cayman Islands gibt es. Sie soll Risiken auffangen, die in den USA
bestehen. Risiken in den USA hatte die Stadtverwaltung bisher gegenüber
der Öffentlichkeit immer bestritten. Freilich sagte der Kämmerer nicht,
um welche Risiken es sich handelte.

Autor:
Nehmen wir uns die Aussagen des schwitzenden Kämmerers noch einmal vor.
Wir haben es also mit einer Vertragslaufzeit von 100 Jahren zu
tun. Solange vermietet die Stadt Köln ihre Abwasseranlagen für 1,3
Milliarden Deutsche Mark an den US-Investor und mietet sie wieder
zurück.
Andererseits, so wurde der Eindruck in der Öffentlichkeit erweckt, ist
für die Stadt die Angelegenheit praktisch am ersten Tag beendet. An
diesem Tag überweist der Investor die 1,3 Milliarden Mietgebühren in
einem einmaligen Gesamtbetrag an die Stadt, und die Stadt überweist
die 1,3 Milliarden für die Rückmiete sofort wieder zurück, abzüglich
ihres Barwertvorteils von 54 Millionen. Also eine Laufzeit von 100
Jahren einerseits, und die Abwicklung an einem einzigen, am ersten Tag,
anderseits. Diesen Widerspruch wollen wir jetzt auflösen. Und die
weiteren Widersprüche, die damit zusammenhängen.

Sprecherin:
Rechtsanwalt Jürgen Schacht ist Spezialist für kommunale Gebühren. Er
wurde von verschiedenen Städten beauftragt, die Müll- und
Abwassergebühren zu überprüfen. Nämlich wenn diese Städte
Leasing-Verträge mit US-Investoren abgeschlossen haben. Wie wirkt sich
der sogenannte Barwertvorteil auf die Gebühren aus? Muss er den
Gebührenzahlern zugute kommen oder kann die Kommune den Barwertvorteil
in ihren allgemeinen Haushalt aufnehmen? Und somit Kindergärten bezahlen
oder die Gehaltserhöhung des Oberbürgermeisters? Rechtsanwalt
Schacht hat sich einige Leasing-Verträge genau angesehen. Was sagt er zu
dem Widerspruch, dass die Laufzeit 100 Jahre beträgt, während
gleichzeitig die Stadt nur einen Tag lang damit befasst sein soll?

O-Ton Schacht (17)
„Das hat einen ganz einfachen Sinn. Aus der Sicht der Kommune wird diese
ganze Leasing-Konstruktion, die ich für sehr merkwürdig und
bedenklich halte, auf eine, wenn Sie so wollen, logische Sekunde
reduziert, auf die Einmalzahlung des Barwertvorteils.“
Autor:
Damit werden Kommune und Öffentlichkeit gelockt. Eine logische Sekunde
Arbeit, eine Unterschrift auf ein Überweisungsformular, und 54
Millionen Barwertvorteil. Prima Sache. Clever. Machen wir mit. Ja, aber
warum dann gleichzeitig die Laufzeit von 100 Jahren?

O-Ton Schacht (18)
„Das muss man deshalb machen, damit man nach außen auch den Eindruck
erweckt, als ob wirklich das, was im Leasinggeschäft üblich ist,
dass man ein Wirtschaftsgut nutzt über eine längere Zeit, ... dass man
eben diese Konstruktion nach außen vermittelbar macht, auch für die
Finanzbehörden, die Steuerbehörden.“

Autor:
Also langsam, noch mal: Während der deutschen Öffentlichkeit suggeriert
wird, dass die ganze Angelegenheit nur einen Tag dauert und sich
am Eigentum gar nichts ändert, wird dem amerikanischen Staat etwas ganz
anderes suggeriert: Der Vertrag läuft 100 Jahre. Durch diese
Laufzeit eines ganzen Jahrhunderts wird suggeriert: Die Kölner Klärwerke
und Kanäle sind ganz in das Eigentum des US-Investors
übergegangen.

Sprecherin:
So kann der sogenannte Investor seinem amerikanischen Finanzamt
gegenüber als Eigentümer auftreten, obwohl es ja über dem Teich, weit
weg in old Europe am Rhein, auch schon einen Eigentümer gibt. Und so
kann der neue angebliche Eigentümer seine angebliche Investition
abschreiben oder eine Steuerstundung in jährlicher Millionenhöhe
erhalten. Und das, obwohl er keinen einzigen Dollar und keine einzige
Mark in die Anlagen investiert, denn die sind ja schon vollständig fertig und
funktionstüchtig.

