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Antifaschistische BOCHUMER BLÄTTER
Nr. 2/2001
Information der VVN - Bund der Antifaschisten

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen
NPD-Verbot endlich durchsetzen!
Warum muß die NPD verboten werden?

Als „Sammlungsbewegung der heimatlosen Rechten” wurde die NPD am 14.11.1964 in Hannover gegründet. Zu den Gründern gehörten u.a. Mitglieder der 1952 verbotenen SRP, der GDP und der einzelnen Landesverbände der DP.

Die VVN - BdA fordert seit Jahren das Verbot der NPD. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen haben der NPD aber den „ganz normalen” Parteienstatus zuerkannt und konnten nichts Verbotwürdiges an der NPD entdecken.

Warum wurde Anfang 2001 sehr plötzlich von allen entscheidenden Institutionen (Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat) das Verbot der NPD gefordert? Es wird für die veröffentlichte Meinung darauf aufmerksam gemacht, dass die NPD sich mit allen möglichen gewalttätigen Gruppen und Organisationen inzwischen solidarisiert und selbst ihr Anwalt vor dem Bundesverfassungsgericht, das frühere Mitglied der RAF, noch früher allerdings bekannter Industrieanwalt, Horst Mahler, schwere antisemitische Propaganda veröffentlicht.

Genau das hat die NPD aber schon immer gemacht, nur wurde das von den politischen Institutionen als der Meinungsfreiheit noch entsprechend eingestuft und unter den großen schwarz-braunen Teppich gekehrt. Auch die Verherrlichung des faschistischen Deutschlands und die völkische Idee von Staat, Volk, Reich, Nation, Volksgemeinschaft, Ausschluss aller Fremden durch offenen Rassismus in Wort und Tat gehörten immer zum NPD-Programm.

Für ein Verbot der NPD gibt es gute Gründe: Signal für den Kampf gegen rechts, Aberkennung des Parteienprivilegs und damit der staatlichen finanziellen Unterstützung, Aberkennung der Möglichkeit der legalen politischen Willensbildung, Verlust des Parteivermögens, der Parteilokale, der Parteizeitungen, sämtlicher Organisationsfunktionen. Damit wäre dem organisierten Neofaschismus eine wichtige Basis entzogen.

Aber ein Verbot der NPD reicht nicht aus!

Selbstverständlich würde kein einziger neofaschistischer Gewalttäter oder auch Millionen von Sympathisanten sich durch ein NPD-Verbot in ihren Gesinnungen irritieren lassen. Der Neofaschismus kommt aus der Mitte der Gesellschaft, da reicht es nicht, am Rand eine Partei zu verbieten.

Und rechtes Gedankengut geht bis weit in unsere Gesellschaft, in die Stammtische und die bürgerlichen Parteien hinein. Die Unterschiede zwischen dem „Ausländer raus” der Nazis und den „Ausländern, die uns nutzen und Ausländern, die uns nur ausnutzen” der CDU sind nicht sehr groß. Auf das „Kinder statt Inder” von CDU-Rüttgers plakatierten die Republikaner: „Wir halten, was andere nur versprechen”.

Ist ein Verbot der NPD und aller neofaschistischer Gruppen möglich?

Der von Schily und anderen beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Antrag ist unserer Meinung nach nicht der richtige Weg. Die NPD versteckt sich hinter verfassungskonformen Aussagen.

Die Väter des Grundgesetzes waren da viel klüger: Sie schrieben im Artikel 139: „Die zur ‘Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus’ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt”. Diese Rechtsvorschriften sind weiterhin gültig, und sie sind auch nicht mit parlamentarischen Tricks Stück für Stück zu ändern. Auch der 2+4-Vertrag (Wiedervereinigung) hat daran nichts geändert, wenn auch öfter aus durchsichtigen Gründen versucht wird, aus diesem Vertrag das Gegenteil herauszuleiten.

Das Faschismusverbot ist geltendes Recht, so hat die jetzige Bundesregierung im Herbst 1999 in einer Erklärung (Bundestagsdrucksache 14/1802) auf eine Anfrage der PDS-Fraktion hingewiesen.

Nach diesen Rechtsvorschriften darf keine Neofaschistische Partei oder Gruppe existieren, ihre Zeitungen dürften nicht erscheinen, Naziaufmärsche brauchen nicht mit Hinweis auf das Demonstrationsrecht erlaubt werden.

Die Väter (und Mütter) des Grundgesetzes waren damals der Überzeugung wie wir sie heute kurz und knapp auf den Punkt bringen:

Faschismus ist keine Meinung;
Faschismus ist ein Verbrechen!

Wir sollten uns nicht darauf verlassen, dass ein Staat, der z.B. beim NATO-Überfall auf Jugoslawien Grundgesetz und Völkerrecht gleich mehrfach missachtet hat, plötzlich ein demokratischer Musterstaat wird.

Wolfgang Dominik, Lutz Berger

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