Keine Infos aus dem Repressionsbereich
Am gestrigen Montag hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen dargelegt, dass BürgerInnen keinerlei Recht auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW haben, wenn es sich um Repressionsmaßnahmen der Polizei handelt. Genau darum ging es. Die Polizei hatte bei einer Großdemonstration gegen einen NPD Aufmarsch am 1. Mai in Bochum mehrere Hundert Menschen über länger als 6 Stunden eingekesselt, festgehalten und etliche Strafanzeigen erstattet. Am 19. Juni gab es einen besonders brutalen Übergriff der Polizei in eine völlig friedliche Demonstration, die sich gegen den Auftritt einer rechten Politsekte (DASKUT) wandte. Ein Vierteljahr später hatte eine Bochumer Bürgerin einen Antrag auf Übermittlung von Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW gestellt. Sie wollte u. a. wissen, wie viele Personalienfeststellungen durchgeführt, wie viele Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden und wie viele davon zur Anklageerhebung führten. Die Polizei hatte eine Beantwortung der Fragen abgelehnt. mehr…