Autor:
Vielleicht klärt sich etwas, wenn wir uns den Investor genauer ansehen.
Da war doch einmal, etwas versteckt, sein Name genannt worden: First
Fidelity Bank. Also das Unternehmen, das von der First Union Gruppe, der
sechstgrößten Bank der USA, „bonitätsmässig abgesichert“ sein
soll, wie die Stadtverwaltung mitgeteilt hatte und wie es in den Kölner
Zeitungen stand.

Sprecherin:
Wir geben im Internet folgendes ein: www.firstfidelitybank.com. Brav
erscheint nach zwei Sekunden die website der First Fidelity Bank. Sie
ist eine kleine Bank in Oklahoma City. Wir sehen die Fotos von sieben
gemütlichen alten Herren. Sie sind der Vorstand. Auf einer weiteren
Seite sehen wir das Foto einer kleinen ebenerdigen Filiale, die von der First
Fidelity Bank soeben im Städtchen Noble bei Oklahoma eröffnet wurde.
Die Filiale sieht aus wie eine Mischung aus Gartenhaus und Tankstelle.
Auf der Seite „Wir über uns“ preist sich die Bank patriotisch an:

Zitator:
„Jedermann bei First Fidelity ist erfüllt von den Interessen Oklahomas.
Vom Chef bis zum einfachen Angestellten am Bankschalter: Wir leben in
Oklahoma, wir arbeiten in Oklahoma, wir erziehen unsere Kinder in
Oklahoma!“


Autor:
Klingt ein bisschen pathetisch, aber durchaus sympathisch, nicht wahr?
Sage noch einer, die heutige Finanzwelt sei anonym und seelenlos. Auf
der Seite mit der Bilanz zum Dezember 2000 erfahren wir etwas über die
finanziellen Verhältnisse dieser sympathischen kleinen Bank tief in
der amerikanischen Provinz, wo das Leben noch in Ordnung ist, angeblich.

Zitator:
Summe der Aktiva einschließlich aller vergebenen Darlehen: 515 Millionen
Dollar.

Sprecherin:
Wir rechnen: 515 Millionen Dollar sind etwa 1,2 Milliarden Deutsche
Mark. Das heißt: Das gesamte Vermögen der First Fidelity Bank ist
geringer als das Volumen des Leasingvertrags mit der Stadt Köln. Mit
anderen Worten: Selbst wenn der angebliche Investor First Fidelity Bank
sein gesamtes Vermögen eingesetzt hätte, hätte dies nicht ausgereicht,
um die 1,3 Milliarden Mark für den Leasingvertrag mit der Stadt Köln
aufzubringen. Rechtsanwalt Schacht hat eine Erklärung für diese
Konstruktionen:

O-Ton Schacht (19)
„Um einen richtigen Investor handelt es sich nicht, weil man unter einem
Investor jemanden versteht, der Geld mitbringt und unternehmerisches
Risiko trägt. So ist es hier nicht. Das Geld kommt ausschließlich von
deutschen Banken. Der US-Investor ist meistens eine Briefkastenfirma,
ein
Trust, hat oft gar keine eigenen Telefonanschlüsse, sondern eine
Faxanschrift, und agiert aber wie eine normale juristische Person.“

Autor:
Wir wollen der First Fidelity Bank in Oklahoma nicht die
Telefonanschlüsse und eine funktionierende Geschäftsstelle absprechen,
haben wir sie doch selbst zur Aufklärung des Publikums erfolgreich benutzt. Wir können
jedoch festhalten: Den Investor in dem Sinne, wie er der Öffentlichkeit
gegenüber behauptet wird, gibt es gar nicht. Das Geld kommt vor allem
von deutschen Banken.

O-Ton Schacht (20)
„Die Banken aber wickeln im Hintergrund sozusagen die Sache so ab, und
zwar über diesen langen Zeitraum, als würde tatsächlich die
Leasing-Rate gezahlt. Die Banken organisieren also den Zahlungsverkehr
für die Optik so, als würde Jahr für Jahr oder Monat für Monat die
Leasingrate gezahlt, über diesen langen Zeitraum. Da es um hohe Summen
geht, muss auch ne lange Zeit her.“

Sprecherin:
Der Investor ist eine von den deutschen Banken in den USA gegründete
Briefkastenfirma, mit einem Ableger auf den Cayman Islands. Sie
bekommt von der Deutschen Bank, der Baden-Württembergischen Landesbank,
der Norddeutschen Landesbank Luxemburg und der
Sächsischen Landesbank einen Kredit über 1,3 Milliarden Deutsche Mark.
Gleichzeitig übernehmen diese Banken die Zahlung der monatlichen
Leasingraten.

