Der Cross-Border-Leasing-Deal von SPD/CDU/GRÜNEN

Cross-Border-Leasing


Pressemitteilung des Mietervereins - Cross-Border-Prozess - 10.11.2006
Freitag 10.11.06, 18:55 Uhr

§ 26 der Gemeindeordnung ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute zwei Klagen von Cross-Border-Leasing-Gegnern aus Bochum und Recklinghausen in Bausch und Bogen abgeschmettert. Das Gericht brauchte zur Beratung jeweils nicht mehr als zehn Minuten, um klarzustellen, dass die Bürgerbegehren, die in beiden Städten fast genau zeitgleich im Winter 2002 / 2003 liefen, zwecklos waren.Als entscheidungserheblich sah das Gericht in beiden Fällen einzig und allein die Tatsache, dass die Städte Bochum und Recklinghausen – übrigends beide am 13. März 2003 – durch Unterschrift der Verträge Fakten geschaffen hatten, bevor es zu einem Bürgerentscheid kam. Die bereits abgeschlossenen Verträge unter die Cross-Border-Geschäfte würden nicht wirkungslos dadurch, dass ein Bürgerentscheid gegen sie entscheide. Wörtlich sagte der vorsitzende Richter: „Die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrags hängt wohl nicht davon ab, welches Schicksal der Ratsbeschluss erfährt.“ mehr…


Freitag 10.11.06, 13:52 Uhr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärt "Kanal-Deal" für rechtens

PDS: »Wille der Bürgerinnen und Bürger kann missachtet werden«

Heute hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass der Vertragsabschluss zum Cross-Border-Leasing des städtischen Kanalnetzes rechtens war. In einer Pressemitteilung der PDS-Ratsfraktion heißt es: »Vor drei Jahren hatte die Stadt trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens das städtische Kanalnetz verkauft. In einem Bürgerbegehren hatten über 15.000 BochumerInnen gegen den geplanten Deal unterschrieben und versucht, ihn zu verhindern. Der Rat musste den Erfolg offiziell anerkennen, anschließend hätte laut Gemeindeordnung ein Bürgerentscheid durchgeführt werden müssen. Dieser hätte bindende Wirkung gehabt. Das hat die damalige Kämmerin Dr. Ottilie Scholz lieber nicht abgewartet, Fakten geschaffen und den Vertrag unterschrieben.
Dazu erklärt Ratsmitglied Bianca Schmolze von der Linksfraktion.PDS: „Immer wieder wird die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger beklagt. Dann engagieren sich viele Menschen, stehen wochenlang immer wieder an Infoständen, um ihre MitbürgerInnen zu informieren und zu einer Unterschrift zu bewegen und sind sogar in der Kürze der Zeit von 3 Monaten erfolgreich. Aber alles umsonst. Die Stadt hat sich einfach über den Willen der BürgerInnen hinweggesetzt. Ich frage: Wer sollte noch ein Bürgerbegehren anstrengen, wenn es nur für die Tonne ist? Die Linke.PDS-Fraktion hatte Anfang 2005 deshalb beantragt, dass in der Bürgerentscheidsatzung der Stadt die aufschiebende Wirkung eines Bürgerbegehrens festgeschrieben werden sollte, damit sich so etwas nicht wiederholen könnte. Aber Rot-Grün hatte nicht so viel Vertrauen in die Meinungsbildung der Bochumer BürgerInnen und wollte die Entscheidungsbefugnis weiter in der Hand behalten. Unser Antrag wurde abgelehnt.
Dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Vorgehen der Stadtspitze juristisch absegnet, enttäuscht uns sehr. Aber wir lassen uns nicht unterkriegen und werden uns weiter mit anderen politisch engagierten Gruppen, Vereinen und Einzelpersonen für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung einsetzen.“«

Der WDR kommentiert: „Das heutige Urteil führt dazu, dass jede Stadtverwaltung zukünftig das Instrument des Bürgerentscheids dadurch aushebeln kann, dass sie einfach schnell genug Fakten schafft.“


