Donnerstag 31.05.18, 12:16 Uhr

Geplante AnKER-Zentren verletzen elementare Rechte von Minderjährigen


Anlässlich des morgigen Internationalen Kindertages schreibt der Flüchtingsrat NRW: »Die  Arbeits- und Beratungspraxis der Flüchtlingsräte zeichnen bundesweit ein klares Bild: Die Unterbringung von Kindern in großen Sammelunterkünften gefährden das Wohl der dort lebenden Kinder und verletzen elementare Rechte von Minderjährigen. Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, wie es CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, ist zu begrüßen. Überzeugen kann der Ansatz allerdings nur, wenn dieser auch diskriminierungsfrei für alle Kinder gilt – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.
Bereits jetzt ist der Alltag der Kinder und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Transitzentren, die als Vorbild der AnKER-Zentren dienen sollen, jedoch oft geprägt von beengten Wohnverhältnissen, fehlender Privatsphäre, dem Ausschluss von der Regelschule, unzureichender gesundheitlicher Versorgung sowie vom Nichtstun, vom Warten und dem Miterleben von Gewalt. Abschiebungen, die zum Teil mitten in der Nacht durchgeführt werden, sorgen für eine Situation der Schutzlosigkeit und Angst. Sachleistungsversorgung, fehlende Therapieangebote und mangelnde Hygiene in überlasteten Sanitärbereichen verschärfen vielerorts die Situation.
Innen- und Heimatminister Horst Seehofer plant die Isolation und Diskriminierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch das Sondersystem der AnKER-Zentren weiter voran zu treiben.
In den AnKER-Einrichtungen sollen die Aufnahme, die Alterseinschätzung von unbegleiteten Minderjährigen, Asylverfahren und die Abschiebung nach Ablehnung eines Asylantrages gebündelt werden. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge droht damit eine Unterbringung in Einrichtungen für und mit (fremden) Erwachsenen bis zu ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter.
Dies widerspricht dem Minderjährigenschutz sowie dem Primat der Kinder- und Jugendhilfe und ist mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren. Darüber hinaus sollen unbegleitete Minderjährige, deren Minderjährigkeit nicht anerkannt wird, und begleitete Kinder und Jugendliche bis zu 18 Monaten oder länger in den AnKER-Einrichtungen verbleiben müssen. (Schutz)Standards, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten, werden nicht berücksichtigt.
Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRWerklärt dazu:
„Landesaufnahmeeinrichtungen sind kein geeigneter Ort für Kinder. Viele von ihnen waren bereits in ihrem Herkunftsland und auf der Flucht ausgrenzenden und traumatisierenden Erlebnissen ausgesetzt. Um dies in Deutschland nicht fortzusetzen, muss Kindern ein „normales Alltagsleben“ ermöglicht werden, welches nur in einer Kommune stattfinden kann. Minister Dr. Stamp sollte in seiner Funktion als Minister für Kinder dem Kindeswohl höchste Priorität einräumen und sich schon allein aus diesem Grund gegen das Konzept von AnKER-Zentren wenden. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Familien so schnell wie möglich einer Kommune zugewiesen werden und auch zukünftig unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erst gar nicht in Landesaufnahmeeinrichtungen kommen“.
Die Landesflüchtlingsräte, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL fordern die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie ihr Wohl in allen flüchtlingspolitischen Erwägungen diskriminierungsfrei zu gewährleisten und die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen zu forcieren.
Die Organisationen fordern daher alle Bundesländer auf, sich nicht am Pilot-Projekt der AnKER-Zentren zu beteiligen.«