Dr. Ralf Feldmann:

In Bochum ist ein Richter standhaft geblieben.

Rede zur Erinnerung an Heinrich König und Eberhard Greiff am 11.3.2008 in Bochum


Liebe Bochumer Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Wir gedenken heute nicht allein des in Bochum hoch geehrten Sozialdemokraten Heinrich König, der vor genau 75 Jahren zusammen mit seinen Söhnen und Dutzenden Genossen von SA-Terroristen überfallen, brutal misshandelt und gefangen genommen wurde. Wir erinnern auch an den in Bochum fast vergessenen Amtsrichter Eberhard Greiff, der Recht und Leben der Gefangenen verteidigte, gegen den vehementen Druck der SA Haftbefehle verweigerte, Heinrich König und seine Söhne frei ließ, - und dafür bitter bezahlen musste. Er blieb dem Recht treu, als Terror menschenverachtend und blutig auch über unsere Stadt hereinbrach: eine rühmenswerte Ausnahme in einem Heer von Richtern, die im Gleichschritt geübt in eine Zeit ohne Recht marschierten.

In ihrer übergroßen Mehrheit war die deutsche Richterschaft von Anfang an eine loyale Stütze des nationalsozialistischen Menschenvernichtungsstaats. Mental ganz überwiegend noch tief verwurzelt im autoritären, staatvergötternden Denken der Kaiserzeit war ihr die Republik als Staatsform mit ihrer brüchigen Demokratie und den Grundrechten ihrer Verfassung fremd geblieben. Im Grundmuster der politischen Strafjustiz der Weimarer Republik schlug sich ihre politische Vorliebe nieder: Milde nach rechts, Härte nach links. Deshalb kein Widerwort von ihnen, als kurz nach der Machtübertragung an Hitler in Preußen Innenminister Göring die Polizei anwies, gegen linke Organisationen “wenn nötig rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch zu machen“, und Hitlers Bürgerkriegstruppen aus SA, SS und Stahlhelm zur freiwilligen Hilfspolizei erhob. Kein Widerstand gegen die Aufhebung aller wichtigen Grundrechte und die Liquidierung des Rechtsstaats in der Verordnung “zum Schutz von Volk und Staat“ nach dem Reichstagsbrand am 28. Februar 1933. Kein Aufbegehren gegen den brutalen öffentlichen Terror von SA und SS, die nach dem Strafgesetzbuch übelste Straftaten verübten. Dafür aber noch vor dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März “in Dankbarkeit und Treue“ eine Ergebenheitsadresse des Richterbundes an den Führer und das Versprechen, an der “Erneuerung Deutschlands“ mitzuwirken, die sich vor aller Augen als Terror ereignete. In der Deutschen Richterzeitung bejubeln Stimmen die Zerschlagung des parlamentarischen Systems als “glorious revolution“ und verlangen, richterliche “Sachlichkeit und Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit“ zugunsten der “deutschen Sache“ für eine gewisse Zeit außer acht zu lassen. Der Bochumer Amtsrichter Eberhard Greiff tat dies nicht.

In Bochum waren in der Verhaftungswelle nach dem Reichstagsbrand bis zum 5. März 100 Mitglieder der KPD verhaftet worden, im gesamten Ruhrgebiet mehr als 2000. Gegen Sozialdemokraten und freie Gewerkschaften hielten sich SA und SS bis zur Reichstagswahl noch zurück. Das Signal, auch gegen Sozialdemokraten und Gewerkschaften loszuschlagen, gab am 10.März eine über alle deutsche Sender verbreitete Rede Görings in Essen: “Ihr dürft abrechnen mit den Verrätern, wir stehen zu unserem Wort, und es wird abgerechnet...Lieber schieße ich ein paar Mal zu kurz oder zu weit, aber ich schieße wenigstens.“ Ein unverblümter Aufruf zum Terror ohne Rücksicht auf rechtliche Grenzen und auf die scheinlegalen Konstrukte seiner Erlasse.

