Donnerstag 20.10.16, 19:59 Uhr
Vertreibung aus Bochum nach dem Integrationsgesetz

Stadt räumt Härtefall-Regelung ein


In einer Presseerklärung der Stadt Bochum heißt es: »Etwa 800 Flüchtlinge sind möglicherweise verpflichtet, aus Bochum wegzuziehen. Das ergibt sich aus dem neuen Bundes-Integrationsgesetz. Aber: Das Aufenthaltsgesetz sieht eine Prüfung von Härtefällen vor. Das Ausländerbüro der Stadt Bochum und das Jobcenter in Bochum haben jetzt ein Verfahren zur Bearbeitung dieser Anträge abgestimmt.
Ein Großteil der Menschen, die nach der Anerkennung als Flüchtling zwischen dem 1. Januar und 5. August aus einem anderen Bundesland nach Bochum gezogen sind, beziehen aktuell Leistungen vom Jobcenter Bochum. Das am 6. August in Kraft getretene Integrationsgesetz schreibt vor, dass für diese Menschen eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme in dem Bundesland gilt, in dem sie das Asylverfahren durchlaufen haben und wo ihnen die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft ausgesprochen wurde. Dort müssten sie auch Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen. Dies bedeutet, dass nach Ablauf der Leistungen des Jobcenters Bochum eine Rückkehr in das ursprünglich zuständige Bundesland erfolgen muss.
Sehr viele Flüchtlinge haben die Zeit in Bochum für genau das genutzt, was von ihnen erwartet wird: Sie integrieren sich in die Gesellschaft. Kinder besuchen Schulen und Kindergärten, Jugendliche und Erwachsene nehmen an Integrationskursen teil. Im Laufe des Jahres 2016 hat das Jobcenter vielen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zugewiesen.
Um diese positiven Effekte nicht zu gefährden, können Menschen einen Antrag beim Ausländerbüro stellen, um von der neuen Verpflichtung zur Wohnsitznahme befreit zu werden. Sie könnten damit als Härtefall anerkannt werden, in Bochum bleiben und ihre Bemühungen um Integration nahtlos fortsetzen.
Da für viele Flüchtlinge in Bochum die Leistungen des Jobcenters in den nächsten Wochen auslaufen, haben das Ausländerbüro und das Jobcenter ein Verfahren abgestimmt, mit dem sie zeitnah über die aktuelle Situation sowie die notwendigen Schritte informieren. Das Jobcenter versendet die Schreiben in den nächsten Tagen – mit dem Hinweis, dass Flüchtlinge durch das Ausländerbüro das Vorliegen einer besonderen Härte prüfen lassen können. Jedem steht es zudem frei, auch vor Erhalt des Schreibens Kontakt mit der Rechtsstelle des Ausländerbüros aufzunehmen um seinen Einzelfall prüfen zu lassen.«