Mittwoch 01.03.17, 15:21 Uhr

Sichere??? Herkunftsstaaten


Der Flüchtlingsrat NRW schreibt: »Acht Staaten werden von Bundestag und Bundesrat pauschal als „sicher“ eingestuft. Auf welcher Grundlage erfolgt die Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“? Welche Folgen hat die Zuschreibung „Flüchtling aus sicherem Herkunftsstaat“ für die individuellen Anerkennungs- und Bleiberechtschancen? Diesen Fragen möchten wir auf den Grund gehen. Am Mittwoch, den 8. März um 19 Uhr im Bahnhof Langendreer lautet das Thema: „Das Konzept ’sicherer Herkunftsstaat‘: Rechtliche Hintergründe und ihre Bedeutung für die Asylverfahren betroffener Flüchtlinge“. Die Festlegung von „sicheren Herkunftsstaaten“ bedeutet für Flüchtlinge aus diesen Ländern massive Einschränkungen im Asylverfahren. Es bestehen kaum Chancen, als Flüchtling anerkannt zu werden. Im Rahmen der Veranstaltung werden die Ursprünge, Hintergründe und die geplante Ausweitung des Konzepts der „sicheren Herkunftsstaaten“ dargelegt. Dazu haben wir Manuel Kabis eingeladen, der als Fachanwalt für Asylrecht anhand des Konzepts „sicherer Herkunftsstaat“ die rechtlichen Einschränkungen und rechtlichen Möglichkeiten für Flüchtlinge aus „sicheren Herkunftsstaaten“ erläutern wird.