Montag 26.06.17, 21:03 Uhr

Unterstützung von Folterüberlebenden


Anlässlich des Internationalen Tags zur Unterstützung von Folterüberlebenden fordert die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum (MFH) die Bundesregierung auf, ihrer Verpflichtung gegenüber Geflüchteten, die als Folterüberlebende hier leben, gerecht zu werden und schreibt: »Folterüberlebende gelten gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie als besonders Schutzbedürftige, doch werden sie in Deutschland in der Regel nicht als solche behandelt. Sie müssen unter miserablen Lebensbedingungen hausen, auf ihre psychische Situation wird selten Rücksicht genommen und die EU und Deutschland ignorieren immer häufiger das Non-refoulment-Gebot, das untersagt Menschen in das Land abzuschieben, wo ihnen erneut Folter droht.
In Asylverfahren werden Folterüberlebende oft nicht als solche anerkannt – aufgrund fehlender Beweise oder des Vorwurfs der Unglaubhaftigkeit der vorgebrachten Aussagen. Auf die psychologischen Hintergründe, die es erschweren, über das Erlittene zu sprechen, gehen die Behörden selten ein.
„Während das gesundheitliche Regelsystem dem Thema häufig fachlich nicht gewachsen ist, arbeiten Psychosoziale Zentren wie die MFH Bochum, die sich darauf spezialisiert haben, Folterüberlebende zu behandeln, dauernd am Rande der Prekarität“, so Christian Cleusters, Geschäftsführer der MFH. Ein wesentliches Instrument für die Finanzierung solcher Zentren ist der United Nations Voluntary Fund for Torture Victims (UNVFVT), in den die Unterzeichnerstaaten der Anti-Folterkonvention freiwillig einzahlen. In den vergangenen Jahren wurden die finanziellen Mittel für den Fonds immer weiter gekürzt und somit auch der Zugang für Folterüberlebende zu Rehabilitation und rechtlicher Beratung erschwert.
Die MFH fordert daher von der Bundesregierung:

  • eine verbindliche Amtsermittlungspflicht, der das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei Hinweisen auf Folter nachgehen muss;
  • die Finanzierung von interdisziplinären Gutachten zu Folterfolgen nach dem UN-Standard des Istanbul-Protokolls zur Verwendung im Asylverfahren und im Kampf gegen Straflosigkeit der TäterInnen;
  • die besondere Situation von Folterüberlebenden, die als Geflüchtete hier sind,  anzuerkennen und sie entsprechend zu behandeln;
  • das Non-refoulment-Gebot zu achten;
  • die Zahlungen an den UNVFVT zu erhöhen und sich international dafür einzusetzen, dass auch andere Staaten mehr einzahlen, um so den Zugang zu Rehabilitation zu verbessern.«