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Eckpunkte eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes in Bochum

26.800 Menschen leben in Bochum von Arbeitslosengeld. Einige wenige davon erhalten eine Förderung in Form von kurzfristigen Trainingsmaßnahmen, Qualifizierungen oder Arbeitsgelegenheiten. Diese Maßnahmen sind befristet und bieten in der Regel keine realistische Chance auf eine Beschäftigung im 1. Arbeitsmarkt.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen (51,4 % aller Arbeitslosen) und älteren Menschen ohne Arbeit steigt ständig, ebenso ist der Anteil der Jugendlichen ohne qualifizierten Berufsabschluss steigend.

Im April 2006 stieg die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in Bochum auf 22.263. Die Zahl der Menschen, die in Bochum in diesen Bedarfsgemeinschaften auf Armutsniveau leben betrug im April 40.643 Personen.

In allen Bereichen werden erhebliche Mittel verwendet zur Alimentierung dieser Menschen. Gleichzeitig werden Millionenbeträge nicht ausgegeben, die zur Integration in den Arbeitsmarkt bereitstehen.

 Wir brauchen daher einen geregelten, öffentlichen finanzierten Arbeitsmarkt, der den Menschen in der Region eine Perspektive gibt.

 Aus gewerkschaftlicher Sicht sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: 

  1. Die Arbeiten müssen zusätzlich und gemeinnützig sein, damit bestehende Arbeitsplätze nicht gefährdet werden. Die bisher für ABM geltenden Kriterien dürfen keinesfalls unterschritten werden.
  2. Die Arbeiten müssen sozialversicherungspflichtig sein und ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechtes begründen.
  3. Der öffentlich finanzierte Arbeitsmarkt ist auf Dauer angelegt. Er muss den Menschen eine Perspektive bieten und insofern unbefristet gelten. Menschen müssen aus dem Kreislauf der Alimentation auf immer niedrigem Niveau herausgeholt werden.
  4. Dieser öffentliche Arbeitsmarkt soll zunächst für die benachteiligten ALG II Empfänger, wie ältere und Jugendliche gelten.
  5. Die Entlohnung muss armutsfest sein. Ein Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde bzw. branchenübliche Entgelte nach dem Prinzip „Equal Pay“ sind einzuhalten.
  6. Dieser Arbeitsmarkt ist über Träger und evtl. Genossenschaften zu organisieren, die einem Controlling unterliegen. Die Überwachung der Kriterien ist effektiv zu organisieren.
  7. Um Missbräuche zu verhindern sind Beteiligungsrechte der Arbeitgeber und der Gewerkschaften in einer Vergabekommission bezüglich Umfang und Einsatzfelder der öffentlichen Beschäftigungsförderung sicher zu stellen.
  8. Die betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretungen) sind einzuschalten.
  9. Die Durchlässigkeit zum 1. Arbeitsmarkt ist durch Qualifizierungsmaßnahmen zu gewährleisten.
  10. Für Jugendliche muss ein Recht auf Ausbildungsabschluss sichergestellt werden. Für benachteiligte Jugendliche sind spezielle und flankierende Maßnahmen zur Motivierung in Ausbildung notwendig. 

Die Gewerkschaften begrüßten ausdrücklich die Initiative zu einem geregelten öffentlich geförderten Arbeitsmarkt. Je nach Ausgestaltung sind jedoch weitere Kriterien notwendig.

Millionenbeträge aus den unterschiedlichen bisher getrennt verwalteten Mitteln (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Eingliederungstitel, Kosten der Unterkunft, EU Förderung Ziel II, kommunale und Landesmittel) sind zu bündeln und möglichst auf das Ziel hin zu überprüfen einen geregelten öffentlich geförderten Arbeitsmarkt in Bochum zu schaffen. Hierbei geht es nicht um Einzelmaßnahmen, sondern um die Schaffung von einigen Tausend zusätzlicher Arbeitsverhältnisse.

Bochum, den 24.5.2006

Michael Hermund

DGB Regionsvorsitzender

 

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