Pressemitteilung von
Attac Bochum und Mieterverein


Cross-Border-Bürgerbegehren:
Bürgerwillen nicht ignorieren


Mit Befremden haben die attac-Initiatoren des Bürgerbegehrens und der sie
unter-stützende Mieterverein vernommen, dass die SPD-Ratsfraktion offenbar
gewillt ist, das Cross-Border-Leasing-Geschäft trotz des erfolgreichen
Bürgerbegehrens "durchzuziehen". "Das", meint Mietervereins-Sprecher
Aichard Hoffmann, "wäre ein verhängnisvoller Fehler. Dadurch würde der
zwangsläufig folgende Bürgerentscheid nicht nur zu einer Abstimmung über
das Kanal-Leasing, sondern auch über das Demokratieverständnis des Bochumer
Rates."

Der Mieterverein rechnet für diesen Fall mit einer verheerenden Niederlage
des Rates. Denn vielen Bochumer Bürgern, denen das Kanalnetz noch
vergleichsweise egal sei, sei es keineswegs egal, wie mit dem Willen der
Bürger in einer Stadt umgegangen werde. Das Beispiel Kulmbach habe gezeigt,
dass auch erfolgreiche Bürgerentscheide keineswegs aussichtslos seien.
Hoffmann: "Ich würde nicht in der Haut der Verantwortlichen stecken wollen,
wenn einerseits der Vertrag schon unterschrieben ist, und dann ein
Bür-gerentscheid den zugrunde liegenden Ratsbeschluss kippt."

Attac-Sprecher Ralf Bindel ist sich aber auch gar nicht so sicher wie
Kämmerin und SPD, dass eine Unterschrift unter einen CBL-Vertrag zum
jetzigen Zeitpunkt überhaupt zulässig wäre: "Klar ist, dass ein
Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung hat, solange es läuft und noch
gar nicht gesichert ist, ob die erforderliche Stimmenzahl zu Stande kommt.
Denn dann könnte ja jeder jeden Ratsbeschluss drei Monate lang blockieren,
auch wenn er keine einzige Unterschrift sammelt. Aber dieses Bürgerbegehren
ist abge-schlossen und war offensichtlich erfolgreich. Wer jetzt am
Bürgerwillen vorbei Fakten schafft, würde jede Bürgerbeteiligung ad Absurdum
führen. Selbst wenn man das for-maljuristisch hinbiegen kann, wäre es
politischer Selbstmord."

Über die Gegenfinanzierung könne man mit den Initiatoren selbstverständlich
reden. Die Vorschläge der Vergnügens- und Gewerbesteuer-Erhöhung seien vor
allem gemacht worden, um nicht in die Falle formal unzulässiger oder
unmöglicher Vorschläge zu tappen, die die Verwaltung aufgestellt habe.
Bindel: "Diese Vorschläge sind laut Gemeindeordnung ohnehin nicht bindend.
Niemand muss das Bürgerbegehren ablehnen, nur weil er keine
Gewerbesteuer-Erhöhung will."