Heinrich König, Stadtverordneter, Fraktions- und Ortsvereinsvorsitzender der SPD in Bochum, Abgeordneter des Preußischen Provinziallandtags und Vorstandsmitglied des SPD-Unterbezirks, einer der führenden demokratischen Politiker in Bochum, war in der folgenden Nacht das erste Verhaftungsziel eines SA-Trupps. Schon Tage vorher hatten sie ihm an seinem Haus vorbei marschierend bedroht: “König, du wirst aufgehängt!“ Sich freiwillig zu ergeben, lehnte König ab. Er wollte sich nur der staatlichen Polizei stellen. Einen zum legalen Schein anwesenden Polizeibeamten hatte er nicht bemerkt. Gegen den Versuch der SA gewaltsam einzudringen verbarrikadierte er sich. Bei einem heftigen Feuergefecht schossen Heinrich König und seine Söhne zurück. Dabei wurde ein SS-Mann, ein Hilfspolizist, durch einen Bauchschuss schwer verletzt. Erst dem alarmierten Überfallkommando ergaben sie sich. Aber nicht die staatliche Polizei blieb Herr der Aktion, sondern die SA, die Heinrich König schwer misshandelte, zunächst in eine Parteigaststätte verschleppte, dann ins Polizeipräsidium, wo in dieser Nacht etwa 60 Sozialdemokraten und Gewerkschafter zusammengetrieben wurden. Alle bis auf Heinrich König und seine Söhne wurden am nächsten Tag wieder frei gelassen. Die SA war sich sicher, dass gegen die Königs Haftbefehl erlassen würde. Ihre Verhaftungsaktion gab sie als Maßnahme nach der Reichstagsbrandverordnung aus, legal durchgeführt von Polizei und Hilfspolizei. Die Gegenwehr war für sie Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung, ja Mordversuch.

Amtsgerichtsrat Eberhard Greiff lehnte den Erlass eines Haftbefehls ab und ließ die Verhafteten frei, weil er den Waffengebrauch als einen Akt der Notwehr ansah oder – wie er sich mündlich überliefert ausgedrückt haben soll - er “ihnen Notwehr nicht widerlegen konnte“. Zweifellos handelten Heinrich König und seine Söhne in Notwehr. Sie waren nach der Hetzrede Görings dem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff eines Bürgerkriegstrupps ausgesetzt, der – angestachelt vom Innenminister persönlich – auf Rache aus war und nicht als staatliche Hilfspolizei eine legale Verhaftung durchzuführen hatte. Man hätte Sachlichkeit und Objektivität nach dem Vorschlag der Deutschen Richterzeitung schon eine gewisse Zeit “für die deutsche Sache“ außer acht lassen müssen, um dem Heuchelgespinst der SA rechtlich auf den Leim zu gehen.

Nur durch einen Seiteneingang des Gerichts gelang den Königs der Weg in die Freiheit; der Haupteingang war durch die SA besetzt, die die Freigelassenen sofort wieder verschleppt hätte. Die “Rote Erde“ forderte die sofortige Verhaftung des Richters, der „“in bewusster und böswilliger Absicht gegen die Interessen von Volk und Staat“ verstoßen habe. “Wer glaubt, heute noch gegen die nationalsozialistische Bewegung und gegen die Sicherheit unseres Staates handeln zu können, hat sich in der Kraft unserer Bewegung getäuscht. Wir werden gegen diese Leute brutal und legal vorgehen.“ So geschah es wenig später. Die SA lauerte Eberhard Greiff nachts auf, misshandelte ihn und schlug ihn bis zur Bewusstlosigkeit zusammen. Greiff sollte wegen seines Widerstands gegen die nationale Bewegung nach dem Berufsbeamtengesetz zum 1.Dezember 1933 nach Oppeln versetzt werden, weigerte sich, und ließ sich im Alter von 49 Jahren in den Ruhestand versetzen, später von 1940 an beim Amtsgericht Berlin als Hilfsrichter jedoch wieder reaktivieren.

Sein Beispiel leuchtet um so heller angesichts der Skrupellosigkeit, mit der die Bochumer Gerichtsspitzen von Anfang an bis zum bitteren Ende dem Unrecht dienten. Effektiv und eilfertig vollzog Landgerichtspräsident Broicher die Vertreibung jüdischer Richter und Anwälte aus ihren Ämtern und Berufen. Politische Vorgaben und Eingriffe der NSDAP griff er stets willfährig auf - im Einvernehmen mit dem OLG-Präsidenten in Hamm mit Rücksicht auf das politische Klima in der Gauhauptstadt. Seine rechte Hand in Personalsachen, das Altparteimitglied Dr. Roebling, wurde ab 1943 der Präsident des Untergangs, der nur in Parteiuniform auftrat, zu spät kommende Mitarbeiter mit Fußtritten begrüßte und bei zahlreichen Appellen die militärisch angetretene Gefolgschaft auf den unvermeidbaren Endsieg einschwor.