Autor:
Die Banken spielen also eine Art Theater: Das Stück heißt „Wir mieten
und vermieten kommunale Anlagen in Europa“. Die Banken schicken
bei jeder Aufführung eine Strohpuppe auf die Bühne, die heißt
„Investor“. Die Puppe wird mit Krediten eingekleidet. Ein Vertreter der
Puppe, ein amerikanischer Angestellter der Bank, setzt sich in New York mit dem
Kämmerer der deutschen Stadt hin und unterschreibt einen Vertrag. Die
Banken überweisen an ihre Puppe monatliche Leasingraten für die
Anmietung, die Puppe überweist diese Beträge im selben Rhythmus für die
Rückmietung zurück. 100 Jahre lang, oder mindestens 24 Jahre lang. So
fingieren die deutschen Banken gegenüber dem amerikanischen
Finanzamt einen Leasingvertrag und den Übergang des Eigentums an den
US-Investor.

O-Ton Böllinger (21)
„Das geht voll mit rechten Dingen zu. Es sind legale amerikanische
Gesetze, an die wir uns auch streng gehalten haben.“


Autor:
Finanztheater, Schmierenkomödie, wie man will. Dazu gehören ein paar
weitere dirty tricks. Sie spielen sich natürlich auf hohem Niveau ab.
Nicht umsonst sind die Verträge viele hundert Seiten dick und werden den
Anwaltskanzleien mit Millionen Dollar vergütet.

Sprecherin:
Zu diesen Tricks gehört die Manipulation mit dem Grundbuch. Das
amerikanische Finanzamt verlangt vom „Investor“, dass das Eigentum am
Kölner oder Wittenberger Klärwerk oder an den gemütlichen Züricher
Straßenbahnwagen durch sogenannte dingliche Sicherheiten
nachgewiesen wird. Sie werden in den Leasingverträgen vereinbart. Sie
müssten ins Grundbuch eingetragen werden. Aber gerade die
Grundbucheintragung muss ja gleichzeitig bei diesen Verträgen vermieden
werden. Denn in Köln und Wittenberg und Zürich muss es ja so
aussehen, als wäre das Grundbuch sauber.

O-Ton Schacht (22)
„Die dinglichen Sicherheiten würden ja bedeuten - Sie kennen das alles
aus dem Bereich der Hypotheken- und Grundschulden, wenn Sie ein
Häuslebauer sind selber -, die würden ja das Grundbuch unsauber machen.
Und jeder, der ins Grundbuch gucken würde, könnte das sehen.“

Sprecherin:
Wenn die dinglichen Sicherheiten ins Kölner Grundbuch eingetragen
würden, könnte die Bürgerin Karin Fischer sehen, dass die Verfügung der
Stadt über ihre Klärwerke und Kanäle tatsächlich stark eingeschränkt
ist.

O-Ton Schacht (23)
„Und um das zu umgehen, werden regelmäßig
Grundschuld-Bestellungserklärungen abgegeben, unwiderruflich. Die werden
in einen Tresor eines Treuhänders gelegt. Sie tauchen im Moment im Grundbuch nicht auf,
sind aus der Sicht der Steuerbehörden oder jedenfalls wird das den
Steuerbehörden in den USA so vorerzählt, als dingliche Sicherheit
vorhanden.“

Sprecherin:
Werden in den Tresor eines Treuhänders gelegt. Im Konfliktfall aber
tauchen die bisher unsichtbaren Verpflichtungen der Stadt plötzlich aus
den Tiefen des Leasingvertrages und des Treuhändertresors auf:

O-Ton Schacht (24)
„Hier werden nur die Erklärungen im Vorfeld abgegeben, unwiderruflich
natürlich, sodass dann jederzeit, wenn der Bedarfsfall da ist, die
dingliche Sicherheit ins Grundbuch kommt, und jetzt schon die
Erklärungen da sind, aber derjenige, der ins Grundbuch blickt, nichts
erkennen kann, was sozusagen im Anflug auf dieses Grundbuch schon in der Luft
schwebt.“

Sprecherin:
Da wird das Schwitzen des Kölner Stadtkämmerers beim Ablesen seiner
vorgefertigten Antworten verständlich. Er durfte sich nicht
verplappern. Er durfte nicht behaupten, dass die Stadt jetzt schon
beschlossen hatte, den Leasingvertrag sowieso nur 24 Jahre laufen zu
lassen. Er durfte nicht öffentlich bestätigen, dass dingliche
Sicherheiten vereinbart wurden. Er durfte aber auch nicht behaupten,
dass sie nicht vereinbart wurden.

