Mittwoch 14.09.16, 21:40 Uhr

Grüne wollen Wohnortzuweisung für Geflüchtete auch in Bochum exekutieren


Gestern hat die Grüne Ratsfraktion in einer Pressemitteilung noch erklärt, dass sie die Wohnsitzauflage als Integrationshemmnis betrachte. Morgen wollen die Grünen zusammen mit der SPD einen Antrag im Rat beschließen: „Die Wohnsitzauflage wird ab Inkrafttreten des Integrationsgesetzes (6. August 2016) in Bochum angewendet.“ Nur die Geflüchteten, die vor dem Inkrafttreten des „Integrationsgesetzes“ nach Bochum gezogen sind, sollen bleiben dürfen. Die Linksfraktion erinnert auf ihrer Homepage an den offenen Brief, den sie zusammen mit der Initiative Treffpunkt Asyl und weiteren Organisationen und Persönlichkeiten an OB Eiskirch gerichtet hat. Hierin heißt es u. a.: »Die Wohnortzuweisung ist unseres Erachtens auch mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Artikel 33 der EU-Qualifikationsrichtlinie garantiert für Flüchtlinge und subsidiär Geschützte das Recht auf Freizügigkeit, wie auch Artikel 26 der Genfer Flüchtlingskonvention.
In Urteilen vom 1.3.2016 (C – 443/14, C – 44/14) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Einführung einer Wohnortzuweisung aus fiskalischen Gründen weder mit der Genfer Flüchtlingskonvention noch mit der EU-Qualifikationsrichtlinie vereinbar ist. Zudem stellte das Gericht fest, dass eine Wohnortzuweisung nur dann mit integrationspolitischen Gründen zu rechtfertigen ist, wenn dadurch keine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Migrant*innen-Gruppen entsteht. Personen, die mit einem Visum zum Familiennachzug oder zu Arbeitszwecken kommen, sind bekanntlich nicht von einer Wohnortzuweisung betroffen. Es liegt hier also eine Ungleichbehandlung vor, die nach der EU-Qualifikationsrichtlinie ausdrücklich nicht zulässig ist.«
Den rot-grünen Antrag für die morgigen Ratssitzung bedeutet nach Ansicht der Linksfraktion, „der Verwaltung nun einen politischen Freibrief zur Umsetzung dieses integrationspolitisch schädlichen und rechtlich fragwürdigen Gesetzes auszustellen.“