Unabhängige Sozialberatung


Samstag 30.06.07, 15:00 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung informiert:

„Hartz IV – Kürzungen nicht rechtmäßig“

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Bei Überzahlungen darf die ARGE Bochum entgegen ihren Gewohnheiten nicht einfach mit zukünftigen Leistungen aufrechnen. Das ist nur zulässig, wenn die Überzahlung durch „vorsätzliche oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben“ der Betroffenen verursacht ist, schreibt das Gesetz vor. In allen anderen Fällen ist eine einvernehmliche Vereinbarung zu suchen. Ist der Fehler durch die ARGE selbst verursacht, so scheidet in vielen Fällen eine Rückzahlung sogar gänzlich aus. mehr…


Freitag 29.06.07, 08:00 Uhr

Von nicht stets ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln der ARGE ist auszugehen

Unter der Überschrift „ARGE-Bescheide von Außerirdischen manipuliert?“ schreibt die Unabhängige Sozialberatung: »Zum 1. Juli 2007 werden endlich die ALG II – Regelleistungen erhöht: entsprechend der Rentenerhöhung um 0,58 % = zwei Euros!
In den letzten Tagen trudelten auch die entsprechende Änderungsbescheide bei den Betroffenen ein. Allerdings mit Bescheiddatum von Anfang Juni.
Was das soll, weiss kein Mensch –oder doch? Gegen diese Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Als Datum der Bekanntgabe wird üblicherweise der dritte Tag nach Bescheiderstellung angesehen. Die Widerspruchsfrist würde demnach bereits Anfang Juli abgelaufen sein. Ein Widerspruch ist auch zu erheben, wenn bereits gegen den Vorbescheid Widerspruch erhoben worden ist. mehr…


Donnerstag 21.06.07, 08:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung: Härtefall-Verein für arme Kinder ist ein Hohn

Arme Kinder – armselige Stadt Bochum!

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Am 14. 6. 2007 hat der Rat der Stadt Bochum nach einem Jahr angestrengten Grübelns die Einrichtung eines privaten „Vereins zum Ausgleich sozialer Härten“ beschlossen. Anschubfinanzierung durch die Sparkasse: 200tausend Euros. Nachschubfinanzierung zweifelhaft. Von diesem Geld soll vor allem die Mittagsverpflegung der Ganztagsschulen bezuschusst werden. Es bleiben 60tausend Euro zur Lernmittelbeschaffung. Pro Hartz IV – Schulkind zehn Euros! Werden die über Fünfzehnjährigen hinzugenommen, und die Kinder arm arbeitender Menschen noch dazu, bleibt eine Handvoll Cents im Monat. Das reicht gerade einmal für einen Bleistift und einen Radiergummi, aber niemals für die nötigen Schulsachen insgesamt, geschweige denn für Schulbücher. Ein Hohn! Ein Debakel für unsere Stadt! mehr…


Samstag 16.06.07, 19:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung unterstützt Petition für ehrliche Arbeitslosenzahlen

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »In Bochum gelten 33.133 Menschen als „arbeitsuchend“, weil sie kein Arbeitseinkommen haben oder nur ein Unzureichendes. Nur zwei Drittel davon werden allerdings als „arbeitslos“ geführt, im Hartz IV – Bereich sogar nur ca. 50 %. Was ist mit den Anderen? Wie viele davon befinden sich in prekären Lebenssituationen?
Durch eine bundesweite Petition an den Bundestag soll die Veröffentlichung ehrlicher Zahlen erreicht werden. Die Unabhängige Sozialberatung unterstützt diese Petition.
Damit der Bundestag sich öffentlich damit auseinandersetzen muss, sind 50.000 Unterschriften notwendig. Bisher kann sich die Unterstützung innerhalb weniger Tage schon sehen lassen, und die Frist geht bis zum 16. Juli. Es sind aber noch mehr Unterschriften notwendig, im Durchschnitt mehr als 1.000 pro Tag.« Zur Petition.
Dazu ein Kommentar von Norbert Hermann: mehr…


Montag 21.05.07, 07:00 Uhr
Heute,18.00 Uhr, das Filmfestival "ueber arbeiten" zeigt im Metropolis:

Des Wahnsinns letzter Schrei

Im Rahmen des Filmfestivals „ueber arbeiten“ wird heute um 18.00 Uhr im Metropolis im Bochumer Hauptbahnhof „Des Wahnsinns letzter Schrei“ gezeigt. Der Film porträtiert Menschen, die unter Bedingungen von Hartz IV leben müssen. Er macht außerdem wahnsinnsschrei_01.jpgdeutlich, wie fast alles, was Regierungspolitik und Wirtschaft als ökonomischen Sachzwang verkaufen, in Wirklichkeit reine Ideologie ist, mit der Macht- und Profitinteressen durchgesetzt werden sollen. Lokale PartnerInnen dieser Filmveranstaltung sind das Bochumer Sozialforum, die Unabhängige Sozialberatung, der ver.di-Erwerbslosenausschuss, der DGB Region Ruhr-Mark, die Arbeitsloseninitiative Werkschlag und der Arbeitskreis Erwerbslose der IG Metall. VertreterInnen dieser Gruppen und Organisationen werden im Anschluss an den Film zusammen mit dem Publikum über den Film und seine Themen diskutieren.
Die Diskussion wird von Vorsitzenden des DGB Ruhr-Mark Michael Hermund moderiert.
Zum Inhalt des Filmes: mehr…


