Samstag 24.10.15, 08:26 Uhr

Religionsunterricht – noch zeitgemäß? 3


Der Ortsverein Stiepel der SPD lädt am Donnerstag, den 29. 10. um 19 Uhr im Restaurant Alt-Piräus, Gräfin-Imma-Straße 48 zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum Thema „Konfessionsgebundener schulischer Religionsunterricht – noch zeitgemäß?“ Das Pro und Contra wird erläutert von Dirk Gellesch, Schulleiter Graf-Engelbert-Gymnasium, zugleich Mitglied der Kirchenleitung der evangelischen Kirche von Westfalen und Erwin Kress, Präsident des Humanistischen Verbandes NRW. In der Einladung heißt es: »Am nach Konfessionen getrennten Religionsunterricht – dem einzigen Schulfach mit Verfassungsgarantie – scheiden sich schon lange die Geister. Kritiker fordern seine ersatzlose Abschaffung oder wenigstens die freie, an allen Schulen mögliche Anwahl von Alternativfächern wie Ethik, praktische Philosophie, humanistische Lebenskunde oder Religionskunde/-wissenschaft ohne kirchliche Aufsicht. Auch einige kirchliche Kreise plädieren zu mindestens für einen ökumenischen Religionsunterricht.
Andere Stimmen sehen im getrennten Religionsunterricht ein hohes Potential zur Persönlichkeitsbildung und Identitätsfindung – besonders mit Blick auf den Islam.
Besondere Aktualität gewinnt das Thema durch die Debatte um eine gelingende Integration der Flüchtlinge in unsere Rechts- und Werteordnung.«


3 Gedanken zu “Religionsunterricht – noch zeitgemäß?

  • Wolfgang vom Ubu

    Erste Schritte zur Befreiung von weltanschaulichen Vorstellungen von staatlicher Regelung :
    jeden Religionsbezug aus dem Grundgesetz und minderen Gesetzen entfernen,
    den Status von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts aufkündigen,
    keine steuerliche Finanzierung mehr,
    die Verträge mit den Kirchen aufkündigen,
    keine konfessionellen Institutionen,
    keine konfessionelle Lehre an Schulen und Universitäten,
    keine konfessionellen Beiträge im Staatsrundfunk und -fernsehen,
    die Fiktion von „religiösen Gefühlen“ und ihrer angeblichen Verletzbarkeit aus dem Strafrecht entfernen,

    Befreiung heisst :
    jeder möge glauben, an was oder wen er will, wenn sich solche Gläubigen zusammenschliessen wollen, dann in nicht-rechtsfähigen Vereinen ohne Anspruch auf Gemeinnützigkeit.

  • Manfred König

    Der UNO-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit hat Regierungen aufgerufen, das Recht von Kindern auf Religionsfreiheit wie auch das Recht auf religiöse Erziehung durch ihre Eltern sicherzustellen. Jedes Kind sei Träger von Grundrechten gemäß seinen Fähigkeiten, betonte Heiner Bielefeldt am Freitag bei den Vereinten Nationen in New York. Eltern seien allerdings nicht zu einer religiös neutralen Erziehung verpflichtet, hob er zugleich hervor. Als Beispiel für die Verletzung religiöser Rechte von Minderjährigen nannte Bielefeldt die Verschleppung, Zwangsbekehrung und Zwangsverheiratung von Mädchen.

  • Wolfgang Dominik

    So ca. 1969 habe ich bei meinem evangelisch-theologischen Examen schon begründet, warum ein von den Kirchen überwachter Religionsunterricht in einem religionsneutralen Staat verfassungswidrig ist. Ich bin damals so in etwa zu den Ergebnissen gelangt, die Wolfgang vom Ubu nennt.
    http://www.bistummainz.de/bistum/bistum/ordinariat/dezernate/dezernat_4/bildungsangebote/missiocan.html oder http://www.kirchenrecht-ekkw.de/document/17802
    bedeutet kurz, dass kath. Religionslehrer*innen die Missio Canonica und evang. Religionslehrer*innen die Vocatio haben müssen. D.h., dass sie Glaubensunterricht erteilen müssen und der hat in der säkularen Schule nix zu suchen!
    Damals hat keine(r) auf mich gehört, obwohl die Arbeit meiner Erinnerung nach mit sehr gut bewertet wurde!

Kommentare sind geschlossen.