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Materialien, Presseerklärungen von Initiativen, Gewerkschaften, Parteien, Kultur usw


Mittwoch 11.02.09, 08:00 Uhr
Auszug aus dem Vorwort:

„Kein Vergeben. Kein Vergessen. Der internationale Kampf gegen Straflosigkeit“

„[…]’Kein Vergeben, kein Vergessen‘ ist einer jener Grundsätze, mit denen in weiten Teilen der Welt Menschen um ihr Recht auf Anerkennung des Erlittenen kämpfen, um die Erinnerung an diejenigen, die in den Folterkellern ihr Leben ließen, in ihren Häusern oder auf offener Straße ermordet wurden und um die Bestrafung der Verantwortlichen. Die Idee zu diesem Buch ist aus diesen Kämpfen entstanden.
Zwölf Jahre vor Erscheinen dieses Buches gründete sich in Bochum die Medizinische Flüchtlingshilfe, eine Menschenrechtsorganisation, die neben medizinischer Hilfe für Flüchtlinge ohne Papiere auch psychosoziale Unterstützung für Überlebende von Folter und Krieg anbietet. Seit Februar 2008 ist die Medizinische Flüchtlingshilfe durch den internationalen Dachverband der Therapiezentren für Folteropfer (IRCT) als Bochumer Mitgliedszentrum akkreditiert.
Doch nicht nur individualtherapeutisch hilft die Medizinische Flüchtlingshilfe Überlebenden von Folter und Krieg. Als Menschenrechtsorganisation fördert sie im Rahmen ihres Arbeitsschwerpunktes ‚Gerechtigkeit heilt‘ auch den internationalen Kampf gegen die Straflosigkeit schwerer Menschenrechtsverletzungen, wissend, dass die
Straffreiheit der Täter die alten Wunden täglich neu aufreißt und ihr Leiden verlängert. ‚Gerechtigkeit heilt‘ bildet die Brücke zwischen der psychosozialen Arbeit mit Überlebenden schwerer Menschenrechtsverletzungen, der gesellschaftlichen Aufarbeitung der gewaltsamen Vergangenheit und der Demokratisierung der Zukunft in jenen Ländern, aus denen Menschen zu Zehntausenden fliehen mussten und oft heute noch fliehen müssen.
Immer wieder wandten sich Menschenrechtsorganisationen oder Angehörigengruppen aus den unterschiedlichsten Ländern an die Medizinische Flüchtlingshilfe, um sich über die Erfahrungen, Strategien und Erfolge der Menschenrechtsbewegungen anderer Länder informieren zu lassen. Wieder und wieder tauchte dabei die Forderung auf, den Austausch dieser Erfahrungen zu koordinieren, zuletzt auf einem internationalen Kongress den die Medizinische Flüchtlingshilfe im Oktober 2005 in Bochum unter dem Titel Gerechtigkeit heilt veranstaltete. Seit 2007 koordiniert die Medizinische Flüchtlingshilfe zu diesem Zweck ein weltweites Netzwerk, das mittlerweile mehr als 60 Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen in mehr als 26 Ländern auf allen Kontinenten umfasst.
Zwischen November 2004 und Juli 2007 überprüfte die Medizinische Flüchtlingshilfe die These „Gerechtigkeit heilt“ in einer wissenschaftlichen Studie, die die Erfahrungen aus dreizehn Ländern zusammentrug und die gesundheitlichen Auswirkungen der Straflosigkeit auf Überlebende und Angehörige von Opfern untersuchte. Die sozialpsychologischen Ergebnisse der Studie wurden in deutschen und internationalen Fachpublikationen veröffentlicht.
Die unterschiedlichen Strategien mit denen nach dem Ende von Diktaturen oder Kriegen versucht wurde, mit den Verbrechen der Vergangenheit umzugehen, werden anhand von elf ausgewählten Ländern mit diesem Buch erstmals
vorgelegt. […]“

Die Verlagsmitteilung zum Buch.


Sonntag 01.02.09, 18:35 Uhr

Rechtliche Begutachtung der Klage von Dirk Schmidt gegen bo-alternativ.de

Der Kläger Dirk Schmidt ist CDU-Stadrat in Bochum, dort Mitglied der Ausschüsse für Soziales, Migration und Integration, Fraktionsgeschäftsführer der CDU in der Versammlung des Kommunalverbandes Ruhr und Ortsvorsitzender der CDU in Querenburg/Steinkuhl. Er gehört zu den führenden Mitgliedern der Jungen Union in Bochum. Im Frühjahr 2007 gründete er gemeinsam mit Hendrik Schäfer, Kreisschatzmeister der Jungen Union, und Sascha Bednarz, Vorsitzender der RCDS-Hochschulgruppe, eine Ortsgruppe der Jungen Union in Querenburg/Steinkuhl. Mitte August 2007 begründeten Schmidt als Domaininhaber und Schäfer als Administrator, wie es hieß mit einem „Team von Mitgliedern der Jungen Union und der CDU“, das Weblog „Bochum gegen Links“. Veröffentlichungen dort und auf der offiziellen Internetseite der Jungen Union lösten eine Kontroverse mit linken Gegner über Grenzüberschreitungen der Jungen Union zum Rechtsextremismus aus. Der Beklagte verantwortliche Redakteur berichtete darüber in dem von ihm betriebene Internetportal bo-alternativ, das täglich meist mehrere Beiträge zur Lokalpolitik aus links-alternativer Sicht veröffentlicht, ebenso die Bochumer Lokalzeitungen. Danach sah sich Dirk Schmidt wachsender öffentlicher Kritik auch innerhalb seiner Partei ausgesetzt, der er damit zu entgehen suchte, er – nur Domaininhaber – habe den Inhalt der kritisierten Texte nicht gekannt. In dieser Phase der Auseinandersetzung veröffentlichte der Beklagte auf bo-alternativ einen mit „Schau mir auf den weblog Kleines“ überschriebenen „etwas längeren öffentlichen Brief“ von namentlich nicht näher genannten Antifa`s. Der Brief berichtete durch Auswertung und zum Teil wörtliche Zitate über rechtslastige Beiträge auf den Websites „BO gegen Links“, der Homepage der Jungen Union Bochum und in anderen lokalen JU- und CDU-Medien.Dort wurde etwa die CDU „angesichts der NPD aufgefordert, ihr konservatives Tafelsilber nicht zu verscherbeln. Sie darf nicht jede Kapriole des Zeitgeistes mitmachen und zu einer Partei der Prinzipienlosigkeit werden. Der Linksdrift der Union muß generell gestoppt werden… die deutsche Leitkultur offensiv eingefordert werden… CDU und CSU müssen Parteien des gesunden Nationalstolzes und der Werteorientierung bleiben. Das alles verträgt sich nun mal nicht mit gesellschaftlichen Entartungserscheinungen wie der Schwulenehe. Und auch nicht mit Multikulti.“ Das Nein zu einem NPD-Verbot wurde damit begründete, dass es, wäre die NPD 1969 in den Bundestag eingezogen, „keinen Kanzler Willy Brandt gegeben hätte. Die Politik des Ausverkaufs der ehemaligen deutschen Ostgebiete durch die Sozialdemokratie hätte sich unter einem Kanzler Kiesinger oder Barzel von der CDU nicht derart schamlos vollzogen wie es unter Brandt geschah“. JU-Kreisschatzmeister Schäfer begleitete den breiten Widerstand gegen den Nazi-Kleiderladen Thor-Steinar mit der Beobachtung: „Seit der Eröffnung des Ladens „Goliath“ in Bochum-Ehrenfeld (tropft) allen Berufsbetroffenen die aufrichtige Empörung ununterbrochen aus allen Poren.“ Die Verbindung zum neonazistischen Lifestyle dokumentierte der offene Antifa-Brief mit einem auf der JU-Hompage veröffentlichten Foto eines Bayrischen Abends der Jungen Union, zu dem ihr Geschäftsführer aus Linden-Dahlhausen, Jens Buschmann, mit einem Thor-Steinar-T-Shirt erschienen war.

Als Reaktion auf die Einlassung des Klägers Dirk Schmidt, er habe nichts gewusst, und als Beleg für das Gegenteil enthielt der Brief ein von der JU-Homepage übernommenes Foto einer öffentlichen Werbeveranstaltung in Bochum-Steinkuhl, das Schmidt, Schäfer und Bednarz, von den Briefverfassern als Dreigestirn bezeichnet, gemeinsam hinter JU-Luftballons erkennen lässt. Interessierte Leser können den Brief mit dieser und anderen Fotografien aus Internetseiten der Jungen Union und CDU-Bochum weiterhin im Archiv von bo-alternativ aufsuchen. Der Kläger Dirk Schmidt verlangt vom Beklagten, das „Dreigestirn-Bild“ dort zu entfernen und künftige Veröffentlichungen zu unterlassen. Eine erste anwaltliche Abmahnung begründete er noch mit dem so genannten Recht am eigenen Bild. Nach dem Hinweis des Beklagten, gemäß § 23 Kunsturhebergesetz sei dieses Recht eingeschränkt, weil der Kläger die bildliche Veröffentlichung seiner politischen Aktivitäten als so genannte „relative Person der Zeitgeschichte“ hinnehmen müsse, ließ er sich, so seine Behauptung, das Urheberrecht an dieser Fotografie von einem befreundeten Amateurfotografen übertragen, und macht nun geltend, als Inhaber des Urheberrechts könne er – wie etwa ein freier Pressefotograf – darüber bestimmen, ob und wie das ihm gehörende fotografische Werk veröffentlicht werde.

Die Klage ist aus §§ 97 Urhebergesetz, 1004, 823 BGB nur dann begründet, wenn die Veröffentlichung des Fotos auf bo-alternativ rechtswidrig ist. Diese Frage ist nicht allein einfachrechtlich nach dem Urhebergesetz zu beantworten, sondern auch und vor allem in ihrem verfassungsrechtlichen Brennpunkt : der Pressefreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz und Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die verfassungsrechtliche Frage ist rechtlich vorrangig nicht nur aus dem formalen Grund, weil die Verfassung dem einfachen Recht übergeordnet ist, sondern weil der Schrankenvorbehalt der allgemeinen Gesetze (Art. 5 II GG) auf Verfassungsebene notwendig zu der Abwägung führen muss, ob eine Einschränkung der Pressefreiheit als Ergebnis der Anwendung des einfachen Rechts im Einzelfall in der Konkurrenz zu einem anderen ebenfalls grundgesetzlich geschützten Interesse, hier dem durch das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 erfassten Urheberrecht, erforderlich und verhältnismäßig ist.Meinungs- und Pressefreiheit sind die Grundvoraussetzung der Demokratie, insbesondere wenn es um die Kritik an politischen Vorgängen und den dabei handelnden Akteuren geht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nennt die Presse wiederholt treffend den Wachhund der Demokratie. Wer sich als Politiker gleich auf welcher Ebene äußert, hat sich um der Demokratie willen mit dieser Äußerung der öffentlichen vor allem durch Presse und Medien vermittelten Kritik zu stellen. Daraus folgt als wesentliches Element der Pressefreiheit, dass Presse und Medien die öffentlichen Äußerungen von Politikern wiedergeben dürfen. Für Reden – an sich vom Urheberrecht erfasste geschützte Werke im Sinn des § 2 Urhebergesetz – ist dies einfachrechtlich in § 48 Urheberrecht ausdrücklich vorgesehen; sie dürfen ohne Zustimmung des Redners ganz oder teilweise zitiert werden. Ohne § 48 Urhebergesetz ergäbe sich die gleiche Rechtsfolge unmittelbar aus Art. 5 Grundgesetz. Auch die Veröffentlichung des nach seiner Behauptung nun ihm gehörenden Fotos auf der Homepage der Jungen Union Bochum ist in Ursprung und Zielsetzung eine öffentliche Äußerung des Lokalpolitikers Dirk Schmidt. Sie geschah mit seiner Kenntnis und Billigung, wenn nicht gar auf seine Initiative und verbreitet an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtet die Botschaft, dass das dort in Erscheinung tretende „Dreigestirn“ zu politisch befreundeten und besonders aktiven Mitgliedern der Jungen Union gehört. Mit dieser politischen Äußerung in Form einer Fotografie und daran anknüpfenden Schlussfolgerungen muss sich der Kläger Dirk Schmidt indes im Lichte des Art. 5 GG in gleichem Umfang der öffentlichen Kritik stellen wie mit einer öffentlichen Rede: Wer öffentlich redet, darf von der Presse zitiert werden, wer ein eigenes politisch relevantes Foto auf eine Internetseite setzt, muss ein Bildzitat in kritischer Berichterstattung darüber ebenso hinnehmen. Es ist kein verfassungsrechtlich tragfähiger mit Art. 5 GG vereinbarer Grund dafür zu erkennen, die öffentliche Äußerung in einer Rede anders zu behandeln als die durch eine eigene veröffentlichte Fotografie. Anders als das des Pressefotografen ist das Urheberrecht des Politikers selbst aus Gründen des Art. 5 GG von Verfassungs wegen eingeschränkt, wenn dieser eine eigene Fotografie veröffentlicht. Würde man durch Anwendung oder Auslegung des einfachen Rechts zu einem anderen Ergebnis kommen, so wäre dies ein nicht rechtfertigungsfähiger Eingriff in den Kernbereich der Pressefreiheit.

Dieser wäre zudem bei grundrechtlicher Abwägung der beiderseits geschützten Interessen unverhältnismäßig. Auf das mit einem Urheberrecht auch geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2,1 GG) kann sich der Kläger aus tatsächlichen Gründen nicht berufen weil es durch die wertneutrale Wiedergabe des Bildes nicht verletzt wird, wie auch die einfachrechtliche Wertung dieses Interessenkonflikts durch § 23 Kunsturhebergesetz zeigt. Das Eigentumsrecht des Klägers in seiner materiell-kommerziellen Dimension wäre bei realistischer Betrachtung so gut wie nicht beeinträchtigt, weil die in ihrer Qualität begrenzte Amateurfotografie keinen realisierbaren Marktwert hat. Dies gilt um so mehr, als mit einem Link auf die Homepage der Jungen Union auch ohne Bildzitat praktisch der gleiche Effekt zu erzielen war. Dann überwöge aber das durch die Pressefreiheit legitimierte Interesse des Beklagten, das Bildzitat in dem Beitrag zum Beleg dafür zu verwenden, dass angesichts der sichtbaren engen Zusammenarbeit „des Dreigestirns“ der Kläger als Mitwisser und Mittäter für rechtsextreme Tendenzen in der Bochumer Jungen Union – entgegen seinem Abwiegeln in der öffentlichen Diskussion – Mitverantwortung trägt.