Donnerstag 09.11.06, 08:00 Uhr

Crossborder Leasing Prozess gegen die Stadt Bochum am Freitag

Foto aus den Ruhrnachrichten vom 28. Nov. 2003

Foto aus den Ruhrnachrichten vom 28. Nov. 2003

„Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung in der Klage der drei Beauftragten des Cross-Border-Leasing-Bürgerbegehrens gegen die Stadt Bochum angesetzt,“ erinnern Mieterverein Bochum und attac Bochum in ihrer Mitteilung: „Der Termin ist am morgigen Freitag, den 10. November, um 9:30 Uhr im Sitzungssaal IV, Erdgeschoss des VG, Bahnhofsvorplatz 3. Die attac-Ortsgruppe Bochum und der Mieterverein, die das Bürgerbegehren durchgeführt haben, würde sich über viele interessierte ZuschauerInnen freuen!
Die Klage wurde im Mai 2003 eingereicht, nachdem der Rat auf einer Sondersitzung am Sonntag (!) den 9. 3. das Bürgerbegehren für zulässig und erfolgreich erklärt hatte. Der Leasingvertrag über das Kanalnetz wurde nichtsdestotrotz in der folgenden Woche unterzeichnet, der gesetzlich vorgeschriebene Bürgerentscheid nicht durchgeführt. Dieser Vorgang ist in Deutschland einmalig. mehr…


Dienstag 24.10.06, 22:00 Uhr

Kanal-Deal vor Gericht

Am Freitag, den 10. November, um 9:30 Uhr im Sitzungssaal IV des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen findet der erste Termin zur mündlichen Verhandlung im Prozess um den Cross-Border-Leasing-Deal mit dem Bochumer Kanalnetz statt. Es geht hierbei um den bundesweit einmaligen Fall, dass ein Stadtrat ein Bürgerbegehren einerseits für erfolgreich und zulässig erklärt hat, dem Begehren aber nicht gefolgt ist und auch nicht den in der Gemeindeordnung dann zwingend vorgeschriebenen Bürgerentscheid durchgeführt, sondern das Geschäft einfach vollzogen hat.
Der Bochumer Mieterverein erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an die wesentlichen Fakten: »Am 21. November 2002 beschloss der Rat der Stadt Bochum, das Kanalnetz an einen US-Investor zu verleasen. Anfang Dezember reichte die Attac-Ortsgruppe dagegen ein Bürgerbegehren nach § 26 GO NW ein. Im Januar gab der Mieterverein Bochum seine Unterstützung des Bürgerbegehrens bekannt, da die Stadt die Einnahmen aus dem CBL-Geschäft nicht zur Senkung der Entwässerungsgebühren verwenden, sondern im allgemeinen Haushalt verbuchen wollte. Am 21. Februar 2003 wurden über 15.000 Unterschriften im Rathaus abgegeben, von denen sich 13.271 als gültig erwiesen. Das Quorum von 11.921 war damit klar erreicht. mehr…


Freitag 06.10.06, 16:48 Uhr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt über Klage von attac

Missachtung des Bürgerbegehrens vor Gericht

Dreieinhalb Jahre nach dem Einreichen der Klage zum missachteten Bürgerwillen gegen das Cross-Border-Leasing-Geschäft der Stadt Bochum hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Termin zur mündlichen Verhandlung benannt. SPD und Grüne hatten sich damals über ein erfolgreich eingeleitetes Bürgerbegehren hinweggesetzt und das Bochumer Kanalnetz an einen US-amerikanischen Investor verleast. Siehe auch bo-alternativ.de vom 27.3.2003


Donnerstag 27.10.05, 12:00 Uhr

PDS: Kanalvertrag marode?

