Internationale Kampagne für Entschuldung und Entschädigung
im Südlichen Afrika
Bonner Aufruf
- und nicht erst in 50 Jahren !"
Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Internationalen Konferenz "Für die Opfer der Apartheid – Entschädigung
jetzt – und nicht erst in 50 Jahren!" richten an die Vereinten Nationen, an Bundesregierung und Bundestag
der Bundesrepublik Deutschland sowie an die Unternehmen und Banken, die in der Zeit des Apartheidregimes in Südafrika
tätig waren, den folgenden Aufruf:
In
Erwägung,
·
dass
das System der Apartheid bereits 1973 von der UN-Vollversammlung als „Verbrechen gegen die Menschheit“ verurteilt
wurde,
·
dass
die UN deshalb in der Zeit von 1962 bis 1993 politische und ökonomische Sanktionen gegen Südafrika verhängt
haben,
·
dass
trotzdem deutsche, aber auch schweizerische, britische, und amerikanische Unternehmen und Banken das damalige Regime
durch Investitionen und Kredite gestützt und seine Herrschaft über Jahre hinaus verlängert haben,
·
dass
der deutsche Nettokapitalexport nach Südafrika zwischen 1985 und 1993 4,27 Milliarden DM betrug, von denen
der weitaus größte Teil zur Finanzierung des öffentlichen Sektors (Verwaltung sowie Staatskonzerne
wie ESKOM, SASOL u.a.) und damit der Infrastruktur des Regimes selbst verwendet wurde,
·
dass
die deutschen Unternehmen und Banken aus ihren Geschäften mit der Apartheid in der Zeit von 1971 bis 1993
8,4 Milliarden DM völkerrechtswidriger Profite erzielt haben,
·
dass
das demokratische Südafrika ein Fünftel seines nationalen Budgets und den Großteil seiner Devisenreserven
zur Begleichung der zumeist aus der Zeit der Apartheid stammenden Schulden von 50 Milliarden US-Dollar verwenden
muss,
·
dass
1993 deutsche Banken ein Viertel der 26 Milliarden US-Dollar Auslandsschulden für sich beanspruchten,
fordern
wir, dass die beteiligten Unternehmen und Banken die Menschen im südlichen Afrika in vollem Umfang entschädigen,
deren gewaltsame Unterdrückung sie finanziert haben.
Dies
schließt ein:
·
Die
Anerkennung der Apartheidschulden als "odious debt", als sittenwidrige Schulden und deshalb
·
deren
bedingungslose Streichung,
·
die
Rückzahlung der vom demokratischen Südafrika bereits erstatteten Schulden,
·
sowie
die Rückgabe der durch die Finanzierung der Apartheid erwirtschafteten Profite in der Form ausdrücklicher
Wiedergutmachungszahlungen. Diese sollen sowohl zugunsten der demokratischen und sozial gerechten Entwicklung Südafrikas wie
zugunsten der individuellen Entschädigung der Opfer verwendet werden.
Der
Terror des Apartheidsystems hat sich nicht nur gegen die Mehrheit der südafrikanischen Gesellschaft, sondern
auch gegen die Menschen in Angola, Botswana, Lesotho, Namibia, Malawi, Mosambik, Swaziland, Tansania, Zambia und
Zimbabwe gerichtet. Sofern diese Länder nicht militärisch angegriffen wurden, wurden sie politisch, ökonomisch
und sozial destabilisiert. Auf der Grundlage eines Berichts der UNICEF sind die mittelbar und unmittelbar von der
Apartheid verursachten Schäden auf etwa 78 Milliarden US-Dollar zu schätzen.
·
Deshalb
fordern wir die bedingungslose Streichung der apartheidverursachten Schulden auch dieser Länder.
Wir
erheben unsere Forderungen in Übereinstimmung mit der Internationalen Kampagne für Entschuldung und Entschädigung
im südlichen Afrika, mit dem Dachverband der südafrikanischen Nicht-Regierungs-Organisationen SANGOCO,
mit der Kampagne Jubilee 2000 und anderen sozialen Bewegungen des südlichen Afrika sowie mit der weltweiten
Jubilee South-Bewegung.
Bonn,
am 2. Dezember 2000,
die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Internationalen Konferenz:
"Für
die Opfer der Apartheid – Entschädigung jetzt
–
und nicht erst in fünfzig Jahren!"