Internationale Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika

Bonner Aufruf 

Internationale Konferenz 30. November bis 2. Dezember 2000 in Bonn: 

Für die Opfer der Apartheid - Entschädigung jetzt -

- und nicht erst in 50 Jahren !"

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Internationalen Konferenz "Für die Opfer der Apartheid – Entschädigung jetzt – und nicht erst in 50 Jahren!" richten an die Vereinten Nationen, an Bundesregierung und Bundestag der Bundesrepublik Deutschland sowie an die Unternehmen und Banken, die in der Zeit des Apartheidregimes in Südafrika tätig waren, den folgenden Aufruf:

 

In Erwägung,

·        dass das System der Apartheid bereits 1973 von der UN-Vollversammlung als „Verbrechen gegen die Menschheit“ verurteilt wurde,

·        dass die UN deshalb in der Zeit von 1962 bis 1993 politische und ökonomische Sanktionen gegen Südafrika verhängt haben,

·        dass trotzdem deutsche, aber auch schweizerische, britische, und amerikanische Unternehmen und Banken das damalige Regime durch Investitionen und Kredite gestützt und seine Herrschaft über Jahre hinaus verlängert haben,

·        dass der deutsche Nettokapitalexport nach Südafrika zwischen 1985 und 1993 4,27 Milliarden DM betrug, von denen der weitaus größte Teil zur Finanzierung des öffentlichen Sektors (Verwaltung sowie Staatskonzerne wie ESKOM, SASOL u.a.) und damit der Infrastruktur des Regimes selbst verwendet wurde,

·        dass die deutschen Unternehmen und Banken aus ihren Geschäften mit der Apartheid in der Zeit von 1971 bis 1993 8,4 Milliarden DM völkerrechtswidriger Profite erzielt haben,

·        dass das demokratische Südafrika ein Fünftel seines nationalen Budgets und den Großteil seiner Devisenreserven zur Begleichung der zumeist aus der Zeit der Apartheid stammenden Schulden von 50 Milliarden US-Dollar verwenden muss,

·         dass 1993 deutsche Banken ein Viertel der 26 Milliarden US-Dollar Auslandsschulden für sich beanspruchten,

 

fordern wir, dass die beteiligten Unternehmen und Banken die Menschen im südlichen Afrika in vollem Umfang entschädigen, deren gewaltsame Unterdrückung sie finanziert haben.

 

Dies schließt ein:

 

·        Die Anerkennung der Apartheidschulden als "odious debt", als sittenwidrige Schulden und deshalb

·        deren bedingungslose Streichung,

·        die Rückzahlung der vom demokratischen Südafrika bereits erstatteten Schulden,

·        sowie die Rückgabe der durch die Finanzierung der Apartheid erwirtschafteten Profite in der Form ausdrücklicher Wiedergutmachungszahlungen. Diese sollen  sowohl zugunsten der demokratischen und sozial gerechten Entwicklung Südafrikas wie zugunsten der individuellen Entschädigung der Opfer verwendet werden.

 

Der Terror des Apartheidsystems hat sich nicht nur gegen die Mehrheit der südafrikanischen Gesellschaft, sondern auch gegen die Menschen in Angola, Botswana, Lesotho, Namibia, Malawi, Mosambik, Swaziland, Tansania, Zambia und Zimbabwe gerichtet. Sofern diese Länder nicht militärisch angegriffen wurden, wurden sie politisch, ökonomisch und sozial destabilisiert. Auf der Grundlage eines Berichts der UNICEF sind die mittelbar und unmittelbar von der Apartheid verursachten Schäden auf etwa 78 Milliarden US-Dollar zu schätzen.

 

·        Deshalb fordern wir die bedingungslose Streichung der apartheidverursachten Schulden auch dieser Länder.

 

Wir erheben unsere Forderungen in Übereinstimmung mit der Internationalen Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im südlichen Afrika, mit dem Dachverband der südafrikanischen Nicht-Regierungs-Organisationen SANGOCO, mit der Kampagne Jubilee 2000 und anderen sozialen Bewegungen des südlichen Afrika sowie mit der weltweiten Jubilee South-Bewegung.

 

Bonn, am 2. Dezember 2000,

 

die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Internationalen Konferenz:

"Für die Opfer der Apartheid – Entschädigung jetzt

– und nicht erst in fünfzig Jahren!"