Samstag 07.04.18, 11:26 Uhr

Kopftuchverbot und Religionsmündigkeit


Das NRW-Integrationsministerium regt ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an. Begründet wird dies mit der Religionsmündigkeit, die erst mit 14 Jahren erreicht wird. Der Bochumer Altlinke und Krimiautor Reinhard Junge meint dazu: »Religionsmündigkeit beachten? Gute Idee. Aber nicht nur bei Muslimen! Was ist mit der Taufe, gegen die Kinder sich nicht wehren können? Was ist mit dem Morgengebet in konfessionellen Kitas und Schulen? Was ist mit Kommunion und Beichte, Konfirmationsunterricht, Zwangsbeschneidung? Bin gespannt, ob die NRW-Landesregierung den Mut zur Gleichbehandlung aufbringt.«