Demonstrationen und Kundgebungen sind
nicht genehmigungspflichtig.
Das Versammlungsgesetz schreibt allerdings vor, dass Demonstrationen und Kundgebungen spätestens 48 Stunden
vor Beginn angemeldet werden müssen.
Adressat hierfür ist in Bochum das Polizeipräsidium.
Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt in aller Regel mit einem 2-seitigen Text, der allerlei Auflagen enthält
(Zahl der OrdnerInnen, Lärmbeschränkungen etc.)
Die Anmeldung kann formlos erfolgen.
Die Bochumer Polizei bietet ein Formular für die Anmeldung an.
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