Autor:
Er durfte die Fiktion der wundersamen Verdoppelung des Eigentümers nicht
zerstören. Das hätte böse Folgen auch für ihn selbst gehabt. Ich
erinnerte mich plötzlich an die stundenlangen Telefonate, die ich mit
der Deutschen Bank und dem Transaktor Rolf Unkel, Projektleiter für die
Kölner Verträge, geführt hatte. Er hatte damals etwas gesagt, was sich
mir erst jetzt in seiner ganzen Bedeutung erschloss:

Zitator:
„Wenn in den USA eine Böllinger – Aussage bekannt wird, dass es keinen
echten Geschehnisablauf gibt, dann ist der dran. Dann ist die
Transaktion kaputt. Dann muss er Schadenersatz zahlen. Der ist um ein
Mehrfaches höher als der Barwertvorteil von 54 Millionen.“

Autor:
„Kein echter Geschehnisablauf“. Das hatte ich damals nicht verstanden.
Jetzt wurde mir klar: Es geht um die 100 Jahre Vertragslaufzeit und um
den dinglich garantierten Übergang des Eigentums an den „Investor“. Und
darum, ob es diesen Investor tatsächlich gibt. Wenn deutlich wird,
dass dies alles Fiktion ist, bricht das Geschäft zusammen.

Sprecherin:
So leicht beherrschbar, wie der Kämmerer behauptet, sind deshalb die
ungenannten Risiken keineswegs. Zum Vertragswerk gehören
umfangreiche technische Gutachten, in denen der Zustand jedes
Abwasserbeckens, jedes Reinigungsfilters und jedes Kanalabschnitts genau

festgehalten sind. Zur Fiktion des wirtschaftlichen Eigentums des
„Investors“ gegenüber dem amerikanischen Finanzamt gehört die
Aufrechterhaltung der vollen Funktionsfähigkeit der Anlagen.
Rechtsanwalt Schacht kennt einige Bestimmungen, nach denen der
„Investor“ die Verträge kündigen und von der Stadt Schadenersatz fordern kann.

O-Ton Schacht (25)
„Die amerikanischen Juristen haben sehr präzise beschrieben, umfangreich
auf vielen Seiten in diesen Leasingverträgen, was zum Scheitern
führen kann. Ein einfaches Beispiel: Ein Kanal ist undicht und wird im
Altlastenkataster geführt, das ist ja insbesondere in Nordrhein-Westfalen
häufig, dass undichte Kanäle im Altlastenkataster auftauchen. Und dieses
wird dem US-Partner nicht mitgeteilt. Dann reicht das schon aus, um
diese Verträge zu zerstören.“

Sprecherin:
Oder wenn eine hin- und zurückgemietete Müllverbrennungsanlage für zwei
Monate ausfällt. Oder wenn eine hin- und zurückgemietete
Messehalle für drei Monate leer steht. Oder wenn kaputte
Straßenbahnwagen unrepariert im Depot stehen. Dann muss laut Vertrag
nicht nur der Barwertvorteil zurückgezahlt werden. Vor allem wäre dann Schadenersatz
fällig. Die Verträge erlauben es dem „Investor“, vergleichsweise
kleine Verstöße zum Anlass zu nehmen, die deutsche Stadt abzukassieren.

O-Ton Schacht (26)
„Wird der ganze Vertrag zerstört, und darin könnte sogar der Reiz eines
solchen Trusts liegen, muss die Stadt, die diesen Vertrag
abgeschlossen hat, den Vertrag im Grunde erfüllen und noch einen drauf
Geld zahlen, sodass man dann erst richtig Kasse machen würde auf
Seiten des US-Investors.“

O-Ton Böllinger (27)
„Das geht voll mit rechten Dingen zu. Es sind legale amerikanische
Gesetze, an die wir uns auch streng gehalten haben.“


Sprecherin:
Die Zugriffsmöglichkeit des „Investors“ auf das Vermögen der Stadt wird
dadurch verstärkt, dass die Verträge amerikanischem Recht
unterliegen. Der Gerichtsstand ist nicht Köln oder Wittenberg oder
Zürich, sondern New York. Nach amerikanischem Recht können Anwälte vor
amerikanischen Gerichten bekanntlich enorme Schadenersatzsummen
herausholen. Da wird dann eine Aussage des Kölner Kämmerers
deutlich: Er hatte freudestrahlend behauptet, dass sich die
Rechtsstellung der Stadt Köln „im Inland“ nicht geändert habe. Im
Inland. Nach deutschem Recht gehören die Kläranlagen weiter der Stadt Köln. Das ist
aber im Konfliktfall bedeutungslos. Denn dann gilt das Recht der USA.


