Mittwoch 26.04.17, 16:51 Uhr
Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung von ver.di

Verkaufsoffener Sonntag am 30.4. gekippt 1


Mit Beschluss vom 25. April hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den am 30.04. geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Bochum anlässlich des Maiabendfestes untersagt. Das Gericht ist damit der Rechtsauffassung von ver.di vollumfänglich gefolgt. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres – rechtzeitig vor Erlass der Verordnung – hatte die Gewerkschaft der Ordnungsbehörde und dem Rat der Stadt ihre Rechtsauffassung ausführlich mitgeteilt. „Leider haben die Stadt und der Rat unsere rechtlichen Bedenken komplett ignoriert und sehenden Auges eine rechtswidrige Sonntagsöffnung erlassen“, erklärt der für den Handel zuständige Gewerkschaftssekretär Michael Sievers. „Die Stadt sollte nun die kommenden geplanten verkaufsoffenen Sonntage überdenken.“ „Es ist bedauerlich, dass die Stadt nicht frühzeitig auf unsere rechtlichen Bedenken eingegangen ist. Damit hätte es nicht zu einer Situation kommen müssen, in der ein Sonntag kurzfristig vom Gericht untersagt wird, “ ergänzt die Geschäftsführerin des ver.di Bezirks Bochum – Herne, Gudrun Müller.


Ein Gedanke zu “Verkaufsoffener Sonntag am 30.4. gekippt

  • Wolfgang vom Ubu

    Ich bin Einzelunternehmer ohne Personal in meiner Antiquariatsbuchhandlung Ubu und danke ver.di und freue mich, dass das Gericht dem Gewerkschaftsantrag gefolgt ist. Weiter so ! Sechs Tage in der Woche reichen dicke zum Verkaufen und zum Einkaufengehen.
    Sonntagsruhe ist super. Noch besser wäre es, wenn die Sonntage auch autofrei wären .

Kommentare sind geschlossen.