Die Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung (bsz) widmet in ihrer am Mittwoch erscheinenden Ausgabe fast eine ganze Seite der Berichterstattung über den Tortenprozess. Unter der Titel „Proteststurm gegen Tortenurteil“ schildert Rolf van Raden den Prozess und die ersten Reaktionen darauf. Er ist auch Autor einer Darstellung der Vorgeschichte des Prozesses „Gerichtsfarce in (bisher) drei Akten“ und eines Kommentars „Wird engagiertes Bloggen kriminell?„. Hierin beschreibt er, wie die Staatsanwaltschaft ihre Anklage konstruiert hat und konstatiert: „Kommt die Staatsanwaltschaft mit dieser obskuren Argumentation durch, wäre künftig keine grafische Veröffentlichung mehr vor solch einer aggressiven Interpretation geschützt. Ein Plakat mit einer erhobenen Faust? Klar, da holt jemand zum Schlag aus. Es droht ein neues Bilderverbot für politische Publikationen. Mehr noch: Die Strafverfolgungsbehörden bekämen ein einfaches wie mächtiges Instrument an die Hand, um politisch missliebige Äußerungen weitgehend willkürlich zu kriminalisieren. Das wäre eine massive Einschränkung des Grundrechts auf Presse- und Meinungsfreiheit.“ Die BSZ-Seite als PDF-Datei.
Montag 26.07.10, 22:00 Uhr
Theater Traumbaum: Eine Torte ist eine Torte und...
Birgit Iserloh und Ralf Lambrecht vom Theater Traumbaum/Freier Vogel KiJuKuMa schreiben: »Bundesweit ist eine Torte eine Torte, eine Wunderkerze eine Wunderkerze, die Pressefreiheit die Pressefreiheit. Nur in Bochum nicht. In Bochum werden Torten mit Dynamit gebacken und mutieren Wunderkerzen zu Lunten, zumindest für die Staatsanwältin und die Richterin. Man fragt sich, ob die Bochumer Justiz entweder auf dem rechten Auge blind ist, oder auf dem Linken ganz besonders weitsichtig. Um in der auf Bo-Alternativ veröffentlichten Karikatur einen Aufruf zur Gewalt zu sehen, bedarf es schon einer außerordentlichen Interpretationsfähigkeit. Wenn man sich an den Naziaufmarsch vom 25.10.2008 erinnert, bedurfte es bei dem von der NPD der „Demonstration“ vorangetragenen Transparent überhaupt keine Interpretationsqualifikationen. Der Slogan: „Multikulti ist Völkermord“ war eindeutig verfassungswidrig. mehr…
Kerstin Köditz, Landtagsabgeordnete der Linken in Sachsen und Sprecherin für antifaschistische Politik berichtet auf ihrer Webseite über den Tortenprozess.
Montag 26.07.10, 12:31 Uhr
Bochumer Forum für Antirassismus und Kultur zum Tortenprozess
In einer Mitteilung des Bochumer Forums für Antirassismus und Kultur, kurz BoFo e.V., heißt es zum Urteil gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ: „Ein gefährliches Demokratieverständnis offenbarten die Bochumer Staatsanwaltschaft und Justiz beim so genannten Tortenprozess, berichtet ein Prozessbeobachter des Bochumer Forums für Antirassismus und Kultur. Die anklagende Staatsanwältin vertrat die Auffassung, dass Naziaufmärsche von eventuellen GegendemonstrantInnen auf legalen Weg nicht verhindert werden könnten. Das Bochumer Forum sieht im gesamten Prozessverlauf und der stellvertretenden Verurteilung des Angeklagten ein Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit. Während Transparente wie „Multikulti ist Völkermord“, die auf der Bochumer Nazi-Demo in 2008 gezeigt wurden, als unbedenklich und vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt werden, wird die Dokumentation eines Tortenmännchens in dem Internetportal bo-alternativ, verbunden mit dem Aufruf, einen Nazi-Aufmarsch in Bochum zu verhindern, unter Strafe gestellt. Falls ein derartiges Urteil Bestand haben sollte, sieht BoFo e.V. in Bochum und Umgebung zivilgesellschaftliches Engagement gegen nationalistische und rassistische Tendenzen in Gefahr.“
Die VVN-BdA Bochum schreibt, dass sie wie zahlreiche andere demokratische BeobachterInnen des „Tortenprozesses“ entsetzt über das Urteil „im Namen des Volkes“ ist. Weiter heißt es: »Die juristischen Ungereimtheiten und Widersprüche, die Staatsanwältin und Richterin offenbarten, sind alle schon dokumentiert worden. Die politische Konsequenz fasst ein älteres Mitglied der VVN-BdA so zusammen: „Ich fühlte mich zurückversetzt in die Atmosphäre der fünfziger Jahre, der Jahre der Hochzeiten des Kalten Krieges. So sind Staatsanwalt und Richter damals auch mit mir umgesprungen. Ich konnte keinen Satz zu Ende sprechen, dauernd fiel man mir ins Wort. Was ich sagte, spielte aber von vornherein keine Rolle, weil das Urteil vor Prozessbeginn fest stand! Sicher kennen Staatsanwältin und Richterin nicht das Buch des ehemaligen NRW-Justizministers Posser zu diesem Thema!“ mehr…
Die WAZ Bochum veröffentlicht heute einen Leserbrief von Norbert Hermann zum Tortenprozess:“Vielleicht mag es zutreffen, dass hier auch eine Privatfehde ausgetragen werden soll. Wenn das so ist, so hat das aber auch einen politischen Hintergrund: hier der langjährige Aktivist, für den „Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ darstellt. Und dort eine Staatsanwaltschaft, die das möglicherweise nicht so sieht.
