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Der Sozialdarwinismus hält Einzug
 

Nun hat es Rot/Grün geschafft. Am 26.1.2001 wurden die Grundpfeiler einer solidarischen Sozialversicherung (Rentenversicherung) eingerissen. Mit der rot/grünen Koalitionsmehrheit wurde der Sozialstaat geschliffen.

Gewinner dieser sogenannten Reform sind eindeutig die Unternehmer. Ihnen werden niedrige Lohn(neben)kosten bis 2030 garantiert.

Die lohnabhängig Beschäftigten müssen nun bis zu 4 % Eigenvorsorge auf-wenden, wenn sie ohne Sozialhilfebezug über die Runden kommen wollen.

Für die Unternehmerverbände und Versicherungskonzerne ist dies eine gute Lösung. Sie hatten schon immer gefordert, daß der Arbeitgeberanteil bei den Lohn(neben)kosten auf einen Höchstsatz begrenzt wird (11 %  im Jahr 2030). Ihre Lobby hat sich nun durchgesetzt.

Dies wird nun die Tür aufstoßen für andere Arbeitgeberforderungen, wie die Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe, die Begrenzung des Arbeitgeberbeitrages zur Kranken und Pflegeversicherung auf einen Höchstsatz wird folgen, ob Rot/Grün oder Schwarz/Gelb regiert.

Die Kleinen werden die Zeche für BSE und andere Schweinereien des Kapitals bezahlen.

Wann die deutschen Lohnabhängigen aus ihrem Dornröschenschlaf aufstehen, ist noch nicht abzusehen.

Aber vielleicht wirken die Kämpfe für den Erhalt der Rente ohne Abschläge mit 60 Jahren  in Frankreich und Argentinien für die Lohnabhängigen wie „Hallo Wach”.

Auf unsere Gewerkschaftsführungen kann man sich so gut wie vor 1933 verlassen, sie werden jeder Lohnsenkung, die der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kapitals dient, zustimmen.

Edmund Piniarski

 

Offener Leserbrief an die WAZ

Betr.: Berichterstattung über Aktionen, Demonstrationen und Unterricht gegen Rechtsextremismus

Vor ziemlich genau 10 Jahren hat der Regierungspräsident in Arnsberg einer Schule für Erwachsenenbildung(!) in Dortmund gegen das Votum der Schulkonferenz verboten, eine Einladung(!) der Gesellschaft für Christlich-jüdische Zusammenarbeit zum Thema „Was nun.....? der Schoß ist fruchtbar noch – Rechtsextremismus und Schulen” am Schwarzen Brett der Schule oder der Studierenden bekanntzugeben und Interessenten aus dem Kollegium(!) und der Studentenschaft den Besuch zu empfehlen.

Erwachsene Studierende und Kolle-gInnen – so argumentierte die Schulleitung und der Regierungspräsident in Arnsberg – würden durch die Empfehlung einer Einladung zum Thema Rechtsextremismus einer verbotenen „einseitigen Zielrichtung” ausgesetzt.

Die Bekanntgabe der Einladung durch ein Flugblatt am Schwarzen Brett, darum nämlich ging es letzten Endes, würde einen „Verstoß gegen den Grundsatz der Unparteilichkeit” der Schule darstellen.

Natürlich wussten alle LehrerInnen, dass die Schulleitung disziplinarrechtliche Maßnahmen  gegen zuwiderhandelnde KollegInnen einleiten würde.

Ins Rollen gebracht hat damals die Sache ein Kollege, der aus seiner aktiven Funktionärstätigkeit bei der NPD nie ein Hehl gemacht hat. Er monierte bei der Schulleitung die seiner Meinung nach unzulässige Einladung am Schwarzen Brett und bekam „Recht”.

An wievielen Schulen gab es wohl vergleichbare Rechtsprechungen? Wie gesagt – hier handelte es sich um eine Schule für Erwachsenenbildung und deren LehrerInnen! An „normalen” Schulen hätte die Einladung der Gesellschaft für Christlich-jüdische Zusammenarbeit wahrscheinlich erst gar nicht den Weg bis an ein öffentliches Schwarzes Brett gefunden.

Heute sollen LehrerInnen auch in Sachen Rechtsextremismus als Feuerwehr eingesetzt werden. Ihnen wird z.T. implizit oder direkt vorgeworfen, ihre Schüler nicht genügend über rechtsextremistische Gefahren aufgeklärt zu haben.

Vor 10 Jahren war der Handlungsbedarf schon genauso groß, nur wurden damals Lehrer bei Strafe gehindert, auch nur zu einem Vortrag über Rechtsextremismus einzuladen.

Bleibt die Frage, wieviele LehrerInnen auch heute noch gezwungen werden, mit Hinweis auf die Unparteilichkeit der Schule Rechtsextremismus als Teil des unterrichtlichen Pluralismus zuzulassen.

Oder hätte ich nach Auffassung des damaligen Regierungspräsidenten auf eine Demonstration gegen Rechtsextremisten etwa am 9. November hinweisen dürfen? Oder zu einer Veranstaltung – sicher sehr einseitig – zum Gedenken an die Schrecken der Reichspogromnacht? Oder dürfte heute in Nordrhein-Westfalen ein Lehrer oder die SMV eine Einladung der Gesellschaft für Christlich-jüdische Zusammenarbeit wie oben aushängen? Dürfte der NPD-Kollege wieder intervenieren und bekäme wieder Recht?

Wolfgang Dominik
10.11.2000

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