attac Bochum

...eine andere Welt ist möglich!

Pressemitteilung

Widerstand gegen Cross-Border und GATS
Internationaler Aktionstag gegen GATS


Bochum, 13.3.03 - "Cross-Border-Leasing-Geschäfte sind erst der
Anfang", sagt Ralf Bindel von attac Bochum, "mit GATS wird die
öffentliche Daseinsvorsorge nach und nach vollständig privatisiert."
Zu den internationalen Aktionstagen vom 13. bis 15. März gegen das
General Agreement in Trade of Services (GATS) verweisen die
Initiatoren des Bochumer Bürgerbegehrens gegen das Kanalnetz-Leasing
auf die mit Cross-Border-Leasing (CBL) erste Stufe des "kommunalen
Ausverkaufs". Sie laden am Donnerstag, 13.3.03, 19 Uhr, zu einer
öffentlichen Diskussion in den Bahnhof Langendreer ein, wie weiter
mit dem nach wie vor zulässigen BürgerInnenbegehren umgegangen werden
soll. "Wir müssen auch darüber sprechen, welche demokratischen
Instrumente in Zukunft zur Einrichtung von Bürgerhaushalten und
Sozialforen genutzt werden können."

GATS gehts los!

"Mit CBL nimmt die Stadt im Kleinen vorweg, was uns mit GATS im
Großen droht", erläutert Thomas Maas von attac. "Die Bürger verlieren
sowohl bei bindenden Verträgen (CBL) als auch bei GATS die politische
Kontrolle. Bereiche, die vorher öffentlich und demokratisch
kontrolliert waren, gehen in Privateigentum über." Seit den 90er
Jahren schwappt die Privatisierungswelle nahezu ohne Protest über
Städte und Gemeinden. Nach den Übernahmen von Stromversorgung und
Telekommunikation verstärkt sich der Zugriff der Konzerne nun auf
andere Bereiche der Daseinsvorsorge. Grund: die Export-Märkte für
Konsumgüter sind weltweit ausgeschöpft (5,46 Billionen US-Dollar Bin
OECD-Staaten), während die Dienstleistungsmärkte noch ihrer Eroberung
harren (1,34 Billionen US-Dollar). Der Anteil der Dienstleistungen am
Weltexport beträgt erst 20 Prozent. Im durch GATS weltweit geöffneten
Bildungs"markt" erwarten die Exporteure Marktvolumen von 2.000 Mrd.
US-Dollar, den Gesundheits"markt" schätzen sie auf 3.500 Mrd.
US-Dollar. Neben Banken und Versicherungen zählen große
Wasserversorger (Vivendi, Suez, RWE), Energie-, Bildungs- und
Gesundheitskonzerne zu den Gewinnern des GATS. Auch in Bochum werden
besonders Frauen, Arbeitnehmer/innen und Nutzer/innen von
öffentlichen Diensten zu den Verlierer/innen des GATS zählen.

Finanznot mit Bürgerhaushalten begegnen

Begründet wird der Privatisierungswahn mit der Finanznot der
Gemeinden. Die Kassen sind leer, weil die Gewerbesteuer als
Haupteinnahmequelle weg gebrochen ist. Durch die so genannte
Organschaft senken Konzerne ihre Steuerlast auf Null. In München
zahlen Großkonzerne wie Hypovereinsbank, BMW, Siemens keine
Gewerbesteuern mehr, in Bochum fehlen der Kämmerin 20 Millionen Euro
jährlich, die bisher von Opel gezahlt wurden. attac Bochum fordert,
dass in der jetzt diskutierten Gemeindefinanzreform auch
Bürgerhaushalte zur Beteiligung Aller an der kommunalen Finanzplanung
möglich werden. "Mit dem Bürgerbegehren in Bochum holen sich die
Bürger die demokratische Beteiligung zurück", sagt Bindel. "Die
Wachsamkeit der Bürger gegen das Vordringen privater Profitinteressen
wächst, während die Politik alles versucht, undurchsichtige
CBL-Geschäfte wie GATS-Verhandlungen unter Ausschluss der
Öffentlichkeit durchzuführen."

Forderungen von attac

attac Bochum lehnt GATS und CBL in seiner jetzigen Form an und
fordert, dass die Gestaltung der Lebensverhältnisse nach den
Prinzipien der Demokratie gewährleistet bleiben. Die Bürger müssen
die Gelegenheit haben, durchgeführte Liberalisierungen jederzeit
wieder rückgängig zu machen. Die derzeitigen GATS Regelungen, die
eine Rücknahme praktisch unmöglich machen, sind demokratiefeindlich.

Öffentliche Dienste (Bildung, Gesundheit, Wasser, Energieversorgung,
Verkehr, etc.) müssen vollständig aus dem Geltungsbereich des GATS
herausgenommen werden. Jede Gemeinschaft muss autonom und immer neu
entscheiden können, wie sie ihre öffentlichen Dienste organisieren
will, und darf nicht zur Beteiligung ausländischer Konzerne gezwungen
werden.

Regeln und Maßnahmen zum Umwelt- und Ressourcenschutz und zum Schutz
des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen
dürfen nicht durch GATS außer kraft gesetzt werden.