Unabhängige Sozialberatung- Beratungs- und Beschwerdestelle für Erwerbslose - Rottstr. 31, 44793 Bochum, Tel.: 460 169; Fax: 460 113; e-mail: Sozialberatung@sz-bochum.de Hilfestunden: Dienstag: 16.00 - 18.00; Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr
PRESSEMITTEILUNG : 31. Mai 2005, 19.00 Uhr, Soziales Zentrum
Infos für 1-Euro-Jober
Rechtlos - doch nicht ohne Rechte !
Eine Informationsveranstaltung
für 1-Euro-Jobber (und solche, die es werden wollen - oder gerade nicht) bietet
die "Unabhängige Sozialberatung" im "Sozialen Zentrum", Rottstr. 31 an. Ein
Rechtsanwalt, ein Sozialökonom und mehrere Berater und Beraterinnen informieren
ab 19.00 Uhr über alles, was bei diesen sogenannten "Mehraufwandsentschädigungsarbeitsgelegenheiten"
(MEA) für Betroffene zu bedenken ist. Weitere Informationen: Telefon 460 169.
Bei diesen sogenannten "Arbeitsgelegenheiten" sei vieles zu beachten, damit
die Betroffenen keine Nachteile haben, meint die Unabhängige Sozialberatung.
Diese unbezahlten Arbeitsgelegenheiten seien nur zulässig, wenn sie die Chancen verbessern, auf dem regulären Arbeitsmarkt eine Arbeit zu finden. Zuvor seien die persönlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Leistungsberechtigten zu erfassen ("Profiling") und eine Eingliederungsvereinbarung über die Maßnahme anzuschließen. Sie seien schließlich keine Zwangsmaßnahme, sondern eine "Kann-Leistung" und immer nachrangig zu sehen zu Vermittlung in reguläre Arbeit, in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder in geförderte reguläre Arbeitsverhältnisse. Sie sollen erst angeboten werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit ist zu begründen. Eine pauschale Anordnung ist nicht zulässig.
Die "Unabhängige Sozialberatung" meint dazu: "Der Bescheid zum Antritt einer solchen Arbeitsgelegenheit sollte unter den genannten Gesichtspunkten auf Vollständigkeit überprüft werden. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend muß die Tätigkeit zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Der Arbeitsplatz muß den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und zumutbar sein, die Personalvertretung muß einbezogen sein." Die Arbeit sei vom Gesetzgeber nicht als Gegenleistung für die gezahlte Unterhaltsleistung gedacht, sondern sei nur unter dem Gesichtspunkt der Vermittlung in reguläre Arbeit zulässig.
In Bochum würden jedoch
auch Hochschulabsolventen auf verwaisten Zivi-Stellen eingesetzt ("Kaffeekochen")
und Informatik-Spezialisten sich im Moorhühner-Jagen üben. Derartige "Qualifikationen"
würden sich bei zukünftigen Bewerbungen eher als negativ erweisen, da bereits
vorhandene Abschlüsse abgewertet würden. In Herne wird einem Maßnahme - Träger
sogar vorgeworfen, 1-Euro-Jobber im eigenen Hause als Bürokraft und als Dozent
einzusetzen. "Ist die Arbeit nicht zusätzlich, können die 1-Euro-Jobber sogar
eine reguläre Bezahlung dafür verlangen" meint dazu die Unabhängige Sozialberatung.
"Und bei unzureichender Qualifizierung kann eine angemessene Qualifizierungsmaßnahme
eingeklagt werden. Verantwortlich sind die Anbieter solcher Arbeitsgelegenheiten."
"Viele Erwerbslose bemühen sich um eine solche Stelle, um wenigstens ein paar
Euros zusätzlich zu haben," meint die Unabhängige Sozialberatung. "Das ist verständlich.
Sie sollten aber darauf achten, dass ihnen die entsprechende Arbeitsausstattung
gestellt wird und sie von der Haftung für ggf. entstehende Schäden freigestellt
werden. Sie sollten sich schriftlich über die Weisungsbefugnis ihrer Vorgesetzten
informieren lassen, um nicht in eine rechtliche Grauzone zu geraten. Schließlich
handele es sich ausdrücklich nicht um ein Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sinne."
In einzelnen Fällen könne ein Fahrtkostenzuschuss zusätzlich verlangt werden.
Mindestens zwei Tage Urlaub pro Monat stehen jedem zu.
"Vermittlung in reguläre Arbeit in Folge dieser Arbeitsgelegenheiten überschreitet
leider kaum den Promille-Bereich, es gibt ja keine Arbeit," meint die Unabhängige
Sozialberatung. "Eine Schnittstelle zur privaten Wirtschaft existiert kaum,
da diese Jobs zumeist in sozialen Betreuungsaufgaben und einfachen Hilfstätigkeiten
im öffentlichen Sektor angesiedelt seien. Hier würde es kaum zu "Klebeeffekten"
kommen: gegenüber der Notwendigkeit dieser Tätigkeiten verschließt die Gesellschaft
gerne die Augen, zum Teil werden sogar die gesetzlich vorgeschrieben Planstellen
nicht eingerichtet."
"Alleine in Bochum können die Kosten der 1-Euro-Jobs leicht die 10-Milionen-Marke
im Jahr überschreiten" meint die Unabhängige Sozialberatung. "Damit ließe sich
viel nachhaltig Sinnvolles einrichten."