Mittwoch 15.02.17, 14:19 Uhr
450-Euro-JobberInnen müssen zwei Stunden weniger arbeiten

Augen auf beim Mindestlohn


Wer in Bochum einen Minijob hat und dabei den Mindestlohn bekommt, soll die letzte Lohnabrechnung besonders genau prüfen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Der Grund: Zum Januar ist der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro gestiegen. „Für geringfügig Beschäftigte heißt das: entweder weniger arbeiten – oder mehr verdienen“, erklärt NGG-Geschäftsführerin Yvonne Sachtje. Eine 450-Euro-Kraft müsse zwei Stunden pro Monat weniger arbeiten, um auf den gleichen Verdienst zu kommen, so Sachtje. Mindestlohn-VerdienerInnen mit zehn Wochenstunden stünden am Monatsende knapp 14 Euro mehr zu.
Nach Angaben der Arbeitsagentur gab es in Bochum zuletzt rund 33.400 geringfügig Beschäftigte – 3.820 davon allein im Gastgewerbe. „Die Gastro-Beschäftigten müssen jedoch mehr als die gesetzlichen 8,84 Euro bekommen. Ihnen stehen neun Euro pro Stunde zu“, betont Sachtje. Denn für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe hat die NGG im vergangenen Jahr einen speziellen Branchenmindestlohn durchgesetzt. „Köche, Kellner & Co. sollten ihre letzte Lohnabrechnung daher besonders genau prüfen“, rät die Gewerkschaft.
„Allzu oft gilt der Mindestlohn leider nur auf dem Papier“, sagt Sachtje. „Noch immer tricksen viele Chefs, obwohl das illegal ist.“ So kam eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Ergebnis: Im Jahr 2015, als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, verdiente knapp die Hälfte der MinijobberInnen weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro.