Aichard Hoffmann

Das Urteil des Landgerichts gegen Martin Budich ist außerordentlich problematisch. Zwar muss die Pressefreiheit ihre Grenzen da finden, wo Persönlichkeitsrechte - hier das Recht am eigenen Bild - verletzt werden, ohne dass es ein höherwertiges öffentliches Interesse an der Veröffentlichung gibt. Die Grenzziehung ist immer schwierig.

Im vorliegendenfall gibt es aber eindeutig ein öffentliches Interesse an den Bildern der beiden Polizisten. Wenn ich als unbescholtener Bürger mein in der Verfassung garantiertes Recht ausübe, mich unter freiem Himmel friedlich und ohne Waffen zu versammeln, um beispielsweise gegen einen Krieg zu protestieren, habe ich keine Lust, dabei von Verfassungsschützern, der politischen Polizei oder sonstwem bespitzelt und gefilmt zu werden. Die Zeiten sind noch gar nicht so lange her, in denen Karrieren im öffentlichen Dienst ausgeschlossen waren, wenn man je im Leben auf einer falschen Veranstaltung gewesen war. Und die entsprechenden Gesetze sind alle noch in Kraft.

Wenn ich die Gesichter der Beamten kenne, die auch friedliche Zeitgenossen für ihre Polizeiarchive ablichten, dann werde ich sie auf der nächsten Demonstration auch wiedererkennen, und kann auf Abstand gehen, ihnen den Rücken zudrehen oder mich zur Not auch entfernen, um nicht fotografiert oder gefilmt zu werden. Dazu muss ich aber wissen, wie die Beamten aussehen.

Das Gericht hätte also eine Abwägung vornehmen müssen zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit, sich vor Bespitzelung durch übereifrige Polizeibeamte zu schützen, und dem Interesse der Polizisten, anonym zu bleiben. Eine solche Abwägungsentscheidung hat das Gericht aber nicht vorgenommen, sondern sofort jedes öffentliche Interesse an den Bildern in Abrede gestellt. Man kann nur hoffen, dass die nächste Instanz sich ein paar Gedanken mehr macht ...

Übrigens: Was wäre wohl passiert, wenn die gefilmten Friedensdemonstranten ihr Recht am eigenen Bild geltend gemacht und von den Polizisten die Herausgabe der Filme verlangt hätten ???