Montag 07.05.07, 21:00 Uhr

Bericht aus dem Sozialausschuss

Die Linksfraktion.PDS hat einen Bericht über die letzte Sitzung des Sozialausschusses veröffentlicht. Hier ist zu erfahren, dass die Unabhängige Sozialberatung nun finanziell von der Stadt Bochum unterstützt wird. Weitere Themen: „Kostenloses Girokonto bei ALG II“, „Zwangsumzüge durch Hartz IV“, „Heizkostenrichtlinie“ und „Einladungspraxis der ARGE“. Der ausführliche Bericht.


Pressemitteilung vom 7. Mai 2007
Montag 07.05.07, 08:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung – Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose

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Sanktionen bedrohen Hartz IV-Opfer

In Bochum waren mit Stichtag im Oktober 2006 aktuell 565 Menschen (von ca. 40.000) mit Sanktionen (Kürzung der Hartz IV-Leistung) belegt, berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Davon galten allerdings 40 % gar nicht als „arbeitssuchend“, weil sie entweder kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben oder als SchülerInnen ebenfalls nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Damit liegt Bochum mit einem Anteil von 1,9 Prozent mit aktueller Sanktion durchaus im Trend, mit einer durchschnittlichen Kürzung von 39 % der Regelleistung allerdings deutlich über dem Bundesdurchschnitt (30 %).
Sanktionen, die zwar in der Vergangenheit, jedoch nicht mehr am Statistikstichtag wirksam waren, konnten zum Berichtsmonat noch nicht ausgewertet werden. Aussagen dazu, wie viele Sanktionen über einen bestimmten Zeitraum oder wie viele Sanktionen an einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder eine Bedarfsgemeinschaft während des gesamten Leistungsbezugs ausgesprochen wurden, konnten deshalb nicht getroffen werden. Der Ausweis der Zahl aller ausgesprochenen Sanktionen als ergänzende statistische Größe soll erst in einem späteren Entwicklungsschritt realisiert werden.
Die Bochumer Zahlen finden Sie im Bericht der Bundesagentur für Arbeit auf S. 23:
Ein Vergleich mit den Sanktionen aus dem Bereich ALG I („Sperrzeiten“) ist leider nicht möglich, da diese nicht als Bestandsgröße zu einem Stichtag, sondern als Stromgröße erhoben wird. Es wird erfasst, wie viele Sperrzeiten welcher Art in einem bestimmten Zeitraum ausgesprochen wurden. Deshalb können die statistischen Ergebnisse zu den Sperrzeiten nicht unmittelbar mit den bisher vorliegenden Informationen zu Sanktionen verglichen werden.
Allerdings ist zu beachten, dass im Falle einer Sperrzeit bei Bedürftigkeit ersatzweise ein ggf. um 30 % gekürztes ALG II gezahlt wird. Im Unterschied zu Hartz IV-Sanktionen ist hier also eine Kürzung auf NULL nicht möglich!
Sanktionen dienen der Disziplinierung der Leistungsempfänger. Sie dürfen nur erlassen werden, wenn kein wichtiger Grund für das Versäumnis vorliegt. Das ist zuvor ausführlich zu ergründen, es ist vor allem auf entlastende Faktoren zu achten. Vor einer Sanktionierung ist den Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren.
Wir empfehlen, sich zuvor beraten zu lassen und zur Anhörung ggf. eine Begleitperson mitzunehmen. Gegen eine Sanktion kann – wie gegen jeden anderen Verwaltungsakt (Kürzung, Antragsablehnung, Zuweisung eines 1-Euro-Jobs usw., auch ohne schriftlichen Bescheid) – Widerspruch eingelegt werden.
Sanktionen helfen nicht. Sie sind Ausdruck der Unfähigkeit aller Beteiligten, mit der Situation angemessen und menschengemäss umzugehen. Besonders deutlich wird das bei Folgesanktionen, die Kürzungen bis 100 % (einschliesslich der Wohnungskosten) zur Folge haben können. Hier erfordert es die Sorgfaltspflicht, auf mögliche existentielle Bedrohungen der Betroffenen (psychischer Druck) Rücksicht zu nehmen und ggf. den städtischen „Sozialen Dienst“ zu informieren und des Weiteren Massnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit zu veranlassen.