Norbert Hermann“
ND: Die Webseite bo-alternativ.de hat im Oktober 2008 über geplante Aktionen gegen eine NPD-Demonstration berichtet. Dokumentiert wurde auch ein Plakat mit einer Comicfigur. In der Hand hält sie, je nach Standpunkt, eine Torte oder eine getarnte Bombe. Damit habe bo-alternativ.de zur Gewalt aufgerufen, sagt Staatsanwältin Sabine Wenzel. Ist das für Sie nachvollziehbar?
Hermund: Ist auf der Torte eine Wunderkerze oder eine Lunte? Darum geht es vordergründig. Aber eigentlich geht es um etwas ganz anderes: entweder um ganz persönliche Probleme der Staatsanwältin mit dem Angeklagten – oder darum, ein bundesweites Exempel zu statuieren.
Der Angeklagte Martin Budich, verantwortlicher Redakteur von bo-alternativ.de, wurde in einem ersten Prozess frei gesprochen …
… auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft …
… dann kam es zur Revision, schließlich zum erneuten Prozess. Das Urteil diese Woche: 30 Tagessätze à 50 Euro. Halten Sie das für eine angemessene Strafe? mehr…
Die DKP schreibt: »Es ist erst wenige Monate her, da hat es in Bochum zwei aufschlussreiche Veranstaltungen zu dem Thema: „Die Friedensbewegung auf der Anklagebank des Kalten Krieges“ u.a. mit Rechtsanwalt Heinrich Hannover gegeben. Vielleicht hätten die zuständige Richterin und die Staatsanwältin gut daran getan, diese Veranstaltungen zu besuchen. Dort hätten sie erfahren können, wie schon in den 50iger und 60iger Jahren mit konstruierten Argumenten gegen Antifaschisten, Friedensaktivisten und Kommunisten der Rechtsstaat zu einem Unrechtsstaat wurde. Bis zum heutigen Tage ist dieses dunkle Kapitel der deutschen Justiz weder aufgearbeitet geschweige die unzähligen Opfer rehabilitiert. Wer den Verlauf des Prozesses gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ vor Ort verfolgt hat, kommt nicht umhin, Parallelen zum damaligen „Düsseldorfer Schauprozeß“ zu erkennen. mehr…
Für das Bochumer Friedensplenum erklärt Annemarie Grajetzky zum Ausgang des Tortenprozesses: „Ich bin immer noch ziemlich erschüttert über den Ablauf und das Ergebnis des Prozesses. Da will uns die Staatsanwältin belehren, dass wir faschistische Meinungen zu tolerieren haben und dass jeder Versuch, einen Nazi-Aufmarsch zu verhindern, illegal sei. Da will uns die Staatsanwältin erklären, dass eine bestimmte Augenform und Körperhaltung aggressiv sei. Das erinnert mich an eine üble Vergangenheit. Noch schlimmer empfand ich jedoch die unglaubliche Ignoranz der Richterin. Sie hörte den Plädoyers der Anwältin und des Angeklagten überhaupt nicht zu und ging auch mit keiner Silbe auf ihre Argumente ein. Schließlich ist es noch kein Jahr her, dass das Landgericht Bochum eine Anklage gegen den Verantwortlichen des Nazi-Aufmarsches am 25. 10 2008 Thomas Wulff abgewiesen hat. Bei der Demonstration wurde unter anderem ein Transparent mit der Aufschrift getragen: „Multikulti ist Völkermord“. In diesem Fall hatte das Gericht die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde gelegt, nach der immer dann, wenn eine Aussage mehrere Deutungsmöglichkeiten zulässt, von denen nicht alle einen Straftatbestand erfüllen, zugunsten des Angeschuldigten diejenige zugrunde zu legen ist, die strafrechtlich nicht relevant ist. mehr…
Die Redaktion von LabourNet Germany schreibt: „Wir kommentieren das eigentliche Urteil im Tortenprozess nicht. Es ist bereits treffend von vielen Beobachtern des Prozesses getan worden und alles ist auf der Webseite der KollegInnen von Bo-Alternativ nachzulesen externer Link. Was uns aber sehr interessiert, ist die Frage, wie es dazu kommen konnte und welche Folgen es hat. Denn die Tatsache, dass der Angeklagte vor einem Jahr freigesprochen wurde, damals sogar mit Zustimmung des anwesenden Staatsanwaltes und jetzt von der gleichen Institution verurteilt wird, wirft ein sehr betrübliches Licht auf Teile des Justizapparates in Bochum.“ Zur vollständigen Stellungnahme.
