Montag 26.06.17, 21:52 Uhr

Schauspielhaus verweigert Zulagen


MitarbeiterInnen des Schauspielhauses klagen auf Nachzahlung von Ortszuschlägen für Nacht- und Feiertagsarbeit. Die WAZ hatte darüber berichtet. Ver.di erklärt nun in einer Mitteilung: »Schon seit 2005 hat das Schauspielhaus Bochum die örtliche Zulage (Theaterbetriebszulage) nicht mehr an die allgemeinen Tarifsteigerungen angepasst. Dass dies zu Unrecht und zu Lasten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschah, wurde vom Arbeitsgericht Bochum und dem Landesarbeitsgericht Hamm unterstützt. Das Schauspielhaus Bochum ist tarifgebunden und bezahlt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst. Um die Zuschlagszahlung zu vereinfachen und im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse des Theaterbetriebs erhalten Beschäftigte im Schauspielhaus eine örtliche Zulage. Diese geht zurück auf eine Örtliche Dienstordnung aus dem Jahre 1942, deren Anwendung im Nachhinein immer wieder schriftlich bekräftigt wurde. Anlass der gerichtlichen Auseinandersetzung war das „Einfrieren“ der Zulage der Höhe nach seit Inkrafttreten des TVöD im Oktober 2005.

„Dass die Zulage seit 2005 nicht mehr erhöht und an die allgemeinen tariflichen Steigerungen angepasst wurde, hielten wir schon seit längerem für rechtswidrig.“, so Pamela Strutz, Gewerkschaftssekretärin im ver.di Bezirk Bochum-Herne. „Im Juni 2016 führten wir die erste Klage vor dem Arbeitsgericht Bochum, das uns in dieser Auffassung Recht gab.“
Die versagten Erhöhungen belaufen sich auf eine Gesamtsumme von rund 7000 Euro brutto pro Beschäftigen. Davon sind Beträge vor dem Jahr 2014 möglicherweise bereits verfallen. „Jede Kollegin und jeder Kollege des Schauspielhauses hat also bereits seinem Arbeitgeber etwa 4.500 Euro brutto geschenkt, die das Schauspielhaus nachträglich nicht mehr zahlen muss.“, bemerkt Pamela Strutz. „Das Einfrieren der Zulage war eine bewusste Entscheidung der Leitung des Schauspielhauses. Von „Vergessen“ kann da wohl kaum die Rede sein.“«