Die PDS-Fraktion schreibt, sie sei „wegen des Cross-Border-Geschäfts mit dem Bochumer Kanalnetz in Sorge, denn die Rechtslage in den USA hat sich geändert: Die geplanten Steuerersparnisse für den US-amerikanischen Investor entfallen künftig. Das gilt auch rückwirkend für Verträge, die vor Änderung des Gesetzes abgeschlossen wurden, also auch für Bochum.“ „Wenn sich aber kein Geschäft mit dem Kanalnetz machen lässt, warum sollte der Investor die Verträge aufrechterhalten?“ fragt sich Uwe Vorberg von der PDS-Fraktion. „Das lässt nichts Gutes für die Stadt erwarten. Wir fürchten, die Verträge sind maroder als das Kanalnetz.“ Die PDS fragt:“Was also wird der Investor machen? Bestenfalls löst er die Verträge ohne finanzielle Forderung – wie bei der Düsseldorfer Rheinbahn – auf. Der Städte- und Gemeindebund fürchtet allerdings, dass die Investoren ‚das Haar in der Suppe‘ suchen werden und ggf. wegen Vertragsverletzungen klagen. Die Zahlungen könnten die kommunalen Gewinne aus dem Deal um ein ‚Vielfaches‘ überschreiten.“ Wie es um den Bochumer Vertrag bestellt ist, möchte die PDS-Fraktion wissen und stellte zu diesem Themenkomplex auf der heutigen Ratssitzung eine Anfrage.


Donnerstag 27.11.03, 19:00 Uhr
Ein Jahr Cross-Border-Deal - Aus der Rede der Rattenkönigin:

„Es wuselte mit schnellen Pfoten Ottilie Scholz nach Dollarnoten“

Mit einer Straßentheateraktion haben heute Attac und Mieterverein an den Beschluss des Stadtrates vor einem Jahr erinnert, das Bochumer Kanalnetz zu verkaufen. Dieser Leasing-Deal wurde durchgezogen, obwohl ein erfolgreiches BürgerInnenbegehren mit mehr als 13.000 Unterschriften gegen dieses fragwürdige Geschäft zustande kam. Bei dem Straßentheater hatten sich mehre AktivistInnen als Ratten verkleidet. Sie forderten vom Rat ihr Kanalnetz zurück. Auf einer Sänfte trugen sie die Rattenkönigin durch die Bochumer Innenstadt. Von einem vielstimmigen Chor begleitet verlas sie mehrfach die Rede der Rattenkönigin. Das Flugblatt zur Aktion: Die Sendung mit der Ratte.


Donnerstag 27.11.03, 08:00 Uhr

Rat und Ratten

Heute, Donnerstag, 27.11., starten Attac und Mieterverein um 17.00 Uhr am Hauptbahnhof einen kleinen kostümierten Umzug. Ratten werden die Bochumer Kanalisation verlassen und mit ihrer Rattenkönigin, welche auf einer Sänfte getragen wird, vom Bahnhof zum Rathaus ziehen und ihren Protest aus dem Untergrund an die Öffentlichkeit tragen. Hintergrund ist der Kanalisations-Leasing-Deal der Stadt Bochum und das von der Stadt hintertriebene erfolgreiche BürgerInnenbegehren. Unterwegs werden Flugblätter und Buttons unter die Bevölkerung gebracht. Zwischendurch wird szenisch an das BürgerInnenbegehren und das Verhalten der Obrigkeit erinnert. Im Rathaus tagt zu diesem Zeitpunkt der Rat der Stadt Bochum. Auf seiner Novembersitzung vor einem Jahr hatte er den Deal beschlossen.


Freitag 19.09.03, 19:00 Uhr

Mieterverein fragt nach der Glaubwürdigkeit von Ottilie Scholz

Der Bochumer Mieterverein hat zu der OB-Kandidatur von Ottilie Scholz erklärt: „§ 1 der Satzung verpflichtet den Mieterverein Bochum zur parteipolitischen Neutralität. Er kann und will deshalb den Vorschlag der SPD-Spitze, Dr. Ottilie Scholz zur OB-Kandidatin zu küren, nicht kommentieren. Kein Geheimnis aber ist, dass attac und Mieterverein als Betreiber des Bürgerbegehrens gegen das Cross-Border-Leasing des Kanalnetzes der Kämmerin öffentlich vorgeworfen hatten, den Rat über die Eilbedürftigkeit des Geschäftes grob getäuscht und selbst den Vertragsabschluss eilig gemacht zu haben, um das Bürgerbegehren zu unterlaufen. Diese Vorwürfe werden derzeit vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen überprüft. Nach den von der Stadt im Prozess vorgelegten Unterlagen sieht der Mieterverein die Vorwürfen bestätigt.Den Wahlaussagen der künftigen Kandidatin sehen wir in drei Punkten allerdings mit Spannung entgegen: – Wie steht sie zu weiteren CBL-Geschäften? – Wie hält sie es mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern, die sich nach dem Umgang mit dem Bürgerbegehren zum CBL-Geschäft veralbert vorkommen? – Wie hält sie es mit den Forderungen der CDU-Opposition, insbesondere die halbstädtische Wohnungsbaugesellschaft VBW zu privatisieren? Klare Aussagen würden in diesen Punkten helfen, die Glaubwürdigkeit der Kandidatin zu untermauern!“


