Dienstag 29.03.16, 16:10 Uhr

Mieterverein startet Leerstandskampagne


„In Bochum standen zum Jahresende 2015 8.400 Wohnungen leer, und das waren bereits 1000 weniger als zur Jahresmitte“, schreibt der Bochumer Mieterverein. Das sei zumindest das Ergebnis einer Stromzähleranalyse der Stadtwerke, die inzwischen in immer kürzeren Zeitabständen – seit Jahresbeginn quartalsweise – durchgeführt wird. Der Mieterverein berichtet: »Fragt man jedoch die großen Wohnungsunternehmen in dieser Stadt, so sehen sie ihre Leerstandsquoten auf dem oder nahe am Nullpunkt. 5.000 Flüchtlinge hat die Stadt Bochum bis Jahresende aufgenommen. Selbst wenn man unterstellen würde, dass sie ähnlich viel Wohnraum benötigen, wie die übrige Bevölkerung, also rund zwei Personen je Wohnung, denkt man angesichts von mehr als 8.000 Leerständen: Passt doch. Wo ist das Problem?

Nicht zu sehen
Doch anders als in Gelsenkirchen, wo man nur die eine oder andere Straße entlang zu gehen braucht, um reihenweise auf leere Wohnungen zu stoßen, sind die Leerstände in Bochum nicht wirklich augenfällig. Und anders als in Dortmund, das eine Zweckentfremdungssatzung hat, sind Leerstände in Bochum auch nicht verboten.

Geschäftsführer Michael Wenzel: „Wir fragen uns: Wenn stehen statistisch betrachtet so viele Wohnungen leer stehen, warum werden gleichzeitig Flüchtlinge zu Hunderten in Turnhallen oder Container untergebracht und warum finden Menschen mit geringem Einkommen immer schwerer preiswerten und angemessenen Wohnraum?“

Bürger/innen sollen mithelfen
Der Mieterverein will mehr darüber in Erfahrung bringen welcher Wohnraum leer steht und wie er für den Wohnungsmarkt zu aktiviert werden kann und ruft daher die Bochumer Bürgerinnen und Bürger auf, Leerstände in ihrer Nachbarschaft dem Mieterverein mitzuteilen.«
Wenzel: „Wenn das Ergebnis stimmt, werden wir mit der Stadt garantiert noch einmal über das Thema Zweckentfremdungsverordnung reden!“
Leerstände können dem Mieterverein am besten per Email an mensch.mieter@mvbo.de oder per Telefon an 0234 / 96114-44 oder -64 gemeldet werden. Wichtige Angaben sind die korrekte Anschrift und die Geschosslage sowie ggf. der Eigentümer.