Samstag 20.04.19, 17:49 Uhr

Karfreitägliche Tanzpremiere in NRW


Die Riff-Halle am Karfreitagabend: Etwa 60 der 300 BesucherInnen enterten die Tanzfläche

In der Riff-Halle im Bermuda-Dreieck kam es gestern tatsächlich zur karfreitäglichen Tanzpremiere in NRW. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet an sogenannten stillen Feiertagen – wie Karfreitag -alle Unterhaltungsveranstaltungen und erwähnt ausdrücklich das Tanzverbot. Auch die Aufführung von mehr als 700 Filmen ist an diesen Tagen verboten. Die Initiative Religionsfrei im Revier führt als Protest gegen diese klerikale Bevormundung seit sieben Jahren trotz anfänglichen Verbotes am Karfreitag den Film das „Leben des Brian“ vor. Gegen ein von der Stadt verhängtes Bußgeld wurde durch alle Instanzen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte aber eine Entscheidung mit den Begründung ab, dass die Initiative die Möglichkeit ausgelassen habe, eine Ausnahmegenehmigung für die Vorführung des Films zu beantragen In der Begründung der Ablehnung beschriebt das Bundesverfassungsgericht, warum ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gute Chancen auf Erfolg hätte.
Die zuständige Bezirksregierung in Arnsberg folgte im letzten Jahr dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes und genehmigte die Vorführung des Films. Die Initiative ging einen Schritt weiter und beantragte in diesem Jahr die Vorführung des Films mit anschließendem Tanz. Auch dieses Mal gab es zur Empörung des Bistums Essen eine Genehmigung. Nach dem Film und dem „Wort zum Karfreitag“ vom Michael Schmidt-Salomon, stapelten die BesucherInnen ihre Stühle an den Rand der Halle und DJAMMEH heizte zum wahrscheinlich ersten legalen öffentlichen Tanz an einem Karfreitag in NRW ein.
Einige ungläubige BesucherInnen wollten es erst nach einiger Zeit wahr haben: Weder Ordnungsamt noch Polizei griffen ein.