Die Linkspartei Bochum schreibt: »„Im Namen des Volkes“ wurde am Mittwoch für Recht befunden, dass das auf bo-alternativ veröffentlichte Bild gegen die Nazidemonstration keine Torte, sondern eine versteckte Bombe darstellt. „Das Volk“ der Bochumer Kläger hat es geschafft, die rechtliche Verhältnismäßigkeit ad absurdum zu führen. Das Urteil des Gerichts ist ein empfindlicher Rückschlag für zivilgesellschaftliches Engagement. Widerstand gegen Nazis ist und bleibt die Pflicht eines jeden. Hierzu erklärt der Sprecher des Kreisverband Bochum Sebastian Michaelis: mehr…
Jens Matheuszik schreibt in einem Beitrag im Pottblog zum Tortenprozess u. a.: „Persönlich kann ich das 2010′er Urteil nicht nachvollziehen. Das Urteil aus dem vergangenen Jahr, wo selbst die Staatsanwaltschaft einen Freispruch forderte, war meiner Meinung nach sachgerecht. Das jetzt aus der Anatomie einer Comicfigur mit schlaksigen Beinen „Beweise“ für einen Gewaltaufruf gesehen werden, ist meiner Meinung nach eine Interpretation, die man keineswegs teilen muss. Der ganze (erneute) Prozess ist meiner Meinung nach lächerlich und in dieser Form auch eine Verschwendung von Steuergeldern.“
Stefan Laurin berichtet auf dem Weblog Ruhrbarone über den Tortenprozess und informiert darüber, dass der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de in Berufung gehen wird. Weiter: „Eine Strafe für eine Comictorte zu zahlen sieht er nicht ein. Für die Staatsanwaltschaft Bochum wird es also bald wieder eine Gelegenheit geben, sich lächerlich zu machen.“
Der ver.di Bezirk Bochum-Herne erhebt in einer Pressemitteilung schärfsten Protest gegen das gestrige Tortenurteil durch das Bochumer Amtsgericht. Der stellv. Bezirksgeschäftsführer Norbert Arndt: „Unser Kollege hat von seinem, grundgesetzlich verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht und ist dafür vom Amtsgericht zu 30 Tagessätzen a 50 Euro verurteilt worden. Dies ist ein himmelschreiender Justizskandal, der nicht ohne Folgen bleiben darf! Unsere Solidarität und Sympathie gehört dem aktiven Gewerkschafter und engagierten Demokraten! Gleichwohl verkennen wir als eine der größten Einzelgewerkschaften im mittleren Ruhrgebiet nicht, dass sich dieses Urteil gegen alle Demokraten und Antifaschisten in Bochum richtet. mehr…
Wer als Richter den vermeintlich kriminellen Gehalt von Karikaturen zu bewerten hat, ist gelegentlich nicht zu beneiden, weil man sich dabei auch ziemlich lächerlich machen kann. Der aktuelle Fall aus Bochum ist so ein Beispiel.
Natürlich hat das links-politische Spektrum das neue Urteil im Tortenprozess so gewürdigt, wie es zu erwarten war. Als „Schlag gegen die Pressefreiheit und Antifaschismus in Bochum“, als „schallende Ohrfeige für das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Nazis in Bochum“, wie es etwa Sevim Dagdelen, Bochumer Bundestagsabgeordnete der Linken, sieht.
Das kann man so sehen. Aber man sah auch die Grenzen von Juristen bei der Beurteilung von Karikaturen. Der eine Richter entscheidet so, der andere anders. Das wirkt unbehaglich, aber Fehlentscheidungen sind so selten nicht, nur werden sie nicht immer im Instanzenzug ausgebügelt. Man mag Martin Budich, dem aufrechten Antifaschisten, wünschen, dass ihm das doch noch gelingt.