Autor:
Die treibende Kraft hinter diesen profitablen Fiktionen sind deutsche
und europäische Banken. Sie haben sich in den letzten Jahren im
US-amerikanischen Finanzmarkt eingekauft. Sie wollen nun auch die
Möglichkeiten des Standorts USA ausschöpfen. Sie beteiligen
amerikanische Banken wie die First Union Bank an den Verträgen.
Schweizer Banken organisieren Leasingverträge für Schweizer Städte.
Niederländische Banken organisieren Leasingverträge mit niederländischen
Städten. Deutsche Banken organisieren Leasingverträge mit
deutschen Städten. Und so weiter. So sparen sie über ihre amerikanischen
Töchter kräftig Steuern. Hinter dem angeblichen US-Investor
grinsen uns die Banken unseres eigenen Landes an.

Sprecherin:
Mithilfe der fiktiven Investitionen wird auch das Wirtschaftsvolumen
aufgebläht.

O-Ton Schacht (28)
„Weil in dem Moment, wo wenig Renditen da sind, muss man überlegen: in
welchen Wirtschaftsbereichen kann man richtig zufassen? Da ist
dies ein ganz herrlicher Bereich, in dem man richtig zufassen kann. Vor
diesem Hintergrund ist es besonders reizvoll, nun ein solches Modell zu
benutzen, um Volumen in der Wirtschaft so aufzublasen.“

Sprecherin:
Die in den USA erwirtschafteten Zinsen und Steuervorteile übertreffen
bei weitem den Barwertvorteil für die Stadt Köln. Die 54 Millionen sind
Peanuts, sind Brosamen vom Tisch eines Milliardenspiels. Zusätzlich
tritt ein weiterer Effekt ein: Das Finanzvolumen der Banken wird
zusätzlich ausgeweitet.

O-Ton Schacht (29)
„Das ist, wenn Sie so wollen, eine Art Eigenkapitalersatz, mit dem man
wieder zusätzliches Geld ausleihen kann. Und so hat das so eine Art
Schneeballsystem im Effekt.“

Autor:
Die Banken halten damit den Staat im Würgegriff und saugen ihn aus. Denn
der Staat bietet eine Sicherheit, die im Dschungel der
internationalen Finanztricksereien sonst niemand bieten kann.

O-Ton Schacht (30)
„Die Banken haben natürlich durch diese Verdinglichung ein hohes
Sicherheitspotential, was im ganzen sogenannten Rating, so ist ja heute
der Begriff, hoch bewertet wird, ein wenn Sie so wollen todsicheres
Geschäft. Die Kommune kann nach deutschem Recht nicht pleite gehen. Das
Klärwerk kann keiner klauen, die Strassenbahnen in den seltensten Fällen
auch.“

Sprecherin:
Es wird also nicht nur der amerikanische Steuerzahler zur Kasse gebeten,
sondern auch der deutsche. Die Banken erhöhen ihr Eigenkapital
und ihr Kreditvolumen. Sie senken drastisch ihre Steuern. Sie verdienen
an den Krediten. Und der amerikanische und der deutsche Staat
können mit einer Erhöhung der Auslandsinvestitionen glänzen. Das
Bruttosozialprodukt wächst und wächst.

Autor:
Wenn auch nur fiktiv. Diese Fiktion hängt an seidenen Fäden, wie an der
logisch unmöglichen Verdoppelung des Eigentümers. Aber auch am
seidenen Faden des öffentlichen Schweigens. Ich wollte wissen, was in
den USA über die hundertfachen Leasingdeals mit europäischen
Grosstädten bekannt ist. Ich bat die amerikanische Botschaft in Berlin
um Mithilfe. Sie fand nichts. Ich fragte das Amerikahaus in Köln. Die
freundlichen Mitarbeiter der Rechercheabteilung konnten sich nicht
erklären, warum ich nichts gefunden haben sollte. Sie durchsuchten im
Internet alle amerikanischen Tageszeitungen. Nach einer Woche das
Ergebnis:

Zitator:
„Wir haben in keiner einzigen amerikanischen Zeitung einen Artikel über
ein Leasinggeschäft mit einer deutschen Stadt gefunden.“


* * * *

Autor:
So funktioniert die sogenannte Informationsgesellschaft: Der Investor
schweigt. Die Medien schweigen auch. Ihr Schweigen ist die Bedingung
des heimlichen, des unrechtmäßigen Gewinns. Des heimlichen Gewinns? Gut,
das ist klar. Aber auch des unrechtmäßigen Gewinns? Auch das
ist klar. Das sagt die oberste Steuerbehörde der USA.