Dazwischen amtierte ab 1937 der Landgerichtspräsident von Vacano. Er – ebenfalls Altparteimitglied seit 1932, aber als überzeugter Katholik in der Partei argwöhnisch beurteilt – hatte sich zuvor in Köln als Vorsitzender des Sondergerichts in Heimtückefällen gegen katholische Geistliche mit so scharfen Urteilen profiliert, dass sogar der Gauleiter um Abmilderungen bemüht war. Als Landgerichtspräsident war er in die “Euthanasie“- Aktion T 4 eingeweiht, der 80.000 Kranke zum Opfer fielen, vom Kind bis zur Greisin als “unwertes Leben“ und “unnütze Esser“ abgestempelt : alle Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte schwiegen, als Staatssekretär Schlegelberger sie über diesen durch Führerbefehl angeordneten tausendfachen heimtückischen Massenmord instruierte und anwies, auch die Akzeptanz der nachgeordneten Gerichte zu sichern . Bischof von Galen im nahen Münster protestierte auf der Kanzel, der Katholik Vacano nicht. Die Staatsführung war zornig auf den Bischof, mit der Elite der deutschen Justiz konnte sie abermals zufrieden sein. Wiederum nicht mit einem Amtsrichter: der Brandenburger Vormundschaftsrichter Lothar Kreyßig nahm die heimliche Tötung ihm anvertrauter Geisteskranker nicht hin, sondern zeigte den für die Durchführung verantwortlichen Reichsleiter Bouhler an, ließ sich von Justizminister Gürtner persönlich nicht umstimmen und wurde schließlich, weil er den Befehl des Führers als Gesetz nicht anerkennen wolle, als für das Richteramt untauglich in den Ruhestand versetzt.

Nur wenige Richter haben in der Zeit des Nationalsozialismus Recht und Leben der Menschen gegen die Vernichtungsgewalt des Regimes verteidigt. Weil sich so viele unterwarfen, ließ die Elite der deutschen Justiz nicht nur die schändlichen Euthanasiemorde durchgehen. Eine sich ständig steigernde Terrorjustiz verhängte in den 12 Jahren 50.000 Todesurteile gegen “Volksschädlinge“, “Defätisten“ und “Wehrkraftzersetzer“, - das waren im Durchschnitt mehr als 10 Todesurteile täglich. Das Verbrechenssystem aus Gestapo, SS und Konzentrationslagern entzog sich sehr rasch ganz der Kontrolle der Justiz.

Die Bestrafung der Verbrechen der Justiztäter scheiterte daran, dass dieselbe Justiz über sich selbst zu Gericht saß. Mit Ausnahme der 1947 in Nürnberg vom amerikanischen Tribunal verurteilten wenigen Spitzenjuristen und wenigen bei der Entnazifizierung als schwerbelastet Eingestuften waren alle Belasteten Anfang der fünfziger Jahre wieder in Amt und Würden. Von den Mördern in Robe etwa des Volksgerichtshofs oder den hochrangigen Mordhelfern der Euthanasie ist keiner verurteilt worden. Witwe Freisler genoss ihre Spitzenpension und für Staatssekretär Schlegelberger war die vom Militärtribunal verhängte lebenslange, dann aber nur 4 Jahre dauernde Haftstrafe dienstbedingt ruhegehaltfähig.

An Richter wie Eberhard Greiff kann die Geschichte der Nazi-Justiz nur ganz selten erinnern. Vielleicht findet sich demnächst bei den neuen Gerichtsgebäuden in Bochum ein heller Platz, den wir nach ihm benennen könnten? Zum dauernden Gedenken daran, dass in Bochum in der dunkelsten Zeit der Entrechtung
ein Richter standhaft geblieben ist. Und vielleicht sogar mit Blick auf den Nordbahnhof in der Nachbarschaft, wo Menschen zur Vernichtung verladen wurde, weil es zu wenige gab wie Eberhard Greiff.