Dienstag 03.01.17, 10:19 Uhr
Ver.di: beantragte verkaufsoffene Sonntage nicht zustimmungsfähig

Gerichte verlangen strenge Kriterien


Für 2017 hat der Einzelhandelsverband (EHV) in Abstimmung mit den Werbegemeinschaften die Ausnahmeerlaubnis  für zahlreiche verkaufsoffene Sonntage in Bochum  beantragt. Anlässlich der Anhörung der Sozialpartner (Gewerkschaft, Kirchen, IHK u.a.), die im Rahmen des ordnungsbehördlichen Genehmigungsverfahrens Ende 2016 stattgefunden hatte, hält die Gewerkschaft ver.di die beantragten Sonntagsöffnungen für nicht zustimmungsfähig und lehnt sie daher ab. „Nach ausgiebiger rechtlicher Prüfung der Anträge und der Konzepte kommen wir zu dem Schluss, dass die beantragten Sonntagsöffnungen für 2017 in Bochum in der jetzigen Form durch den Rat der Stadt Bochum nicht genehmigt werden sollten, da sie rechtlich unzulässig sind“, erklärt der für den Handel zuständige Gewerkschaftssekretär Michael Sievers. „Die aktuellen Urteile der Verwaltungsgerichte legen schließlich sehr strenge Kriterien an die Ausnahmegenehmigung von der Sonntagsruhe an“, ergänzt Gudrun Müller, Geschäftsführerin im ver.di Bezirk Bochum-Herne. „Deshalb empfehlen wir dringend der Bochumer Ordnungsbehörde sowie dem Rat der Stadt das geltende Recht zu beachten.“

Insgesamt geht es um 10 Anlässe für das Jahr 2017,  zu denen eine Sonntagsöffnung erfolgen soll. Aus der Sicht von ver.di enthält der Antrag des EHV gravierende rechtliche Mängel und müsse allein schon deshalb abgelehnt werden. So fehle es z.B. an  der fundierten Darlegung des Besucherinteresses am jeweiligen geplanten verkaufsoffenen Sonntag einerseits und den anlassgebenden Veranstaltungen andererseits. Darüber hinaus enthalte der Antrag keine Informationen über das Verhältnis von freigegebenen Verkaufsflächen zu den Veranstaltungsflächen. Eine Sonntagsöffnung sei aber nur dann zulässig, wenn eine Veranstaltung ohnehin stattfindet und selbst einen erheblichen Besucherstrom auslöst und nicht umgekehrt die Ladenöffnung, den Hauptgrund für den Besucherstrom darstellt.  Die Ladenöffnungen dürften lediglich „begleitenden“ Charakter zur Hauptveranstaltung haben.

Die Gewerkschaft ver.di fordert daher die Mitglieder im Rat der Stadt Bochum auf, geltendes Recht zu beachten und die beantragten Sonntagsöffnungen für 2017 nicht zu genehmigen. „Sollte der Rat die verkaufsoffenen Sonntage dennoch entsprechend dem vorliegenden Antrag beschließen, behalten wir uns eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnung vor“, so Sievers weiter und ergänzt: „Die für 2017 geplanten Veranstaltungen können schließlich auch ohne Ladenöffnung stattfinden.“