Donnerstag 18.09.03, 16:00 Uhr

Ottilie soll Otto folgen

Der SPD-Unterbezirksvorstand schlägt die Kämmerin der Stadt Bochum, Ottilie Scholz, als Kandidatin für die Wahl zur Oberbürgermeisterin vor. Näheres. Scholz ist vor allem durch den Cross-Border-Deal aufgefallen, bei dem das Bochumer Kanalnetz an einen US-Investor veräußert wurde. Ein erfolgreich eingeleitetes BürgerInnenbegehren gegen den Deal wurde von ihr durch angebliche Sachzwänge hintertrieben.


Mittwoch 10.09.03, 16:00 Uhr
attac Bochum und Mieterverein Bochum:

Cross-Border-Leasing: Bochum ist nicht Frankfurt

Bürgerwille hat es nicht leicht in Bochum und anderswo. Die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind – trotz deutlicher Verbesserungen – immer noch hoch. Und die offizielle Politik reißt sich nicht gerade ein Bein aus, die Bürger bei der Artikulation ihres Willens zu unterstützen. Vier Bürgerbegehren gegen Cross-Border-Leasing Verträge hat es seit Jahresbeginn in Deutschland gegeben, drei davon in NRW: mehr…


attac Bochum / Mieterverein Bochum e.V.:
Freitag 25.07.03, 12:00 Uhr
Verfahren vor Verwaltungsgericht:

Cross-Border-Gegner sehen grobe Täuschung des Rates

Stadtkämmerin Dr. Ottilie Scholz – seit dem Verzicht von Birgit Fischer wieder heiße Kandidatin für die Nachfolge von OB Stüber – hat den Rat auf seiner Sitzung am 27. Februar über die Tatsachen des umstrittenen Cross-Border-Leasing-Geschäfts mit dem Kanalnetz grob die Unwahrheit gesagt. Das ist die Erkenntnis der Kläger im Prozess um den nicht durchgeführten Bürgerentscheid aus der Lektüre der zahlreichen Unterlagen, mit denen die Stadt ihre Position vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verteidigt. Ralf Bindel, Sprecher der Leasing-Gegner von attac: „Möglicherweise hätte
der Rat ganz anders entschieden, wenn er die Wahrheit gekannt hätte!“ mehr…


Dienstag 10.06.03, 08:00 Uhr
Auf der Tagesordnung des Agenda-Beirates:

BürgerInnenbegehren, Cross-Border-Leasing und Yilmaz

Am Mittwoch, dem 11.6, um 18.00 Uhr tagt im Rathaus der Agenda-Beirat. Im Mittelpunkt der Sitzung steht der Umgang der Stadt mit dem BürgerInnenbegehren gegen den Cross-Border-Leasing-Deal. Daniel Schily vom Verein „Mehr Demokratie e.V.“ referiert über den „Suspensiveffekt“ solcher Begehren, also über die Frage, wie ernsthaft eine Verwaltung Entscheidungen eines Begehrens umsetzen muss. Anschließend wird beraten, wie in der Ortssatzung der Stadt geregelt werden sollte, dass ein BürgerInnenbegehren nicht erneut ausgetrickst wird. Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die skandalöse Gastprofessur des Menschenrechtsverbrechers Yilmaz an der Ruhr-Uni. Die Sitzung ist öffentlich. Das Agenda-Büro der Stadt hat die Einladung zur Sitzung nicht auf ihre Web-Seiten gesetzt.