Verschärfung zum 1. Januar 2007

Zum 1. Januar 2007 sind wesentliche Verschärfungen der Sanktionsregelungen in Kraft getreten (Anlage). Das lässt eine steigende Zahl befürchten.
Seit Beginn des Jahres 2007 kann von der Sanktion das gesamte Arbeitslosengeld II, also auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen für Mehrbedarfe, in stärkerem Maße erfasst werden. Bei der ersten Pflichtverletzung erfolgt im Allgemeinen weiterhin eine Absenkung um 30 Prozent der Regelleistung für drei Monate, bei einer wiederholten Pflichtverletzung um 60 Prozent der Regelleistung. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung entfällt die gesamte Leistung. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt vor, wenn seit Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraumes noch kein Jahr vergangen ist. Die ARGE kann den vollständigen Wegfall der Leistung auf eine Absenkung um 60 Prozent der Regelleistung abmildern, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. Ein Meldeversäumnis führt wie bisher zu einer Reduzierung um 10 Prozent der Regelleistung, bei wiederholter Pflichtverletzung um den Prozentsatz, der sich aus der Summe des Prozentsatzes der vorangegangenen Minderung und zusätzlichen 10% ergibt. Auch bei Jugendlichen erfolgt eine Verschärfung der Sanktionen: Seit Beginn des Jahres 2007 sind im Falle einer wiederholten Pflichtverletzung auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung von der Sanktion betroffen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung können jedoch unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls wieder übernommen werden, wenn der Jugendliche sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen.


Montag 07.05.07, 08:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung:

„Sanktionen bedrohen Hartz IV-Opfer“

In Bochum waren mit Stichtag im Oktober 2006 aktuell 565 Menschen (von ca. 40.000) mit Sanktionen (Kürzung der Hartz IV-Leistung) belegt, berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Davon galten allerdings 40 % gar nicht als „arbeitssuchend“, weil sie entweder kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben oder als SchülerInnen ebenfalls nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Damit liegt Bochum mit einem Anteil von 1,9 Prozent bei aktuellen Sanktionen durchaus im Trend, mit einer durchschnittlichen Kürzung von 39 % der Regelleistung allerdings deutlich über dem Bundesdurchschnitt (30 %). Die Unabhängige Sozialberatung hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht und dokumentiert eine Liste des Bochumer Sozialforums mit den Verschärfungen von Sanktionen seit dem 1.1.2007.


Stellungnahme von Norbert Kozicki, Falkenfreizeit- und -bildungswerk NRW
Freitag 04.05.07, 18:00 Uhr
Trotz aller Erfolgsmeldungen vom Arbeitsmarkt:

Immer mehr Menschen im HartzIV-Bezug – Auch in Bochum

Trotz aller Schlagzeilen mit den großen Buchstaben über die Erfolgsmeldungen am Arbeitsmarkt geraten immer mehr Menschen in das HartzIV-Milieu, auch in Bochum. In der gesamten Republik gab es im Monat April soviel Leistungsempfänger nach dem SGB II wie noch nie seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: 7.124.076 Leistungsempfänger in 3.668.786 Bedarfsgemeinschaften.
Ebenfalls in Nordrhein-Westfalen verzeichnen die Arbeitsgemeinschaften neue Rekordwerte trotz der boomenden Konjunktur: 1.661.223 Leistungsempfänger in 819.258 Bedarfsgemeinschaften. Die Anzahl der Sozialgeldbezieher geht mittlerweile auf die 500.000-Grenze zu: 482.028 Sozialgeldbezieher lebten im Monat April in NRW.
Im vergangenen Monat stieg die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften in Bochum erstmalig über die 40.000-Grenze: 40.154 Menschen in Bedarfsgemeinschaften, was eine Zunahme von über 22,8% seit Januar 2005 bedeutet.
Besonders dramatisch ist und bleibt die Entwicklung bei den so genannten „nicht-erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“, den Beziehern von Sozialgeld: auch im April 2007 erreichte diese Zahl in Bochum einen neuen Spitzenwert: 10.939 Sozialgeldbezieher, davon sind 10.606 unter 15 Jahre alt. Seit der Einführung von HartzIV hat sich damit die Gruppe der Sozialgeld-Bezieher um 35,9% in Bochum vergrößert.
Nach der Pressekonferenz der örtlichen Arbeitsagentur in den vergangenen Tagen kann man nur mit Empörung feststellen, dass diese statistischen Wirklichkeiten den Medien nicht präsentiert werden.


Freitag 04.05.07, 18:00 Uhr
Die Erfolgsmeldungen der Arbeitsagentur verschleiern die soziale Wirklichkeit:

Immer mehr Menschen müssen von Harz IV und Sozialgeld leben

Im vergangenen Monat stieg die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften in Bochum erstmalig über die 40.000-Grenze: 40.154 Menschen in Bedarfsgemeinschaften, was eine Zunahme von über 22,8% seit Januar 2005 bedeutet. Hierauf hat der Sozialwissenschaftler Norbert Kozicki aufmerksam gemacht, der die „Erfolgsmeldungen“ der Arbeitsagenturen kritisch hinterfragt hat.
Besonders dramatisch ist und bleibt die Entwicklung bei den so genannten „nicht-erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“, den BezieherInnen von Sozialgeld: Auch im April 2007 erreichte diese Zahl in Bochum einen neuen Spitzenwert: 10.939 SozialgeldbezieherInnen, davon sind 10.606 unter 15 Jahre alt. Seit der Einführung von HartzIV hat sich damit die Gruppe der Sozialgeld-BezieherInnen um 35,9% in Bochum vergrößert.
Norbert Kozicki: „Nach der Pressekonferenz der örtlichen Arbeitsagentur in den vergangenen Tagen kann man nur mit Empörung feststellen, dass diese statistischen Wirklichkeiten den Medien nicht präsentiert werden.“ Die Stellungnahme im Wortlaut.


