Deutscher
26.800 Menschen leben in Bochum von Arbeitslosengeld. Einige wenige davon erhalten eine Förderung in Form von kurzfristigen Trainingsmaßnahmen, Qualifizierungen oder Arbeitsgelegenheiten. Diese Maßnahmen sind befristet und bieten in der Regel keine realistische Chance auf eine Beschäftigung im 1. Arbeitsmarkt. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen (51,4 % aller Arbeitslosen) und älteren Menschen ohne Arbeit steigt ständig, ebenso ist der Anteil der Jugendlichen ohne qualifizierten Berufsabschluss steigend. Im April 2006 stieg die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in Bochum auf 22.263. Die Zahl der Menschen, die in Bochum in diesen Bedarfsgemeinschaften auf Armutsniveau leben betrug im April 40.643 Personen. In allen Bereichen werden erhebliche Mittel verwendet zur Alimentierung dieser Menschen. Gleichzeitig werden Millionenbeträge nicht ausgegeben, die zur Integration in den Arbeitsmarkt bereitstehen. Wir brauchen daher einen geregelten, öffentlichen finanzierten Arbeitsmarkt, der den Menschen in der Region eine Perspektive gibt. Aus gewerkschaftlicher Sicht sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Die Gewerkschaften begrüßten ausdrücklich die Initiative zu einem geregelten öffentlich geförderten Arbeitsmarkt. Je nach Ausgestaltung sind jedoch weitere Kriterien notwendig. Millionenbeträge aus den unterschiedlichen bisher getrennt verwalteten Mitteln (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Eingliederungstitel, Kosten der Unterkunft, EU Förderung Ziel II, kommunale und Landesmittel) sind zu bündeln und möglichst auf das Ziel hin zu überprüfen einen geregelten öffentlich geförderten Arbeitsmarkt in Bochum zu schaffen. Hierbei geht es nicht um Einzelmaßnahmen, sondern um die Schaffung von einigen Tausend zusätzlicher Arbeitsverhältnisse. Bochum, den 24.5.2006 Michael Hermund DGB Regionsvorsitzender
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