Einfachrechtlich ist die Veröffentlichung des Bildzitats gemäß § 50 Urhebergesetz gerechtfertigt. Dabei dürfen bei Berichten über Tagesereignisse in Zeitungen und Zeitschriften, die im wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, urheberrechtlich geschützte Werke wie eine Fotografie, die im Verlauf der Vorgänge, über die berichtet wird, wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang öffentlich wiedergegeben werden.

Zu den privilegierten Medien zählen in erweiternder Auslegung entsprechend dem Sinn und Zweck der Vorschrift und im Hinblick auf die herausragende Funktion der Pressefreiheit in der Demokratie alle Medien mit Berichterstattung über Tagesereignisse, also auch Internetforen mit dieser Zielsetzung wie bo-alternativ ( vgl. Schricker-Vogel, Urheberrecht, § 50 RNr. 11,12). Bo-alternativ ist nämlich ein Internetmedium mit täglicher tagesaktueller Berichterstattung über Ereignisse, die für das linksalternative Spektrum von Interesse sind und in der Lokalpresse stiefmütterlich, mainstream-orientiert oder gar nicht behandelt werden.

Der Brief der Antifa`s ist im Kern ein Bericht über die Darbietung rechtsradikaler Äußerungen junger Lokalpolitiker der CDU Bochum und die Personen selbst, die man beim Surfen durch einschlägige Internetseiten entdecken konnte. Das war Berichterstattung über ein Tagesereignis. Darunter ist nach gängiger Definition eine aktuelle Begebenheit zu verstehen, die für die Allgemeinheit von Interesse ist. Die Tagesaktualität der einschlägigen Internetseiten kann nicht deshalb in Zweifel gezogen werden, weil ihre Erstveröffentlichung schon einige Zeit zurück lag. Im Internet waren sie nach wie vor tagesaktuell verfügbar und vor allem waren sie bei Veröffentlichung des Antifa-Briefes immer noch Gegenstand der tagesaktuellen Diskussion – kurz zuvor in der Lokalpresse und angesichts der politischen Brisanz gerade auch in der Partei des Klägers. Die Berichterstattung darüber, welche rechtsextremen Beiträge man auf der Reise durch Internetseiten junger Bochumer Christdemokraten entdecken konnte, ist in ihrer Tagesaktualität jedenfalls vergleichbar dem Bericht über eine temporäre Kunstausstellung, der – durch § 50 Urhebergesetz erlaubt – Fotografien dort ausgestellter Bilder nicht nur in einem engen zeitlichen Kontext mit der Ausstellungseröffnung enthalten darf, sondern auch noch später, solange die Ausstellung für den Leser noch tagesaktuelle Bedeutung hat, weil sie noch stattfindet. Zudem verliert der Bericht über ein öffentlich bereits diskutiertes Thema nicht deshalb an Tagesaktualität, weil er nach weiterer Recherche erst einige Zeit nach dem ersten Berichtsanlass mit neuen Rechercheergebnissen erscheint.

Das „Dreigestirn“-Foto ist schließlich im Verlauf der Reise durch einschlägige Internetseiten, über die berichtet wird, also im Verlauf des berichtsgegenständlichen Vorgangs, wahrnehmbar geworden. Diese zeigen nicht nur die rechtsextremen Texte, sondern mit dem inkriminierten Foto zugleich die Verantwortlichen, darunter den CDU-Ratsherrn Dirk Schmidt.

Rechtsfolge des § 50 Urhebergesetz ist, dass selbst ein dritter Urheberrechtsinhaber die Wiedergabe des Fotos dulden müsste. Um so mehr – und unabhängig von der Anwendung und Auslegung des § 50 – muss dies bei eigenem Urheberrecht aus den im Vordergrund stehenden verfassungsrechtlichen Gründen der Lokalpolitiker Dirk Schmidt. Sein Versuch, der demokratischen Diskussion über rechtsextreme Tendenzen in der Bochumer Jungen Union – mit dem juristischen Kunstgriff eines abgetretenen Urheberrechts am Beweismittel – den sichtbaren Beleg seiner Mitverantwortung zu entziehen, muss an der Pressefreiheit scheitern.


Pressemitteilung der Linkspartei Bochum vom 29.1.2009
Donnerstag 29.01.09, 17:00 Uhr

LINKE tritt ohne OB-KandidatIn zur Kommunalwahl an

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat mit der Änderung des Kommunalwahlrechts vor zwei Jahren die Stellung der Oberbürgermeister/innen deutlich gestärkt. Keine Stichwahl mehr, auf 8 Jahre verlängerte Amtszeit und zum letzten Mal damit 2009 OB-Wahl zusammen mit der Ratswahl. Für kleinere Parteien, Wählergemeinschaften oder Einzelkandidaten entsteht mit der Streichung der Stichwahl ein deutlicher Nachteil. Viele Wähler/innen werden sich auf die beiden HauptkandidatInnen konzentrieren müssen, wenn sie nicht jemand bevorteilen wollen, den sie z.B. überhaupt nicht wollen. Das aber verkürzt auch die inhaltliche Ausrichtung jedes OB-Wahlkampfes deutlich zum Nachteil der weniger aussichtsreichen Kandidaten. Die Landesregierung hat damit der Demokratie einen Bärendienst erwiesen.
Damit mussten sich auch DIE LINKE auf ihrer Mitgliederversammlung am vergangenen Montag befassen. Die Versammlung beschloss mit hauchdünner Mehrheit, keine/n eigenen OB-Kandidaten/in ins Rennen zu schicken. Hauptziel der LINKEN wird es sein, dem/der alten oder neuen OberbürgermeisterIn eine möglichst gestärkte LINKE Ratsfraktion und ein linkes Wahlprogramm entgegen zustellen. „Wir wollen uns mindestens verdoppeln und drittstärkste Fraktion werden “, formuliert Anna-Lena Orlowski, Kreissprecherin der LINKEN in Bochum, das Wahlziel. „Dass wir nicht mit einer/einem eigenen KandidatIn antreten, ist aber keine Unterstützungserklärung für eine der schon bekannten Kandidaturen“, so Kreissprecher Ralf-D. Lange. „Wir haben massive Kritik an der Politik von Ottilie Scholz in den vergangenen Jahren. Sie hat beim Cross-Border-Leasing Geschäft bewiesen, wie wenig sie die Meinung der Bochumerinnen und Bochumer interessiert. Die Prestigepolitik von Rot-Grün zeigt, dass sie das Geld mit vollen Händen an genau den falschen Stellen aus dem Fenster werfen.“
Zusätzlich hat DIE LINKE auf der vergangenen Versammlung auch ihr Kommunalwahlprogramm endgültig verabschiedet. „Wir sind sehr zufrieden mit den bisherigen Rückmeldungen, sie waren durchweg positiv und zeigen deutlich, dass unsere Politik bei den Menschen ankommt“, so Orlowski. „Und die KandidatInnen, die wir im Februar aufstellen werden, werden diese Politik im kommenden Rat konsequent verfolgen.“


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 27.1.2009
Dienstag 27.01.09, 19:00 Uhr
Hartz IV-Kinderregelsatz verfassungswidrig

Schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber

Rechtsanwalt Reucher und sein Beistand und Bürokollege Steffen Bundrück ist es gelungen, das Bundessozialgericht zu überzeugen: der 14. Senat des Bundessozialgerichts hält die Hartz IV-Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres für verfassungswidrig. Die Höhe der Regelleistung sei willkürlich mit 60 % der Erwachsenenregelleistung festgelegt worden, ohne den tatsächlichen Bedarf von Kindern zu ermitteln. Auch sei die unterschiedliche Bedarfslage unterschiedlicher Altersgruppen nicht berücksichtigt worden. Sie befänden sich dadurch im Nachteil gegenüber Kindern von Sozialhilfeberechtigten, die auch einmalige oder regelmäßige höhere Bedarfe geltend machen können.
„Die besondere Situation von Kindern muss nun endlich berücksichtigt werden“ freut sich Rechtsanwalt Reucher. „Vier Jahre haben sie nun gedarbt, ihre wachstumsbedingten wechselnden Bedarfe konnten bislang nur durch Verzicht der Eltern ausgeglichen werden. Von guten Entwicklungsmöglichkeiten oder Entfaltung der Persönlichkeit ganz zu schweigen.“ Damit waren Hartz IV-Kinder vom normalen Kinderleben ausgegrenzt.
„Aber auch schon bei Kleinstkindern schlagen z.B. Windeln und Babynahrung ganz erheblich zu Buche“ meint unterstützend Rechtsanwalt Bundrück, und führte dem hohen Gericht zum Beweis ein Paket Windeln und ein Glas Babynahrung vor – samt Kassenquittungen. In bestimmten Lebensphasen könnten Kinder sogar einen höheren Bedarf haben als Erwachsene.
„Das ist jetzt aber nur die halbe Miete“ führt Reucher weiter aus. „Jetzt kann es noch zwei Monate dauern, bis das BSG die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht. Dann erst kann sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen – und wird sich damit wohl Zeit lassen bis nach der Bundestagswahl. Hinter diesem Beschluss des BSG wird es aber nicht zurückstehen können, es wird dem Gesetzgeber eine Frist setzen, die Regelleistungen für Kinder verfassungsgemäß zu gestalten“. Und das wird womöglich zusammen mit der derzeit auch dort anhängigen Frage der Verfassungsmäßigkeit auch der Erwachsenen-Regelsätze geschehen.
Die Unabhängige Sozialberatung, auch in Kassel dabei, fordert, die Kinder nun nicht länger „im Regen stehen zu lassen“. Hier sind die Kommunen gefragt, die immer einspringen müssen, wenn notwendiger Bedarf nicht durch Bundesregelungen abgedeckt ist. Zumindest für die Schulausstattung und das Schulessen muss gesorgt werden. Auch die Brille und die Zahnspange sind in der Regelleistung nicht drin. Und auch für einmalige außergewöhnliche Bedarfe für Schuhwerk und Kleidung muss gesorgt werden.


Pressemitteilung der Sozialen Liste vom 27.1.2009
Dienstag 27.01.09, 19:00 Uhr

Hartz IV für Kinder und Jugendliche um 40 % erhöhen

„Eine Entscheidung für die Kinder“, urteilt Nuray Boyraz, Ratsfrau der Sozialen Liste, über die Entscheidung des Bundessozialgerichtes, dass die Hartz IV – Regelleistung für Kinder unter 14 Jahren als verfassungswidrig charakterisiert. „Die Bundesregierung muss nun endlich aktiv werden“, fordert Boyraz. Es bleibt ein Armutszeugnis für Deutschland, wenn jedes fünfte Kind unter Armutsbedingungen aufwachsen muss und nichts gegen die wachsende Kinderarmut unternommen wird. „Wir halten die Forderung für gerechtfertigt, die gegenwärtigen Regelsätze für Kinder und Jugendliche um 40 Prozent anzuheben“, so die Ratsfrau der Sozialen Liste. Darüber hinaus müssen alle Anstrengungen, auch in Bochum, unternommen werden, kostenlose Angebote für Kinder und Jugendliche bei Lernmitteln und Mittagessen in Schulen und bei Freizeitangeboten zu schaffen. „Das“, so Boyraz, „wäre ein echtes Konjunkturprogramm für die Zukunft.“ Die Soziale Liste erneuert auch ihre Forderung, das Arbeitslosengeld II auf mindestens 420 Euro zu erhöhen und wird ihre Unterschriftensammlung hierzu in den nächsten Tagen fortsetzen.


Montag 08.12.08, 22:00 Uhr

Mitgliederversammlung HCH

Liebe FreundInnen,
ich darf herzlich einladen zu unserer Mitgliederversammlung am Donnerstag den
11.12. um 19.30 Uhr
im Bahnhof Langendreer Raum 6

TO:
19.30 Mali
1. Neues aus Mali
2. Containernachlese
3. Konzept Öffentlichkeitsarbeit 2009
4. Arbeitsprogramm 2009/10
Die Schwerpunkte unserer Arbeit wurden mit Haby besprochen und werden hier noch einmal dargestellt.
5. Neujahrsempfang 25.1. , Präsentation unserer Aktivitäten
6. Stand Patenschaften
7. Verschiedenes

20.30 Cuba

Klaus war jetzt in Holguin und wird ausführlich in Bild und Ton berichten
über die Schäden des Hurricans, den Einsatz unserer Spendenmaterialien und
die Gespräche über die weitere Perspektive der Arbeit mit Cuba. Anschließend
Diskusion.

Ich hoffe , Sie alle begrüßen zu können,

Herzliche Grüße

Herbert Querfurt


Montag 06.10.08, 18:00 Uhr

Infoveranstaltung: Das Wenige wird weniger

Die Linkspartei Bochum lädt ein zu einer Veranstaltung am Donnerstag, 9. Oktober um 19.00 Uhr in ihr Büro, Universitätsstraße 39 mit dem Titel: „Das Wenige wird weniger“. Thorsten Kalina, einer der Mitautoren der jüngst erschienenen Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg/Essen zu Einkommensunterschieden wird sie vorstellen. In der Einladung heißt es: »Die Lohnunterschiede in Deutschland werden immer größer. Nach der erst kürzlich vorgelegten Studie des IAQ mussten GeringverdienerInnen seit 1995 Lohneinbußen von 13,7 Prozent hinnehmen, während die Gehälter von SpitzenverdienerInnen im Schnitt um 3,5 Prozent stiegen. Insgesamt seien die Löhne über alle Einkommensgruppen hinweg zwischen 1995 und 2006 durchschnittlich um nur 0,2 Prozent gestiegen, so die Studie. Darüber hinaus nahm der Anteil der GeringverdienerInnen an den Erwerbstätigen in den vergangenen Jahren deutlich zu. Nach Berechnungen des Instituts hätten 1995 rund 15 Prozent der ArbeitnehmerInnen im Niedriglohnsektor gearbeitet, 2006 seien es bereits 22 Prozent gewesen. mehr…


Abschrift: Hinweis an alle Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im VRR
Donnerstag 02.10.08, 10:04 Uhr

VRR-Vorstand gegen Einführung Sozialticket

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR · 45801 Gelsenkirchen

An alle Aufgabenträger
und Verkehrsunternehmen im VRR

Einführung Sozialticket

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den politischen Gremien einiger Gebietskörperschaften wird derzeit über die Möglichkeit der Einführung eines sog. Sozialtickets diskutiert.