Pressemitteilung vom 4. Mai 2007
Freitag 04.05.07, 15:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung – Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose

ARGE – Zwangumzüge und Heizkosten

Sozialausschuss: Der Wind weht kälter … für Hartz IV-Betroffene!

Bis zu 400 „Bedarfsgemeinschaften“ mussten ihre Wohnung räumen, berichtete die ARGE am gestrigen Donnerstag, 3. Mai 2007 im Sozialausschuss. Deutlich weniger als die einmal befürchteten 800, aber ein Vielfaches von dem, was ehedem als tolerabel bezeichnet wurde. Doch ging nicht der gewohnte Aufschrei durch den Sitzungssaal – offensichtlich war im Vorfeld bereits alles abgesprochen.
Ähnliches ist zu vermuten beim Thema „Heizkosten“: da will die ARGE weitermachen wie bisher – die Versammelten nahmen es zustimmend zur Kenntnis.
Zwar versucht die ARGE nun, die Heizkosten-Richtlinie „gerichtsfest“ zu machen, indem in einer (neu einzufügenden) Vorbemerkung ausgeführt wird, „ … dass Leistungen für Heizung grundsätzlich in tatsächlich anfallender Höhe zu erbringen sind“. Tatsächlich will sie das aber nur solange tun, „wie sie vom Leistungsberechtigten noch nicht beeinflussbar waren …“. Das könne zwei – drei Heizperioden in Anspruch nehmen – uns sind Kürzungen aber bereits seit Anfang 2006 bekannt.
Der Antrag der PDS-Fraktion, Hartz-IV-Betroffenen ein unentgeltliches Girokonto zu ermöglichen, wurde zur Abklärung an die Sparkasse verwiesen. Verbunden allerdings mit dem Hinweis, die Kommune könne ja nicht dafür aufkommen, dass die Hartz IV- Leistungen zu knapp bemessen seien. Ob die Kommune ihre Bürger und Bürgerinnen (und deren Kinder!) aber so einfach in der Armut stehen lassen sollte, und wie viel ihr der soziale Frieden und das Lebensgefühl einer Stadt wert sind, blieb offen.
Zum Thema „Heizkosten“ betritt die ARGE verschlungene Pfade:
Vor allem will sie abwarten: abwarten auf „ …die von der Bundesregierung beabsichtigte Novellierung der EnergiesparVerordnung …“. Der Vorgriff auf etwaige zukünftige Gesetzesänderungen muss allerdings ausserordentlich kritisch gesehen werden. Und sie kommt zu folgendem Ergebnis:
„Fazit: Da die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der „angemessenen Heizkosten“ derzeit Gegenstand eines anhängigen Verfahrens beim LSG NRW ist (Anm. N.H.: gemeint ist die bekannte Entscheidung des SG Aachen v. 1.2.206, Az.: S 11 AS 99/05) und verwertbares Datenmaterial der ARGE Bochum hinsichtlich der Auswirkungen der Richtlinien zur Ermittlung der „angemessenen“ Heizkosten erst zum Ende des 1. Halbjahres 2007 zur Verfügung stehen wird (s. a. TOP V.8 der Niederschrift über die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 22.11.2006 – Vorlage Nr. 20062875/00 -), besteht aus Sicht der Verwaltung zurzeit kein Erfordernis für weiter gehende Änderungen der Richtlinien.“
Die Tendenz der Senate des Essener Landessozialgerichts ist allerdings bekannt und gefestigt: „ … … Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der als angemessen anzusehenden Heizungskosten aus den von den Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen …“ (L 19 B 68/05 AS ER vom 06.12.2005 rechtskräftig; gleichlautend: L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig). Eine Änderung dieser Einstellung ist nicht zu erwarten. Das Verfahren ist auch noch nicht terminiert, es können also noch viele Monate bis zu einer Entscheidung vergehen. Zudem dürfte in einer zukünftigen Hauptsacheentscheidung die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen werden; eine Entscheidung dort kann dann lange auf sich warten lassen.
„Aussitzen“ heißt also das Motto bei der ARGE. Und der Sozialausschuss sitzt mit! Unsere Forderung lautet: bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung sind der aktuellen Rechtsprechung gemäss die tatsächlich anfallenden Heizkosten zu übernehmen. Alles andere würde zu einer groben Belastung und Verunsicherung der Betroffenen führten. Und zu hohem Arbeits- und Kostenaufwand für die ARGE! Denn für uns heisst die Mitteilung vom Donnerstag: „Business as usual“ – „Widerspruch und Klage“!
Zu den Sitzungsunterlagen bzw. Vorlagen des Sozialausschusses.


