Hausdurchsuchung in Bochum, wg. Brandanschlag

Dass Linke ins Visier der Fahndungsbehörden gelangen, ist wohl eine logische Konsequenz aus den gesellschaftlichen Bedingungen. Dass sich Staatsschutz & Co aufgrund abenteuerlicher Konstruktionen legitimieren, ist wohl auch nichts Neues. Jedoch stehen Hausdurchsuchungen im Ruhrgebiet nicht auf Tagesordnung und der Fall, der hier nun öffentlich gemacht werden soll, bringt die übliche Arbeitsweise des Repressionsapparates ganz gut auf den Punkt.

Die Fakten

Am 1.10.2000 werden 13 Brandsätze bei ZIMBO, einer großen Fleischwarenfabrik, deponiert und neun LKWs in Brand gesetzt, weil nicht alle zünden. ALF (Animal Liberation Front) bekennt sich zu dem Anschlag. Das Landeskriminalamt (LKA) nimmt die Ermittlungen auf. Ein Dreiviertel Jahr später, steht das LKA bei Janosch (Name geändert) auf der Matte. Das Konstrukt: Janosch arbeitete einen Monat vor dem Anschlag bei Zimbo, hat sich da als Vegetarier geoutet und kandidierte bei den StudentInnenparlarmentswahlen der Ruhr-Uni-Bochum für die Linke Liste (LiLi). Nach der Aussage des LKA-Beamten Eschmann befänden sich da die Leute, denen sie so etwas zutrauen würden.
Sie beschlagnahmten in Abwesenheit jeglicher Zeugen, auch der Betroffene war nicht zu Hause, einen Rechner, einen Kalender des Jahres 2000, ein Telefonverzeichnis und fünf Disketten. Auf den digitalen Medien sollen sich jedoch keine Texte oder Ähnliches befinden, die Aufschlüsse über andere Zusammenhänge zulassen, sondern lediglich Unikram. Zwei Wochen später konnte Janosch die Sachen beim Polizeipräsidium Bochum abholen, musste jedoch eine erkennungsdienstliche Behandlung über sich ergehen lassen, bei der kein Gen-Material genommen wurde. Janosch wurde freundlicherweise vom LKA-Beamten nach Hause gefahren, was ihm die Gelegenheit gab noch ein wenig über den Anschlag zu plaudern. Hier gab Janosch an, dass er zum ersten Mal das Kürzel ALF gehört habe und sich auch nicht vorstellen könnte, dass TierrechtlerInnen einen so kontraproduktiven Anschlag verüben könnten. An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Unschuldsbekundungen gegenüber den Bullen keinem nützen, außer den Bullen! Es ist ihnen egal, was Du sagst oder wie du die Aktion einschätzt. Für sie zählt nur, was sie der Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen auf den Tisch legen können und nur diese kann entscheiden, ob es sich aufgrund der Beweislage lohnt eine Hauptverhandlung zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft ist auch der einzige Ort, an dem es sich lohnen könnte eine Aussage zu machen.

§ 129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung)?

Ob nach § 129a ermittelt wird, ist nicht 100%ig sicher. Wir halten dies aber für wahrscheinlich. Es kostet sie nichts nach § 129a zu ermitteln. Ganz im Gegenteil: In den letzter Zeit macht der § 129a immer wieder als Ermittlungsparagraph von sich reden. Er erweitert die Befugnisse der Ermittlungsbehörden und macht es ihnen so einfacher sich Einblicke in unliebsame Zusammenhänge zu verschaffen.

Repression öffentlich machen!!!

Ihre Arbeitsweisen öffentlich zu machen, kann vor Repression schützen. So ist es möglich, dass andere solche Situationen im Kopf, am besten mit Vertrauten, durchspielen können und sich dann ein entsprechendes Verhalten vornehmen können, welches den Schergen ihre Arbeit so schwer wie möglich macht.

Weg mit § 129 und 129a!!!
Anna und Arthur halten's Maul!!!
Für gesellschaftliche Bedingungen, die Repressionsinstanzen überflüssig machen!!!

Referat für Grund- und Freiheitsrechte im AStA der Ruhr-Uni-Bochum