Samstag 17.05.03, 16:00 Uhr

Attac: Die Klage ist eingereicht – die Kläger brauchen Geld!

Der Prozess wegen der Nichtdurchführung des fälligen BürgerInnenentscheides gegen den Cross-Border-Deal (siehe Meldung v.16.05) wird, so Attac-Bochum in einem Spendenaufruf, „nicht ganz billig.“ Weiter heißt es: „Bei 2.500 € liegen Anwalts- und Gerichtskosten allein für die erste Instanz. Zahlen muss die zwar nur, wer den Prozess verliert. Aber die Kläger müssen natürlich in Vorkasse treten. Und: der Ausgang ist völlig offen. Eine große Spendenkampagne unter dem Motto ‚Weniger Leasing, mehr Demokratie‘ soll helfen, den Prozess zu finanzieren. Der Mieterverein hat eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 500 € übernommen, kann aber auch nicht das ganze Risiko tragen. Die Agenda-21-Programmgruppe hat einen Zuschuss von 1000 € zu den Prozesskosten aus Agenda-Mitteln beschlossen, aber der OB hat bereits das Rechtsamt beauftragt, nach Mittel und Wegen zu suchen, diesen Beschluss einzukassieren.“ Näheres, wie z.B. die Kontonummer.


Freitag 16.05.03, 15:00 Uhr

Nach dem Bürgerbegehren: Cross-Border-Gegner reichen Klage ein

Der Abschluss eines Cross-Border-Leasing-Vertrages über das Kanalnetz trotz erfolgreichen Bürgerbegehrens dagegen hat für die Stadt Bochum ein juristisches Nachspiel. Die Vertretungsberechtigten des Bürgergegehrens reichen heute ihre angekündigte Klage gegen die Nichtdurchführung des fälligen Bürgerentscheides durch die Stadt Bochum vor dem Verwaltungsgericht ein. Die Klage wird heute um 17 Uhr von den Klägern, ihrem Anwalt und einigen Unterstützern persönlich beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, abgegeben. Die 16-seitige Klageschrift enthält zwei Anträge. Antrag 1 lautet: … die Beklagte wird verurteilt, zu der Frage: „Die Unterzeichner sind gegen das Verleasen und Rückleasen des Bochumer Kanalnetztes mit einem US-Investor („US-Cross-Border-Lease-Transaktion“) und somit für die Aufhebung des entsprechenden Ratsbeschlusses vom 21. 11. 2002.“ einen Bürgerentscheid durchzuführen. Antrag 2 (hilfsweise) lautet: … festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet gewesen wäre, einen Bürgerentscheid zu der Frage: „Die Unterzeichner sind gegen das Verleasen und Rückleasen des Bochumer Kanalnetztes mit einem US-Investor („US-Cross-Border-Lease-Transaktion“) und somit für die Aufhebung des entsprechenden Ratsbeschlusses vom 21. 11. 2002.“ vor Abschluss der Verträge durchzuführen. mehr…


Freitag 25.04.03, 15:00 Uhr
Soziale Gerechtigkeit durch Demokratisierung

Huffschmid: Risiken von Cross-Border-Leasing hoch

Das war ein großer Abend für attac und VHS. Professor Huffschmid, renommierter Wirtschaftsexperte aus Bremen, war gestern ganz in seinem Element. Mehr als 50 Teilnehmer der VHS-attac-Globalisierungs-Reihe begeisterte er mit einem hochinformativen Beitrag über die internationalen Finanzmärkte und ihre hausgemachten Krisen. Huffschmid skizzierte die Eckpunkte einer alternativen Wirtschaftspolitik, die eine Demokratisierung der Finanzmärkte und damit global mehr soziale Gerechtigkeit bewirken sollen. Auch Cross-Border-Leasing und bürgerliche Mitbestimmung waren Themen.
„Mehr als 95 Prozent aller heutigen Finanzmarkttransaktionen sind spekulationsgetrieben“, beschrieb Huffschmid ein Grundproblem der durch Finanzmärkte verstärkten globalen sozialen Ungleichheit. „Das sind Spekulationen ohne Wertschöpfung. Hauptakteuere sind die so genannten Global Players, große Versicherungsgesellschaften, die als institutionelle Investoren die modernen Finanzmärkte dominieren.“ Versicherer sind auch die Investoren-US-Trusts, die sich um Leasing-Verträge mit deutschen Kommunen bemühen. mehr…