Freitag 04.05.07, 15:00 Uhr
Bericht aus dem Sozialausschuss

Bis zu 400 „Bedarfsgemeinschaften“ mussten ihre Wohnung räumen

Die Unabhängige Sozialberatung berichtet in einer Pressemitteilung über die gestrige Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Bochum: »Bis zu 400 „Bedarfsgemeinschaften“ mussten ihre Wohnung räumen, berichtete die ARGE am gestrigen Donnerstag, 3. Mai 2007 im Sozialausschuss. Deutlich weniger als die einmal befürchteten 800, aber ein Vielfaches von dem, was ehedem als tolerabel bezeichnet wurde. Doch ging nicht der gewohnte Aufschrei durch den Sitzungssaal – offensichtlich war im Vorfeld bereits alles abgesprochen.
Ähnliches ist zu vermuten beim Thema „Heizkosten“: da will die ARGE weitermachen wie bisher – die Versammelten nahmen es zustimmend zur Kenntnis.
Der Antrag der PDS-Fraktion, Hartz-IV-Betroffenen ein unentgeltliches Girokonto zu ermöglichen, wurde zur Abklärung an die Sparkasse verwiesen. Verbunden allerdings mit dem Hinweis, die Kommune könne ja nicht dafür aufkommen, dass die Hartz IV- Leistungen zu knapp bemessen seien.“« Die Bericht im Wortlaut.


Pressemitteilung vom 26. April 2007
Freitag 27.04.07, 08:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung – Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose


„Reiches Land – arme Kinder“
„Arme Kinder brauchen Extra-Leistungen für die Schule“
Bochum soll Beziehern von Hartz IV und anderen armen Haushalten zusätzliche Hilfen gewähren, damit sie notwendige Schulmaterialien anschaffen können. Dies fordert die „Unabhängige Sozialberatung“. In Bochum leben mehr als 10.000 Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV. Weitere zweitausend sind ähnlich arm, noch mal mehr als zehntausend armutsgefährdet. Am Donnerstag [26.4] sprach sich auch die Nationale Armutskonferenz in Berlin für höhere Leistungen aus, die sich an den tatsächlichen Ausgaben für Kinder orientieren müssten.
„Solange vielen armen Haushalten das Geld für benötigte Schulmaterialien fehlt, sind wir Lichtjahre von gleichen Chancen für alle Schulkinder entfernt“ kritisiert Norbert Hermann von der „Unabhängigen Sozialberatung“. Der Hartz-IV-Satz für Kinder bis 14 Jahre beträgt 207 Euro monatlich – genau so viel wie für Säuglinge. Lt. Regelsatzverordnung sind das: für Essen und Trinken täglich 2,62 Euro (0,57 fürs Frühstück, je 1,02 Euro für Mittag- und Abendessen), für öff. Verkehrsmittel 0,35 Euro täglich, für ein Fahrrad (zum Ansparen) 0,44 Euro im Monat, für Klamotten 14,21 Euro im Monat, für Schuhe 3,66 Euro im Monat, für Sport- und Freizeit (Schwimmbad) 3,76 Euro im Monat, für Spielsachen 0,76 Euro im Monat, für Schreib- und Mal-Sachen 1,63 Euro im Monat. „Dafür bekommt man gerade mal einen Bleistift und einen Radiergummi. Aber was, wenn ein Zirkel oder ein Taschenrechner gebraucht werden?“ erläutert Norbert Hermann von der „Unabhängigen Sozialberatung“. Ein Betrag für Schulbücher ist nicht vorgesehen.
Die „Unabhängige Sozialberatung“ begrüßt die Forderung der Nationalen Armutskonferenz, die Regelsätze für Kinder neu und nach dem tatsächlichen Bedarf festzusetzen. Bis diese Verbesserung auf Bundesebene durchgesetzt sei, könnten die benachteiligten Schulkinder aber nicht warten. „Unsere Kommunalpolitiker müssen hier und heute etwas gegen den Skandal der Kinderarmut tun“, fordert Norbert Hermann von der „Unabhängigen Sozialberatung“. Die Stadt Bochum müsse einen kommunalen Fonds einrichten, aus dem Beihilfen für notwendige Schulmaterialien gewährt werden. „Am 3. Mai tagt der Sozialausschuss, der muss das auf den Weg bringen.“ Mitgliedschaften in Sportvereinen, der Stadtbücherei, Unterricht an der Musikschule, der Besuch von Schwimmbädern und kulturellen Einrichtungen ebenso wie das „Schokoticket“ müssten kostenfrei sein.
Die Unabhängige Sozialberatung verweist dabei auf das positive Beispiel der Stadt Oldenburg. Dort wurde ein kommunaler Lernmittelfonds in Höhe von zukünftig 400.000 Euro eingerichtet, aus dem einkommensschwache Haushalte Ausgaben für die Schule erstattet bekommen. „Was in Oldenburg geht, muss auch in Bochum möglich sein“, fordert Norbert Hermann.
Große Empörung herrschte im Lande, als bekannt wurde, dass Geschenke zur Kommunion, Konfirmation, Jugendweihe (Geburtstag, Weihnachten ohnehin!) auf den Hartz IV-Lebensunterhalt anzurechnen wären.
Aber: Lamentieren über „Armut“ hat nachgerade Hochkonjunktur. Jedenfalls solange es um „unschuldige Kinder“ geht. Werden sie einmal erwachsen, sind sie „selbst Schuld an ihrer Armut“ oder gar das Sozialsystem ist schuld, das sie „durch seine Großzügigkeit daran hindert, den Lebensunterhalt selbst zu verdienen“. Ein nicht geringer Teil der Armut entsteht durch Armutslöhne. Zwar nimmt in einigen Bereichen die Arbeitslosigkeit ab, die Kinderarmut steigt trotzdem an! Das liegt nicht nur daran, dass ein Teil der ganz Armen von diesem „Wirtschaftswachstum“ ausgenommen bleibt, es liegt auch daran, dass viele, die in Arbeit kommen, davon nicht wirklich leben können.
Auch wenn die Eltern im Erwerb stehen, droht Kinderarmut. Zum Beispiel lebt eine Facharbeiterfamilie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen (30.000 Euro, ein Erwerbstätiger) unter dem Existenzminimum – wegen der einseitig übermäßigen Abgaben in die Sozialsysteme. Der auffälligste Befund der zunehmenden Verarmung der Familien in den letzten 40 Jahren ist die Tatsache, dass sich seit 1965 die Geburtenzahl pro Jahr fast halbiert und der Anteil der Kinder in der Armut auf das Sechzehnfache gesteigert haben – obwohl die Müttererwerbstätigkeit um fast 60 Prozent gestiegen ist! Die Zahlen der Sozialhilfeempfänger sind sogar in den Jahren weiter nach oben geklettert, in denen die Zahlen der Arbeitslosen sanken.
Seit Hartz IV explodiert die Zahl der Armen und der armen Kinder. Kein Wunder: Hartz IV (und die gesamte Agenda 2010) hat ja gerade zum Ziel, einen großen Teil der Bevölkerung unter das existenzielle Minimum herabzudrücken. Bei den Kindern schon ausgesprochen erfolgreich: 25 % der Kinder in NRW sind mittlerweile auf Armutsniveau, 27 % in Bochum, über 30 % in Gelsenkirchen. Die Sozialverbände und selbst Brüssel schlagen längst die Alarmglocken – eine Umkehr ist offensichtlich nicht beabsichtigt.