Vor diesem Hintergrund erlauben wir uns den Hinweis, dass Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen in Zusammenhang mit Mindereinnahmen infolge des Sozialtickets mit dem VRR-Finanzierungssystem nicht möglich sind.

  1. Der VRR ist für die Abwicklung solcher Ausgleichszahlungen nicht zuständig. Die Finanzierung des Sozialtickets über den VRR ist systemfremd. Dem VRR ist die Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des ÖPNV übertragen, und nicht die (Teil-) Finanzierung der Hilfe zum Lebensunterhalt für Hartz-IV-Empfänger u.ä.
  2. Im VRR-Finanzierungssystem werden die Kosten der konkreten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, differenziert in verschiedenen Bausteinen, ausgeglichen. Das VRR-Finanzierungssystem sieht einen Baustein “Ausgleich von Mindererlösen infolge von Tarifmaßnahmen” nicht vor. Eine Ergänzung des Finanzierungssystems ist wegen der laufenden Abstimmung mit der EU-Kommission nicht möglich. Im Hinblick auf die Bedenken der Kommission bezüglich neuer Bausteine wurde bei der letzten Besprechung in Brüssel der Kommission zugesagt, neue Bausteine nicht ohne Abstimmung mit der Kommission einzuführen. Nachdem die Bundesregierung insoweit an ihr Wort gebunden ist, kann ein neuer Baustein nicht ohne Mitteilung an die Kommission eingeführt werden. Dies kommt einer “Quasi-Notifizierung” gleich, bei der wahrscheinlich die gesamte Finanzierung der jeweils betroffenen Verkehrsunternehmen offengelegt werden müsste.
  3. Das Ausgleichen eines Mindererlöses ist insoweit systemfremd, da bisher nur Kosten und keine Mindererlöse ausgeglichen werden. Auch die steuerliche Abstimmung bezieht sich nur auf das dem Finanzministerium vorgelegte System, welches eben nur einen Kostenausgleich kennt. Der Ausgleich von Mindererlösen wäre insbesondere umsatzsteuerlich problematisch und könnte darüber hinaus nach erster Einschätzung zur Gefährdung des steuerlichen Querverbundes führen.

Im Interesse der Rechtssicherheit solcher mittelbaren oder unmittelbaren Zahlungen sind auf jeden Fall die beihilferechtlichen Kriterien einzuhalten. Ansonsten drohen den Unternehmen und Kommunen unkalkulierbare Risiken.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Husmann
Dr. Klaus Vorgang

Der Brief als PDF-Datei


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 23. September 2008
Mittwoch 24.09.08, 18:30 Uhr

ARGE BO Kundenservice – Lernen vom 4-Sterne-Hotel

Große Ohren und Augen bekamen die BeraterInnen, als der Geschäftsführer, Herr Withake seine Sympathie für obiges Thema auf dem diesjährigen Kongress CONSOZIAL kundtat. Ist doch die alltägliche Beratungserfahrung auch seit seinem Amtsantritt zum 1. 1. 2008 nicht besser geworden:
Die §§ 13, 14., 15 des SGB I verpflichten die Leistungsträger zu Aufklärung, Beratung und Aus­kunft. § 1 Abs. 2 SGB I i.V.m § 17 Abs. 1 SGB I fordert u. a. die Bereitstellung der dazu not­wendigen sachlichen und personellen Mittel. Dabei handelt es sich um gesetzliche Verpflich­tungen. U.a. damit hat die aktuelle (und vorhergehende!) Landesregierung die Einstellung der Förderung der ALZ und Beratungsstellen begründet. Auf Grund ihrer desolaten Personallage ist die ARGE aber auch hier nicht in der Lage, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Ein Großteil der ARGE-Mitarbeitenden ist zudem unzureichend qualifiziert – landesweit befinden sich ca.25 % in befristeten Beschäftigungsverhältnissen!
Wiederholt wurde auch in der Presse von der Versagung einer Existenzsicherung zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit und Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme berichtet. Auch in unklaren Fällen (ob ARGE, Sozialamt, Jugendamt … helfen müssen) werden Hilfesuchende im Stich gelassen. Hier deutet sich immerhin an, dass das Gespräch mit Verantwortlichen der Stadt Bochum gesucht wird, um zu einer verfassungskonformen Hilfeleistung zu kommen.
Sanktionen (Kürzungen) über das physische Existenzminimum hinaus dürfen nicht sein – „Verhungern lassen ist verboten“. Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten muss im Gegenteil besonders geholfen werden. Auch hier hoffen wir, dass die ARGE sich weiterhin beobachtet fühlt und Zurückhaltung übt.
Zum leidigen Thema „Versagung von Empfangsbestätigungen“ hat die ARGE zugesagt, sich um eine praktikable Regelung bemühen zu wollen. Wir werden darauf achten, ob das den Notwendigkeiten genügt.
Auch bei dem Problem der Verwendung unzulässiger Formulare mit der Drohung, die Leistung insgesamt einzustellen (weil beispielsweise die Nebenkostenabrechnung noch fehlt) schien Verständnis für diese Unrechtmäßigkeit geweckt worden zu sein.
Die Brisanz des von der Bundesagentur für Arbeit angeordneten rechtsbrecherischen Vorgehens bei der Umstellung von Hartz IV-Aufstockung auf Kinderzuschlag scheint für Verwaltungsmenschen schwer verständlich zu sein. Hauptsache, die Verwaltung fluppt. Und das ist schliesslich ein „Massengeschäft“. Der/die Einzelne und die Rechtsstaatlichkeit müssen da auf der Strecke bleiben.
Das in der ARGE-PM vom 1.10. 2008 angekündigte Vorgehen, den Betroffenen ungefragt die Leistung einzustellen, um sie zur Beantragung von Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld zu zwingen, übersteigt alles bisher da gewesene. (s. dazu unsere gestrige PM). Selbst nach Ansicht der BA muss zuvor eine ausreichende Aufklärung erfolgen und ein schriftlicher Verzicht auf ALG II-Leistungen erfolgen. Dabei soll auch der drohende Wegfall von Vergünstigungen und Freistellungen berücksichtigt werden.
Bei laufenden Einnahmen in unterschiedlicher Höhe (Aufstocker in Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder (nebenberuflich) Selbständige) wird regelmässig von einem zu hohen Einkommen ausgegangen. Daraus resultierende Nachzahlungen erfolgen so spät, dass die Betroffenen in ein nicht zulässiges Defizit geraten. Auch im folgenden Bewilligungszeitraum wird regelmäßig wieder ein zu hohes Durchschnittseinkommen angerechnet.

Anlage: Themen und Material zum Gespräch mit der Bochumer ARGE-Leitung am 08-09-22

i.A. Norbert Hermann

Thematisiert wurde auch die desolate Personallage bei der ARGE (einzelne Teams nur zu 50% besetzt …).

Was ARGE-Mitarbeitende privat dazu meinen:
„Wenn die Belastung stimmt, ist man auch in der Lage, freundlich mit den Leistungsberechtigten umzugehen. Wenn die Belastung hingegen zu hoch ist, dann möchte/kann man sich die Nöte einfach nicht mehr geduldig anhören.“

„Was ich bestätigen kann, ist, dass der Umgang mit den LB (aber auch mit den Kollegen) stark von der Belastung abhängt.“

„Die Arbeitszeit ist begrenzt, die Belastung (Anzahl der Kunden/Fallzahl) vom Mitarbeiter nicht steuerbar. Daraus ergibt sich die für jeden Kundenkontakt zur Verfügung stehende Zeit. Wenn man überlastet ist, hat man keine Zeit zum „geduldig zuhören“. Man wird ungeduldig, wenn man mit Kunden zu tun hat, die nicht oder nicht ausreichend deutsch sprechen, infolge von Alter oder Krankheit schlecht hören oder intellektuell nicht rasch aufnehmen können. Wir kennen das alle. Auch unsere Vorgesetzten und Dienstherren wissen das. Die Beseitigung der Ursache (unzureichende Personalausstattung) kommt offenbar nicht in Frage. Wir, aber auch unsere Kunden, scheinen mit dem status quo leben zu müssen.“

„Burn-Out ist in ARGEn mittlerweile normal. Das war zu Zeiten der „reinen“ Sozialhilfe auch nichts unbekanntes. Ich kenne aber beides. und ich finde es erschreckend, in welch kurzer Zeit Hartz IV , und damit meine ich nicht das Recht an sich, Mitarbeiter regelrecht „verschleißt“. Es liegt im Wesentlichen an der viel zu hohen Belastung des einzelnen Mitarbeiters. Die ungeheure Sturheit mit der auf dem falschen Personalschlüssel beharrt wird und mit der sehenden Auges in Kauf genommen wird, dass dies irgendwann zu einem Scheitern führen muss, ist nicht minder erschreckend.“


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 22.09.2008
Dienstag 23.09.08, 14:00 Uhr

ARGE verbessert Vorgehen bei Kinderzuschlag

Wie die ARGE Bochum heute auf Anfrage mitgeteilt hat, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Reaktion auf eine Initiative der „Unabhängigen Sozialberatung“ (1) und weiterer Erwerbsloseninitiativen ihr Vorgehen beim veränderten Kinderzuschlag teilweise der Rechtslage angepasst. Die Betroffenen müssen jetzt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie wählen können zwischen einem Verbleib in der Aufstockung durch Arbeitslosengeld II oder deren Ersatz durch Kinderzuschlag und ggf. zuzüglichem Wohngeld. Bislang wurde die Falschinformation übermittelt, Kinderzuschlag sei zwingend vorrangig an Stelle von aufstockendem Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beantragen.
Weiterhin will die ARGE Bochum aber die Daten der Betroffenen zwar ohne Namensnennung aber ohne Einwilligung der Betroffenen an die Kindergeldstelle und das Wohngeldamt übermitteln, um die Berechtigung überprüfen zu lassen. Für eine derartige Weitergabe von Sozialdaten ist allerdings keine Rechtsgrundlage zu erkennen.
Der rechtlich einwandfreie Weg wäre, in Frage kommende Bedarfsgemeinschaften auf diese Möglichkeiten hinzuweisen, ihnen nach eingehender Aufklärung und Information die Möglichkeit zu geben, auf eigene Initiative die Berechtigung und die Höhe der zu erwartenden Ersatzleistungen überprüfen zu lassen und dann ggf. eigenständig die Umstellung in die Wege leiten zu lassen.
Zu beachten ist, dass dann der Zuschlag für den Übergang von ALG I in ALG II (§ 24 SGB II) wegfallen würde, außerdem zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Klassenfahrten, die GEZ-Befreiung, die Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte oder bei krankheitsbedingter Zusatzkost, von freiwilligen kommunalen Leistungen (Schulausstattung) und Weiterem. Je nach Höhe der Wohnungskosten, Höhe des eigenen Einkommens und Alter und Anzahl der Kinder kann ein Verbleib in Hartz IV als „AufstockerIn“ sinnvoller sein.
Nicht versicherungspflichtig beschäftige PartnerInnen in eheähnlichen Gemeinschaften würde zudem bei Wegfall der Hartz IV-Leistungen der Krankenversicherungsschutz durch die ARGE entzogen.
Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag (+ ggf. Wohngeld) schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen, ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet.

i. A. Norbert Hermann

(1) https://www.bo-alternativ.de/2008/09/17/statistik-soll-mit-aller-gewalt-geschoent-werden/


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 16. 9. 2008
Mittwoch 17.09.08, 12:00 Uhr
Skandalöse Täuschung von Hartz IV-Berechtigten

ARGEr Rechtsbruch beim Kinderzuschlag

Ab dem 1. Oktober 2008 tritt eine Veränderung des Zuschlags zum Kindergeld für arme Familien in Kraft. Die meisten werden dadurch allerdings nicht mehr Geld haben als zuvor mit Hartz IV – es bedeutet für die betroffenen Familien und deren Kinder weiterhin Armut auf Hartz IV-Niveau. Verbessern wird sich lediglich die Hartz IV-Statistik.
Einige werden sogar weniger haben als zuvor: der Zuschlag für den Übergang von Alg I in ALG II (§ 24 SGB II) würde wegfallen, zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Klassenfahrten, Wegfall der GEZ-Befreiung, der Mehrbedarfe für Alleinerziehende. Schwangere, Behinderte oder bei krankheitsbedingter Zusatzkost, von freiwilligen kommunalen Leistungen (Schulausstattung) und Weiterem. Je nach Höhe der Wohnungskosten, Höhe des eigenen Einkommens und Alter und Anzahl der Kinder kann ein Verbleib in Hartz IV als „Aufstocker“ sinnvoller sein.
Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag (+ ggf. Wohngeld) schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet.
In diesem Fall haben die Betroffenen das Recht, gegenüber der Kindergeldkasse zu erklären; den Anspruch auf Kinderzuschlag nicht geltend machen zu wollen. Die Kindergeldkasse informiert dann die ARGE, Hartz IV-Leistungen werden dann ggf. weitergewährt. Die Erklärung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn Veränderungen in den Einkommensverhältnissen eintreten.
Die ARGE Bochum hat allerdings angekündigt, Familien, für die dieser Kinderzuschlag in Frage kommt, die Hartz IV-Leistungen zu streichen, ohne die Familien zuvor befragt zu haben. Das kann nicht rechtens sein, da die Familien sogar zunächst einmal ein Defizit haben, solange der Kinderzuschlag nicht beantragt und gewährt.
i. A. Norbert Hermann

Dies ist eine notwendige Ergänzung zur Pressemitteilung der ARGE Bochum vom 1. 9.2008, die sie im Internet unter folgender Adresse finden:
http://www.arge-bochum.de/index.php?id=166&L=&tx_ttnews[tt_news]=179&tx_ttnews[backPid]=164&cHash=6e0b8ee9e5