Sprecherin:
Diese Behörde ist der Internal Revenue Service in Washington, abgekürzt
IRS. Gegenüber Steuerflüchtlingen und Steuerhinterziehern gilt der
IRS als unerbittlich. Am 11. März 1999 gab der IRS eine Verfügung
heraus, Revenue Ruling 99/14. Sie wurde im Amtsblatt der Regierung
veröffentlicht. Darin wird auf die immer weiter um sich greifenden
Leasing-Verträge mit ausländischen Städten eingegangen. Solchen
Verträgen wird nach US-amerikanischem Recht die steuerliche Anerkennung
versagt. Wörtlich heißt es: Erstens:

Zitator:
„Die Verpflichtung des Investors, sein Darlehen zurückzuzahlen, wird
vollständig durch die Zahlungen der Kommune ausgeglichen. Der Investor
geht wegen der Vereinbarungen mit der Bank keinerlei Risiko ein. Auch
die Bank geht keinerlei Risiko ein. Wegen des zirkulären Charakters
der Zahlungen entsteht keinerlei wirtschaftlicher Effekt. Das einzige
Ziel ist die Erreichung von Steuervorteilen.“

Sprecherin:
Zweitens:

Zitator:
„Diese Leasingverträge haben keine wirtschaftliche Substanz. Deshalb
können sie nicht zu den erhofften Steuervorteilen führen.“

Autor:
Ich wollte erfahren, ob diese Verfügung von 1999 auch im Jahre 2001 noch
gilt. Oder ob die neue Regierung von George W. Bush etwas
geändert habe. Nach langwierigen Anfragen bei der US-Botschaft in Berlin
und bei der Regierung in Washington wurde der Verfasser der
Verfügung von 1999 ermittelt. Er heisst John Aramburu, Abteilungsleiter
im IRS. Ich telefonierte verschiedentlich mit ihm. Er war nach einigem
Drängen zu einem telefonischen Interview bereit. Wir vereinbarten einen
Termin. John wies darauf hin, dass die Presseabteilung des IRS
eingeschaltet werden müsse. Zum vereinbarten Termin rief ich die
Presseabteilung in Washington an.

O-Ton IRS (31)
Telephon-Klingeln
(Frauenstimme) Media Relation
(Autor) Hello, here is Werner Rügemer from Germany, Westdeutscher
Rundfunk.
I would like to speak to Mister John Aramburu.
(Pause) Okay
You are calling from the media? And you would like to speak to John
Aramburu?
Yes
It is okay.

Autor:
Ich hatte den Eindruck, als würde die Pressesprecherin mich wie ein
rohes Ei oder einen exotischen Vogel behandeln, der aus einer anderen
Welt angeflogen kommt. Ich wiederholte dreimal, dass ich mit John
Aramburu für eben diesen Tag und für diese Uhrzeit ein Interview über
die
Verfügung 99/14 zu den Leasingverträgen vereinbart hätte.

O-Ton IRS (32)
I talked with him yesterday already. It is concerning International
Revenue Service Ruling 99-14 of march 99. Concerning lease-in/lease-out
deals.

Okay.

Autor:
Ich musste der Pressesprecherin meinen Namen buchstabieren, ebenfalls
den Namen des Rundfunksenders in Germany. Dann verriet sie mir
auf mehrmalige Nachfrage auch ihren Namen. Dann bat mich Tamara Ward,
doch kurz zu warten. Sie müsse sich mit der Leitung des Hauses
abstimmen. Ich wartete ungefähr fünf Minuten. Dann war Tamara wieder da.

O-Ton IRS (33)
Thanks for holding. Can I have your name once again?
Werner Rügemer
Could you spell it please?
Naturally.. (mit Nachdruck ironisch)
(Sie lacht)
dubbelju-e-ar-n-e-ar
Oh I am a slow writer. Dubbelju-e-ar usw.
(Wir buchstabieren es abwechselnd)

Autor:
Natürlich musste ich auch noch mal sagen, wie der Sender heisst:

O-Ton IRS (34)
And the name of your radio station?
W-D-R. Dabbeljuh-Di-Ar
Okay. Hold the line please
Yes, naturally

Autor:
Dann musste ich wieder etwa fünf Minuten warten. Diesmal gab es nicht
mal klassische oder Western-Music aus dem Telefonsystem. Dann war
Tamara wieder da, mit John Aramburu. Sie betonte, dass er mich über die
Verfügung informieren werde, aber ohne persönlich dafür die
Verantwortung zu übernehmen.

O-Ton IRS (35)
I wanted to make sure something quite clear in speaking to Mister
Aramburu, he would like to provide you information on revenue ruling
99-14 on a background. With no attribution to him.
Yes
Okay?
Ja, okay
(ab hier Aramburu):
Werner, do you have any specific question?
Yes.

Autor:
Die Leiterin der Presseabteilung blieb in der Leitung und hörte mit.
John war weniger gesprächig als bei unseren Telefonaten zuvor. Ich
fragte ihn also, ob die Verfügung vom März 1999 immer noch gelte.

O-Ton IRS (36)
Yes. The ruling states our position as to what the law is. .. Those tax
benefits have been disallowed, denied.