Freitag 27.04.07, 08:00 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung fordert:

„Arme Kinder brauchen Extra-Leistungen für die Schule“

Die Stadt Bochum soll BezieherInnen von Hartz IV und anderen armen Haushalten zusätzliche Hilfen gewähren, damit sie notwendige Schulmaterialien anschaffen können. Dies fordert die „Unabhängige Sozialberatung“ und stellt fest: „In Bochum leben mehr als 10.000 Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV. Weitere zweitausend sind ähnlich arm, noch mal mehr als zehntausend armutsgefährdet.“ In einer Pressemitteilung rechnet die Unabhängige Sozialberatung vor, was Kindern täglich zur Verfügung steht: Für Essen und Trinken 2,62 Euro (0,57 fürs Frühstück, je 1,02 Euro für Mittag- und Abendessen), für öff. Verkehrsmittel 0,35 Euro. Monatlich sind vorgesehen: Für ein Fahrrad 0,44 Euro, für Klamotten 14,21 Euro, für Schuhe 3,66 Euro, für Sport- und Freizeit (Schwimmbad) 3,76 Euro, für Spielsachen 0,76 Euro, für Schreib- und Mal-Sachen 1,63 Euro. „Dafür bekommt man gerade mal einen Bleistift und einen Radiergummi. Aber was, wenn ein Zirkel oder ein Taschenrechner gebraucht werden?“ erläutert Norbert Hermann. Ein Betrag für Schulbücher ist nicht vorgesehen. Die Stadt Bochum müsse einen kommunalen Fonds einrichten, aus dem Beihilfen für notwendige Schulmaterialien gewährt werden. „Am 3. Mai tagt der Sozialausschuss, der muss das auf den Weg bringen.“ Die Pressemitteilung im Wortlaut.


