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Blockt die deutsche Wirtschaft?
Entschädigung für Zwangsarbeit
Setzt die deutsche Wirtschaft auf die „biologische Lösung?”


 

Was sich in der Frage Entschädigung für Zwangsarbeit abspielt, kann nur als Skandal bezeichnet werden. Die deutsche Wirtschaft nutzt jeden sich bietenden Anlaß, um die von ihr zugesagte Summe für die Entschädigung für Zwangsarbeit zurückzuhalten. So erhärtet sich die Meinung, daß die deutsche Wirtschaft auf die „biologische Lösung” setzt. Etwa 10 % der noch lebenden antragsberechtigten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sterben jährlich. Von den von der Wirtschaft zugesagten 5 Milliarden DM für den Fond fehlen bis zum Schreiben dieser Zeilen immer noch 1,4 Milliarden DM. Die bis jetzt angesammelten Gelder bringen jeden Tag fast 400.000,00 DM an Zinsen ein. Dies ist ein lukratives Geschäft, während die Menschen, die das Geld dringend benötigen, in Armut leben. Für die Zahlungsunwilligkeit wird immer wieder die Frage der Rechtssicherheit in den Vordergrund gerückt. Ein willkommener Anlaß war die Entscheidung der USRichterin Shirley Kram vom 24. Januar 2001, den Termin über die Zurückweisung der Sammelklage auf den 24. Februar 2001 zu vertagen, u.a. wurde dabei als Begründung angeführt, daß die deutsche Wirtschaft ihre Zusage, die Summe von 5 Milliarden DM bereitzustellen, noch nicht erfüllt hat. Bei dieser letzten Sammelklage geht es aber gar nicht um die Entschädigung von Zwangsarbeit, sondern um die Arisierung jüdischen Vermögens durch die deutschen Banken. Daß die Zahlungen von Entschädigung für die Arisierung aus dem gleichen Fond erfolgen, ist ebenfalls ein Skandal, da die Banken genügend Gewinne eingestrichen haben. Um die Entschädigung weiter hinauszuzögern, ist die Stiftungsinitiative sehr erfinderisch. Am 7. Februar 2001 hat die Rechtsabteilung der Stiftungsinitiative eine neue „Rechtsauffassung” der Wirtschaft vorgestellt. Außerdem fordert die Stiftungsinitiative, daß sie feststellen könne, wann Rechtssicherheit besteht.

Hierzu muß festgestellt werden, daß dies gegen das verabschiedete Entschädigungsgesetz und das abgeschlossene internationale Abkommen verstößt und daß die Rechtssicherheit alleine durch den Bundestag festgestellt werden kann. Eine Geste des guten Willens und ein Zeichen dafür, daß die deutsche Wirtschaft es ernst meint, wäre die Einzahlung des vorhandenen Geldes in den Fond. Jetzt muß der Deutsche Bundestag aktiv werden.

In Bochum sieht es auch nicht viel besser aus. Von den angeschriebenen Firmen durch die Industrie und Handelskammer Bochum sind gerade einmal 2 % der Stiftung beigetreten. Die Mehrheit der Bochumer Firmen, die einen Beitrag leisteten, sind erst nach 1945 gegründet worden.

Auch in Bochum muß durch die Politik Druck erzeugt werden. Auch die Politiker tragen Verantwortung. Der Rat der Stadt Bochum müßte aktiv werden. Zum einen muß der vom Rat gefaßte Beschluß vom 27. Januar 2000 mit Leben erfüllt werden, zum anderen sollte der Rat sich mit der Aufforderung an die Bochumer Firmen wenden, den Stiftungsfond zu unterstützen und auch auf kommunaler Ebene ihren Beitrag zur Entschädigung zu leisten. In Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer sollte eine Positivliste erstellt und der Öffentlichkeit übergeben werden.

Klaus Kunold

 

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