Mittwoch 22.11.17, 16:19 Uhr
GEW Bochum stelltt Antrag zum Gewerkschaftstag

Für eine solidarische Krankenversicherung


Am Samstag, 25. November findet der Gewerkschaftstag der GEW NRW in Duisburg statt. Aus Bochum werden neun Delegierte anreisen. Im Gepäck haben sie einen Antrag zur solidarischen Krankenversicherung. Die Bochumer GEW möchte ein Signal an die Landesregierung setzen, dass sich auch Beamtinnen und Beamte ohne finanzielle Mehrbelastung gesetzlich versichern können. Bisher sind sie meist zusätzlich zur vom Land gezahlten Beihilfe privat versichert. Wenn sie sich gesetzlich versichern, bekommen sie keinerlei Zuschuss vom Land und müssen den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil tragen. Durch diesen finanziellen Nachteil gibt es praktisch keine freie Wahl der Krankenversicherung. Andreas Wittmann, Initiator des Antrags stellt klar: „Im Sinne einer gerechteren Lastenverteilung der gesamtgesellschaftlichen Gesundheitskosten darf das Beihilfesystem nicht verhindern, dass Beamt*innen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehören.“

Ausgehend von der Entwicklung in Hamburg, wo junge Beamt*innen nun bald die Wahl haben, zwischen einer Mitgliedschaft in der GKV oder in den privaten Krankenkassen, soll auch in NRW eine entsprechende Initiative ins Leben gerufen werden. Vom Arbeitgeber soll wahlweise der halbe Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – wie bei Tarifbeschäftigten – übernommen werden.
Andreas Wittmann erläutert beispielhaft, warum das Krankenversicherungssystem solidarischer gestaltet werden sollte: „Insbesondere kinderreiche Familien oder chronisch Kranke werden in den privaten Krankenkassen benachteiligt, dem ist entgegenzutreten.
Wenn freiwillig oder auf Grund eine Ablehnung (beispielsweise durch zu hohe Risikozuschläge) durch die privaten Anbieter eine Mitgliedschaft in der GKV auftritt, führt dieses meisten zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen.
Verbeamtete und tarifbeschäftigte Kolleg*innen sollten in der Frage der Gesundheitskosten gleichbehandelt werden. Denn so ist ein einheitlicher Leistungskatalog für verbeamtete und tarifbeschäftigte Kolleg*innen möglich. Die GKVs werden durch die durchschnittlich höheren Gehälter der verbeamteten Kolleg*innen finanziell gestärkt.
Das bisherige Abrechnungssystem aus Beihilfe und privater Krankenversicherung belastet viele ältere und chronisch kranke Kolleg*innen. Dieses Problem verschärft sich in einer immer älter werdenden Gesellschaft zunehmend. Beispielsweise können demente Kolleg*innen nicht die Kontrolle über die abgerechneten Leistungen behalten. In der Regel wird diese Tätigkeit durch Familienmitglieder geleistet, die häufig mit der Pflege ihrer Angehörigen schon sehr belastet sind.“