Zitat:
„Presseinformation 8/2008 – 01.09.2008
Neuregelungen „Kinderzuschlag“ zum 01.10.2008
Mit Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ („Arbeitslosengeld II“) zum 01.01.2005 schuf der Gesetzgeber auch das Instrument des „Kinderzuschlags“. Damit soll den Eltern und Elternteilen, deren Einkommen und Vermögen zwar ausreicht, ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen, aber nicht hoch genug ist, um auch den Lebensunterhalt ihrer kindergeldberechtigten Kinder zu decken, eine Möglichkeit gegeben werden, ihr Einkommen so zu ergänzen, dass sie nicht hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind.
Dieser Kinderzuschlag wird nun zum 01.10.2008 mit dem Ziel reformiert, dass noch mehr Menschen davon profitieren können.
Damit besteht auch für einige Familien, die derzeit noch Leistungen der ARGE Bochum erhalten, die Möglichkeit, diese Leistung der Familienkasse in Anspruch zu nehmen und so ihre Einkommenssituation zu verbessern und ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Zu diesem Zweck erhalten diejenigen, für die diese Leistung in Frage kommt, in den nächsten Tagen entsprechende Anschreiben der ARGE Bochum, in denen Sie über die Einstellung der bislang gewährten Leistungen und die Möglichkeit der Beantragung des Kinderzuschlags bei der Familienkasse Bochum informiert werden.
Diesem Anschreiben sind bereits der notwendige Antragsvordruck und eine Berechnung, aus der hervorgeht, dass für sie diese Leistung in Frage kommt, beigefügt. Beides ist dann möglichst unverzüglich der Familienkasse einzureichen, damit die Leistungserbringung von dort möglichst zeitnah und ohne Verzögerungen aufgenommen werden kann.
Gleichzeitig kann für die angeschriebenen Kundinnen und Kunden der ARGE die zusätzliche Möglichkeit bestehen, Wohngeld zu beantragen und so das Familieneinkommen weiter zu erhöhen. Ob dies im Einzelfall zutrifft, kann bei der Wohngeldstelle des Sozialamtes Bochum in Erfahrung gebracht werden.
Da Wohngeld jedoch nicht bei einem gleichzeitigen Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt werden kann, wird durch das gewählte Verfahren gewährleistet, dass den Berechtigten bei rechtzeitiger Antragstellung keine Ansprüche verloren gehen.“


Sonntag 07.09.08, 09:00 Uhr

Erster Aufruf zu einer Demonstration/Kundgebung vor der Zentralen Ausländerbehörde Dortmund am 14. November 2008

Erneut finden in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Dortmund mehrere Abschiebeanhörungen statt: vom 16. – 18.09.08 mit nigerianischen Botschaftsangehörigen und vom 22. – 24.10.08 mit Botschaftsangehörigen der DR Kongo sowie irgendwann im Herbst zu Albanien.

Es reicht!
Eine der wesentlichen Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen ist die Beschaffung von Passersatzpapieren. Dabei hat sich die ZAB Dortmund in den letzten Jahren immer wieder durch die Organisierung dubioser Sammelanhörungen hervorgetan. Niemand kann ohne Papiere abgeschoben werden. Um also „Reisepapiere“ zu beschaffen, werden bei solchen Anhörungen Flüchtlinge und MigrantInnen zwangsweise Botschaftsangehörigen oder Delegationen aus ihren (vermeintlichen) Herkunftsländern vorgeführt. Diese bestätigen dann, es handele sich um „ihre“ Staatsangehörigen, und stellen Papiere aus: Schließlich werden sie von den hiesigen Behörden dafür gut bezahlt. Auch Flüchtlinge, die während ihrer Anhörung schweigen oder aus einem anderen Land stammen, werden so schon mal zu MitbürgerInnen der Botschaftsangehörigen oder Delegationsmitglieder erklärt.

Wir erinnern uns an einige Beispiele von Sammelanhörungen in Dortmund:
Guinea – ein Fall von doppelter Korruption: Im Anschluss an die Anhörungen durch eine guineische Delegation im Jahr 2006 berichteten Flüchtlinge, der Leiter der Delegation sei in seinem Land ebenfalls als „Schlepper“ tätig und habe sie nach Europa gebracht. Trotz dieser Bloßstellung des Delegationsleiters als „Doppelverdiener“ und der Fragwürdigkeit seiner Dienstleistungen wurden die Angehörten mit den ausgestellten Papieren nach Guinea abgeschoben.

Nigeria – die Botschaft nimmt jede/n: Bei den im Februar stattgefundenen Anhörungen durch nigerianische Botschaftsangehörige gab eine Vielzahl der Vorgeladenen an, aus anderen afrikanischen Ländern zu stammen; tatsächlich ist die Botschaft Nigerias mittlerweile für ihr „Entgegenkommen“ bundesweit bekannt. Einer Berliner Gruppe gegen Abschiebehaft zufolge ist zu beobachten, dass Menschen aus Afrika oft eine nigerianische Staatsangehörigkeit angedichtet wird, nachdem andere Botschaftsvorführungen erfolglos waren.

Kongo – Abschiebungen in einen unbeendeten Krieg: Im April dieses Jahres fand in Dortmund eine Anhörung vermeintlicher StaatsbürgerInnen aus der Demokratischen Republik Kongo statt. Der Konflikt im Kongo hat dem International Rescue Committee zufolge seit 1998 5,4 Millionen Todesopfer gefordert. Ende letzten Jahres berichteten verschiedene Zeitungen (zum wiederholten Mal) über Massenvergewaltigungen.

Auch in anderer Hinsicht spielt die ZAB Dortmund eine Rolle als „Zentrale Abschiebebehörde“; so ist sie beispielsweise zuständig für:
– die „Betreuung der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer in den Abschiebungshafteinrichtungen“;
– die „Vorbereitung und gegebenenfalls Begleitung von Sammelchartern in die Türkei“. Dem letzten Jahresbericht von amnesty international zufolge gibt es nach wie vor Folterungen in der Türkei;
– die Führung eines Archivs „der als angeblich aus dem Libanon kommend eingereisten türkischen Staatsangehörigen“ und die Koordination der entsprechenden „Ermittlungstätigkeit örtlicher Ausländerbehörden“. Tatsächlich kämpfen aus dem libanesischen Bürgerkrieg geflüchtete KurdInnen mittlerweile seit Jahren dagegen, als so genannte „Schein-Libanesen“ in die Türkei abgeschoben zu werden.

Wir fordern:
Schluss mit der skandalösen Anhörungspraxis und dem Geschäft mit den Passersatzpapieren!
Keine Geschäfte mit dem Leben von Flüchtlingen und MigrantInnen!

Niemand verlässt den Ort, an dem er oder sie lebt, ohne Grund! Wer bleiben will, muss bleiben können!

Leitet diese Nachricht weiter – und merkt euch den Termin schon mal … weitere Informationen folgen

Kontakt: transnationales.aktionsbuendnis[at]arcor.de oder internationales.aktionsbuendnis[at]@arcor.de

First Call for a Demonstration/Rally in Front of the Dortmund Central Foreigners Authority on 14 November 2008
Again several deportation hearings will take place at the Dortmund Central Foreigners Authority (Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Dortmund): with Nigerian embassy officials from 16-18 September 08, with embassy officials of the Democratic Republic of the Congo from 22-24 October 08, and an Albania hearing sometime in autumn.

It’s enough!
One of the fundamental tasks of the Central Foreigners Authorities in North Rhine-Westphalia is the procurement of passport substitute documents. Over the last years, the Dortmund Central Foreigners Authority has again and again „distinguished itself“ by organising dubious collective hearings.
Nobody can be deported without papers. Therefore, in order to obtain travel documents, refugees and migrants are forced to attend hearings with embassy officials or delegations from their (alleged) countries of origin. These officials then confirm that the refugees concerned are „their“ citizens and issue documents: After all, they are generously paid for this by the German authorities. Thus even refugees who keep silent during their interviews or come from other countries may be declared fellow citizens of the embassy officials or delegation members.
These are just a few examples of such hearings that took place in Dortmund:
Guinea – a case of double corruption: In the aftermath of hearings conducted by a Guinean delegation in 2006 refugees reported that the head of the delegation also acted as a „people smuggler“ in his country and that he had brought them to Europe. In spite of this exposure of the delegation’s head as a „double jobholder“ and the dubiousness of his services the documents issued were used for deportations to Guinea.
Nigeria – the embassy accepts everybody: In the context of interviews conducted by Nigerian embassy officials in February a large number of those summoned to the hearing said that they were from other African countries; in fact, by now the Nigerian embassy is known for its „willingness to cooperate“ throughout Germany. According to a Berlin group against pre-deportation detention it can be observed that people from Africa are often attributed a Nigerian citizenship, if other embassy hearings have been unsuccessful.
Congo – deportation to a still war-torn country: In April this year, interviews of supposed citizens of the Democratic Republic of the Congo took place in Dortmund. According to the International Rescue Committee the Congo conflict has claimed the lives of 5.4 million people since 1998. At the end of last year articles on mass rape (once again) appeared in several newspapers.
Also in other respects the ZAB Dortmund plays an important role as a „central deportation authority“; it is, for example, responsible for:
– „taking care of foreigners obligated to leave Germany who are held in detention facilities pending deportation (Abschiebungshafteinrichtungen)“;
– „preparing and, if necessary, accompanying collective charter flights to Turkey“. According to amnesty international’s latest annual report torture still exists in Turkey;
– keeping an archive of „Turkish citizens who have entered Germany purportedly coming from Lebanon“ and coordinating the corresponding „investigations of local foreigners authorities“. Kurds who fled the Lebanese civil war have actually been fighting against being deported to Turkey as so-called „fictitious Lebanese“ for years.

We demand:
The immediate stop of such scandalous hearing practices and of the trade in passport substitute documents!
The lives of refugees and migrants are not for sale!

Nobody leaves the place where he or she lives without reason! Those who want to stay must be able to stay! Please forward this message – and keep the date in mind … further information will follow Contact: transnationales.aktionsbuendnis[at]arcor.de or internationales.aktionsbuendnis[at]arcor.de


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 1.9.2008
Dienstag 02.09.08, 15:00 Uhr

Verschiebebahnhof „Kinderzuschlag“

Ab dem 1. Oktober 2008 tritt eine Veränderung des Zuschlags zum Kindergeld für arme Familien in Kraft. Die meisten werden dadurch allerdings nicht mehr Geld haben als zuvor mit Hartz IV – es bedeutet für die betroffenen Familien und deren Kinder weiterhin Armut auf Hartz IV-Niveau. Verbessern wird sich lediglich die Hartz IV-Statistik. Einige werden sogar weniger haben als zuvor, vor allem wenn die Miete nicht ganz billig ist und kein Anspruch auf zusätzliches Wohngeld besteht.
In diesem Fall haben die Betroffenen aber das Recht, gegenüber der Kindergeldkasse zu erklären; den Anspruch auf Kinderzuschlag nicht geltend machen zu wollen. Die Kindergeldkasse informiert dann die ARGE, Hartz IV-Leistungen werden dann ggf. weitergewährt. Die Erklärung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn Veränderungen in den Einkommensverhältnissen eintreten.
Die ARGE Bochum hat allerdings angekündigt, Familien, für die dieser Kinderzuschlag in Frage kommt, die Hartz IV-Leistungen zu streichen, ohne die Familen zuvor befragt zu haben. Das kann nicht rechtens sein, da die Familien zunächst einmal weiterhin hilfebedürftig bleiben, solange der Kinderzuschlag nicht beantragt und gewährt.
Zudem werden Eltern aufgefordert, ggf. für ihre Kinder Wohngeld zu beantragen, damit die ggf. aus der Hartz IV-Statistik verschwinden (s. Anlage und unten: PM der Grünen)
Statt der ehemals angekündigten „Hilfe aus einer Hand“ müssen die Betroffenen nun von Pontius zu Pilatus laufen, um ihre Rechte abzuklären. Die unabhängigen Beratungsstellen, ohnehin überlastet, werden den nötigen Beratungsaufwand kaum leisten können. Hier sind die Ämter gefragt, ihrer gesetzlichen Aufklärungs- und Beratungspflicht nachzukommen.