Zitator:
„Ja. Die Verfügung gibt unsere Auffassung über das geltende Recht
wieder. Solche steuerlichen Vorteile wurden als unzulässig erklärt,
wurden verneint.“

Autor:
John bestätigte, dass der IRS die Entwicklung genau beobachtet, wonach
trotzdem immer weiter solche Leasingverträge abgeschlossen
werden. Ich fragte ihn, ob die Einbeziehung einer „Zwischengesellschaft“
auf den Cayman Islands oder in einer anderen Finanzoase ein Grund
sei, um die Steuerminderung nicht anzuerkennen.

O-Ton IRS (37)
„Probably one of the reasons, not the only reason. The basic ratio out
for the ruling is that from the US tax payers perspective. These
transactions really not have any economic consequences. They are entered
only for tax purposes. Under our tax laws if you enter into a deal only
for tax purposes we disregard the deal.“

Zitator:
„Wahrscheinlich einer der Gründe, nicht der einzige. Unsere Verfügung
geht von der Perspektive der US-Steuerzahler aus. Solche
Transaktionen haben keinerlei wirtschaftliche Folgen. Sie werden einzig
aus steuerlichen Gründen durchgeführt. Wenn man einen solchen Deal
eingeht, erkennen wir ihn nach unserem Steuerrecht nicht an.“

Autor:
Eines konnte mir der unter Tamaras Aufsicht antwortende John nicht
erklären: Warum trotz dieser eindeutigen Rechtslage so viele dieser
Verträge abgeschlossen werden? Und die Steuervorteile durch den
amerikanischen Fiskus offensichtlich trotzdem gewährt werden? John hielt
sich mit einer Antwort zurück. Vielleicht wusste er es selbst nicht. Ich
wollte darüber ein Interview mit dem Finanzminister oder einem
Staatssekretär führen. Das lehnte die strenge Tamara jedoch
unmissverständlich ab. „That’s impossible.“

O-Ton Böllinger (38)
„Das geht voll mit rechten Dingen zu. Es sind legale amerikanische
Gesetze, an die wir uns auch streng gehalten haben.“


Autor:
Kommen wir auf die letzte Aussage des Kölner Kämmerers zurück: Der
„Investor“ habe gewünscht, eine „Special Purpose Company“, eine
„Zwischengesellschaft“, auf den Cayman Islands einzurichten. Zur
Absicherung von Risiken. Welcher Risiken?

Sprecherin:
„Special Purpose Company“, in der Branche abgekürzt SPC, heißt
„Gesellschaft für besondere Zwecke“. Die besonderen Zwecke können alle
Zwecke sein. Wie man sie gerade braucht. Eine SPC wird auch als
„Zwischengesellschaft“ bezeichnet. Solche „Zwischengesellschaften“ hat
jeder US-Investor, der mit europäischen Städten über Leasingverträge
verhandelt, im Gepäck. Der Investor, sprich also die Deutsche Bank, die
Baden-Württembergische Landesbank, die Norddeutsche Landesbank
Luxemburg, die Sächsische Landesbank und so weiter, gründet solche
leeren Briefkästen auf Vorrat in einer Finanzoase. Zum Beispiel auf den
Cayman Islands.

Autor:
Die Cayman Islands mit ihren 31.000 Einwohnern und 700 Banken sind der
sechstgrößte Finanzplatz der Erde. Die US-Regierung garantiert
die Steuerfluchtmöglichkeit für US-amerikanische Unternehmen und Banken
über die Cayman Islands.

Sprecherin:
Die Cayman Islands haben mit keinem einzigen Staat eines der sonst
üblichen Steuer- und Rechtshilfeabkommen. Das Bankgeheimnis ist hier
dichter als in Zürich und Luxemburg. Auf Gewinne braucht hier niemand
auch nur ein einziges Prozent Steuern zu zahlen.

Autor:
Und wenn man hier eine „Zwischengesellschaft“ für beliebige Zwecke
einrichtet, etwa für den Investor First Fidelity Bank in Oklahoma
beziehungsweise für die Deutsche Bank in Frankfurt und deren
Tochterfirma Deutsche Export-Leasing GmbH, dann kann man sicher sein,
jedenfalls nach gegenwärtigen irdischen Maßstäben: eine Rechtsänderung
etwa zur Besteuerung von Gewinnen wird es auf den Cayman
Islands nicht geben. Die Cayman Islands garantieren auch die
Steuerabschreibung für Leasingverträge, falls in den USA eine
Rechtsänderung oder eine Änderung der Steuerpraxis eintritt. Das ist eines der Risiken,
die laut Kämmerer Böllinger durch die Zwischengesellschaft gemindert
werden.

