Dienstag 21.11.17, 15:39 Uhr

Ein Urteil gegen politische Arroganz


Die Bochumer Linke begrüßt die heutige Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofs und schreibt:  »Das Landesverfassungsgericht in Nordrhein Westfalen hat nach der Klage der Linken NRW die Sperrklausel von 2,5 Prozent bei Kommunalwahlen fallengelassen.  Aus diesem Anlass erklärt der Kreissprecher der Bochumer Linken, Amid Rabieh:„Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der SPD, CDU und Grünen im Landtag, die mit ihrem Versuch, die politischen Rechte der Bürger*innen in den Kommunen einzuschränken, krachend gescheitert sind. Die erst 2016 eingeführte Sperrklausel sollte angeblich die Arbeit der Politiker*innen der großen Parteien vor Ort erleichtern. Ein solches Politikverständnis verdeutlicht ihre ganze Arroganz. 
Wenn in den Kommunen die Stimmen unberücksichtigt bleiben sollen, die nicht an die großen Parteien gehen, dann zeugt das von einem falschen Demokratieverständnis.  Die Linke hat aus Prinzip geklagt, da die Sperrklausel uns selber in NRW nur in einer Handvoll von Fällen beträfe. Auch die Bochumer Linke wäre von einer Sperrklausel nicht betroffen.
Wir scheuen die inhaltliche Auseinandersetzung mit den politischen Konkurrenten nicht und begrüßen die Stärkung der Demokratie vor Ort.“