Donnerstag 19.04.07, 21:45 Uhr

Reiches Land- Arme Kinder!

reiches-land.gifDie Unabhängige Sozialberatung schreibt: „Große Empörung herrschte im Lande, als bekannt wurde, dass Geschenke zur Kommunion, Konfirmation, Jugendweihe (Geburtstag, Weihnachten ohnehin!) auf den Hartz IV-Lebensunterhalt anzurechnen wären. Wer diese Zuwendungen nicht angibt, macht sich sogar strafbar, stellt die Bundesregierung jetzt fest. Dabei zeigt sich an diesem Beispiel nur wieder deutlich, dass Hartz IV (und die gesamte Agenda 2010) zum Ziel hat, einen großen Teil der Bevölkerung auf ein existenzielles Minimum herabzudrücken. Bei den Kinder schon ausgesprochen erfolgreich: 25 % der Kinder in NRW sind mittlerweile auf Armutsniveau, 27 % in Bochum, über 30 % in Gelsenkirchen Die Sozialverbände und selbst Brüssel schlagen längst die Alarmglocken – eine Umkehr ist offensichtlich nicht beabsichtigt. Und die Agenda 2010 ist noch nicht am Ende – uns stehen noch mehr als zwei harte Jahre bevor. mehr…


Freitag 06.04.07, 14:30 Uhr
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt:

Dramatische Armutsentwicklung

Norbert Kozicki, Sozialwissenschaftler beim Falken Bildungs- und Freizeitwerk NRW beschreibt in einem Beitrag, wie „unbemerkt von der Öffentlichkeit“ die Entwicklung im Bereich des Sozialgesetzbuchs II dramatische Züge annimmt: „Im Monat März des Jahres 2007 lebten bundesweit über 7 117 398 Menschen in den Bedarfsgemeinschaften – so viele wie noch nie. […] Jüngere Menschen und Alleinerziehende sind von dieser Armutsentwicklung besonders betroffen.
In NRW überschritt die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften unter 25 Jahre erstmalig die 700 000-Grenze: im Monat März 2007 lebten 705 507 junge Menschen unter 25 Jahre von ‚Hartz IV‘. Das entspricht einer Zunahme zum Monat Dezember 2004 von rund 90,8%.
Auch für die Kinder unter 15 Jahre, die in HartzIV-Lebensgemeinschaften aufwachsen müssen, gibt es für NRW einen neuen „Spitzenwert“: im Monat März 2007 462 804 Kinder !! Das entspricht einer Zunahme zum Monat Dezember 2004 von rund 84,2%.
Für die Kinder unter 15 Jahre wird das Sozialgeld ausgezahlt. Wenn die Entwicklung der Zahlen der Sozialgeldempfänger im Zeitraum vom Januar 2005 bis März 2007 für einzelne Städte betrachtet wird, kann man im Ruhrgebiet folgendes feststellen: Bochum verzeichnet für diesen Zeitraum eine Zunahme von 34,7%, Mülheim 31,7% und Herne 29,8%. In NRW betrug diese Zunahme 28,6%, bundesweit 26,9%.“ Der Beitrag im Wortlaut mit Statistiken.


Norbert Kozicki, Sozialwissenschaftler beim Falken Bildungs- und Freizeitwerk NRW:
Freitag 06.04.07, 14:30 Uhr
Ostern 2007: Neue „Spitzenwerte“ im SGBII-/HartzIV-Bereich

Mehr als 7,1 Millionen Menschen bundesweit in Bedarfsgemeinschaften

Unbemerkt von der Öffentlichkeit nimmt die Entwicklung im Bereich des Sozialgesetzbuchs II weiterhin dramatische Züge an: Im Monat März des Jahres 2007 lebten bundesweit über 7 117 398 Menschen in den Bedarfsgemeinschaften – so viele wie noch nie. Bereits im Monat Februar wurde die 7-Millionen-Grenze überschritten.
Auch in Nordrhein-Westfalen verzeichnet die Statistik der Bundesagentur einen neuen „Spitzenwert“: 1 657 446 Menschen in Bedarfsgemeinschaften – so viele wie noch nie. Bezogen auf NRW bedeutet das, dass seit der Einführung von HartzIV im Januar 2005 eine Zunahme von fast genau 26% festgestellt werden muss. Bundesweit liegt diese Zunahme bei fast 27%.
Wenn man/frau diese Zahl von über 1 657 446 Menschen in NRW mit der Zahl der Sozialhilfeempfänger vom Monat Dezember 2004, als letztmalig die „alte“ Sozialhilfe ausgezahlt wurde, vergleicht, kommt man/frau zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der betroffenen Menschen, die auf Sozialhilfe-Niveau leben müssen, um 126 % erhöht hat, und das innerhalb von 2 ¼ Jahren.
Jüngere Menschen und Alleinerziehende sind von dieser Armutsentwicklung besonders betroffen.
In NRW überschritt die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften unter 25 Jahre erstmalig die 700 000-Grenze: im Monat März 2007 lebten 705 507 junge Menschen unter 25 Jahre von „HartzIV“. Das entspricht einer Zunahme zum Monat Dezember 2004 von rund 90,8%.
Auch für die Kinder unter 15 Jahre, die in HartzIV-Lebensgemeinschaften aufwachsen müssen, gibt es für NRW einen neuen „Spitzenwert“: im Monat März 2007 462 804 Kinder !! Das entspricht einer Zunahme zum Monat Dezember 2004 von rund 84,2%.
Für die Kinder unter 15 Jahre wird das Sozialgeld ausgezahlt. Wenn die Entwicklung der Zahlen der Sozialgeldempfänger im Zeitraum vom Januar 2005 bis März 2007 für einzelne Städte betrachtet wird, kann man im Ruhrgebiet folgendes feststellen: Bochum verzeichnet für diesen Zeitraum eine Zunahme von 34,7%, Mülheim 31,7% und Herne 29,8%. In NRW betrug diese Zunahme 28,6%, bundesweit 26,9%.
Die ungekrönten „Spitzenreiter/innen“ dieser gesamten Negativentwicklung stellen die Alleinerziehenden dar: Seit dem Monat August des Jahres 2005, als erstmalig die Zahlen der betroffenen Alleinerziehenden in der Bundesstatistik ausgewiesen wurden, stieg die Anzahl der Alleinerziehenden im HartzIV-Bezug bundesweit um 35,9% und in NRW um 50,8%.
Selbst diese prozentualen Steigerungsraten werden in einzelnen Städten noch übertroffen, z.B. in Gelsenkirchen stieg die Zahl der HartzIV-betroffenen Alleinerziehenden von April 2005 bis März 2007 um 57,2%.
Diese hier vorgelegten Zahlen (im Anhang sind die entsprechenden Tabellen zu finden) beweisen, dass die Menschen, die nach Leistungen des Sozialgesetzbuchs II leben müssen, von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt sind. Der angebliche positive Trend der Arbeitsmarktentwicklung kommt im HartzIV-Bereich überhaupt nicht zur Geltung.