Sprecherin:
Der Standort Cayman Islands ist auch in einer weiteren Hinsicht günstig.
Vor kurzem fand in Washington eine öffentliche Anhörung statt. Sie
wurde organisiert von der Senatskommission „Bekämpfung der Geldwäsche“.
Hauptzeuge war der US-Bürger John Matthewson. Er hat bis vor
kurzem auf den Cayman Islands eine Bank geleitet. Er schilderte, wie
scharenweise gutverdienende amerikanische Zahnärzte und
Geschäftsleute mit Geldkoffern bei ihm ankamen und ein Konto
einrichteten. Es war fast immer unversteuertes Schwarzgeld. Wenn es auf
das Konto der Cayman-Bank eingezahlt war, war es schon gewaschen. Die Kunden
konnten es nämlich einschließlich der Gewinne anschließend
mit ihrer Scheckkarte bei jeder beliebigen Bank in New York abheben. War
das Konto einmal eingerichtet, schickten die Kunden aus den USA
ihre Schecks zu ihrer Bank auf den Cayman Islands. Von dort wurden die
Schecks zur Geldanlage an eine US-Bank geschickt, zum Beispiel an
die First Union Bank in New York.

O-Ton Matthewson (39)
„We received a number of checks every day. After we processed them and
credited the individual client account. We badged them, sent them
by courrier to whoever a correspondant bank was at the time; wether it
would be the Bank of New York, First Union or any of the others.“

Zitator:
„Wir erhielten jeden Tag eine Menge Schecks. Wir bearbeiteten sie und
schrieben sie dem Konto des jeweiligen Kunden gut. Wir stempelten
sie und schickten sie durch Kurier an die entsprechende
Korrespondenzbank, ob das nun die Bank of New York, die First Union oder
eine der anderen Banken war.“

O-Ton Böllinger (40)
„Das geht voll mit rechten Dingen zu. Es sind legale amerikanische
Gesetze, an die wir uns auch streng gehalten haben.“


Sprecherin:
Köln ist kein Einzelfall. Hier eine kurze Auswahl europäischer Städte,
die ihre Anlagen solchen Leasingverträgen unterworfen haben:

Zitator:
Dresden: Straßenbahnwagen und Kläranlage, 480 Millionen Dollar
Zürich: Straßenbahnen, 120 Millionen Dollar
Düsseldorf: Abwasseranlagen, eine Milliarde Dollar
Essen: Messehallen, 300 Millionen Dollar
Lutherstadt Wittenberg: Kläranlage, 200 Millionen Dollar
Wuppertal: Müllverbrennungsanlage, 300 Millionen Dollar
Hausmüllzentrale Nordholland: Müllverbrennungsanlage, 260 Millionen
Dollar

Sprecherin:
Und so weiter und so fort.

Autor:
Ich habe alle bisher vorhandenen Aufsichtsorgane unseres Staates nach
der Zulässigkeit solcher Verträge befragt. Hier die Antworten.
Zunächst der Regierungspräsident von Köln als Kommunalaufsicht:

Zitator:
„Die Gemeindeordnung verbietet es den Kommunen keineswegs, Verträge
abzuschließen, die Risiken beinhalten.“

Sprecherin:
Dann das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen:

Zitator:
„Auf solche Leasingverträge sind wir im Rahmen unserer Bankenaufsicht
bisher nicht gestoßen. Im übrigen sind Banken berechtigt,
Gesetzeslücken auszunutzen.“

Sprecherin:
Dann die Europäische Kommission in Brüssel:

Zitator:
„Eine Befragung aller Kommissare hat ergeben, dass keine europäische
Zuständigkeit besteht. Wenden Sie sich an den deutschen
Finanzminister.“

Sprecherin:
Also dann noch der Bundesfinanzminister in Berlin:

Zitator:
„Wir kennen solche Leasingverträge nicht. Darüber hinaus sind wir für
Verluste des amerikanischen Steuerzahlers nicht zuständig. Wenden Sie
sich an die Steuerbehörde IRS in Washington.“

Autor:
Siehe oben. Niemand antwortet. Jetzt könnte ich mich wieder an die
Deutsche Bank wenden. Und so weiter. Und den fleißigen Hamster im
endlosen Rundlauf der Nicht-Information spielen.

Absage:
Hundert Jahre wie ein Tag – Die heimliche Globalisierung der Städte
Von Werner Rügemer

Es sprachen: Cathleen Gasslich, Ulrich Matthes und Christian Brückner
Ton und Technik: Benedikt Bitzenhofer, Jeantette Wirtz-Fabian
Regie: Petra Feldhoff, Assistenz: Maria Fremmer
Redaktion: Curt Hondrich

WDR/DeutschlandRadio 2001