Samstag 05.04.03, 23:00 Uhr

Grüne Ratsfraktion findet Vertrauen und Respekt

Mit 17 zu 3 Stimmen hat die Mitgliederversammlung der Bochumer Grünen einen Antrag abgelehnt, der das „Abstimmungsverhalten der Mehrheit der grünen Ratsfraktion bezüglich des Bürgerbegehrens zum Cross-Border-Geschäft“ missbilligte (siehe Meldung vom 28.3.). Statt dessen wurde beschlossen: „Der Kreisverband spricht den Grünen im Rat das Vertrauen aus. Die Art und Weise der Auseinandersetzung mit dem Cross Border Leasing-Geschäft und die individuellen Entscheidungen der Ratsmitglieder in freier und geheimer Abstimmung finden unseren Respekt.“


Freitag 28.03.03, 17:00 Uhr

Cross-Border-Nachspiel bei den Grünen

Auf der Kreisverbandssitzung der Grünen am kommenden Dienstag gibt es ein Nachspiel zum Verhalten der grünen Ratsfraktion gegen das BürgerInnenbegehren zum Cross-Border-Leasing-Deal. Der ehemalige Fraktionssprecher der Grünen im Rat, Jörg Bogumil, hat zusammen mit anderen einen Missbilligungsantrag gestellt: „Der Kreisverband Bochum mißbilligt das Abstimmungsverhalten der Mehrheit der grünen Ratsfraktion bezüglich des Bürgerbegehrens zum Cross-Border-Geschäft, da sie damit dazu beigetragen hat, dass der Bürgerentscheid nicht zustande kommt bzw. sinnlos geworden ist. Dies widerspricht grob dem jahrelangen Einsatz der Grünen für den Ausbau von Bürgerbeteiligungsrechten. Die Durchführung von Bürgerentscheiden sollte – unabhängig von den inhaltlichen Auffassungen zu einzelnen Punkten, bei der man unterschiedlicher Meinung sein kann – nicht von Grünen boykotiert werden, da Bürgerentscheide ein zutiefst demokratisches Element sind. Der Kreisverband Bochum fordert die Ratsfraktion auf, künftig ihr Abstimmungsverhalten so auszurichten, dass bei einem ordnungsgemäß zustandegekommenen Bürgerbegehren keine Entscheidungen gefällt werden, die die Durchführung eines Bürgerentscheides ad absurdum führen.“


Donnerstag 27.03.03, 23:00 Uhr

Cross-Border-GegnerInnen gehen vor Gericht

„Die zweite BürgerInnenversammlung der Cross-Border-GegnerInnen bittet die Vertretungsberechtigten des BürgerInnenbegehrens, Klage gegen die Nichtdurchführung des BürgerInnenentscheids durch die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einzuleiten.“ Dies war heute Abend Konsens unter allen Anwesenden, als entschieden wurde, wie mit der Weigerung der Stadt umgegangen werden soll, den gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerentscheid nun durchzuführen. Nachdem ausführlich alle denkbaren juristischen Konsequenzen erörtert waren, gab es keine Zweifel, dass fast jeder Ausgang des Verfahrens ein Gewinn für die UnterzeichnerInnen des BürgerInnenbegehrens ist. Eine Wattenscheider Anwaltskanzlei wurde mit der Prozessführung beauftragt. mehr…


Donnerstag 27.03.03, 09:00 Uhr

Heute, Donnerstag, 27.3., 19.00 Uhr, Bahnhof Langendreer: Treffen zum Cross Border Losing: Weiteres Vorgehen nach der Weigerung der Stadt, den gesetzlich vorgeschriebenen BürgerInnenentscheid nach dem erfolgreichen BürgerInnenbegehren durchzuführen.