i. A. Norbert Hermann


Dies ist eine notwendige Ergänzung zur Pressemitteilung der ARGE Bochum vom heutige Tage, die sie im Internet unter folgender Adresse finden:
http://www.arge-bochum.de/index.php?id=166&L=&tx_ttnews[tt_news]=179&tx_ttnews[backPid]=164&cHash=6e0b8ee9e5
Zitat:
„Presseinformation 8/2008 – 01.09.2008
Neuregelungen „Kinderzuschlag“ zum 01.10.2008
Mit Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ („Arbeitslosengeld II“) zum 01.01.2005 schuf der Gesetzgeber auch das Instrument des „Kinderzuschlags“. Damit soll den Eltern und Elternteilen, deren Einkommen und Vermögen zwar ausreicht, ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen, aber nicht hoch genug ist, um auch den Lebensunterhalt ihrer kindergeldberechtigten Kinder zu decken, eine Möglichkeit gegeben werden, ihr Einkommen so zu ergänzen, dass sie nicht hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind.
Dieser Kinderzuschlag wird nun zum 01.10.2008 mit dem Ziel reformiert, dass noch mehr Menschen davon profitieren können.
Damit besteht auch für einige Familien, die derzeit noch Leistungen der ARGE Bochum erhalten, die Möglichkeit, diese Leistung der Familienkasse in Anspruch zu nehmen und so ihre Einkommenssituation zu verbessern und ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Zu diesem Zweck erhalten diejenigen, für die diese Leistung in Frage kommt, in den nächsten Tagen entsprechende Anschreiben der ARGE Bochum, in denen Sie über die Einstellung der bislang gewährten Leistungen und die Möglichkeit der Beantragung des Kinderzuschlags bei der Familienkasse Bochum informiert werden.
Diesem Anschreiben sind bereits der notwendige Antragsvordruck und eine Berechnung, aus der hervorgeht, dass für sie diese Leistung in Frage kommt, beigefügt. Beides ist dann möglichst unverzüglich der Familienkasse einzureichen, damit die Leistungserbringung von dort möglichst zeitnah und ohne Verzögerungen aufgenommen werden kann.
Gleichzeitig kann für die angeschriebenen Kundinnen und Kunden der ARGE die zusätzliche Möglichkeit bestehen, Wohngeld zu beantragen und so das Familieneinkommen weiter zu erhöhen. Ob dies im Einzelfall zutrifft, kann bei der Wohngeldstelle des Sozialamtes Bochum in Erfahrung gebracht werden.
Da Wohngeld jedoch nicht bei einem gleichzeitigen Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt werden kann, wird durch das gewählte Verfahren gewährleistet, dass den Berechtigten bei rechtzeitiger Antragstellung keine Ansprüche verloren gehen.“
Brigitte Pothmer – arbeitsmarktpolitische Sprecherin
Bundestagsfraktion B90/Die Grünen – 30. Mai 2008
Statistische Bereinigung: Wie Kinder aus dem ALG II verschwinden
Hintergrund
In jüngster Zeit hat das Jobcenter Hildesheim zahlreiche Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) aufgefordert, für ihre Kinder Wohngeld zu beantragen. ALG-II-Bezieher sind jedoch gesetzlich vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Das gilt eigentlich ebenso für im Haushalt lebende Kinder und junge Menschen bis 25 Jahren, da sie Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt diese Praxis und argumentiert, dass Kinder immer dann doch wohngeldberechtigt seien, wenn sie mithilfe des Wohngelds ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, da sie in diesem Falle kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr seien. Wohngeld gilt – wie Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Renten, etc. – als Einkommen. Reicht das Wohngeld nicht zur Sicherung des gesamten Lebensunterhaltes, sind auch Kinder aus Bedarfsgemeinschaften nicht anspruchsberechtigt.
In der mündlichen Ausschussberatung am 28.05.08 kündigte der anwesende Staatssekretär des BMAS eine klarstellende Information für die Träger der Grundsicherung und die Länder an.
Ziel des Vorgehens sei es, Kinder aus der Armut zu holen. Erwachsene Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft würden aber weiterhin bei eigenem Einkommen als in einer Einstehensgemeinschaft befindlich betrachtet werden. Die Betrachtung von Kindern stelle eine „Ausnahme“ von diesem Prinzip dar (mit dem oben genannten Ziel).
Diese Maßnahme hat vor allen Dingen zwei Effekte:
· Die Kosten für die passiven Leistungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sinken, während die Ausgaben für das Wohngeld steigen.
· Kinder, die ihren Unterhalt selbst bestreiten, gelten nicht mehr als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und werden in der Folge nicht mehr in der Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende geführt. Die Zahl der von ALG II lebenden Kinder sinkt.
Die Kinder aber leben weiter in ihren Familien unter den Bedingungen des Arbeitslosengelds II. Das Prinzip „Hilfe aus einer Hand“, das für das SGB II konstitutiv ist, wird aufgelöst.
Bewertung
Es drängt sich auf, dass es sich bei diesem Vorgehen vorrangig um eine „statistische Bearbeitung“ der Kinderarmut handelt. Die Kinder werden durch den Bezug von Wohngeld aber nicht aus der Armut geholt, sondern nur einer anderen Kostenstelle zugeordnet. An ihren Lebensverhältnissen ändert sich kein Deut.
Kinderarmut muss tatsächlich bekämpft und nicht statistisch bereinigt werden.
Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angenehmer Nebeneffekt dieser Maßnahme: Die durch die Verlagerung von Kosten sinkenden Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende kann die Kritiker der Union ruhigstellen, die das BMAS seit geraumer Zeit wegen zu hoher Kosten für die passiven Leistungen angehen.

UniversitymeetsQuerenburg lädt ein:
Dienstag 19.08.08, 08:00 Uhr

Eine echte 68-erin hat Geburtstag

Am 22.8 und 23.8. 2008, drei Jahre nach dem Dezenniumsjubiläum der RUB, feiert die Hustadt ihren 40. Geburtstag. Vier Jahrzehnte ist es her, dass der RUB ein “universitäres Wohnumfeld” zur Seite gestellt worden war und die ersten Wohnungen bezogen werden konnten. Und nun wird der älteren Dame passend zum Fest ein “face lifting” gegönnt.
Am 22.8 um 17.00 Uhr wird im Rahmen “des Stadtumbau West” von der Oberbürgermeisterin Dr. Scholz und Herrn Dr. Krämer von der VBW unter dem Motto “die Hustadt öffnet sich” ein Zeichen gesetzt: die Eröffnung des Stadtumbaubüros und ein Spatenstich für den Durchbruch am Brunnenplatz als neues Tor zur inneren Hustadt. Denn die viel geschmähte, aber auch heiß geliebte jüngere Schwester der Alma Mater, hatte sich etwas anders entwickelt als erwartet. Sie ist nicht nur zur “Neuen Heimat” und zu einem “global village” geworden, sondern wird auch von vielen als “Angst Raum” und “kriminelle Brutstätte” angesehen. Somit ist unsere universitäre Rahmenstadt, ähnlich anderen 68erinnen, einer äußerst ambivalenten Beurteilung ausgesetzt. Eben eine echte 68-erin.
Durchblick-Abend mit mediterran-orientalischer Atmosphäre
Das Jubiläum soll nun auch gebührend gefeiert und bei Musik und Tanz kräftig begossen werden. Gegen 18.00 Uhr startet auf dem Platz vor der Hufelandschule unter dem Motto “gemeinsam leben, reden, feiern und gestalten” ein Musikprogramm mit RAP, Rock und Reggae, natürlich alles “home-grown”, welches hoffentlich ein gemeinsames Lebensgefühl von Studierenden und Hustadt Jugendlichen zum Ausdruck bringen wird. Mit dem Titel “Durchblick-Abend” möchte der Veranstalter UniversitymeetsQuerenburg e.V., Verein für Begegnungs- und Straßenkultur, einerseits an das ehemalige Cafe Durchblick in der Uni-Verwaltung erinnern, das seinerzeit als “ Brückenkopf der Hustadt” auf dem Campus angesehen wurde, andererseits dem Durchbruch Projekt der Stadt Bochum Glück Auf, Durch- und Weitblick zu wünschen. Also für alle, die sich aufgrund der unverminderten Gebührenlast keinen Urlaubstrip gen Süden leisten können, sind mediterranes Ambiente und orientalischer Flair garantiert auch in der Hustadt zu finden!
“Multikulli” und “Steinkuhl Total”
Am Samstag, den 23. August geht es dann ab 11.00 Uhr direkt weiter beim “3. Multikulli” mit internationalen Speisen und Getränken, Musik, Theater und Spielaktionen für Kinder, eben mit allem, was ein Stadtteilfest so ausmacht. Am Abend wird mit den Konzerten von “Dike D” und den “FAB 5″ Musik für fast jeden Geschmack geboten.
Und noch ein Tipp:
Für alle, die eher osteuropäische oder asiatische Nuancen beim Feiern bevorzugen, lohnt sich sicherlich ein Besuch am selben Tag bei “Steinkuhl Total” neben dem Papageien Haus an der Markstraße. Lasst Euch blicken und viel Spaß beim feiern!
Philipp Unger
UmQ e.V.


Pessemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 27. Juli 2008
Montag 28.07.08, 08:00 Uhr
Dinosaurier Kommunalverwaltung:

Das Informationsfreiheitsgesetz, die ARGE und die kommunale Politik

Seit 2002 gibt es in Nordrhein-Westfalen das „Informationsfreiheitsgesetz“ (IFG), seit 2006 auch und Bundesebene. Diese Gesetze eröffnen bisher ungeahnte Möglichkeiten der Transparenz und der Bürgerbeteiligung – in den USA mit dem „Freedom of Information Act“ seit Jahrzehnten selbstverständlich – in Deutschland immer noch zu wenig bekannt und zu wenig genutzt. Im Juni haben Arbeitsagentur und ARGE auf Bestreben der Unabhängigen Sozialberatung Zielvereinbarungen und Zielwerte zur Umsetzung Hartz IV teils im Netz veröffentlicht. Siehe Meldung vom 22.6.2008. Damit gibt sich die Initiative aber nicht zufrieden: Nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Landes und des Bundes sind die Behörden verpflichtet, von sich aus und ohne Anfrage Verzeichnisse über vorhandene Dokumente und deren Zwecke zu veröffentlichen. Das wird in Bochum trotz einer brauchbaren kommunalen Homepage mit einem im Grunde funktionalen Ratsinformationssystems nur zögerlich bürgerfreundlich umgesetzt. Die ARGE bemüht sich seit Einführung des neuen Geschäftsführers immerhin um eine gewisse Transparenz, die Arbeitsagentur beschränkt sich auf die regelmäßige Bekanntgabe der Anzahl verschwundener Arbeitsloser (wo sind sie hin?).
In inhaltlich ähnlichen Schreiben an die kommunale Verwaltung, die ARGE und die Arbeitsagentur hat die Unabhängigen Sozialberatung nun die Erfüllung ihrer Informationspflicht eingefordert.
Im Folgenden begründen wir unser Anliegen und geben einige Informationen zur Geschichte, zum Hintergrund und zur Umsetzung des IFG.
Diese Informationen sind für uns von dringlicher Wichtigkeit: So erhalten wir immer wieder Hinweise, wonach nicht die Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit für die ARGE Bochum maßgeblich seien, sondern die Positionen des kommunalen Trägers zu berücksichtigen seien. Wir rätseln, welche das sein mögen. Oder versuchen da die Einen den Anderen den Schwarzen Peter zuzuschieben?
Derzeit kommt uns auch zu Ohren, dass die Erhöhung des Kindergeldes und die Wiedereinführung der „Pendlerpauschale“ durch Einsparungen im SGB II-Bereich finanziert werden sollen. Umzusetzen wären solche Einsparungen natürlich vor Ort durch entsprechende Zielvereinbarungen. Das kann nicht sachdienlich sein und entspricht nicht den Interessen der Leistungsberechtigten und auch nicht kommunalen Interessen. Hier hilft nicht die Betrachtung der finanziellen Entwicklung allein, sondern die Betrachtung der gewünschten und erreichten Ergebnisse kommunalen Handelns. Unsere Aufgabe als Interessenvertretung und als BürgerInnen dieser Stadt ist es, hier ein Augenmerk auf eine sachdienliche Gewichtung zu haben.
Es kommt auch immer wieder zu unzureichender Information und sogar zu Falschinformationen durch ARGE-Mitarbeitende zum Nachteil der Betroffenen. Aus diesem Grunde wünschen die BeraterInnen auch informiert zu werden über die internen Dienstanweisungen der ARGE. Es besteht der Eindruck, dass diese Anweisungen immer wieder in den sachbearbeitenden Dienststellen gar nicht ankommen oder zumindest nicht beachtet werden. Da würden und könnten die BeraterInnen gerne Hilfestellung leisten. Auch stellen sie gerne ihren umfangreichen Pool an Informationsblättern zur Verfügung und sind gerne bereit, sich darüber mit der „Grundsatzabteilung“ der ARGE abzusprechen.
Widerstand der Kommunalverwaltung
In Bochum wie anderswo hätten es die „Apparatschiks“ gerne, wenn ihr Tun im Dunklen bliebe und die BürgerInnen vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Bürgerbeteiligung ist gerne beim Stadtteilfest erwünscht. Aber Planungen/ Entscheidungen zum Cross-Border-Leasing, zum geplanten Konzerthaus, zum Kauf des VfL-Stadionnamens durch Rewirpower und nicht zuletzt zur Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes auf kommunaler Ebene hätten Politik und Verwaltung gerne unter sich ausgemacht. Die Kommunalverwaltung erscheint als echter „Dinosaurier“, existieren ihre Strukturen als „Staat im Staat“ doch im Wesentlichen unverändert seit bereits mehr als 200 Jahren. Die Politik erscheint oftmals als Teil der Verwaltung, statt Kontrollaufgaben und Anordnungsbefugnis wahrzunehmen. Ob eine Übernahme der kommunalen Verwaltungen nach dem Modell „avarto/Bertelsmann“ die richtige Alternative ist darf allerdings bezweifelt werden.
Auch ist ein gewisser Korpsgeist („Ihr seid doch auch Bochum“) nicht zu verkennen.
Um so erstaunlicher ist es, dass mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW bereits 2002 und mit dem entsprechenden Gesetz des Bundes 2006 ein Paradigmenwechsel eintrat und die Behörden nicht nur gezwungen sind, die nötigen Informationen auch ohne Begründung herauszugeben, sie müssen sogar Verzeichnisse veröffentlichen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und Informationszwecke erkennen lassen. Das IFG dient der Transparenz öffentlichen Handelns und der Begrenzung staatlicher Macht. Es gehört viel mehr ins Bewusstsein der BürgerInnen und sollte viel häufiger genutzt werden. In der Regel werden die Verwaltungen diese Dienstleistung ohne Berechnung erbringen müssen. Demokratie darf auch etwas kosten!
Interessanterweise ist das NRW-Gesetz zurückzuführen auf eine Initiative der CDU-Landtagsfraktion im Jahre 2000. In den Beratungen sahen vor allem die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen und die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen ganz grundsätzlich keinen Bedarf für ein solches Gesetz. In Kraft ist es seit dem 1.1. 2002. Auch Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (ÖPNV, Energie- und Wasserversorgung usw.) unterliegen diesen oder ähnlichen Vorschriften.
Erfahrungen
Jährlich kommt es seit dem in NRW zu etwa eintausend Anfragen, beispielsweise zum Baurecht oder zum Umweltschutz. Zuständig für die Umsetzung ist die Landesdatenschutzbeauftragte, die Erfahrungen werden überwiegend positiv beurteilt.
Die erste Klage erhob der Sozialhilfe-Verein Tacheles e.V. (Wuppertal) Mitte April 2006 beim Sozialgericht Düsseldorf auf Herausgabe der Durchführungshinweise und Handlungsempfehlungen zum Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Unterlagen liegen nach Angaben der BA im Intranet vor, dennoch wurde die am 2. Januar 2006 beantragte Herausgabe unter Berufung auf technische Probleme und amtsinterne Abstimmungsschwierigkeiten wiederholt verzögert. Am 13. Juli 2006 erzwang die Erwerbsloseninitiative Akteneinsicht. Pro Asyl hat in 2007 mit Hilfe des IFG gerichtlich die Herausgabe eines Teils der Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstritten. Wünschenswert wäre, dass der Rat der Stadt Bochum die Umsetzung des IFG einfordert und kontrolliert, insbesondere die Verpflichtung der Behörden, von sich aus und ohne Anfrage Verzeichnisse über vorhandene Dokumente und deren Zwecke zu veröffentlichen.