Statistik: SGB II- Sozialgeldempfänger/Nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige
Statistik: SGB II – Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
Statistik: SGB II – Personen in Bedarfsgemeinschaften


Montag 02.04.07, 18:00 Uhr

Hartz IV-EmpfängerInnen wird wirklich nichts geschenkt

„Schreckensmeldungen aus anderen Orten“ und Hinweise über die Praxis der Bochumer ARGE haben die Unabhängige Sozialberatung zu folgender Mitteilung veranlasst: »Für Unmut und Unruhe unter Betroffenen haben Meldungen gesorgt, dass die ARGEn Geldgeschenke zur Konfirmation und Kommunikation der Gesetzeslage entsprechend anrechnen müssten, sobald die „Schongrenze“ in Höhe von 50 Euro jährlich überschritten sei. Das hat auch Staatssekretär Andres vom Bundessozialministerium bestätigt. Solche Geldgeschenke (oder Sachgeschenke, die vermuten lassen, dass es sich um Wertgegenstände handeln könnte, wie eine Münzsammlung oder ein Schmuckstück von erheblichem Wert) müssten in jedem Falle angegeben werden. Sie könnten auch nicht auf das Schonvermögen von Kindern in Höhe von 3.100 Euro zugerechnet werden (falls nicht schon vorhanden), da sie ja während des Bezuges von Hartz IV-Leistungen erst zufließen.
Eine Welle des Protestes ging durch das Land, unter anderem getragen von Gliederungen des Diakonischen Werkes. mehr…


Sonntag 04.03.07, 17:00 Uhr
VHS und DGB bieten Crash-Kurs zu Hartz IV an:

„Mein Recht auf Sozialleistungen und Arbeitslosengeld II“

Am Dienstag, 6. März, startet um 18.30 Uhr ein sechswöchtiger kostenfreier Kurs an der Volkshochschule, der Wissenswertes über die aktuellen Sozialgesetze vermittelt. Auch das Problem zu hoher Wohnungskosten wird besprochen.
In der Einladung heißt es: „Die neuen Sozialgesetze haben viel Verunsicherung gebracht. Folge: Viele Menschen nehmen ihnen zustehende Leistungen, auch ergänzende laufende Unterstützung oder einmalige Leistungen, nicht in Anspruch. Andere lassen sich in Abhängigkeiten von Angehörigen oder Partner/innen drängen, ohne tatsächlich gegenüber diesen Menschen einen Unterhaltsanspruch zu haben.“
Kursleiter ist Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung in der Rottstr. Eine Anmeldung ist erforderlich bei der VHS über Tel. 910 – 1555 unter der Kursnr. 14000.


Sonntag 04.03.07, 10:00 Uhr

Armes Bochum

Dieter Greese, der Vorsitzender des Kinderschutzbundes NRW, hat am 12.2. auf dem „Blauen Heinrich“, dem Neujahrsempfang des Bochumer DPWV, davon gesprochen, dass ca. 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Bochum in Verhältnissen unter der Armutsgrenze leben.
Die Unabhängige Bochumer Sozialberatung hat die offiziellen Zahlen der Stadt und der Bundesagentur für Arbeit durchforstet und kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahl noch höher liegt. Das statistische Jahrbuch der Stadt Bochum für 2006 weist eine Zahl von 43.787 Kindern unter 15 Jahre aus. Nach den Angaben der aktuellen Hartz IV-Statistik (2/07) der Bundesagentur für Arbeit leben in Bochum 10.530 Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV. Das sind schon mehr als 24 Prozent. Hinzu kommen noch weitere arme Kinder, die statistisch nirgendwo auftauchen. mehr…