Donnerstag 16.11.17, 14:42 Uhr
Die IG Metall fordert:

Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit


Am heutigen Donnerstag, den 16. November starten die Tarifverhandlungen für die Metall- und Elektroindustrie in NRW. Die IG Metall fordert für die rund 700.000 Beschäftigten eine Anhebung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen von 6 Prozent vor sowie eine Wahloption bei der Arbeitszeit. Beschäftigte sollen danach ihre Arbeitszeit ohne Begründungszwang auf bis zu 28 Stunden in der Woche für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten reduzieren und anschließend wieder auf ihre frühere Arbeitszeit zurückkehren können. „Wir wollen mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit für alle Beschäftigten erreichen. Bisher geht die Flexibilisierung der Arbeitszeit in den Betrieben einseitig zu Lasten der Beschäftigten. Damit wollen wir Schluss machen. Flexibilität darf keine Einbahnstraße sein“, sagte Eva Kerkemeier, 1. Bevollmächtigte, IG Metall Bochum-Herne.

Weiter heißt es in der Erklärung der IG Metall: »Bei ihrer Forderung nach 6 Prozent mehr Geld stützt sich die IG Metall auf die guten Wirtschaftsdaten. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen für 2017 und 2018 von einem stabilen Wachstum aus. Zuletzt haben die Forscher in ihrem Herbstgutachten ihre Prognose für das kommende Jahr noch weiter angehoben. Sie erwarten einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2 Prozent. Haupttreiber des Wachstums ist wie schon in den vergangenen Jahren der private Konsum – als Folge der gestiegenen Kaufkraft, zu der die Tariferhöhungen der IG Metall maßgeblich beigetragen haben.
Auch die Metall- und Elektroindustrie ist in guter Verfassung. Auslastung und Renditen haben deutschlandweit Rekordniveau erreicht. Laut einer Befragung des Ifo-Instituts rechnen die Unternehmen damit, dass die Produktion weiter steigen wird. Auch in NRW gibt es einen Zuwachs der Produktion „Zur Zurückhaltung gibt es angesichts dieser Prognosen keinen Grund. Im Gegenteil: Die Wirtschaftsdaten sind eine gute Grundlage, um Entgeltsteigerungen für die Beschäftigten durchzusetzen“, erklärt Eva Kerkemeier, 1. Bevollmächtigte in Bochum-Herne. „Mit unserer Forderung nach 6 Prozent setzen wir unsere verlässliche Tarifpolitik fort.“
Mit ihrer Forderung nach einer Wahloption auf Reduzierung der Arbeits-zeit will die IG Metall mehr Flexibilität für die Beschäftigten erreichen. Zwar sind die Arbeitszeiten in den letzten Jahren immer flexibler geworden, allerdings vor allem zum Vorteil der Unternehmen. Eine Befragung der IG Metall unter bundesweit 680.000 Beschäftigten zeigt, dass diese mehr Planbarkeit und mehr Selbstbestimmung über ihre Arbeitszeit und damit mehr Freiheit bei der Gestaltung des eigenen Lebens haben wollen.. 82 Prozent würden gerne vorübergehend kürzer arbeiten. 89 Prozent wünschen sich, dass sie ihre Arbeitszeit kurzfristig an ihre Bedürfnisse anpassen können.
Diese Wünsche greift die IG Metall mit ihrer Forderung auf. Arbeitszeiten müssen zum Leben passen. Die Mitglieder der IG Metall sollen einen individuellen Anspruch darauf bekommen, ihre Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden in der Woche zu reduzieren, bis zu zwei Jahre lang. Dies kann bedeuten, dass sie jeden Tag etwas kürzer arbeiten, dass sie einen Tag in der Woche frei bekommen, dass sie zusätzliche Freischichten nehmen können oder auch eine längere Auszeit am Stück. Dieser Anspruch schließt ein, dass die Beschäftigten im Anschluss wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren – anders als bei der gesetzlichen Teilzeit, bei der es kein Recht zur Rückkehr auf Vollzeit gibt.
„Die Wahloption auf kürzere Arbeitszeit ist auch für Unternehmen gut, weil sie dadurch attraktiver werden – etwa für Arbeitnehmer, die Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen haben“, betont Eva Kerkemeier      1. Bevollmächtigte. „Wer sich heute als Arbeitgeber modernen Arbeitszeitinstrumenten verweigert, der wird morgen ohne Fachkräfte dastehen. Daher ist es wichtig, tariflich geregelte Ansprüche auf flexible Arbeitszeiten anzubieten, die sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebensphasen der Beschäftigten orientieren.“
Die Friedenspflicht der Tarifverträge endet an Silvester, Warnstreiks wären damit ab 1. Januar möglich.«