Weitere Informationen und Links zum IFG Bund und Land:

Zunächst aus wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Regelung_des_Zugangs_zu_Informationen_des_Bundes
„Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.
„Amtliche Information“ ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen.
Die Behörde gewährt den Informationszugang grundsätzlich nur auf Antrag, und zwar „unverzüglich“ durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder „auf sonstige Weise“, z. B. durch Abhörenlassen einer Tonaufzeichnung oder Recherche in einer Datenbank. Der Antrag hierfür kann mit einem formlosen Schreiben, aber auch mündlich oder telefonisch erfolgen. … Für die Erfüllung des Antrags gelten die Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Ablehnung des Antrags ist ein Verwaltungsakt, der mit Widerspruch und Verpflichtungsklage angefochten werden kann.
Trotz dieses umfangreichen Katalogs von Ausnahmetatbeständen gilt seit dem 1. Januar 2006 der Grundsatz, dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme. Dies ist ein Paradigmenwechsel, galt doch bisher das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind, es sei denn, es besteht ein spezialgesetzlich normierter Auskunftsanspruch.
Diese Abkehr vom Amtsgeheimnis führt dazu, dass Informationsersuchen dritter Personen, die nicht an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sind, künftig nicht einfach pauschal zurückgewiesen werden können. Stattdessen muss grundsätzlich Zugang zu den begehrten Informationen gewährt werden, es sei denn, im Einzelfall stehen schützenswerte und höherwertige Interessen Dritter dem Informationszugang entgegen. Die Behörde muss dies einzelfallbezogen prüfen und darlegen.
Unabhängig von konkreten Anträgen auf Informationszugang müssen die Bundesbehörden künftig bestimmte Informationen allgemeiner Art „von Amts wegen“ öffentlich bekannt machen. Dabei handelt es sich um Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und Informationszwecke erkennen lassen, um Organisationspläne und um Aktenpläne. Diese Informationen sollen im Internet veröffentlicht werden.“

Das IFG NRW:
Die Webseiten der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unter: http://www.lfd.nrw.de (Kopfmenue: Informationsfreiheit)

Weiter Infos:
Humanistische Unio: Akteneinsicht für alle!
http://www.humanistische-union.de/uploads/media/hu2003_akteneinsichtnrw.pdf

Mehr Demokratie e.V.:
http://www.mehr-demokratie.de/informationsfreiheit.html


Mittwoch 25.06.08, 16:17 Uhr

Stefan Pfeifer: Eröffnungsreferat beim „Ratschlag Sozialticket“ am 24.6. 2008 in Bochum

Wir befassen uns heute in einem Ratschlag mit dem Sozialticket. Bevor wir auf die einzelnen Aspekte und Details eingehen – in denen ja bekanntlich der Teufel steckt – möchte ich in meiner Einleitung zunächst begründen, warum das Thema von so großem öffentlichen Interesse ist:
In der Bundesrepublik Deutschland bezogen im Jahr 2007 über 5,3 Mio. Menschen in der BR Deutschland Hilfe zum Lebensunterhalt nach Hartz IV. Zwischen 2005 und 2007 stieg ihre Zahl um 27% an. Von diesen 5,3 Mio. Menschen sind 1,2 Mio. Erwerbstätige, deren Erwerbseinkommen durch Hartz IV auf das gesellschaftliche Existenzminimum angehoben werden muss. Die größten Zuwächse gibt es übrigens nicht bei den Mini-Jobs sondern bei den soz.vers.pflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Für immer mehr Menschen gilt: Obwohl sie Vollzeitarbeit arbeiten, können sie ihre Existenz nicht mit ihrem eigenen Arbeitsreinkommen sichern. Armut und Existenzunsicherheit ergreifen immer mehr Bereiche unsere Arbeitsgesellschaft. Armut und Existenzangst sind kein Randphänomen mehr. Sie kommen in der Mitte unserer Gesellschaft an. Deshalb befasst sich auch der DGB als Bund der Gewerkschaften und Interessenorganisation der Menschen, die von ihrer Arbeit leben müssen mit dieser Thematik.
Armut ist längst bei den Kindern angekommen: Nach dem Sozialbericht NRW lebt fast jedes vierte Kind in einem einkommensarmen Haushalt (bei Alleinerziehenden 928 €, bei Paaren mit Kind 1353 Nettoeinkommen p.a.). Im Durchschnitt jedes vierte Kind. In einzelnen Städten und Regionen – insbesondere im Ruhrgebiet – sind es sogar noch mehr.
Ich will nicht verschweigen, dass nicht nur Armut sich ausbreitet sondern auch, dass Reichtum wächst. Die Gewinne aus Unternehmertätigkeit und Vermögen stiegen in den letzten 5 Jahren von 448 Mrd. € auf 645 Mrd. € um fast 50%. Die kommt aber nur einer kleinen Minderheit zugute. 10% der Gesellschaft verfügen über 70% des Vermögens (40% verfügen über gar kein Vermögen).
Wer nun sagt: Das mag ja sein. Aber dem letztlich öffentlich finanzierten Verkehrsbereich sind viele Grenzen auferlegt, um daran etwas zu ändern. Ein Ticket für den Millionär darf nun einmal nicht teurer sein als ein Ticket für den Arbeitslosen oder die prekär Beschäftigte. Dann meine ich: Wenn wir die soziale Demokratie dauerhaft sichern und entwickeln wollen, dann wird jede Ebene – Kommune, Region, Land, Bund und jeder Politikbereich – auch die Verkehrspolitik – sich fragen müssen, welchen Beitrag sie und er leisten will und leisten kann zur Überwindung der sozialen Spaltung.
Es gibt neben der Ausbreitung der Armut aus meiner Sicht noch ein zweites Argument, das uns zwingt, uns mit diesem Thema auseinander zu setzen.
Dabei geht es um die Zukunft der öffentlichen Daseinsvorsorge. Daseinsvorsorge ist ein verwaltungsrechtlicher Begriff, der für die Kommunalpolitik sehr wichtig ist. Was meint Daseinsvorsorge? : Er meint die Aufgabe, die der Staat hat, um die Grundversorgung der Menschen mit den Gütern und Leistungen zu garantieren, die für ein sinnvolles Leben notwendig. In den letzten 60 Jahren hat sich eine gesellschaftliche Vorstellung davon etabliert, was wir unter Grundversorgung für ein sinnvolles Leben verstehen: Dazu zählt die Bereitstellung von öffentlichen – kommunalwirtschaftlichen – Einrichtungen für die Allgemeinheit, also: Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen wie Volkshochschulen und Bibliotheken, Krankenhäuser, Bäder und Sportstätten (Infrastruktur), das ganze war bei uns sogar bis zu Ende gedacht: Öffentliche Friedhöfe gehören zu einer Grundversorgung für ein sinnvolles Leben. Dabei handelt es sich größtenteils um Betätigungen, die heute von kommunalwirtschaftlichen Betrieben wahrgenommen werden.
Diese Daseinsvorsorge ist in den letzten beiden Jahrzehnten immer stärker unter Wettbewerbs- und Ökonomisierungsdruck geraten. Das hat mehrere Gründe: Ein Grund ist, dass ein Kern der neoliberalen Ideologien und Ideologen darin besteht, zu behaupten, private Unternehmen und Dienstleister wären leistungsfähiger als staatliche oder öffentlich-rechtliche. Ein wichtiger Grund für diese Behauptung ist, dass sich mit einigen Leistungen der Daseinsvorsorge unheimlich viel Geld verdienen lässt (nicht mit Friedhöfen und Bibliotheken, aber mit Gas, Wasser und Strom) und sich große Aktiengesellschaften dafür herausgebildet haben, die sich an den Gesetzen der Kapitalmärkte orientieren und nicht an der Daseinsvorsorge. Und ein dritter Grund ist, dass viele Kommunen sich gezwungen sehen, unter dem Druck schlechter öffentlicher Haushalte gewinnbringende Unternehmen oder Unternehmensteile entweder für die Subventionierung defizitärer Bereiche heranzuziehen oder Unternehmensanteile zu verkaufen. Das Ergebnis ist so oder so: Die für das sinnvolle Leben notwendigen Güter der Daseinsvorsorge werden immer teurer. Die Preise steigen sogar stärker als der ohnehin schon hohe Durchschnitt. Viele Menschen sind inzwischen von Gütern ausgeschlossen, die zur Daseinsvorsorge zählen. Am offensichtlichsten ist dies beim Strom: Nach einer Befragung der Verbraucherzentrale NRW bei örtlichen Energieversorgungsunternehmen befinden sich 20% der privaten Haushalte im Zahlungsverzug oder im Mahnverfahren. 2% der Haushalte wurde im letzten Jahr der Strom gesperrt. Sagten die auskunftswilligen Versorger und zählten zusammen 59.000 Haushalte mit Stromsperrung. Bundesweit wurde im letzten Jahr nach Schätzungen von Attac insgesamt 800.000 Haushalten der Strom gesperrt.
Im Verkehrssektor gibt es keine Sperrungen. Menschen, die sich die Tickets nicht leisten können, bleiben einfach weg. Oder fahren schwarz. Für den Verkehrsbereich brauchen wir daher andere Ansätze, um dem Ausschluss vieler Menschen entgegen zu wirken als für den Stromsektor. Auch für die anderen Themen – insbesondere Wärme, kommunale Bildungs- und Freizeitinfrastruktur brauchen wir jeweils spezielle Lösungen. Im besten Falle werden all die einzelnen Ansätze gebündelt in einem gemeinsamen Paket. Für solche Pakete wird der Nachname zukünftig „Pass“ heißen. Und der Vorname richtet sich nach der jeweiligen Stadt bzw. dem Kreis (z.B. Köln-Pass, Duisburg-Pass, Essen-Pass usw.)
Der Ansatz für den Verkehrsbereich ist das Sozialticket. Ein solches Sozialticket steht einem „Sozialpass“ insgesamt nicht entgegen. Es kann ein Teil davon sein. Ein Sozialticket kann auch eigenständig sein. Es wird aber in jedem Fall eigenständig begründet, beschlossen und finanziert werden müssen.
Ich möchte damit jetzt im zweiten Teil meiner Einleitung auf das Sozialticket und die Details mit seinen Teufeln eingehen.
Am 28. September 2006 hat der Rat der Stadt Köln die Wiedereinführung des Köln-Passes beschlossen. Kernleistung des Köln-Passes ist ein 50%-Rabatt auf die Leistungen des ÖPNV für Menschen im Hartz IV-Bezug plus solche, die nicht mehr als 10% mehr haben als ihnen nach Hartz IV zustünde. Der Rabatt bezieht sich auf Einzelfahrten wie auf eine Monatskarte. Die Monatskarte für Köln kostet 28€. Das ist immerhin das Doppelte dessen, was der Regelsatz nach Hartz IV vorsieht.
Im Ruhrgebiet verfolgt die Stadt Dortmund ein anderes Konzept: Der Rat der Stadt Dortmund hat am 13.12.07 die Einführung des Sozialtickets zunächst für einen zweijährigen Modellversuch beschlossen. Das personenbezogene Ticket 1000 (Preisstufe A) ist im Jahresabonnement für den Preis von monatlich 15 € erhältlich und im gesamten Dortmunder Stadtgebiet gültig.
Bezugsberechtigt sind die Inhaber des Dortmund-Passes: Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, der wirtschaftlichen Jugendhilfe oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Damit wären zurzeit offiziell 94.700 DortmunderInnen anspruchsberechtigt, d.h. jedeR sechste BürgerIn dieser Stadt.
Was hat sich mit der Einführung des Sozialtickets getan?
Trotz der äußerst knappen Frist zwischen Bekanntgabe des Antragsverfahrens und erstem Antragsschluß (04.Jan 08) haben bereits in den ersten Tagen 4.500 Dortmunder und Dortmunderinnen auf das neue Angebot der Dortmunder Verkehrsbetriebe zugegriffen. 2.500 wurden im März beantragt. Eine Zwischenauswertung im Frühling ergab: 6400 der insgesamt beantragten Sozialtickets entfallen auf den Bereich von ALG II (SGB II), 1100 auf die Grundsicherung im Alter (SGB XII), 25 auf die Jugendhilfe (SGB VIII) und 12 auf das Asylbewerberleistungsgesetz.
Ernst Prüsse, der Vorsitzende der SPD-Fraktion in Dortmund nennt das Sozialticket schon heute „eine Erfolgsstory“.
Es gibt aber auch Vorbehalte und Kritik an dem Sozialticket. Diese kommt v.a. aus zwei Richtungen:
Ein Teil kommt aus dem Kreis der Initiatoren: Besser als ein Sozialticket sei die Erhöhung eines Existenz sichernden Regelsatzes von 347 € auf bis zu 500 €. Auch Niedriglohnverdiener knapp über Hartz IV müssten antragsberechtigt sein. Ein Mindestlohn von mindestens 10 € sei erforderlich usw. usf. In dieser Betrachtung ist das Sozialticket nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“ und lohne daher gar nicht den Kampf.
Kritik kommt aber auch aus dem Kreis der Verkehrs- und Kommunalpolitiker. Genauer gesagt: Derjenigen, die darauf zu achten haben – und teilweise auch beruflich abhängig davon sind – dass im Öffentlichen Personennahverkehr nach Recht und Gesetz und das heißt auch wirtschaftlich agiert wird. Einige von ihnen sagen: ein Sozialticket ist für uns nicht finanzierbar.
Auch wenn die Finanzierungsdiskussion manchmal sehr technokratisch erscheint, so ist sie doch sehr ernst zu nehmen. Und ich möchte aus meiner Sicht zumindest den Rahmen klar machen:
1. Der VRR kassiert für das Ticket der Preisstufe A in Dortmund genau wie vor der Einführung des Sozialtickets 38 €. Aber anders als vor der Einführung des Sozialtickets kommen die 38 € nur zum Teil – 15 Euro – vom Kunden / ÖPNV-Nutzer. 23 € schießen die Stadtwerke aus eigenen Mitteln zu. Und trotzdem kann es sich für die Stadtwerke und die Stadt Dortmund rechnen.
2. Ob es sich rechnet hängt davon ab, wie der Gesamteffekt aus zwei gegenläufigen Effekten auf der Einnahmeseite der Verkehrsgesellschaften ausfällt: Auf der einen Seite kaufen solche Menschen ein günstiges Ticket, die früher mehr bezahlt haben. Entweder für ein Monatsticket 38 € oder insgesamt mehr als 15 € für Einzeltickets. Auf der anderen Seite aber abonnieren solche Menschen ein Monatsticket, die bislang weniger oder gar nichts für die Fahrkarten ausgegeben haben. Weil sie bislang nicht Bus und Bahn gefahren sind oder weil sie schwarz gefahren sind. Die Einnahmen des Verkehrsunternehmens erhöhen sich.
Wir wissen, dass die bislang vorliegenden Szenarien und Marktuntersuchungen in Köln und in Dortmund positiv ausfallen. Die Verkehrsgesellschaften schließen den Szenarien und Marktuntersuchungen zufolge darin mit einem positiven Ertragsergebnis ab. Aber eine ganz genaue Sicherheit werden wir nie haben. Weil manche Effekte früher eintreten und andere später. Und weil wir gar nicht so ganz genau wissen, wie viele Schwarzfahrer wir heute haben.
3. Deshalb brauchen wir für ein Sozialticket auch einen „Schuss“ Überzeugung und – ich sage das auch als Gewerkschafter – unternehmerische Risikobereitschaft bei den politischen Akteuren in den Räten und bei den Verkehrsunternehmen. Diese Überzeugungen und die vorhandenen Bereitschaften wird dieser Ratschlag heute deutlich machen. Ich bin sehr gespannt darauf, diese von den vertretenen Expertinnen und Experten zu hören und – auch kontrovers – zu diskutieren.


