Donnerstag 13.10.16, 13:45 Uhr
Auch Mieterverein Bochum fordert Zweckentfremdungssatzung

Warten löst keine Probleme 1


Auf den Wohnungsmärkten des Ruhrgebiets, auch in Bochum, wiederholt sich derzeit ein Ärgernis aus den 80er Jahren: Zahlreichen Menschen, die händeringend bezahlbaren Wohnraum suchen, steht eine relativ hohe Zahl an leer stehenden Wohnungen gegenüber, die von ihren Eigentümern dem Markt entzogen werden. Der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V. fordert deshalb seit geraumer Zeit, Zweckentfremdung von Wohnraum wieder entschiedener zu bekämpfen. Inzwischen findet diese Forderung immer mehr Unterstützung: Aktuell stand sowohl auf dem Donnerstagsforum der VHS im Haus der Begegnung vorige Woche wie auch beim Rundgang des Netzwerks „Stadt für alle“ die Forderungen nach einer Zweckentfremdungssatzung im Mittelpunkt. Eine solche Satzung, die sich die Kommune selber geben kann, stellt Umnutzung, Abriss und Leerstand unter Genehmigungsvorbehalt der zuständigen Behörde. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Seit Anfang 2016 sind sich die Politik, die Immobilienunternehmen und der Mieterverein in Bochum einig, dass der Wohnungsmarkt enger wird. Nach jahrzehntelanger Schrumpfung ist die Einwohnerzahl 2015 erstmals wieder gestiegen. Und dieser Effekt ist nicht allein auf die Zuwanderung von Geflüchteten zurückzuführen. Die vom Mieterverein Bochum mit erstellte Broschüre „Wohnungsmarkt Ruhr“ hatte bereits im Herbst 2015 ermittelt, dass vor allem preiswerte Wohnungen fehlen.
Der Mieterverein begrüßt die Offensive der Stadt für mehr sozialen Wohnungsbau und die Erstellung eines Handlungskonzepts Wohnen, hält sie aber nicht für hinreichend. Wohnungsbau dauert Jahre, immer noch leben in Bochum Geflüchtete in Übergangswohnheimen, die zunehmende Enge auf dem Wohnungsmarkt nutzen etliche Vermieter für erhebliche Mieterhöhungen. Mietervereins-Geschäftsführer Michael Wenzel meint: „Es gibt keine Zeit zu verlieren, bis ein Handlungskonzept Wirkung entfaltet.“
Gar nichts hält Wenzel davon, mit einer Zweckentfremdungssatzung zu warten, bis tatsächlich Wohnungsnot herrscht: „Der Sinn einer solchen Satzung ist es doch, Engpässe zu verhindern. Eine zu späte Einführung kann Marktengpässe hingegen nur noch mildern.“
Um Engpässe tatsächlich zu verhindern, ist es noch nicht zu spät. Die Leerstandsquote ist mit über 4% immer noch vergleichsweise hoch. Um Leerstände zu aktivieren und wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen, müssen nach Ansicht des Mietervereins jedoch verstärkte Anstrengungen unternommen werden. Dazu fordert der Verein, verschiedene Maßnahmen:

  • die systematische Erfassung von Leerständen durch kleinteilige Wohnungsmarktbeobachtung,
  • die Ansprache und Unterstützung von Gewerbe- wie Wohnungsvermietern für den Umbau in bzw. die Instandsetzung von Wohnraum,
  • gleichzeitig aber auch die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung als Druckmittel.

Michael Wenzel stellt die Frage an die Verantwortlichen der Stadt: „Muss mit solchen Maßnahmen bis zur Verabschiedung des Handlungskonzept gewartet werden?“


Ein Gedanke zu “Warten löst keine Probleme

  • Werner

    Leider der Staat fuer Vermieter mittlerweile so viele Auflagen, das es sogar verboten ist zu vermieten, wenn bestimmte Normen nicht eingehalten werden.
    Ausserdem gibt es dann um viele Kleinigkeiten aerger mit den Mietern, wenn z. B. Fliesenhoehe im Bad nicht mehr Normgerecht ist. Dann wird Der Mieterverein eingeschaltet und das Spiel nimmt seinen Lauf….

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