Einigkeit
Ausländische Listen gehen aufeinander zu
Es begann mit einem groben Schnitzer. Nicht nur, dass sich zu der traditionell gut besuchten Vollversammlung aller
ausländischen Studierenden (AVV) am 14. Dezember nur ca. 30 Leute zusammengefunden hatten, bei der Einladung
war zudem ein Formfehler unterlaufen, womit die AVV ungültig war. Das bedeutete, dass sie keine Vollmacht
hatte, den Wahlausschuss für die Wahlen zum Autonomen AusländerInnenreferat des AStA zu wählen.
Unerwarteterweise gab es dann aber doch noch ein positives Ergebnis. Die Anwesenden beschlossen nämlich, eineSatzungskommission
einzurichten, die sich um die zukünftigen Modalitäten der Durchführung der Wahlen Gedanken machen
sollte. Die Einrichtung hatte zwei Hintergründe: zum einen die neue Satzung der Studierendenschaft, zum anderen
die langjährigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden zu AusländerInnenreferats- Wahlen antretendenListen.
neue satzung
Schon
lange geplant, wurde dieses Jahr die neue Satzung der Studierendenschaft endlich beschlossen. Zwar ist sie noch
nicht offiziell in Kraft getreten, aber das Studierendenparlament hat sie im Dezember endgültigverabschiedet.
Größtes Novum: Die autonomen Referate, darunter auch das für ausländische Studierende, sind
erstmals als Bestandteil der Satzung verankert. U. a. sieht die Satzung vor, dass sich das Referat eineWahlordnung
gibt – weswegen das Abfassen einer solchen jetzt im Mittelpunkt der Tätigkeit der Satzungs-Kommission stand.
zwei listen
Vor drei Jahren hat die Internationale Liste erstmals die Wahlen
zum AusländerInnenreferat gewonnen. Bislang hatte ein breites Bündnis aus Studierenden mit türkischen,
kurdischen, afrikanischen und anderen Migrationshintergründen das Referat besetzt. Im Gefolge des ‚Machtwechsels‘
kam es zu heftigen Auseinandersetzungen, v. a. um die Frage der AStA- Deutschkurse, die schon immer von einem unabhängigen
Verein betreut wurden, was die neuen ReferentInnen gerne geändert hätten.
vom paulus zum saulus
Die neue Satzungskommission, deren vorläufige Tagungsergebnisse
von der AVV am 11.Januar beschlossen wurden, hat zunächst einen anderen der großen Streitpunkte beseitigt:
Die Definition von „AusländerIn" war v. a. deshalb umstritten gewesen, weil die zuletzt angewandte Handhabung,
wählen dürfe nur, wer einen nicht- deutschen Pass besitzt, ungünstig für kürzlich Eingebürgerte
war, die zwar noch von gesellschaftlicher Diskriminierung betroffen, nicht aber wahlberechtigt waren. Das aktive
Wahlrecht erhält nach der neuen Regelung jedeR, der oder die ein beliebiges amtliches Dokument vorweisen kann,
dass seinen/ ihren Migrationshintergrund belegt. Das passive Wahlrecht wurde ebenfallsgeändert: Auch NichtausländerInnen,
die sich für ausländische Belange engagieren wollen, können nun gewählt werden.
Größte Änderung ist aber die Einführung eines AusländerInnen- Rates, die eine echte qualitative
Verbesserung bedeutet. Dieser Rat wird, wie z. B. das Studierendenparlament auch, proportional nach den erhaltenen
Stimmen von den Listen besetzt und übt Kontroll- und Beratungsfunktion dem AusländerInnenreferat gegenüber
aus, das nach wie vor von der Sieger- Liste komplett besetzt werden wird. Bemerkenswerterweise hat die Satzungskommission
aber sogar eine unverbindliche Empfehlung ausgegeben, derzufolge auch das Referat selbst im Listenproporzbesetzt
werden soll. Ob sich dieser Vorschlag durchsetzen wird, der bedeuten würde, dass zwei Listen, die sich bislang
spinnefeind waren, in Zukunft direkt zusammenarbeiten, wird man aber wohl erst nach den Wahlen, die vom 6. bis
8. Februar stattfinden werden, wissen. Die Mitglieder der Satzungskommission jedenfalls waren sich in diesem Punkt
bislang uneinig.
hmk