Pressemitteilung des Kinder- und Jugendringes Bochum vom 17. 6. 2008
Dienstag 17.06.08, 12:00 Uhr

Neue Mitgliedsverbände im Jugendring: ISTOK e.V. & Lukomorje e.V.

Eine Bestandsaufnahme der Jugendverbandsarbeit in NRW hat ergeben, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund weit unterproportional an den Angeboten der Jugendverbandsarbeit teilnehmen und dass sie vielfach von politischen Partizipationsprozessen ausgeschlossen sind. Die Angebote der Jugendverbände orientieren sich bisher zu wenig an den Lebenswelten der Migranten und strukturelle Hemmnisse wie Mindestanforderungen an Verbandsgröße und Mitgliedszahlen, verhindern die Aufnahme von kleinen, neu gegründeten Jugendorganisationen in die Jugendringe. Der Kinder- und Jugendring Bochum hatte sich im Herbst 2007 erfolgreich beim Landesjugendring NRW für eine Umsetzung des Projektes „Ö“ (Öffnung) beworben, um eine interkulturelle Öffnung des Jugendrings und der Jugendverbände in Bochum voran zu bringen.
Der Jugendring hat einen Arbeitskreis mit Migrantenorganisationen gegründet, die in der Kinder- und Jugendarbeit in Bochum engagiert sind. In dem Arbeitskreis arbeiten 14 türkische, kurdische, russische, griechische, vietnamesische und multikulturelle Initiativen und Vereine mit. Der Arbeitskreis soll verstärkte Kooperationen zwischen den Migrantenorganisationen und dem Jugendring ermöglichen und eine Mitgliedschaft von Migrantenorganisationen im Jugendring vorbereiten.
Mit ISTOK e.V. und Lukomorje e.V., haben zwei Initiativen, die mit russischsprachigen Kindern und Jugendlichen arbeiten, erste Aufnahmeanträge an den Jugendring gestellt. Über diese Anträge hatte die Vollversammlung des Jugendrings am 16.06.08 zu entscheiden. Die Aufnahme von ISTOK und Lukomorje ist einstimmig von den Delegierten der Mitgliedsverbände des Jugendrings befürwortet worden. Der Kinder- und Jugendring Bochum verfügt damit über 18 Mitgliedsverbände, in denen über 60.000 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 27 Jahren organisiert sind. Ein erster Schritt zu einer interkulturellen Öffnung des Bochumer Jugendrings konnte damit erfolgreich abgeschlossen werden. In den nächsten Jahren sollen noch viele weitere Schritte folgen.
ISTOK und Lukomorje sind jetzt vollwertige Mitglieder im Kinder- und Jugendring und ihre Arbeit wird künftig mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum gefördert. Die Gemeinschaft der Bochumer Jugendverbände freut sich auf eine konstruktive und spannende Zusammenarbeit mit den neuen Jugendringsmitgliedern.
Der Arbeitskreis des Jugendrings für Migrantenorganisationen versteht sich als ein offenes Gremium, in dem weitere Initiativen und Vereine, die in der Kinder- und Jugendarbeit in Bochum engagiert sind, mitarbeiten können. Interessierte können sich beim Jugendring (Tel.: 438809-30 oder Email: info@jugendring-bochum.de) melden. Der Arbeitskreis für Migranten-organisationen trifft sich zur nächsten Sitzung am Mittwoch, 25.06.08 um 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Jugendrings.


Themenvorschläge zum Gespräch mit Torsten Withake am 9. Juni 2008
Montag 09.06.08, 18:00 Uhr

Fragen an die ARGE

I. fürsorgerechtliche Verpflichtung der ARGE – „Leistungssicherungsprinzip“

Als Folge der „Zusammenlegung“ der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe stellt sich das SGB II heute dar als die „Sozialhilfe für Erwerbsfähige“ und damit vorrangig als Teil des Fürsorgerechtes (die auch schon im BSHG und dem entsprechenden Teil des AFG enthaltenen arbeitsmarktrelevanten Anteile seine hier außer acht gelassen). Fürsorgerechtliche Verpflichtung ist zunächst immer den Lebensunterhalt zu sichern, und zwar unverzüglich. Entsprechend dem Urteil des BVerfG vom 12. 05.2005 auch dann, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Anspruchs bestehen. Denn: „Ein Mensch kann verhungern, eine Behörde nicht“ (Dr. Brand, Präs. LSG NRW)..

Aufgabe sei die Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens. Diese „Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt. Dabei sei nur auf die gegenwärtige Lage abzustellen.“ (BVerfG).

Dieser Aufgabe kommt die ARGE Bochum in etlichen uns bekannten Einzelfällen nicht nach. Wir wollen hier einige „Standardfälle“ auflisten, aber zunächst die im Sozialrechtswesen vorherrschende Meinung darstellen, wie sie in einem Praktiker-Workshop zu Problemen des SGB II des Deutscher Sozialgerichtstag am 16. 1. 2008 einhellig vertreten wurde:

„Wendet sich ein Hilfebedürftiger an die SGB II-Behörde, so gilt nach § 21 SGB XII und § 44a Abs. 1 Satz 1 SGB II (ist und nicht: WAR) der/die Hilfebedürftige ( bis zum 65. Lj.) so lange als erwerbsfähig, wie nicht das Gegenteil festgestellt ist. Erst ab der (unwidersprochenen) Feststellung der Nicht-Erwerbsfähigkeit tritt der SGB XII – Leistungsträger ein. Die bis dahin geltende fingierte Erwerbsfähigkeit wird auch nicht rückwirkend aufgehoben, der Anspruch bestand tatsächlich. Leistungen nach dem 3. Kap. SGB XII sind dann bekanntlich dem Grunde nach ausgeschlossen. …

Auch § 28 SGB II erfordert für nicht erwerbsfähige Angehörige die rechtswirksame Einstufung der übrigen Angehörigen. Nur wenn nach § 41 SGB XII alle Menschen in einer BG nicht erwerbsfähig sind, kommen allein Leistungen nach dem SGB XII in Frage.

Solange kein Antrag nach § 41 SGB XII gestellt ist, muss ohne Antragserfordernis Leistung nach dem 3. Kap. SGB XII oder (mit Antragserfordernis) nach § 28 SGB II erbracht werden.

§ 45 SGB XII bezieht sich allein auf die Feststellung des RV-Trägers auf dauerhafte Erwerbsunfähigkeit.

Wendet sich einE HilfebedürftigeR an die SGB XII-Behörde, so muss sie natürlich umgehend Hilfe leisten, kann den/die HilfesuchendeN aber ganz schnell an die SGB II-Behörde loswerden (s. oben) oder selbst den Antrag auf SGB II – Leistungen stellen. Alle, die aus der SGB II-Berechtigung herausfallen fallen prinzipiell in die Zuständigkeit des SGB XII. …

Es gibt zwischen dem SGB II und dem SGB XII kein Vorrang – /Nachrangverhältnis, beide existieren gleichwertig nebeneinander. Die Antragserfordernis nach § 37 SGB II ist zwar Verfahrensvoraussetzung im SGB II, aber nicht – auf beide Rechtsgebiete insgesamt bezogen – Leistungsvoraussetzung.

Ggf. wäre entsprechend dem Meistbegünstigungsprinzip davon auszugehen, dass ein notwendiger Antrag automatisch bei allen in Frage kommenden Stellen gestellt worden ist (§ 16 Abs. 2 SGB I (unzuständiger Leistungsträger) u. § 28 SGB X (nachträglicher Antrag bei Aufhebung einer nachrangigen Leistung); § 44 SGB X wurde bekanntlich vom BSG für voll anwendungsfähig auch im SGB XII erklärt! Ggf. wäre auch dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu entsprechen.

Es gilt SGB XII § 18 (Kenntnisgrundsatz im 3. und 5.-8. Kapitel SGB XII). Dabei wurde auch das Stichwort „Leistungssicherungsprinzip“ genannt.

1. ggf. Vorschuss – Schnittstelle ARGE /Sozialamt

Wir erleben immer wieder, dass Antragstellende regelrecht „abgewimmelt“ werden oder die Antragsbearbeitung wird verschleppt, weil angeblich immer wieder Unterlagen fehlen. Auch werden Hilfesuchende „von Pontius zu Pilatus“ geschickt. Dieser Zustand ist fürsorgerechtlich nicht haltbar. Hier wäre ggf. der Lebensunterhalt für die ersten Tage umgehend gemäß § 42 SGB I durch einen Vorschuss sicherzustellen. Danach, so unser Vorschlag, ist durch eine Schnittstelle ARGE /Sozialamt das weitere Vorgehen unverzüglich einzuleiten. Andernorts kommt es bereits zu Vorwürfen unterlassener Hilfeleistung mit billigender In-Kauf-Nahme der Körperverletzung.

2. Ist der ARGE die „Nothelfer-Regelung“ des § 25 SGB XII bekannt? Wäre die ARGE in Zukunft bereit, der Rechtslage entsprechend die Hilfen, die wir bereits in Einzelfällen als Zuschuss erbracht haben, zu erstatten?

2. Leistungsverweigerung durch Sanktionen

a. Menschen mit besonderem Hilfebedarf

Sanktionen sind keine Strafe oder „Bußgeld“, sondern haben einen (sozial-) pädagogischen, auf einen individuellen erzieherischen Effekt abzielende Zweck (Eicher/Spellbrink, § 31, RdNr 1, 60). Sie sind allein eine Maßnahme, um ein für die Betroffenen günstiges Verhalten herbeizuführen (vgl. dazu die ausführlichen Stellungnahmen von Prof. Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, und Lauterbach, vors. Richter am LSG Halle). Kann das Ziel damit nicht erreicht werden, ist von der Sanktion abzusehen. Das erfordert eine eingehende Ermittlung des Sachverhaltes und der Situation der Betroffenen einschliesslich einer Anhörung. Wir vermissen hier ein qualifiziertes und sachgerechtes Vorgehen vor allem bei über 25jährigen Betroffenen, während bei der Gruppe der U 25 eine geeignete Zusammenarbeit mit dem Jugendamt besteht. Aber auch über 25jährige können in besonderem Maße hilfebedürftig sein. Hier bedarf es sozialarbeiterischer Qualifikation.

b. Absenkungen

Für den Fall von Absenkungen um mehr als 30 % können ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Die BA-Hinweise vermerken dazu: „ … Innerhalb dieses Rahmens sind Lebensmittelgutscheine auf den für Ernährung und Gesundheitspflege vorgesehenen Anteil der Regelleistung zu beschränken …“.

Verfassungsrechtlich ist aber eine Absenkung unter das physische Existenzminimum nicht zulässig. Das physische Existenzminimum umfasst mehr als nur Ernährung und Gesundheitspflege, dazu gehören auch z. B. Kleidung, Haushaltsenergie usw. und auch ein gewisser Barbetrag (z.B. für Fahrtkosten, Praxisgebühr usw.). In der Literatur ist vorherrschend, dass das physische Existenzminimum bei etwa 70 % der RL (incl. Sachleistungen oder geldwerte Leistungen) liegt. Wohnungskosten dürfen selbstverständlich niemals verweigert werden, können (wie Energiekosten) aber durchaus direkt an Vermieter oder Energielieferant gezahlt werden.

In BGs ist darauf zu achten, dass es durch Sanktionen gegen einzelne Mitglieder der BG nicht zu einer unzulässigen „Sippenhaft“ kommt. „Absenkungen finanzieller Leistungen“ sind „insoweit unzulässig sind, als sie sich negativ auf Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auswirken, die keinen die Absenkung auch gegenüber ihnen legitimierenden Pflichtverstoß begangen haben.“ (a.a.O).

Außerordentlich fraglich ist auch, ob Menschen, die nur durch § 9 Abs. 2 S. 3 hilfebedürftig werden überhaupt sanktionsfähig sind.

3. Leistungsverweigerung wg. „fehlender Mitwirkung“ (§ 66 SGB I)

Regelmässig finden wir auf Anforderungen von auch relativ unbedeutenden Belegen/Bescheinigungen den Hinweis, bei Nicht-Folgeleistung würde die gesamte Leistung eingestellt. Das ist nicht zulässig (vgl. oben: Urteil des BVerfG). Es kann höchstens die Leistung in Bezug auf den fehlenden Nachweis versagt werden (z.B.: Nebenkostenabrechnung), solange damit nicht das physische Existenzminimum berührt wird.

Es kommt dabei auch zu Vorkommnissen, die bei unseren AnwältInnen den Anfangsverdacht der falschen Verdächtigung und der Nötigung mit bedingtem Vorsatz erwecken.