Die Grüne Jugend Bochum schreibt: »Wo ist unsere Freiheit und Gerechtigkeit? Die Grüne Jugend Bochum&Wattenscheid ist entsetzt über das Urteil des Bochumer Amtsgerichts. Es kann und darf nicht sein, dass ein und dieselbe Institution aufgrund gleicher Fakten einen Menschen erst frei und ein Jahr später schuldig spricht. Das Urteil ist kein rationales sondern ein persönliches. Die Richterin fiel dem Angeklagten mehrfach ins Wort und ließ eine ordentliche Stellungnahme kaum zu. Es macht den Anschein, als sei das Urteil schon vor Prozessende gefallen worden. Bei diesem lächerlichen Prozess fragen wir uns, ob es nicht wichtigere Arbeit für die Bochumer Staatsanwaltschaft gibt, als einen Menschen, der eine Figur mit Torte online stellt anzuklagen. mehr…
Rolf van Raden hat auf DISSkursiv, dem Weblog des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung (DISS) einen ausführlichen Bericht über den heutigen Tortenprozess veröffentlicht. Die Überschrift: Neues Bilderverbot durch Bochumer Tortenprozess: Stehen wir vor einer Einschränkung der Pressefreiheit?
Bochum, 21.07.2010, Andreas Bartel
Bochum. Weil sein Plakat zu Straftaten gegen Nazis aufrufe, wurde Martin Budich, der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de, zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte übte scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft.
Solche Szenen erlebt man im Bochumer Gerichtsgebäude auch nicht jeden Tag. Immer wieder wurde die Verhandlung im voll besetzten Gerichtssaal von Applaus, Gelächter und Zwischenrufen gestört. Worte wie „unglaublich“, „Skandal“, oder „haltlos“ waren zu hören. Dabei ging es eigentlich nur um eine auf den ersten Blick harmlos wirkende Torte – doch die hatte es ganz schön in sich, wie die Staatsanwaltschaft befand. Das Gericht folgte der Argumentation und verurteilte den Angeklagten zu 1500 Euro Geldstrafe. mehr…
Zu den Prozessbeobachtern beim heutigen Tortenprozess gehörte auch Uwe Vorberg (Foto), Fraktionsvorsitzender Der Linken im Rat. Er „ist über das ergangene Urteil nicht nur empört, sondern auch in seinem Demokratieverständnis erschüttert“ und nimmt zu dem Prozess und seinem Ausgang wie folgt Stellung:
„In dem heute stattgefunden Prozess hat meines Erachtens juristische Willkür geherrscht. Deshalb möchte ich auf einige Besonderheiten im Verfahrensablauf hinweisen. Als der Angeklagte, mit seinen Einlassungen begann und sich dabei auf den alten „Emily-Prozess“ bezog, wurde er nach kurzer Zeit von der Richterin unterbrochen, was das zum heutigen Verfahren beizutragen habe. Sowohl Martin Budich als auch seine Anwältin Anne Mayer wiesen darauf hin, dass die Urteilsbegründung des Revisionsverfahrens darauf ausführlich eingegangen sei. Ihnen wurde bedeutet, dass sie zur Sache kommen sollten. Später allerdings zitierte die Richterin fast eine Viertelstunde aus ebendieser Urteilbegründung?! Doch der Angeklagte wurde nicht nur von der Richterin unterbrochen, die Staatsanwältin fiel ihm mehrfach regelrecht ins Wort. Die Richterin ließ dies durchgehen. mehr…
BOCHUM Dieses Verfahren gleicht einer Posse: Im Streit um die Deutung einer Comiczeichnung („Bomberman“) ist der Betreiber der Internetseite „bo-alternativ.de“, Martin Budich, am Mittwoch nun doch verurteilt worden. Die Strafe: 1500 Euro wegen Aufrufs zur Gewalt. In einem ersten Prozess war Budich noch freigesprochen worden.
Der Betreiber der Internetseite bo-alternativ Martin Budich ist vom Bochumer Amtsgericht wegen Aufrufs zu Straftaten verurteilt worden. Budich muss 1500 Euro Geldstrafe zahlen. Der 60Jährige soll nach Ansicht des Gerichts auf seiner Internetseite mit einer Comicfigur zu Gewalt gegen eine Nazi-Demonstration im Oktober 2008 aufgefordert haben. Tief enttäuscht zeigte sich Martin Budich nach dem Urteil. Noch im letzten Jahr war er von dem Vorwurf freigesprochen worden, nachdem sogar die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert hatte. Doch in der Anklagebehörde herrscht offenbar Uneinigkeit, was diesen Fall angeht. Sie legte Revision ein und das Oberlandesgericht in Hamm verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Amtsgericht zurück. Das entschied, diese Comicfigur namens Bomberman rufe im Zusammenhang mit der Überschrift „Nazi-Demo aufhalten“ zu Gewalt. Martin Budich will jetzt Revision einlegen.