Freitag 31.05.19, 07:13 Uhr
Mietenanstieg wird gebremst
Ab Samstag wird der Mietenanstieg in Bochum gebremst. Denn am 1. Juni tritt die neue Kappungsgrenzenverordnung der Landesregierung in Kraft. Sie löst die bestehende Verordnung ab, die noch aus Zeiten der Regierung Kraft stammt und am 31. Mai ausläuft. Ein wesentlicher Unterschied: Die alte Verordnung galt nicht in Bochum, die neue tut es. Die Kappungsgrenzenverordnung senkt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis von 20 auf 15 % in drei Jahren. Das heißt: Ab dem 1. Juni dürfen Mieten in Bochum nur noch um 15 % in drei Jahren, also durchschnittlich 5 % pro Jahr steigen. Zusätzlich ist nach wie vor die ortsübliche Vergleichsmiete, die im Mietspiegel steht, als Obergrenze zu beachten. mehr…