II. Zielvereinbarung -­ behördeninterne Kommunikation – Schulung

Wie bekannt, verlangt die Unabhängige Sozialberatung die Veröffentlichung der Zielvereinbarung 2008 und Zurückliegender auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Wir bitten auch um Überlassung interner Dienstanweisungen. Wir bezweifeln, daß die behördeninterne Kommunikation und Ausbildung/ Fortbildung den Erfordernissen entspricht. Auch wird der Pflicht zur aktiven Beratung nicht Genüge getan. (Beispiel: selbständige DozentInnen und „Übungsleiterpauschale“). Hilfreich wären situationsbezogene Merkblätter (wir stellen gerne unsere Vorlagen zur Verfügung); es sollte auch hingewiesen werden auf das Recht zur Akteneinsicht nach § 25 SGB X (auch zur Einsicht in die elektronische Akte), um Unstimmigkeiten korrigieren zu können. Die Rechtsbehelfsbelehrungen sind z.T. unzureichend (§ 85 Abs. 3 SGG).

III. Mietbescheinigungen – Auskünfte von WG-Mitgliedern

Widerrechtlich werden Bescheinigungen der Vermieter auf ARGE-Formularen verlangt. Das ist höchstens zulässig, wenn Mietverträge nicht mehr leserlich sind. Im Normalfall reicht der Mietvertrag und ein entsprechender Kontoauszug. Die Betroffenen haben das Recht , dass Vermieter nicht von ihrer Hartz IV-Abhängigkeit erfahren. Gleiches gilt in einer WG: erstens besteht auch hier das informelle Selbstbestimmungsrecht auch gegenüber den WG-MitbewohnerInnen; zweitens sagt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 1962/04 vom 2.9.2004):

„Im Antrag auf Arbeitslosengeld II muss der Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines bloßen Mitbewohners machen. Es reicht in solchen Fällen – einer reinen Wohngemeinschaft – aus, wenn der Antragsteller im Formular den von ihm getragenen Mietanteil benennt oder die Untermietzahlung als Einkommen angibt.“

Und nebenbei: die ARGE Bochum gebraucht als Mietbescheinigung ein Formular aus dem Rechtsbereich Wohngeldgesetz. Das ist nicht zulässig, insbesondere bei der dort aufgeführten Androhung einer Strafverfolgung handelt es sich um unzulässige Nötigung. (http://www.arge-bochum.de/index.php?id=195 )

IV. Heizung – Warmwasser – Wohnungskosten

1. In Bescheiden kommen es zu Kürzungen der KdU ohne Begründung und ohne Aufgliederung der KdU. Das ist nicht zulässig. Auch Direktzahlungen an Vermieter oder Energielieferanten werden nicht ausreichend deklariert. Insgesamt sind die Bescheide immer noch, wie wir schon Anfang 2005 in einem Schreiben an Herrn Wolterhoff feststellten, „unter aller Sau“. Das dürfen Sie nicht auf A2LL schieben, sie alleine sind in der Pflicht, und müssen das möglicherweise durch ein zusätzliches Schreiben oder im freien Textfeld der Bescheide darstellen. Wir befürchten, dass die Undurchschaubarkeit der Bescheide in Ihrem Hause nicht ungern gesehen wird und raten regelmäßig zu Widerspruch und Klage.

2. Heizkosten (-nachzahlungen) werden immer noch nicht regelmäßig in voller Höhe übernommen (liegt das nur an Punkt II – mangelnde Schulung ?).

3. Ist der ARGE das sog. „Warmwasser-Urteil“ des BSG bekannt (27.2.2008, B 14/11b AS 15/07 R)? Demnach darf bei einer Gewinnung des Warmwassers aus der gleichen „Quelle“ wie die Heizungswärme kein Pauschalabzug von 18 % von den Heizungskosten vorgenommen werden, sondern es dürfen maximal 6,22 Euro berücksichtigt werden. Wie gedenkt die ARGE damit umzugehen?

V. Sonstige Beschwernisse:1. Das leidige Thema „Empfangsbestätigung“: Wir fragen uns, in welchem Land (und in welcher Epoche) wir uns befinden, dass die ARGE sich traut, Empfangsbestätigungen zu verweigern: „Diese Art von Bescheinigungen ist in den gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen und bedeutet für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der täglichen Arbeit unnötigen Mehraufwand.“ (Homepage ARGE Bochum – unsere Antwort darauf: „Weitere Schäbigkeit der ARGE Bochum“ (https://www.bo-alternativ.de/sozialberatung ). Dort finden Sie auch einen Auszug aus dem „Europäischer Kodex für gutes Verwaltungshandeln“, dem sich zumindest die BA verpflichtet hat, und der natürlich Empfangsbestätigungen vorsieht. Immer noch verschwinden Papiere in den unergründlichen Tiefen der ARGE … Herrn Kuckuks Bemerkung dazu spricht Bände …; wir können das natürlich nicht beweisen und wollen sie deshalb hier nicht zitieren. Sie darf aber auf Anfrage gerne mündlich wiedergegeben werden.

Freundliche ARGEn verfügen über einer Poststelle, die eine Kopie des eingereichten Schreibens mit einem Eingangsstempel versieht.

2. Thema „Klassenfahrt“: in Bochum unzulässigerweise gedeckelt bei 260 Euro. Es ist Aufgabe der Verwaltung, von sich aus auf eine Korrektur der Richtlinie hinzuwirken. Das Gleiche gilt für die Erstausstattung bei Schwangerschaft, die mit 130 Euro nicht der Rechtslage (150,– Euro) entspricht

3. Vorladung von SchülerInnen trotz vorliegender Schulbescheinigung

4. Ist der ARGE die HEGA 05/08 – 20 (Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung der BA) vom 20.5. 2008 (Geschäftszeichen: SP II 21 – II-1404, GA Nr. 16/2008) bekannt, wonach ein Widerspruch zu einer Rückforderung aufschiebende Wirkung habe? Werden die Betroffenen darüber aufgeklärt?

5. Ist der ARGE die HEGA 05/08 – 23 vom 02.5. 2008 (Geschäftszeichen: SP II 21 – II-1303.4) bekannt, wonach von den Empfehlungen des DV zur Höhe des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden darf? Werden die Betroffenen darüber aufgeklärt?

6. Ist der ARGE bekannt, dass manche der Hartz IV-Abhängigen der deutschen Sprache nicht mächtig sind und andere gar nicht lesen können? Trotzdem sollen sie dies und das (EGV) unterschreiben? Wann richtet die ARGE ein mit DolmetscherInnen ausgestattetes spezielles Team ein?

7. Bei Arbeitsaufnahme entfällt der Leistungsanspruch. Es kann aber gemäß § 23 Abs. 4 SGB II zur Überbrückung ein Darlehen gewährt werden. Zur Eingliederung können gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Im SGB III vorgesehene Leistungen erbracht werden, u. a. auch eine Mobilitätsbeihilfe. Ist das der ARGE bekannt, werden die Betroffenen entsprechend informiert (Merkblatt)?

8. Nach § 2 Abs. 3 S. 1 Alg II-V kann bei laufenden Einnahmen in unterschiedlicher Höhe ein Durchschnittseinkommen zu Grund gelegt werden. Das wird regelmäßig zu hoch angesetzt. Daraus resultierende Nachzahlungen erfolgen so spät, dass die Betroffenen in ein nicht zulässiges Defizit geraten. Auch im folgenden Bewilligungszeitraum wird regelmäßig wieder ein zu hohes Durchschnittseinkommen angerechnet.

9. Kommt es zu einer Überzahlung, die nicht entsprechend § 43 S. 1 SGB II durch die Betroffenen veranlasst ist, fordern Sie trotzdem die Zustimmung zu einer nicht zulässigen Aufrechnung. Zudem unterstellen Sie den zu Recht empörten Betroffenen unrechtes handeln.


Brief von Norbert Hermann an Stadt, ARGE und Arbeitsagentur
Samstag 07.06.08, 11:00 Uhr

Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und des Landes NRW auf Übergabe der Zielvereinbarungen der ARGE Bochum 2008 und Zurückliegende

Stadt Bochum, Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie S c h o l z
Arbeitsagentur Bochum – Geschäftsführung, Herrn Luidger Wolterhoff
ARGE Bochum – Geschäftsführung, Herrn Torsten Withake

Sehr geehrte … ,

gemäß den Bestimmungen der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und des Landes NRW bitte ich um Übergabe der Zielvereinbarungen der ARGE Bochum 2008 und Zurückliegende.

Grundlage dieser Zielvereinbarungen ist der § 48 des SGB II, wonach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Bundesarbeitsagentur entsprechende Vereinbarungen abschließt. Für das Jahr 2008 geschah das mit dem SGB II – Planungsbrief 2008 vom 17. Sept. 2007.

Laut Auskunft des Pressesprechers der ARGE Bochum, Herrn Kuckuk, hat die ARGE Bochum darüber allerdings keine Verfügungsberechtigung. Mein Auskunftsersuchen sei daher an die Bochumer Agentur für Arbeit und an die Stadt Bochum /Sozialamt zu verweisen.

Ob die ARGE Bochum tatsächlich nicht zur Verfügung über die von mir begehrten Informationen berechtigt ist mag zunächst dahingestellt bleiben.

Mein Auskunftsbegehren richtet sich mit getrennten Schreiben gleichermaßen an die ARGE Bochum, die Bochumer Arbeitsagentur und die Stadt Bochum. Ich erwarte auch von allen gleichermaßen eine Übergabe der erbetenen Informationen und eine qualifizierte Antwort.

Die gewünschte Information ist mir unverzüglich zugänglich zu machen. Die von mir gewünschte Art des Informationszuganges ist ein Ausdruck oder eine Fotokopie. Eine andere Art des Informationszuganges ist mir nicht möglich.

Allerdings sind andere ARGEn mit ihren Zielvereinbarungen bereits aktiv an die Öffentlichkeit gegangen. Wie Kay Senius (Leiter des Zentralbereichs SGB II der Bundesagentur für Arbeit) auf Anfrage mitteilte, ist das seitens der Bundesagentur aus Transparenzgründen auch ausdrücklich gewünscht.

Ich erlaube mir, den Inhalt dieses Schreiben auch politischen und sozialen Interessenvertretungen und der sonstigen interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 6. 6. 2008
Samstag 07.06.08, 11:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung verlangt Veröffentlichung:

Geheime Zielvorgaben der ARGE

Immer wieder wundern sich Betroffene wie BeraterInnen über nicht angemessene Sanktionen, Abweisung von Anträgen und Anordnung von Maßnahmen und 1-Euro-Jobs, die nun mal gar nicht den Bedürfnissen und Notwendigkeiten der Betroffenen entsprechen. Nun kommt Licht ins Dunkle: offensichtlich liegt die Ursache darin, dass „auf Teufel komm‘ raus“ bestimmte Quoten zu erfüllen sind, die in einer geheimen Zielvorgabe der ARGE festgelegt sind. Vor allem soll eine Senkung der Gesamtausgaben erreicht werden, obwohl die Zahl der Hartz IV – Abhängigen kontinuierlich steigt.
Grundlage ist der § 48 des Hartz IV – Gesetzes SGB II, wonach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Bundesarbeitsagentur entsprechende Sparvereinbarungen abschließt. Für das Jahr 2008 geschah das mit dem SGB II – Planungsbrief 2008 vom 17. Sept. 2007, worin eine bundesweite Einsparung der Leistungen zum Lebensunterhalt um 8 % (ACHT !) anzustreben ist, und das bei steigender Zahl Hartz IV – Abhängiger.
Um das zu realisieren, setzt die Bundesagentur alles daran, auf kommunaler Ebene entsprechende lokale Zielvereinbarungen durchzusetzen.
Eine solche Zielvereinbarung existiert auch für die ARGE Bochum. Wir haben die ARGE gebeten um Auskunftserteilung und um Herausgabe dieser lokalen Zielvereinbarung. Das ist uns verweigert worden. Nach Auskunft des Pressesprechers der ARGE Bochum, Herrn Kuckuk, hat die ARGE keine Verfügung darüber; die habe nur die Arbeitsagentur und die Stadt Bochum (Sozialamt).
Wir sehen allerdings auch die ARGE in der Pflicht, haben aber gleichermaßen unser Begehren auch an die AA und die Stadt gerichtet und begründen das mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes wie auch des Landes NRW. Danach haben wir ein Anrecht auf Herausgabe der lokalen Zielvereinbarung.
Andere ARGEn tun das gerne und gehen sogar aktiv damit an die Öffentlichkeit. Wie Kay Senius (Leiter des Zentralbereichs SGB II der Bundesagentur für Arbeit) auf Anfrage mitteilte, ist das seitens der Bundesagentur aus Transparenzgründen auch ausdrücklich gewünscht.
Was bislang durchgesickert ist erinnert uns ebenso wie der Versuch der Geheimhaltung an die fatalen Maßnahmen in Folge der Einführung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) im Jahr 2003. Bei Ver.di organisierte Personalräte der Arbeitsagentur Bochum griffen 2003 den in Arbeitsagenturen verwendeten Begriff „Verfolgungsbetreuung“ auf, um eine Verschärfung ihrer Aufgaben zu charakterisieren, für die sie eine Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit zur Einsparung verantwortlich machten
Es handelt sich dabei um ein polemisches Schlagwort für Tätigkeiten, die eine Leistungseinstellung bewirken sollen.
Weiteres: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsbetreuung
Es darf nicht sein, dass sogar trotz steigender Zahl Betroffener Einsparziele vorgegeben werden. Ebenso ist es nicht sachgemäß, Teilnahmequoten in Maßnahmen und 1-Euro-Jobs rein quantitativ festzulegen, unabhängig von der konkreten Situation der Betroffenen. Der Landkreistag Schleswig-Holstein hat sich zu Recht gegen solche pauschalen Vorgaben gewehrt. Die Sendung „Report Mainz“ hat am 26. Mai. 2008 darüber berichtet, wohin das führen kann:
http://www.swr.de/report/-/id=233454/sgpaia/index.html

Am 5. Juni 2008 berichtete Panorama über die Bespitzelung hilfloser Hartz IV-Empfänger:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2008/panoramaargen100.html
Auch hier vermuten wir Zusammenhänge zu oben angesprochenen Einsparungszwängen.
Wir verlangen wegen der massiven Bedrohung existentieller Lebensrechte der Betroffenen die Herausgabe der Zielvereinbarung und die umfassende Unterrichtung der Betroffenen und ihre Interessenvertretungen, der Bevölkerung und der Politik.