Vor ziemlich genau 10 Jahren hat der Regierungspräsident in Arnsberg einer Schule für Erwachsenenbildung(!) in Dortmund gegen das Votum der Schulkonferenz verboten, eine Einladung(!) der
Gesellschaft für Christlich-jüdische Zusammenarbeit zum Thema „Was nun.....? der Schoß ist fruchtbar noch – Rechtsextremismus und Schulen” am Schwarzen Brett der Schule oder der Studierenden bekanntzugeben und
Interessenten aus dem Kollegium(!) und der Studentenschaft den Besuch zu empfehlen.Erwachsene Studierende und Kolle-gInnen – so argumentierte die Schulleitung und der Regierungspräsident in Arnsberg –
würden durch die Empfehlung einer Einladung zum Thema Rechtsextremismus einer verbotenen „einseitigen Zielrichtung” ausgesetzt.
Die Bekanntgabe der Einladung durch ein Flugblatt am Schwarzen Brett, darum
nämlich ging es letzten Endes, würde einen „Verstoß gegen den Grundsatz der Unparteilichkeit” der Schule darstellen.
Natürlich wussten alle LehrerInnen, dass die Schulleitung disziplinarrechtliche
Maßnahmen gegen zuwiderhandelnde KollegInnen einleiten würde.
Ins Rollen gebracht hat damals die Sache ein Kollege, der aus seiner aktiven Funktionärstätigkeit bei der NPD nie ein Hehl gemacht hat.
Er monierte bei der Schulleitung die seiner Meinung nach unzulässige Einladung am Schwarzen Brett und bekam „Recht”.
An wievielen Schulen gab es wohl vergleichbare Rechtsprechungen? Wie gesagt – hier
handelte es sich um eine Schule für Erwachsenenbildung und deren LehrerInnen! An „normalen” Schulen hätte die Einladung der Gesellschaft für Christlich-jüdische Zusammenarbeit wahrscheinlich erst gar nicht den Weg bis
an ein öffentliches Schwarzes Brett gefunden.
Heute sollen LehrerInnen auch in Sachen Rechtsextremismus als Feuerwehr eingesetzt werden. Ihnen wird z.T. implizit oder direkt vorgeworfen, ihre Schüler
nicht genügend über rechtsextremistische Gefahren aufgeklärt zu haben.
Vor 10 Jahren war der Handlungsbedarf schon genauso groß, nur wurden damals Lehrer bei Strafe gehindert, auch nur zu einem Vortrag
über Rechtsextremismus einzuladen.
Bleibt die Frage, wieviele LehrerInnen auch heute noch gezwungen werden, mit Hinweis auf die Unparteilichkeit der Schule Rechtsextremismus als Teil des
unterrichtlichen Pluralismus zuzulassen.
Oder hätte ich nach Auffassung des damaligen Regierungspräsidenten auf eine Demonstration gegen Rechtsextremisten etwa am 9. November hinweisen dürfen? Oder zu
einer Veranstaltung – sicher sehr einseitig – zum Gedenken an die Schrecken der Reichspogromnacht? Oder dürfte heute in Nordrhein-Westfalen ein Lehrer oder die SMV eine Einladung der Gesellschaft für Christlich-jüdische
Zusammenarbeit wie oben aushängen? Dürfte der NPD-Kollege wieder intervenieren und bekäme wieder Recht?